Pressluft Pfeilabschussgeräte WBK Pflichtig?

Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 51.328 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2020 um 13:37) ist von gilmore.

  • Hallo,

    werden nun die Pressluft Pfeilabschussgeräte wie Verminator, Ranchero o.ä. demnächst nach dem neuen Waffengesetz WBK Pflichtig und benötigen ein bedürfnis?

    Bisher wurden sie ja als Spielzeug eingestuft und das aufgrund der Geschossführung auf dem Lauf.

    Gibt es da bereits was endgültiges aussagekräftiges?

    Lohnt sich noch ein Kauf so einer Waffe?

    Gruss
    Markus :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bruchpilot75 (19. Dezember 2019 um 21:33)

  • Meines Wissens (ohne Gewähr & ohne Gewehr) werden diese Art von Pfeilbeschleunigern ganz bald verboten bzw. illegal sein !

    Ob es dann und unter welchen Voraussetzungen eine WBK oder Altbesitz „Schutz“ geben wird ist noch fraglich ...


    Schau mal in den betreffenden „großen Thread“, da steht auch dazu einiges drin !

  • Laut J.S könnte es noch unter Altbestand fallen, wenn man jetzt innerhalb von 2 Wochen noch schnell eins kauft.
    Aber auch nur dann :D
    Ansonsten sieht’s wohl nicht so rosig aus für diese Dinger.

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Die Frage ist nur, ob man sich dann nicht selbst kriminalisiert, wenn diese Teile Pflichtig werden und man diese Pflicht nicht erfüllt.
    Wenn man dran denkt das in der Garantie oder Gewährleistung was damit ist und man nicht weis wie man das Teil zur Reparatur bringen kann, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

    Aber ich könnte mir durchaus vorstellen das der Vertreiber dann zur Reparatur zu einem nach Hause kommt, das ist dann Service wie man ihn sich wünscht.

    • Ich mein, für 1700 oder mehr kann man was verlangen, oder? :D

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Das traurige ist das der Bürger der sich so ein Teil für teuer Geld gekauft hat evtl. enteignet wird. Naja bei den Dieselfahrzeugen hat man es ja auch schon gemacht nur im großen Stil, da fallen die paar Pfeilsbschussgeräte auch nicht mehr ins Gewicht und auf die Strasse geht eh niemand mehr.

    Gruss
    Markus :thumbsup:

  • Die werden WBK Pflichtig. Wie es mit Altbesitz aussieht ist aber noch nicht ganz raus. Eventuell greift das Wirtschaftliche Bedürfnis. Ich würde mir aber keines holen. Der Stress um dann die WBK dafür zu bekommen wäre mir für ein Pfeilgewehr zu groß.

  • Mich würde mal interessieren welches Bedürfnis sich der Gesetzgeber für diese Pfeilgewehre gedacht hat. Bekanntlich muss ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz her. Jäger geht nicht, da die Jagd mit Bolzen und Pfeilen verboten ist. Sportlich passt auch nicht, da es dafür keine Disziplinen gibt und diese Dinger auch wohl nicht zu den bestehenden Armbrustdisziplinen passen.
    Sonst fällt mir da nix ein.

    Überhaupt ist es mir unverständlich wie der Gesetzgeber Bedingungen vorgeben kann, die schon im vornherein unerfüllbar sind. Das insbesondere bei bestehenden Besitz, was einem Verbot mit zwingender Abgabe gleichkommt.
    Das müsste mal wer verfassungsmäßig prüfen lassen.

  • Typisch Deutsch, daß es dafür eine bestehende Disziplin geben muß? Gäbe es noch keine Toeletten, würde man Toeletten verbieten, weil es ja noch keine bestehende Toeletten Disziplin gibt.

    Die Dinger sind neu. Es kann sich daher noch gar keine Sportdisziplin gebildet haben!!!

    Mit dem, sei mir nicht böse, dämlichen Argument kann man alles Neue verbieten.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das mit dem unerfüllbaren bedürfnis hat doch schon mal funktioniert.

    Mit den LEP-Waffen.

    Da hätte man für den Erwerb der kastrierten Waffe ein bedürfnis für die scharfe Waffe nachweisen sollen.
    Und wer kann das bzw. wer kauft sich eine Luftpistole, wenn er das Bedürfnis für eine scharfe Waffe hat..

    Hat da auch niemanden interessiert und der Wert dieser Waffen war weit höher als der dieser Pfeilgewehre.
    Da wurden über Nacht ganze Sammlungen wertlos, die tausende Euro gekostet haben.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Mich würde mal interessieren welches Bedürfnis sich der Gesetzgeber für diese Pfeilgewehre gedacht hat. Bekanntlich muss ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz her. Jäger geht nicht, da die Jagd mit Bolzen und Pfeilen verboten ist. Sportlich passt auch nicht, da es dafür keine Disziplinen gibt und diese Dinger auch wohl nicht zu den bestehenden Armbrustdisziplinen passen.
    Sonst fällt mir da nix ein.

    Überhaupt ist es mir unverständlich wie der Gesetzgeber Bedingungen vorgeben kann, die schon im vornherein unerfüllbar sind. Das insbesondere bei bestehenden Besitz, was einem Verbot mit zwingender Abgabe gleichkommt.
    Das müsste mal wer verfassungsmäßig prüfen lassen.


    Hallo,

    wie soll das denn gehen? Du müsstest den ganzen langen Verfahrensweg gehen bis zum Bundesverfassungsgericht? Wer hat so einen langen Atem und so viel Geld, um das durch zu ziehen? Wie soll der Ansatzpunkt sein für eine Verfassungsbeschwerde?

    In Sachen WaffG gehen die Verfahren recht schnell vor den niedrigen Gerichten aus und es gibt relativ wenige präjudizierende Urteile.

    Gruß Viper

  • Nehmen wir an, man hat einen Pfeilabschuß-Verein gegründet und veranstalltet Wettkämpfe. Bedürfnis da?

    Das geht ja nur über einen Verband, der eine Sportordnung erstellt und sich vom BVA genehmigen lässt.
    Vielleicht gäbe es einen Weg über einen ausländischen Verband und Einzelbedürfnis über § 8.

    wie soll das denn gehen?

    Das weiß ich. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ist sehr schwierig. Aber mich würde es im Grundsatz schon interessieren, ob diese Regelung so im Detail verfassungsgemäß ist.