Dekowaffen Altbesitz nach neuem Waffengesetz in 2020 Regelung

  • Da dachte ich, in dem zitierten Thread über 70Seiten ist nun schon alles dazu gesagt worden, dass selbst nicht EU-Dekos, also Alt-dekos, jene Briefbeschwerer, die ehemalige Kriegswaffen gewesen sind, nun sogar nur mit Zertifikat behalten werden dürfen. NUR bei Verkauf und Weitergabe an einen WBK Besitzer bestünde nach neuem Gesetz eine Melde bzw. Registrierungspflicht. Verkauf an Jedermann allerdings nur dann, wenn nach aktueller EU -Norm nachdeaktiviert wurde. Jetzt herrschte im letzten Thraed aber wieder für MICH Unklarheit, weil irgendwelche Dokumente vom BMI oder BKA wegen Rückbaubarkeit veröffentlicht worden sind ... all dieses hin und her...Ja, wie denn nun??

    Hier nochmal ein paar Eindrücke aus dem Thread: Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

    Einmal editiert, zuletzt von boltface (24. Dezember 2019 um 16:19)