Softair nach Österreich verkaufen und verschicken

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 5.249 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2020 um 19:57) ist von Schrotty.

  • Was ein Zöllner sagt ist irrelevant, der ist kein Waffenrechtler.
    Mach dich erst mal schlau bevor du weiter so einen Unfug schreibst.
    Und an deinem Benehmen musst du auch noch etwas arbeiten.
    Evtl. wird dir das ja erklärt wenn du in die 5. Klasse kommst...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • du kapierst es einfach nicht, oder?
    Beschäftige dich mal mit dem Thema.
    Es ist ein riesen Grauberreich. Ein Teil, was als Lauf dienen könnte ist nach Ansicht vieler Rechtsexpertn (auch beim Zoll und der Polizei )nicht zwangsläufig ein Lauf, und damit nicht zwangsläufig verboten.(Eine starke Feder darf auch gehandelt werden wenn sie in einem Luftgewehr zur illegalen Leistungssteigerung verbaut werden könnte)
    das du als oberster Richter dies Frage hier eindeutig beantworten kannst war mir nicht bewusst. Selbstverständlich ist es dann deine Aufgabe jeden hier mitlesenden Polizisten und Zöllner eindeutige Verhaltensregeln mitzugeben wie ein solcher Fall zu behandeln ist.
    Ja mein benehmen ist Grenzwerte, ich bin erregt, gebe ich gerne zu. Dein Verhalten ist extrem kontraproduktiv für die ganze Airsoftscene..
    Wenn du also kein Waffenrechtller bist, der mit allen andern Waffnrechtler spontan die gleiche Meinung vertritt, und auf etliche Gerichtsurteile verweisen kannst, solltest du von deinen Behauptungen absehen und den Airsoftlern nicht weiter schaden.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Du willst es nicht verstehen - oder?

    Wenn du ein Messingrohr kaufst steht auf der Rechnung Messingrohr.
    Wenn du einen Lauf kaufst steht auf der Rechnung auch Lauf drauf.
    Der passt dann in eine oder mehrere Waffen. Das ist die Bestimmung.
    Die meisten Airsoft-Läufe haben darüber hinaus auch noch ein Hop-Up,
    das ist dann auch kein einfaches Rohr mehr.
    Und jetzt googel mal nach der juristischen Definition der Bestimmung.
    Ist nicht trivial, gebe ich zu. Wird auch erst im 5. oder 6. Semester des
    Jurastudiums vermittelt (und auch nur sehr oberflächlich). Das ändert
    aber nichts an der Tatsache.
    Grau ist da nichts, es ist nur ein extrem spezieller Bereich des WaffR
    der bisher praktisch keine Bedeutung hatte.
    Schaden will und werde ich sicher niemandem. Wer sich allerdings auf
    deine Meinung verlässt und blöderweise an einen Beamten gerät der
    sich im WaffR gut auskennt ist dann vorbestraft; und zwar völlig unnötig
    denn das Ganze lässt sich problemlos auch legal abwickeln.
    Dafür muss man sich aber mit dem Thema ausgiebig befassen (oder
    jemanden der sich auskennt freundlich fragen).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Vom BKA


    Zur Klarstellung:

    Ein Rohr, das sowohl in Spielzeug und in Waffen (in diesem Fall Softairwaffen mit "F im Fünfeck"-Zeichen) als Lauf verwendet werden kann, wird erst mit der Widmung für die Waffe, spätestens mit Einbau in eine Waffe zum relevanten Waffenteil. Vorher ist dieses Rohr ein Rohr, das für verschiedene Zwecke verwendet werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Martin Robert MXXXXXXXXXXX
    Bundeskriminalamt
    SO11 Waffenrecht
    Telefon: +49 611 55-XXXXX
    Telefax: +49 611 55-XXXXX


    Vom Zoll
    Sehr geehrter Herr Martin,

    In Deutschland dürfen Luftdruckwaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht
    mehr als 7,5J erteilt wird, nur dann eingeführt werden, wenn sie eine besondere Kennzeichnung tragen (Buchstabe F in einem Fünfeck auf der Waffe).
    (§ 2 Absatz 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, lfd. Nr. 1.1 des
    Waffengesetzes (WaffG).
    Der Käufer braucht dann keine besondere Erlaubnis für die Einfuhr, muss aber mindestens 18
    Jahre alt sein.Über Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht entscheidet dass örtlich für den Wohnsitz des Einführers zuständige Ordnungs- bzw. Landratsamt, mit dem dieser sich in Verbindung setzen müsste.
    Falls eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde erteilt werden sollte, ist
    diese bei der Einfuhrabfertigung der Zollstelle vorzulegen.

    Teile von Softairwaffen brauchen kein Kennzeichen "F im Fünfeck" zu tragen; die
    Kennzeichnungspflicht besteht nur für vollständige Waffen bzw. für unvollständige Waffen, die bereits alle Merkmale einer vollständigen Waffe aufweisen. Dies gilt insbesondere für Magazine/Behälter für die Markierkugeln, für Handschutz, Griffstücke, Schulterstützen oder Ersatzläufe.

    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Herr XXXXXX

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Zentrale Auskunft
    Carusufer 3-5
    01099 Dresden"


    aber schön das du die Entscheidung gefällt hast.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Die Entscheidung hat der Gesetzgeber gefällt.

    Das BKA schreibt es zutreffend und bezieht sich
    ausdrücklich auf "in diesem Fall Softairwaffen mit
    "F im Fünfeck"-Zeichen" und die Widmung (das
    ist die Bestimmung) für eine Waffe - so wie ich es
    bereits weiter oben geschrieben habe. Die Leute
    dort sind für die Beurteilung von unklaren Fragen
    zuständig (steht sogar im Gesetz).

    Was der Zoll schreibt ist nicht korrekt, es hilft aber
    wenn man den Ausdruck an der Grenze oder bei
    der Abholung dabei hat. Zumindest kann man sich
    damit auf den unvermeidbaren Verbotsirrtum
    beziehen und bleibt straffrei.

    Wie gesagt - nicht sehr wahrscheinlich daß man
    damit aufläuft - aber auch nicht unmöglich.

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  • na also, wo ist dann das Problem?
    ein Lauf kann nicht automatisch ein Lauf sein wenn er sowohl in Spielzeugen(0.5er Airsoft) wie in Waffen verwendet werden kann.
    Jeder Tuninglauf ist also erstmal beim Import ein Stück Rohr das erst nachher möglicherweise zum Lauf werden kann.
    Das man damit immer durchkommt wage ich zu bezweifeln, aber der Recht verbietet nicht klar und unmissverständlich den Import von Tuning- oder andern Airsoftläufen (Weil sie ohne Waffe nicht waffenrelevant sein können)
    Ich behaute nicht, das man damit immer durchkommt.
    und ich habe keine Ahnung wie die neue Gesetzeslage da Einfluss hat.
    Ich habe lediglich behautet das es ein Grauberreich gibt und ich nicht möchte das dieser Grauberreich als klar Illegal bezeichnet wird um der Scene nicht zu schaden

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Ein Rohr ist dann ein Lauf wenn es dafür bestimmt
    ist. Was ist daran so schwer zu verstehen?
    Und Läufe sind wesentliche Teile von Schußwaffen
    die der Erlaubnispflicht unterliegen. Davon gibt es
    nur wenige Ausnahmen. Wenn diese nicht erfüllt
    sind ist der Import klar illegal.

    Eine Airsoft unter 0,5 Joule (mit CE-Zeichen) fällt
    nicht unter das Waffenrecht da Sie als Spielzeug gilt.
    Wenn der Lauf dafür bestimmt ist darf er auch importiert
    werden. Um diese ging es aber gerade nicht, es
    war die Rede von Airsofts die in Deutschland nicht
    mit F verfügbar sind.

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  • ja na klar geht es darum.
    eine zerlegte Airsoft ohne Feder darf klar importiert werden weil sie erstmals keine Waffe ist, und wahrscheinlich auch keine wird. (Begrifflichkeiten)
    Ich hatte (les noch mal )ausdrücklich auch davor gewarnt diese Bausätze als Waffen in Betrieb zu nehmen .Das wäre illegal, und mit dem Sport und dem Waffenrecht auch nicht vereinbar.
    Es mag dir seltsam erscheinen das es in der Scene auch eine große Nachfrage an 05ern - also Spielzeugen gibt.
    Deren Import, bzw, den Import der Einzelteile wäre nach meiner Rechtsauffassung konform(Wobei ich nicht behaute das jeder Zöllner das auch so sieht.
    Es ist aber nicht unüblich. und von Problemen habe ich noch nie gehört.
    Wir Airsoftler legen großen Wert darauf nicht illegal zu sein. Joulgrenzen z.b. sind uns wichtig Wir haben e schon genug Probleme mit Leuten die irgendwas gesetzeswiedrig sehen und nach Verboten rufen


    .

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  • Ich gebe übrigens gerne zu, das ich überreagiert habe, und bitte das, unter dem Gesichtspunkt das Airsoft ohnehin zur Zeit unter enormen Druck vom Gesetzgeber steht, zu entschuldigen.
    Im Gegenzug könntest du zugeben daß deine Stellungnahme" klar illegal" zu voreilig war.
    Niemand hat hier vorgeschlagen Waffen ohne F, oder waffenrelevante Teile zu importieren.

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  • Nochmal ganz langsam:
    Unter 0,5 Joule + CE-Zeichen = Spielzeug (aus waffen-
    rechtlicher Sicht) und daher frei. Auch ein Bausatz ist
    frei und darf montiert werden wenn er den Bedingungen
    genügt. Sogar ein kompletter Eigenbau ist möglich weil
    diese Teile nicht unter das Waffenrecht fallen. (Das CE
    Zeichen muss aber herbei...)

    Über 0,5 Joule (bis 7,5) muss die Waffe mit einem <F>
    gekennzeichnet sein. Wesentliche Teile sind frei wenn
    Sie für eine freie Waffe bestimmt sind. Die Bestimmung
    legt der Hersteller (oder Importeur) fest.
    Nur wegen dieser Bedingung gibt es Schalldämpfer frei
    zu kaufen; das war eigentlich anders gedacht ;)
    Unbestimmte Teile sind erlaubnispflichtig (Import, Erwerb
    und Besitz). Die Beweislast für die Bestimmung liegt
    allerdings beim Käufer wenn er im Ausland kauft!
    Wenn keine Bearbeitung im waffenrechtlichen Sinn erfolgt
    dürfen Teile getauscht werden oder eine unvollständige
    Waffe montiert werden. Der komplette Bau eine F-Waffe
    fällt dagegen unter die Erlaubnispflicht.

    Niemand hat hier vorgeschlagen Waffen ohne F, oder waffenrelevante Teile zu importieren.

    Sack Zement: Ein Lauf ist ein wesentliches Teil !

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  • Du kommst der Sache langsam näher.abee zum Lauf.
    Das BKA schrieb:
    Ein Rohr, das sowohl in Spielzeug und in Waffen (in diesem Fall Softairwaffen mit "F im Fünfeck"-Zeichen) als Lauf verwendet werden kann, wird erst mit der Widmung für die Waffe, spätestens mit Einbau in eine Waffe zum relevanten Waffenteil. Vorher ist dieses Rohr ein Rohr, das für verschiedene Zwecke verwendet werden kann.

    Übersetzt: Ein Airsoftlauf ist eben nicht automatisch ein Lauf, sondern nur dann, wenn zumindest geplant ist ihn in einer Waffe ( über 0,5J) einzubauen, spätestens aber beim Einbau. Vorher ist es einfach ein Rohr.
    Stell dir vor du bestellst in Polen Abwasserrohre. Der Zusammenbau zu einer Kartoffelkanone ist illegal, und das Rohr wäre waffenrechtlich ein Lauf. Solange du es aber nicht zur Kartoffelkanone umbaust ist es eben kein Lauf, weil es auch zum Wasserleiten verwendet werden kann.
    Der Gesetzgeber darf eben nicht davon ausgehen das aus Polen importierte Airsoftteile automatisch illegal verwendet werden.
    Polen ist nicht der Wilde Westen, die Händler dort sind durchaus kompetent, und Airsoftspieler achten für gewöhnlich sehr darauf nicht mit dem Waffengesetz im Konflikt zu kommen.
    Du hast einfach übersehen das beim Airsoft der Unterschied zwischen illegale Waffe und harmlosen Spielzeug oft nur aus einem kleinen Loch im Piston besteht.
    Wichtig ist nur, das Loch auch zu boren, die Feder auch zu tauschen oder Zähne des Pistons auch wirklich vor dem Zusammenbau abzugeilen. Dann hat man zu keinem Zeitpunkt eine illegale Waffe oder waffenrechtlich relevante Teile.
    Zumindest ist das die übliche Deutung.

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  • Übersetzt: Ein Airsoftlauf ist eben nicht automatisch ein Lauf, sondern nur dann, wenn zumindest geplant ist ihn in einer Waffe ( über 0,5J) einzubauen, spätestens aber beim Einbau.

    Es ist ein Lauf wenn er als Lauf verkauft wird.
    Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Die Antwort vom Zollamt ist unverbindlich. Steht darunter.

    Zuverlässige und verbindliche Informationen zum Import gibt es bei der für den Wohnort zuständigen Waffenbehörde. Da wird sich
    der Zöllner auch melden, wenn auf der Rechnung Waffenteile auftauchen......

  • Der Zoll bearbeitet solche Sendungen in der Regel selbst,
    die zuständige Waffenbehörde wird nur in seltenen Fällen
    und wenn Erlaubnisse erforderlich sind involviert.
    Es gibt eine zentrale Stelle die unklare Sendungen prüft.
    Das dauert dann aber sehr lange...
    Da die meisten Zöllner eine Airsoft mit einer 0,5J-Airsoft
    gleichsetzen kommt man mit diesen Sendungen meistens
    durch. Ob zu Recht ist eine andere Frage.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Der Zoll bearbeitet solche Sendungen in der Regel selbst

    Sind wir eigentlich noch auf dem Weg von D nach Österreich ?
    Wenn ja, ist die Wahscheinlichkeit gegen null, dass der Zoll sich irgendwelche Arbeit macht. 8)

  • Nein, der Kollege ist auf dem Weg von Irgendwo nach Deutschland.

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