Pressluft Pfeilabschussgeräte WBK Pflichtig?

Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 51.347 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2020 um 13:37) ist von gilmore.

  • beispielsweise die Zwillen mit Armstütze. Mit diesen Dingern lassen sich weit höhere Geschossenergien erreichen, als ohne Armstütze. Das wurde bei Demonstrationen ausgenutzt. Dort haben Stahlkugeln die Schutzschilde der Polizei durchschlagen.

    Hier mal ein Bericht aus dem "Spiegel" von 1986.

    https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13518805.html

    Damals hatte man die "Präzisionsschleudern" (mit Armstütze) getestet, die 1978 verboten wurden. Man kam auf durchschnittlich 10 Joule Leistung. Das war genug um "Knochenbrüche" zu erzielen und Schilde zu durchschlagen.

    Heute machen moderne, frei verkäufliche Schleudern OHNE Armstütze locker 30 bis zum Teil über 100 Joule. Das Gummi ist wohl einfach besser geworden. Noch dazu sind diese Dinger heute wesentlich ergonomischer, brauchen keine Armstütze mehr um präzise und leistungsstark zu sein.

    Dennoch redet derzeit niemand von einem Komplettverbot der Zwille. Es wäre eigentlich an der Zeit auch die "Präzisionsschleudern" wieder zu erlauben. Einen Unterschied in der Gefährlichkeit gibt es nicht mehr. Offenbar hat sich die Deliktrelevanz von allein erledigt, warum auch immer.

  • Du irrst gewaltig.

    Sollte man eine derartige Diskussion anstoßen und die von dir ausgeführte Begründung einbringen, werden nicht Schleudern mit Armstütze wieder erlaubt, sondern normale Schleudern ohne Armstütze auch verboten.

    DAS ist der deutsche Weg.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Da will ich Dir nicht widersprechen. Deshalb habe ich auch geschrieben: Es WÄRE an der Zeit die Armstützen-Zwillen wieder zu erlauben.

    Immerhin muss man sagen: Von 1978 bis 2003 waren auch die normalen Schleudern stärker reglementiert, es galt eine Obergrenze von 23 Joule. Diese Grenze ist dann sang- und klanglos entfallen, wohl auch weil es sehr schwer ist die maximale Energie einer Schleuder zu ermitteln. Die individuelle Auszugslänge, das verwendete Geschoss etc. etc.

    Trotzdem, wenn sie auch selten sind: Es gibt ab und an mal Rücknahmen idiotischer Regelungen.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  • In Deutschland aka BeeRDigung meist als erstes :(

    Was IMO aber zum großen Teil eben auch an den sogenannten Politikern liegt, die mehr PO als litiker sind !
    Gab es nach 1945 schon mal so eine Zeit, in der an der sogenannten Spitze der Regierung, der Gesetzgebung, dem Bundestag und Bundesrat, jemals solche ungebildeten Flaschen in dieser großen Anzahl saßen ???

  • Mehr als nur grenzwertig ist es, dass solche Personen überhaupt in einer verantwortlichen Position sind, wo sie über das Wohl oder Übel / Schicksal von anderen Menschen oder gar eines ganzen Landes entscheiden können !

    JEDER normal Sterbliche MUSS eine annähernd vernünftige und vor allem abgeschlossene Ausbildung absolviert und abgeschlossen haben, umm nur annähernd irgendetwas bewirken zu können - mit eben einer Ausnahme: POlitiker !

    Die wissen ja alles besser, jedenfalls die meisten ! Aufgrund welcher Grundlage bitte schön ? Etwas aufgrund von KEINE(r) Ausbildung = Na Bravo - Applaus :new11:

  • Hier mal der ECHTE Vorläufer der Pfeil-Abschuss-Geräte / ebenso des „Erfinders“ des sogenannten Lungentrainers ... FX-Airgun, Viper etc. pp.

    Zufällig in den Tiefen des WWW gefunden:

    Hülsenpfeil-Pistole Mod. 75
    der Firma HS (H.Schmidt), Ostheim/Rhön
    bereits aus den 1970er Jahren !

    http://www.muzzle.de/N3/Druckluft/H…le__hs_75_.html

  • Die Firma GoGun hat übrigend nach eigener Aussage einen BKA-Feststellungsbescheid bezüglich der "FX Indy Arrow" beantragt, eine spezielle Version die NUR mit der eingebauten Pumpe schussbereit gemacht werden kann.

    https://www.airgundepot.com/fx-airguns-ind…rrow-rifle.html

    Das recht teure Gewehr wird immerhin ca. 70 Joule erreichen (Airgun Depot gibt 83 m/s beim 19 Gramm Pfeil an).

    Die Argumentation: Da diese Waffe NUR mit Muskelkraft gespannt werden kann müsste es rechtlich gesehen eine AB sein. Oder, wenn man diese Unterscheidung nicht gelten lässt, dann gibt es GAR KEINEN rechtlichen Unterschied und die Pfeilabschussgeräte wären dann rechtlich allesamt Armbrüste - und bleiben frei.

    Bin gespannt wie das BKA urteilt.

  • Geil ist auch, daß der "Airringer" jetzt "Scuba Ringer" heißt und mit Fischpfeilen als unter Wasser Harpune verkauft wird XD

    Einfach gelb gemacht, Fischpfeile dazu, nicht mehr zur Selbstverteidigung verkauft und schon ist es ein Tauchsportgerät.

    Die Lächerlichkeit unseres Waffengesetzes ist wirklich nicht zu überbieten.

    Entweder man findet sich jetzt damit ab oder reguliert auch Harpunen mit WBK-Pflicht...

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • So einfach ist es nicht.

    Wenn bestimmungsmäßg feste Körper verschossen werden, dann reden wir auf jeden Fall von einem den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand, egal welchen Zweck das Ding erfüllt. Bis zum 1.9.2020 gilt dies nur für muskelkraftbetriebene Waffen, danach auch für alle anderen Antriebsarten.

    Ausnahmen bedürfen einer gesonderten gesetzlichen Regelung. Wenn keine Energiespeicherung vorliegt, zum Beispiel (Blasrohr, Bogen, Zwille ohne Armstütze). Oder eben Armbrüste und auch Harpunen.

    Ein Bergungsgerät, dass Geschosse mittels Luftdruck aus einer Flasche oder einem Kompressor beschleunigt und einen Abzug aufweist, wäre also mit ziemlicher Sicherheit den Schusswaffen gleichgestellt und würde eine WBK erfordern.

  • Zumindest Harpunen bzw. Geräte, die für den Tauchsport gefertigt und verkauft werden, sind im WaffG explizit ausgenommen, also nicht von einer WBK-Pflicht betroffen.

    Und da macht das Gesetz auch keinen Unterschied, ob es per Druckluft oder Gummi betrieben wird.


    Gruß K.

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  • Hier mal etwas „NETTES“ von der 3D-Druck Front zum Thema:


    Arrow Barrel Sleeve, for Crosman & Benjamin

    For shooting arrows from a Crosman 13xx/22xx air pistol or rifle with a steel or aftermarket breech, or a Benjamin Marauder pistol or rifle with a 7/16" barrel. These reducing adapter sleeves allow the installation of a 6mm OD arrow barrel into the 7/16" breech opening.

    https://www.thingiverse.com/thing:3265867


    Arrow Breech, Crosman 13xx & 22xx

    Breech for shooting arrows from Crosman 13xx and 22xx air pistols and rifles. Picatinny rail and dovetail for mounting optics, or use the built-in sighting tube. Ambidextrous, linear-pull, side bolt handles. Uses the two screws that originally secured the factory polymer breech.

    https://www.thingiverse.com/thing:3265230


    Pump Arm Forend Liner, Crosman 1322 1377

    This is a stiffening liner for the current narrow Crosman 13xx forend. It completely fills the hollow space between the forend shell, the metal lever, and the air tube. Helps eliminate that toy-like feel when pumping and holding the forend. Reduces the clapping noise, and provides a surface for applying an adhesive felt pad if needed. Minimal alteration of external appearance.

    https://www.thingiverse.com/thing:2831346

  • Nette Idee mit dem umrüsten, quasi die Arbeit von FX Luftgewehr zu Pfeilgewehr im Eigenbau.
    Ihr könnt mich ja Spielverderber nennen aber ich sehe da jede Menge Konfliktpotential mit dem Gesetzgeber. Wenn wir mal den noch unklaren Status von Pfeilgewehren außen vor lassen, bleibt die Frage ob das mit 7,5 Joule was bringt? Glaube ich eher nicht und ein umrüsten auf offene Leistung dürfte legal auch nicht möglich sein, wegen F-Stempel und Umbaubarkeit zurück auf ein dann offenes Luftgewehr. || Also nix für den deutschen Michel. :(

  • aber ich sehe da jede Menge Konfliktpotential mit dem Gesetzgeber.

    Richtig gesehen.

    noch unklaren Status von Pfeilgewehren außen vor lassen

    Unklar ist da m.E. nichts mehr. Pfleilabschussgeräte sind vollumfänglich erlaubnispflichtig. Unklar ist es allenfalls, ob es dafür von den Schießsportverbänden künftig Bedürfnisse geben wird. Vielleicht beantragt ja mal ein Importeur einen Feststellungsbescheid beim BKA.

    wegen F-Stempel

    Das ist auch noch eine Sache. Schließlich ändert man eine F-Waffe grundlegend. Das kann nicht zulässig sein.

  • Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis bzw. dem (technisch) machbaren und dem hier gesetzlich (möglichen) erlaubten ...

    Wobei ich mir schon vorstellen könnte, dass es sogar Umbauten gibt, die an einer Waffe dann wieder erlaubt wären, da eben diese in und an den wesentlichen Teilen nicht dementsprechend verändert wird.

    Aber ist eh nichts für mich persönlich !
    AB‘s „reichen“ und begeistern mich viel mehr ...

  • Ihr Lieben.
    Ich musste ja nun leider lernen, dass es im Gegensatz zu den guten alten 70igern keinen Besitzstand mehr gibt. Was gestern noch legal erworben wurde, musst Du morgen, je nach Gesetzeslage, wenn Dir das Bedürfnis fehlt:

    • abgeben an Berechtigte.
    • unbrauchbar machen lassen.
    • abgeben zur Vernichtung.

    So wie Onlineshops heute vernetzt sind, sollte es kein Zauberwerk sein raus zu finden, wer sowas erworben hat. Dann gibt es Post von der Behörde mit einer Frist, die oben genannten Möglichkeiten umzusetzen.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • @Floppyk

    unklar bezieht sich auf das Bedürfnis. Mit Bedürfnis, hat man eine Chance das Gerät weiter zu nutzen, ohne ist es komplett nutzlos/illegal. Was im Umkehrschluss die Besitzer, die nichts von der Waffenrechtsänderung mitbekommen haben ohne verschulden (jaja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) in die Illegalität befördert.
    Ohne Bedürfnis haben wir dann die Leute, die ihre Pfeilgewehre entsorgen/abgeben (speziell alle WBK Inhaber) und die Leute, die die Zahl der illegalen Waffen in die Höhe treiben.

    @Delphin

    Was die Leute in ihrem stillen Kämmerlein machen, ist ihr eigenes Problem. Technisch machbar ist erheblich mehr. z.B. mit einer (CNC)Fräsmaschine, Drehbank und einem brauchbaren Luftgewehr.
    Die Kunststoffdruckteile in Verbindung mit einem recht hohen Druck und dem kleinen Tank an einer Luftpistole ist für mich, sagen wir mal "interessant". Merke, es gibt immer jemanden der nur durch ausprobieren lernt...
    Das mit dem Umbau halte ich für (in Dt.) schwierig. Du baust eine freie 7,5 Joule Waffe in eine (wenn ein Bedürfnis kommt)WBK pflichtige Waffe mit 7,5 Joule um? Die anderen Varianten die ich mir ausdenken kann (mehr Joule etc.), machen noch mehr Ärger. Sorry, aber ich glaube der Drops ist für uns in Dt. gelutscht. :/

    @BMP I

    das steht zu befürchten. Oder man lässt die Fristen ohne Info ablaufen und kann die Statistik etwas aufpolieren. Gerüchtehalber sollen umstrittene Zeitgenossen mit Abholung im Ladengeschäft geworben haben. Habe diesen Fall im letzten Jahr bei einem anderen Händler erlebt, absolut legal da offiziell ein Spielzeug und kein neues Waffengesetz da.