Pressluft Pfeilabschussgeräte WBK Pflichtig?

Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 51.351 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2020 um 13:37) ist von gilmore.

  • Die werden WBK Pflichtig. Wie es mit Altbesitz aussieht ist aber noch nicht ganz raus. Eventuell greift das Wirtschaftliche Bedürfnis. Ich würde mir aber keines holen. Der Stress um dann die WBK dafür zu bekommen wäre mir für ein Pfeilgewehr zu groß.


    Hallo,

    auf so etwas würde ich mich nicht verlassen. Spätestens bei der n+1-ten Änderung des n-ten WaffG wird mit Datum vom xx das Spielzeug verboten werden aus bestimmten Gründen. Dann ist das Gejammere wieder da und jeder rätselt, was er noch an Geld retten kann.

    Gruß Viper

  • Ich sehe es mit meinem geistigen Auge schon vor mir. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden sich vor den Polizeirevieren lange Schlangen bilden. Von Menschen, die mit den Worten: "Guten Tag, liebe Polizei. Hiermit übereigne ich euch entschädigungslos meine bisher erlaubnisfreien Salutwaffen, Pfeilschussgeräte, etc." alle Spielzeuge brav abliefern, um ihr Gewissen zu entlasten. 8o

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Eventuell greift das Wirtschaftliche Bedürfnis.

    Ich habe das an anderer Stelle schon mal geschrieben:
    Es ist richtig, prinzipiell gibt es ein Bedürfnisgrund bei wirtschaftliches Interesse. Aber m.W. ist das in erster Linie nur gewerblich zu begründen. Ein wirtschaftliches Interesse kann bei privaten Sammlungen nur anerkannt werden, wenn große Sammlungen mit entsprechenden Werten zu berücksichtigen sind. Einzelstücke dürften dazu nicht zählen.

  • In der noch aktuellen WaffVwV sind Bedürfnisse über den § 8 beispielhaft gelistet. Man kann lesen, dass ein wirtschaftliches Interesse bei Privatpersonen dort nicht gemeint ist. Die meisten Gründe beziehen sich auf Personen, die damit letztlich gewerblich Geld verdienen.

    Nachtrag: Ein Zoo bzw. Tierarzt kann sicher auch ein Narkosegewehr oder bei entsprechender denkbarer Gefährdung auch scharfes Gewehr über § 8 begründen. Aber auch dort ist man bei gewerblicher Nutzung.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (26. Dezember 2019 um 00:19)

  • Bei den LEPs wurde ein wirtschaftliches Bedürfnis anerkannt, per Erlass seitens des Bundesinnenministeriums. Kann man hier im Forum in den alten Threads nachlesen. Etliche co2air-Mitglieder haben solche WBKs bekommen.

    Ob dies nun auch wieder so kommen wird ist nicht sicher, aber das war es damals wohl auch nicht. Allerdings macht eine solche großzügige Regelung durchaus Sinn, denn ansonsten verschwinden diese Waffen im Sumpf des Illegalen. Wer gibt schon eine 2000 Euro Waffe entschädigungslos ab? Damals wie heute warten die Betroffenen bis es eine offizielle Regelung gibt. Dann wird entschieden: WBK beantragen oder nicht.

    Die Frage ist aber ohnehin akademisch. Die Shops sind leer, es ist in Deutschland zumindest in "Neu" keine Bobcat, keine Crossman Benjamin, kein Verminator etc. mehr zu bekommen. Alles steht auf "Lieferzeit" (= nicht mehr vor der Gesetzesverkündung). Wir werden sehen was jetzt auf egun etc. passiert.

  • Ich bin, seit ich reichlich YT-Videos von Irren gesehen habe die mit den Dingern rumlaufen froh, daß da ein riegel vorgeschoben wird.
    Hier in Schweden waren die Pfeilgeräte von FX noch nie erlaubt und auch keine Armbrüste.... und das wußte ich nichtmal als ich vor 25 Jahren nach hier kam mit einer Armbrust mit Jagdspitzpfeilen im Gepäck.... mittlerweile tut die Armbrust bei meinem Neffen in Deutschland mein Theater am FLuß bei regelmäßigen Wilhelm Tell Vorführungen ihren Dienst.....
    Ich find`s schade für jeden der so ein teures Ding gekauft hat.... aber doch gut, daß es die Teile nichtmehr einfach so zu kaufen gibt.
    Als ich meine damals1985 in Friesland gekauft hab war ich erschrocken das der Bolzen auf 20m so durch die Scheunentüre mit 3,8cm Kiefernholz ging, daß hinten nur die Federn am Holz klebten und der Bolzen in der Kofferraumklappe unseres MB/8 steckte, der direkt hinter der Scheunentür stand.... und wir haben 8 mal geschossen bevor wir auch nur mal nachgeguckt haben. :(

  • Um den aktuellen Stand mal zu rekapitulieren: Absehbar ist, dass Pfeilschussgeräte nach Inkrafttreten des Gesetzes WBK-pflichtig werden und in Anbetracht dessen die Händler ihre Bestände nicht mehr aufstocken. Wer also eine Anschaffung plant und tatsächlich noch eine FX / Airbow, etc., im Handel findet, sollte sie möglichst schnell bestellen. Denn noch ist es erlaubt.

    Unklar ist hingegen, ob es Ausnahmeregelungen für Altbesitz geben wird. Es geht ja nicht nur um Pfeilwerfer, sondern auch um Salutwaffen und anderes. Wahrscheinlich um eine sechsstellige Anzahl von Waffen, bei denen sich der Umlauf mangels Registrierung nicht nachvollziehen lässt und wo ein erheblicher Teil der Besitzer von den Gesetzesänderungen keine Kenntnis nehmen wird. Der Staat täte sich mit Legalisierung anstelle von Kriminalisierung den größeren Gefallen.

    Auch ohne Ausnahmeregelung besteht kein unmittelbarer Handlungszwang. Das Gesetz wird 6 Monate(?) nach Verkündung in Kraft treten und anschließend hat man weitere 12 Monate Zeit zu reagieren. In diesem langen Zeitraum kann viel passieren. Die Dinger gehen ja gelegentlich kaputt und müssen entsorgt werden, man könnte als Sportschütze / Jäger eine WBK beantragen, oder sie natürlich auch direkt abliefern.

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    - George Washington -

    Einmal editiert, zuletzt von Maraudeur (26. Dezember 2019 um 01:50)

  • @Maraudeur
    Dein Name ist Programm :)
    du hast aber natürlich recht.... was er nicht weiß... macht ihn nicht heiß :

    Den letzten Absatz meines vorherigen Beitrags habe ich entschärft und eigentlich wollte ich Marauder heißen. Aber der Name war schon vergeben. ;)

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    - George Washington -

  • Ich sehe das eher so. Ein Bogen ist genau so gefährlich und weniger umständlich und schneller zu laden.

    Klar sind Sie gefährlich. Wie Vieles. Warum man aber Alles verbieten muß, leuchtet mir nicht ein. Allein aufgrund des hohen Preises sehe ich die Deliktrelevanz nicht.

    Ein Bogen gibt es für 100 Euro. Eine der Pfeilpusten kostet um die 1500,-

    Eine illegale echte ist viel billiger im Ausland.

    Für mich daher völliger Schwachsinn.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Naja, ich bin auch kein Freund der WBK-Pflicht für die Pfeilwaffen, aber gefährlicher als ein Bogen sind sie schon. Kinderleicht zu benutzen, ohne viel Übung. Wesentlich weniger sperrig als eine Armbrust.

    Die Preise für diese Waffen sind zuletzt stark gesunken, selbst das FX-Einsteigergewehr lag unter 1000 €. Kompakter sind sie auch geworden. Der "Airringer" (mittlerweile wohl ebenfalls vergriffen) hat zwei Schuss, ist nur unwesentlich größer als eine normale Pistole und kostete "einsatzbereit" mit vier Kartuschen, zehn Pfeilen und einer Pumpe keine 400 €.

    Wenn die WBK-Pflicht nicht gekommen wäre hätten wir ziemlich bald eine Flut an neuen Pfeilwaffen gesehen. 200-Euro-Gewehre aus China, vierschüssige Pistolen, was weiß ich vielleicht sogar Vollautomaten mit Gurtzuführung. Technisch alles möglich. Kunden hätten sich sicher gefunden.

    "Schwachsinn" ist das Gesetz in diesem Punkt also eher nicht. Aber vielleicht hätte eine Ausnahme gemacht werden können für einschüssige Langwaffen.

  • Lade mal eine der Pfeilpusten (oder gucke dir das passende YT Video an) und dann schau Dir ein Video von Kasai an. Und dann ein Video, wo im nahen Ausland AK47 für nen Apple und ein Ei verkauft werden.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Es wird jetzt halt ein Sündenbock gesucht.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ich will Dir ja gar nicht widersprechen, der Sinn eines scharfen Waffengesetzes in einem Land mit offenen Grenzen ist natürlich insgesamt nur schwer nachzuvollziehen.
    Betrachtet man die Sache allerdings aus der "Brille" der Politiker sieht es anders aus. Stoßrichtung des deutschen Waffengesetzes: So wenig gefährliche Waffen wie möglich im Volk, schon gar nicht unregistriert.

    Diesem Leitsatz ist man auch bei den Pfeilabschussgeräten gefolgt. Deshalb habe ich auch keine gute Prognose für die Zukunft der Armbrust. Neue "taktische" Modelle mit Magazin und schneller Schussfolge, ohne Werkzeug schnell zerleg- und zusammenbaubar, drängen auf den Markt. Dies wird sicher schon bald zur gefürchteten "Deliktrelevanz" führen. Einige wenige tragische Vorfälle und zack, kommt die nächste Verschärfung.

  • Na wenn betrifft denn das Verbot einer 1500,- Euro Pfeilpuste? Sicher keinen einzigen Terroristen.
    Der hat A nicht das Geld, B würder sich so ein Spielzeug nicht kaufen, C bekommt Er Echte besser schneller und billiger im Duzend.

    Alleine der Preis der Pfeile sorgt schon für eine völlig natürliche Eindämmung der angeblichen Gefahr.
    Für den Preis von 3x Pfeilen bekommt Er 2x Kisten echte Munition.

    Daher stehe ich zu meinem Beitrag.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wie ich sagte, es gibt (gab) auch viel billigere Pfeilwaffen. Und ohne die WBK-Pflicht wären diese Dinger noch billiger und noch besser geworden.

    Es kursieren im Netz schon Videos mit Prototypen über 8schüssige Gatling-Pfeilgewehre und doppelläufige Gewehre mit 600 Joule pro Lauf. Zielpreis: Unter 400 €.

    Willst Du diese Argumente denn vollkommen ignorieren?