Aufbewahrung Schwarzpulver

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.473 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2019 um 19:42) ist von Esti.

  • Guten Abend,

    über den DSB mache ich im Frühjahr 2020 nun die Erlaubnis nach § 27 SprengG - Pulverschein.

    Wiederladen möchte ich nicht.

    Ich müsste mein Pulver (Schwarzpulver) im Bad aufbewahren.

    Da es die einzigste Möglichkeit ist in unserer Wohnung ein unbewohnten Raum zu nutzen.

    Fenster ist vorhanden.

    Aber was ist jetzt richtig als Aufbewahrungsschrank ? Scheint als gibt es in jeden Bundesland da andere wünsche. Komme aus BAWÜ, kann mir jemand da weiterhelfen ?

  • Hab mich mal eingelesen als da ich im Bad einen Gasbeuler habe und der eine offene Flamme hat. Hat sich das im Bad erledigt. Sieht so aus als ist es nicht möglich so was in einer Wohnung zu lagern.

  • Mit Fenster? Oder Lüftungsschacht? Du brauchst zur Lagerung eine Druckentlastungsfläche.
    Hast du einen Balkon? Auch da ist eine Lagerung prinzipiell möglich.
    Das Behältnis muss mindestens aus 20mm Holz bestehen und Beschläge dürfen von aussen nicht entfernbar sein.
    Am besten ist es, deinen Sachbearbeiter zu kontaktieren und vielleicht schon mal nach einem Vororttermin zu fragen.
    Ich kenne es eh nur so, dass vor Erteilung der Erlaubnis der SB vorbeikommt und die Aufbwahrungssituation kontrolliert.
    Feuerlöscher o.ä. muss griffbereit sein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson