Pressluft Pfeilabschussgeräte WBK Pflichtig?

Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 51.350 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2020 um 13:37) ist von gilmore.

  • Doch, genauso läuft das in der Realität, da die Teile sonst nicht als Spielzeug eingestuft worden wären.

    Ist das als Scherz gedacht? Früher waren sie nicht erwähnt und sind auch nicht von den vorhandenen Definitionen erfasst worden. Deshalb waren sie "Spielzeug". Jetzt sind sie namentlich erwähnt.

    Zudem hat es sowas, im Gegensatz zu einem Wurfstern usw., vorher noch nicht gegeben.

    Na klar hat es die Pfeilpusten vor der Gesetzesänderung gegeben, sonst hätte man es ja nicht ins Gesetz einbauen können.

    Ich will jetzt wahrlich nicht den Pfusch verteidigen den der Gesetzgeber fabriziert hat. Wie Playstation schon erwähnt hat, hätte vielleicht ein einziger Satz gereicht. Aber es macht keinen Sinn sich jetzt irgendwas an den Haaren herbeizuziehen was man gerne hätte. Wir wissen was mit Pfeilabschussgeräten gemeint ist, der Gesetzgeber weiß es und das BKA weiß es auch.

    Siehe zum Beispiel: https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…kIIExtreme.html. Dort steht als Überschrift: "
    Ein­stu­fung des Pfeil­ab­schuss­ge­rä­tes "FX-Ver­mi­na­tor MkII Ex­tre­me Ar­row Sys­tem" der Fir­ma FX Air­guns vom 25.03.2015"

    Ob hier jemand den Name technisch falsch gewählt findet spielt aber rechtlich keine Rolle...

  • Es wär so einfach,wenn die einfach blöd wären,bzw. ihren Verstand im Hinterteil hätten. Obwohl,über den Anusbereich denken sicher einige von denen die die längste Zeit des Tages nach. Aber leider sind die meisten doch nicht blöd. Da steckt Kalkül dahinter.

  • Auch mit Kalkül sollte ein Gesetz vernünftig gemacht werden und nicht zig unterschiedliche Auslegungen bieten.

    Wie soll sich der gemeine Bürger an was halten, das sogar Juristen nicht verstehen?

    Und wie gesagt, fachlich ist das mit den Pfeilabschussdingern absolut unter aller Kanone, weil einfach alles falsch gemacht wurde was geht.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wir wissen was mit Pfeilabschussgeräten gemeint ist, der Gesetzgeber weiß es und das BKA weiß es auch.

    Ist das als Scherz gedacht? Früher waren sie nicht erwähnt und sind auch nicht von den vorhandenen Definitionen erfasst worden. Deshalb waren sie "Spielzeug". Jetzt sind sie namentlich erwähnt.

    Na klar hat es die Pfeilpusten vor der Gesetzesänderung gegeben, sonst hätte man es ja nicht ins Gesetz einbauen können.
    Ich will jetzt wahrlich nicht den Pfusch verteidigen den der Gesetzgeber fabriziert hat. Wie Playstation schon erwähnt hat, hätte vielleicht ein einziger Satz gereicht. Aber es macht keinen Sinn sich jetzt irgendwas an den Haaren herbeizuziehen was man gerne hätte. Wir wissen was mit Pfeilabschussgeräten gemeint ist, der Gesetzgeber weiß es und das BKA weiß es auch.

    Siehe zum Beispiel: https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…kIIExtreme.html. Dort steht als Überschrift: "
    Ein­stu­fung des Pfeil­ab­schuss­ge­rä­tes "FX-Ver­mi­na­tor MkII Ex­tre­me Ar­row Sys­tem" der Fir­ma FX Air­guns vom 25.03.2015"

    Ob hier jemand den Name technisch falsch gewählt findet spielt aber rechtlich keine Rolle...

    Dann bin ich wirklich zu beschränkt, da ich immer glaubte, dass sich der Einzelne auf Gesetze verlassen können muss (Grundsatz der Rechtssicherheit)... Einfach davon auszugehen, dass der Einzelne weiß was gemeint ist, bei einer so wie es aussieht nicht passenden Definition öffnet der Willkür Tür und Tor.

  • Heute habe ich das neue DWJ bekommen.

    Bezüglich der Rechtsänderungen steht zu den Pfeilabschussgeräten, dass diese nun zu verbotenen Gegenständen würden.

    Bisher war nur von einer WBK Pflicht die Rede.

    Weiß es jemand ganz genau?

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • https://www.youtube.com/watch?v=PHsTp-w_R7I

    Die hätte ich mir wohl gekauft (ca. 370$). Leider wird vermutlich Umarex, bei der rechtlich unklaren Lage, die hier nicht mehr anbieten. Schade...

    Übrigens wird der Pioneer Airbow immer noch in einigen Shops ab 18 Jahren angeboten bzw. ist vorbestellbar für eine Auslieferung im März

    Klar werden die noch angeboten. Das Gesetz ist ja erst angekündigt. Wenn du sie jetzt kaufst darfst du sie dann im Sommer abgeben wenn du keine WBK hast. ;)

    Ist hier wirklich jemand der den freiene Besitz von solchen Dingern befürwortet? Unglaublich, dass der Gesetzgeber so lange gebraucht hat die aus dem Verkehr zu ziehen. Da draußen laufen so viele Honks rum und bei denen möchte in nun wirklich keine 100 Joule Waffe wissen. Wundert mich das damit so wenig passiert ist... oder man hat einfach nichts drüber gehört.

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
    HW30S, HW35
    Stormrider

    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!

  • Andererseits kann man dann auch keine schmiedeeisernen Bratpfannen befürworten. Schlußendlich läßt sich alles destruktiv einsetzen. Im Weltraum ist selbst ein Sandkorn tödlich.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Dann kannst du auch gleich alle KK Waffen frei geben... die haben eine ähnliche Energie wenn ich das Richtig in Erinnerung habe.

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
    HW30S, HW35
    Stormrider

    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!

  • Alles verbieten ... und wir leben in einer Diktatur oder schlimmeres !

    KK‘s haben meistens Magazine, solch ein AirBow meiner Ansicht nach nicht ... außerdem ist das „Handeling“ ein ganz anderes ... und selbst wenn, wo soll das verbieten denn dann beginnen und wo soll es aufhören ???

    Oder soll gleich alles überwacht werden ... und jeder bekommt bei Geburt einen Chip zwangs- implantiert ?

    Natürlich soll und muss es Regeln geben und auch gewisse Einschränkungen (Alter, Vorstrafen etc.).

    Aber alles zu verbieten ist der falsche Weg.

    Eigentlich bestimmen die Bürger, wie der Staat funktionieren soll und nicht umgekehrt !


    PS:
    KK‘s freigeben ?
    Diese waren alle mal frei !

    Einmal editiert, zuletzt von Delphin (29. Januar 2020 um 20:16)

  • Da draußen laufen so viele Honks rum und bei denen möchte in nun wirklich keine 100 Joule Waffe wissen.

    Was ist dann mit Armbrust, Baseballschläger und für die gefährlichste freien Waffe...der Faust (insbesondere wenn in größeren Gruppe jeder zwei davon führt)? Der Preis war ja doch hoch genug um einen Großteils der Honks abzuschrecken.

    PS: Die Honks können auch 12 Monate im Schützenverein schießen und kriegen Waffen mir mehreren tausend Joule. Verhindern kann man es also sowieso nicht...

  • Alle fallenden Steine sind frei. Ausserdem gibt es einen großen Unterschied z.B. bei dem "Laden" bzw Aufstecken eines Pfeiles im Gegensatz zum Laden einer KK-Patrone. Auch ist die Anzahl der Schüsse aufgrund der Kartuschengröße begrenzt.

    Alleine die Kadenz macht eine solche Pfeil-Puste weitaus ungefährlicher als mind. 4x völlig andere Waffengattungen.

    Aber Gesetze hatten noch nie etwas mit Logik, Physik oder Plausibilität zu tun. Siehe Wurfsterne oder Butterflymesser.

    ABs sind kadenzmässig wesentlich ungefährlicher. Man möge nur 1x eine Exkalibur spannen. Dann wird das sehr schnell deutlich. ABs sind daher eher harmlos.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Da draußen laufen so viele Honks rum und bei denen möchte in nun wirklich keine 100 Joule Waffe wissen. Wundert mich das damit so wenig passiert ist... oder man hat einfach nichts drüber gehört.

    Was ist mit Autos? Jeder kann eins fahren, auch ohne Führerschein.

    1,2Tonnen bei 30KM/H bringen auch >40.000 Joule.

    Gruß,

    Walde

  • Dann kannst du auch gleich alle KK Waffen frei geben... die haben eine ähnliche Energie wenn ich das Richtig in Erinnerung habe.

    Mir wurde zugetragen in anderen Ländern soll das sogar so sein ... sogar größere Kaliber können von gesetzestreuen, „ordentlichen“ und nicht vorbestraften Bürgern legal erworben werden !

  • Leute Eure Argumentationen sind schon echt nice....


    Mir wurde zugetragen in anderen Ländern soll das sogar so sein ... sogar größere Kaliber können von gesetzestreuen, „ordentlichen“ und nicht vorbestraften Bürgern legal erworben werden !

    Jupp würde ich auch gut mit klar kommen. Zusätzlich vielleicht noch ein weing Sachkunde und der Nachweis über die Lagerung. Führen weiter nicht erlaubt.
    Womit ich heute überhaupt nicht klar kommen würde ist einfach nur den Ausweis auf den Tisch legen und gut. Auch für diese Pfeilabschussgeräte... und nein sie sind nicht anders als eine normale einschüssige KK Matchwaffe.
    Ansonsten sind wir uns einig das wir uns nicht einig sind!

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
    HW30S, HW35
    Stormrider

    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!

  • „Zusätzlich vielleicht noch ein weing Sachkunde und der Nachweis über die Lagerung. Führen weiter nicht erlaubt.
    Womit ich heute überhaupt nicht klar kommen würde ist einfach nur den Ausweis auf den Tisch legen und gut.“

    Dies sehe ich bei GK-Waffen auch als richtig und wichtig an !

    Nicht aber für alles andere, was der Markt noch so hergibt und sich der Gesetzgeber an unlogischen Reglementierungen neues ausdenkt ...

    Schon alleine die Waffenschrank Story, bei der plötzlich neue Schränke her müssen, dann die Limitierung von Magazinen mit nur noch XX Schuss etc. pp.

  • Ansonsten sind wir uns einig das wir uns nicht einig sind!

    Glaub ich gar nicht mal...aber für ein Komplettverbot von den Dingern seh ich keinen Grund (ich wüßte nicht was ein Bedürfnis für die WBK dafür sein könnte).

  • Bislang kam außer Polemik nicht viel Neues von den werten Foristen hier!

    Heute habe ich das neue DWJ bekommen.

    Ich habe sie schon ein paar Tage, aber erst jetzt mit dieser Frage nachgeschaut.

    Bezüglich der Rechtsänderungen steht zu den Pfeilabschussgeräten, dass diese nun zu verbotenen Gegenständen würden.

    Bisher war nur von einer WBK Pflicht die Rede.

    Weiß es jemand ganz genau?

    Jemand hat sich die Mühe gemacht, das alte WaffG auf die kommenden Sachen umzuschreiben. Demnach soll es heißen:

    Zitat

    Abschnitt 6 Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
    § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften

    ...
    (20) Hat jemand am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das Pfeilabschussgerät einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechende Anwendung.

    Demnach scheint der Artikel in der DWJ (02/20, S. 9) in diesem Punkt fehlerhaft zu sein. Denn § 10, Absatz 1 besagt:

    Zitat

    10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis ...

    Vom Verbot also keine Rede. Aber, nun kommt das große Aber:
    Da man kein Bedürfnis kennt, was diese Pfeilanschussgeräte für irgendeinen Zweck begründen würde, kommt das einem faktischen Verbot gleich. Daher ist es im Prinzip egal, ob das Ding im vollem Umfang bedürfnispflichtig wird oder es wird gleich verboten. Ok, das Strafmaß bei illegalem Besitz dürfte unterschiedlich sein.

    BTW: Wer ein Bedürfnis kennt, was man für diese Pfeilabschussgeräte anwenden könnte, bitte her damit.
    Meine Phantasie reicht da nicht, denn für die Jagd ist es verboten und für Sportschützen fällt mir da auch nichts ein.
    Es gibt ja Meinungen, die auf § 8 - wirtschaftliches Bedürfnis - bei Altbesitz abzielen. Aber das wird sich noch zeigen müssen.