Pressluft Pfeilabschussgeräte WBK Pflichtig?

Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 51.553 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2020 um 13:37) ist von gilmore.

  • Siehe oben. Schau Dir ein Kasai Video an. Der Mann schießt mit einem mongolischen Reiterbogen 1 Pfeil pro 2 Sekunden.

    Und ja. Diese Sprawe Mehrlauf Puste schißt zwar auch deutlich langsamer. Aber war der falsche Schritt und wieder einmal ein Beispiel dafür, daß Sprawe es zu weit getrieben hat!

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • falsche deutsche gibt es nicht...
    das wären dann ja undeutsche.

    mit deutschem pass ist mann deutscher, ohne deutschen pass ist mann kein deutscher.....eigentlich ist deutschlands in seiner geschichte herraus ein mischvolk ,hergestellt auch durch völkerwanderungen.
    plus 2 % neandertalergen.

    das neandertalergen macht einen zum beispiel am deutschesten.... die ausbreitung ist ja doch begrenzt gewesen.

    manchmal denk ich , einige haben sogar weoit über 2% neandertaler in sich. sind die dann besonders deutsch ?

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ja. Apfelsaft, Brot, Frischkäse und Puttenbrust. Heftige Mischung.

    Stimmt schon Edwin. Dann halt Deutsche mit IS Intention.

    Vieleicht sehe ich das in HH anders. Weil es hier wöchentlich Fälle gibt, die einen dahingehend bestärken.

    Gruß Play

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    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (26. Dezember 2019 um 12:36)

  • Den Besitzern bleibt noch ein weiterer Strohhalm. Es gibt weder Verschluss, Lauf oder Griffstück. D. h. Pfeilgewehre sind wahrscheinlich nur komplett montiert WBK-pflichtig, die Einzelteile aber nicht.
    Irgendein Bedürfnis wird es aber geben müssen, sonst macht es ja keinen Sinn, die Regelung aufzunehmen.

    Dass jedem Kunden klar sein musste, dass die Teile reguliert werden, sehe ich nicht so. Immerhin wurden sie mit BKA-Gutachten verkauft, welches beinhaltet, dass sie keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind. Auf dieses Gutachten werden sich viele verlassen haben und dafür ist so ein staatliches Gutachten eigentlich ja auch da (Grundsatz der Rechtssicherheit).

  • Denke aber nicht, dass ein Besitzer von „nur“ 1-2 Pfeilabschussgeräten ein Bedürfniss nachweisen kann (zumindest nicht im dann rechtlichen Sinne).

    Ferner wird der Weiter- Verkauf, ja selbst die Weitergabe immens erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht ...

  • Also an dieser kruden Diskussion über Deutsch, Nicht-Deutsch etc. will ich mich nicht beteiligen. Ich finde nicht dass dies der richtige Ort für solche Themen ist.

    Den Besitzern bleibt noch ein weiterer Strohhalm. Es gibt weder Verschluss, Lauf oder Griffstück. D. h. Pfeilgewehre sind wahrscheinlich nur komplett montiert WBK-pflichtig, die Einzelteile aber nicht.
    Irgendein Bedürfnis wird es aber geben müssen, sonst macht es ja keinen Sinn, die Regelung aufzunehmen.

    Dass jedem Kunden klar sein musste, dass die Teile reguliert werden, sehe ich nicht so. Immerhin wurden sie mit BKA-Gutachten verkauft, welches beinhaltet, dass sie keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind. Auf dieses Gutachten werden sich viele verlassen haben und dafür ist so ein staatliches Gutachten eigentlich ja auch da (Grundsatz der Rechtssicherheit).

    Dass es keine wesentlichen Teile eines Pfeilgewehres gibt ist ein handwerklicher Fehler des Gesetzgebers.

    Korrekt wäre es gewesen, nicht den Armbrustparagrafen, sondern die Schusswaffendefinition zu erweitern. Statt "durch einen rohrförmigen Lauf" hätte es einfach nur "durch ODER ÜBER einen rohrförmigen Lauf" heißen müssen und schon wäre alles klar gewesen.

    Jetzt besteht eine echte Rechtsunsicherheit. Es gibt derzeit keine rechtliche Unterscheidung zwischen "Armbrust" und "Pfeilabschussgerät", beide Waffentypen teilen sich eine gemeinsame Definition. Man kann höchstens aus der Differenzbildung altes Gesetz - neues Gesetz SCHLIESSEN dass eine Armbrust mit Muskelkraft gespannt wird, ein Pfeilabschussgerät dagegen auf andere Weise (Luftdruck, Co2 etc.).

    Es stellt sich die Frage wie die "Zwitter" eingestuft werden. Wird eine Excalibur durch den Anbau eines "Steambow" Druckluftspanngerätes nun zum WBK-pflichtigen Pfeilabschussgerät? Was passiert wenn ich eine Spannwinde mit einem Akkubohrer spanne statt mit der Kurbel? Wie sind Waffen wie die FX Airguns "Indy Arrow" einzustufen, die zwar Druckluft verwendet, aber nur mit Muskelkraft gefüllt werden kann (integrierte Pumpe, kein Anschluss für eine Flasche bzw. einen Kompressor)?

    Insgesamt könnte man sich AUCH auf den Standpunkt stellen dass die Pfeilabschussgeräte weiter WBK-frei bleiben, eben weil die Armbrust-Ausnahmen in der Anlage 2 unangetastet bleiben und die Definition von Armbrust und Pfeilabschussgerät identisch ist. Dann würde der Altbesitzparagraf ins Leere greifen, es gäbe gar keine "nun erlaubnispflichtigen" Pfeilabschussgeräte.

    Hier wird das BKA hoffentlich zeitnah für Klarheit sorgen.

  • Eine zeitnahe Anpassung als eigene Kategorie oder Zuordnung zu einer anderen Sparte wäre das einfache und richtige gewesen.

    Aber das nach objektiven Gesichtspunkten was die Deliktrelevanz, Nachladefähigkeit, Verbreitung, .... betrifft.

    Wenn ich mir die Videos zu den Teilen anschaue, sind die z.B. was den Ladevorgang betrifft eher unpraktisch.

    Gruß Play

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  • Dann haltet euch mal daran.

    Oh, und bitte auch keine dummen Antworten.

    Und eine verbindliche Definition von beidem.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Jetzt besteht eine echte Rechtsunsicherheit. Es gibt derzeit keine rechtliche Unterscheidung zwischen "Armbrust" und "Pfeilabschussgerät", beide Waffentypen teilen sich eine gemeinsame Definition. Man kann höchstens aus der Differenzbildung altes Gesetz - neues Gesetz SCHLIESSEN dass eine Armbrust mit Muskelkraft gespannt wird, ein Pfeilabschussgerät dagegen auf andere Weise (Luftdruck, Co2 etc.).
    Es stellt sich die Frage wie die "Zwitter" eingestuft werden. Wird eine Excalibur durch den Anbau eines "Steambow" Druckluftspanngerätes nun zum WBK-pflichtigen Pfeilabschussgerät? Was passiert wenn ich eine Spannwinde mit einem Akkubohrer spanne statt mit der Kurbel? Wie sind Waffen wie die FX Airguns "Indy Arrow" einzustufen, die zwar Druckluft verwendet, aber nur mit Muskelkraft gefüllt werden kann (integrierte Pumpe, kein Anschluss für eine Flasche bzw. einen Kompressor)?

    Und wenn das Pfeilabschussgerät mit der Handpumpe gefüllt wird, ist es WBK-frei? Nur wenn es mit einem Kompressor gefüllt wird WBK-pflichtig? Super gemacht... ?(

  • Wenn man den Preis der Spezialpfeile bedenkt, ist es keine gute Idee die Dinger zu kaufen oder deliktrelevant einzusetzen.

    Ca. 20 Euro pro Pfeil z.B.

    Eine Zwille plus Stein ist billiger.

    Gruß Play

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