Umbaubare Druckluftgewehre von FX Airguns

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 4.141 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2019 um 20:08) ist von Caemi.

  • Hallo,
    welche umbaubaren Versionen gibt es von FX-Airguns, die man mit Pellets und Pfeilen nutzen kann? Ist dies mit der Dreamline und / oder mit der Crown möglich?
    Kann man die hier in Deutschland kaufen?

  • Wenn du eine legale Pfeil Version kaufst, darfst du diese selber nicht umbauen.
    Du müsstest einen Büchsenmacher finden, der für dich alles erledigt und darauf haben die alle keine Lust. Der Verdienst entspricht wohl nicht dem Aufwand :)

    Der könnte für dich doch auch direkt die WBK Pflichtige Version drosseln aber es ist fast nicht möglich, dafür einen zu finden.

    Du hast doch bestimmt vor, selber eine illegale Waffe herzustellen, oder ?

  • Sogenannte Pfeilabschussgeräte - wie auch Salutwaffen - werden erlaubnispflichtig. Sie sind also scharfen Schusswaffen gleichgestellt. Da es faktisch keine Disziplinen für Pfeilabschussgeräte gibt und damit kaum ein Bedürfnisnachweis gelingen kann, kommt das einem Verbot gleich. Eine Altbesitzregelung im Sinne einer bedürfnisfreien Ausnahme scheint nicht vorgesehen zu sein. Es gibt lediglich eine einjährige Frist diese im Besitz befindlichen Waffen anzumelden und ein Bedürfnis nachzuweisen oder deren Abgabe.
    Es sind zwar vergangene Tage noch einige Änderungen bezüglich Bedürfniserhalt für Sportschützen bekannt geworden, die noch ins Gesetz einfließen sollen, aber der Rest dürfte wohl stehen und noch diesen Dezember zum Gesetz werden.
    Dennoch gilt es den genauen endgültigen Wortlaut im WaffG abzuwarten.

    Link zum Entwurf:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Dezember 2019 um 11:14)

  • Selbst wenn man eine umbaubare Waffe hier frei bekommen könnte, die dann 7,5J hätte, macht das keinen Sinn.
    Ich habe mal geschaut, ein Carbonpfeil von FX hat 235gr/15,2g Gewicht.
    Daraus ergibt sich eine V0 von ca. 30m/s für den Pfeil, wenn das Gewehr auf 7,5J gedrosselt wird. Da kann man ihn besser mit der Hand werfen...
    Mag jetzt natürlich eine Milchmädchenrechnung sein, die ich hier angestellt habe, aber zeigt das grundlegende Problem auf. Als legale freie Version macht sowas keinen Sinn.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn ich das richtig verstehe, dann werden die freien Pfeilwaffen voraussichtlich verboten bzw. es gibt einen Gesetzesentwurf.

    Wie wahrscheinlich ist, dass dieser Gesetzesentwurf durch kommt?

    Ab wann werden solle Gesetzesentwürfe dann normalerweise umgesetzt?

    Haben wir mittlerweile eigentlich ein europäisches Waffengesetz? Oder können hier Regelungen von der EU kommen, die schärfer oder lascher sind als die in Deutschland?

  • Nein, wir haben nur nationale Umsetzungen einer europäischen Richtlinie...

    Die Pfeilabschussgeräte kommen mit ziemlicher Sicherheit, also zu 99%.

    Pfeilgeräte umzubauen auf unter 7,5J macht nur deshalb niemand, weil es niemand zuverlässig kann, besonders die FX sind ziemlich einfach wiederherzustellen - daher KANN niemand das zum Beschussamt senden und für ein F-im-Fünfeck bitten.

    Deshalb sind ja die in Deutschland erhältlichen FX alle nur reine Pfeilabschussgeräte und keine Diabolo-Beschleuniger.

  • Dass der Entwurf durchkommt, ist sehr wahrscheinlich. Das Gesetzgebungsverfahren ist bereits im vollen Gange. Ich denke mal, das wir spätestens um Frühjahr 2020 ein novelliertes Waffengesetz haben.
    Und zur EU.
    Ein erheblicher Anteil der Neuerungen ist Umsetzung einer EU-Waffenrechtsrichtlinie.
    Das sich hierdurch in Deutschland etwas verbessert, vergiss bitte recht schnell. Es wird zum größten Teil schärfer und unsinniger.
    Aber auch in den anderen EU-Staaten wird's nicht besser.
    Ich denke sogar, dass einige Staaten, wie etwa die Schweiz (ist zwar nicht EU aber trotzdem an EU-Recht gebunden) verhältnismäßig noch etwas härter getroffen werden, wenn dort die Richtlinie umgesetzt wird.

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  • Wie kommst du auf dieses Datum?

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  • Bis es dann Gesetz ist, dauert es aber noch etwas. Muss ja erst noch unterzeichnet und veröffentlicht werden.
    Die Petition hat übrigens die geforderten 50.000 Stimmen erreicht.

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  • Sogenannte Pfeilabschussgeräte - wie auch Salutwaffen - werden erlaubnispflichtig. Sie sind also scharfen Schusswaffen gleichgestellt. Da es faktisch keine Disziplinen für Pfeilabschussgeräte gibt und damit kaum ein Bedürfnisnachweis gelingen kann, kommt das einem Verbot gleich. Eine Altbesitzregelung im Sinne einer bedürfnisfreien Ausnahme scheint nicht vorgesehen zu sein. Es gibt lediglich eine einjährige Frist diese im Besitz befindlichen Waffen anzumelden und ein Bedürfnis nachzuweisen oder deren Abgabe.
    Es sind zwar vergangene Tage noch einige Änderungen bezüglich Bedürfniserhalt für Sportschützen bekannt geworden, die noch ins Gesetz einfließen sollen, aber der Rest dürfte wohl stehen und noch diesen Dezember zum Gesetz werden.
    Dennoch gilt es den genauen endgültigen Wortlaut im WaffG abzuwarten.

    Link zum Entwurf:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

    Also ich frage mich immer wieder warum es in jedem Thread darauf hinaus läuft, das von vornherein Aussagen getroffen werden obwohl keiner bescheid weiß! Ja die änderung steht als Entwurf bereits schon lange fest, aber keiner kann was dazu sagen! Der eine meint er wüsste das die Armbrust verboten wird der andere sagt wiederum, das wird nicht der Fall sein also warum nicht einfach erstmal abwarten und wenn dann ein Verbot kommt dann ist das halt so, aber jedesmal irgendwelche vermutlich eintreffenden Geschehen so zu schreiben/formulieren als wäre alles schon umgesetzt! Das ist einfach nicht richtig.

    Also bitte nicht persönlich nehmen aber ich finde das einfach falsch!

    Man erwähnen, das man bis jetzt nicht 100% sagen kann was wie genau passieren wird und das wann ist auch noch nicht geklärt!

    Und zur ursprünglichen Frage! Nahe zu jede Waffe von Fx ist auf die Pfeilversion umrüstbar, allerdings sind nur die Wbk pflichtigen wirklich sinnvoll und das wäre dann nicht ohne weiteres erlaubt!

    Also wartest du lieber auf die Entscheidung und wenn dann klar ist was passiert, kannst du dir ja noch überlegen ob die dir nicht, falls die Waffen noch erlaubt sind, eine reine Arrow version kaufst!
    Und noch was zu den Pellet Versionen:
    Viele warten darauf das endlich auch wieder F pellet Versionen von Fx in De per Händler erwerbbar werden, aber bis jetzt ist noch nicht bekannt ob das jemals wieder der Fall ist.

  • Logisch, solange nichts beschlossen ist und folglich noch kein Gesetz ist, hat es keine Wirkung und man kann nur mutmaßen was nun kommen wird. Daher kann man nur auf den Entwurf verweisen. Logisch ist auch, dass es wahrscheinlich ist, dass hi und da noch an kleinen Schräubchen gedreht wird, bis es letztlich Gesetz wird.
    Wer aber den Werdegang der EU-Richtlinie und die bislang aufgetauchten Entwürfe verfolgt hat, kennt die Windrichtung, die uns da ins Gesicht bläst. Ich habe ja auch im letzten Satz deutlich geschrieben, dass man das endgültige WaffG abwarten muss. Dennoch wäre es töricht eine Kaufempfehlung auf Dinge zu geben, die nach Stand des letzten bekannten Entwurfes neu und stark reglementiert werden. Das zumindest nicht, ohne auf die kommenden Änderungen hinzuweisen.
    Wie auch immer, nach jetzigem Stand sind heute und morgen die letzten Lesungen, die dann auch morgen 12.12. zum Beschluss führen sollen. Dann wissen wir Bescheid und dann haben wir wahrscheinlich noch in diesem Dezember ein neues Waffengesetz mit weitreichenden Änderungen in fast allen Bereichen.
    Genau aus diesem Grund ist schon völlig richtig auf kommende Dinge hinzuweisen, denn nicht jeder hat die kommenden Verschärfungen mitbekommen. Denn es ist ja absolut sicher, dass gravierende Änderungen im Waffenrecht kommen, wie auch alle Änderungen nun bekannt sind. Es geht allenfalls noch um Formulierungen, aber nun noch große Änderungen seit dem letztem Entwurfsstand sind da nicht mehr zu erwarten.