Das Ende der PTB-Vorgaben? Bald neue Schreckschusswaffen in Deutschland?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 9.524 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2019 um 00:36) ist von Esti.

  • http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

    Da findet man zum freien Besitz von Schreckschusswaffen:

    b) die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungs-richtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Be-sitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;“.

    Heißt das nicht:

    Bye bye PTB-Vorgaben? Sofern die SSW in einem anderen EU-Land legal ist?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Bye bye PTB-Vorgaben? Sofern die SSW in einem anderen EU-Land legal ist?

    Nein, die PTB Zulassung ist eine rein deutsche Angelegenheit. Bislang mussten im Ausland hergestellte SSW sich der PTB Prüfung beugen, damit diese in D. legal zum freien Kauf zu erwerben war.
    Es ist aber offenbar Absicht, dass auch in anderen Ländern und nach dortigen Regeln hergestellte SSW hierzulande ebenso in D. erwerbbar sein sollen. Sicherlich werden sich aber die Anforderungen an der deutschen PTB orientieren müssen, will man nicht gewisse Sicherheitsstandards in Sachen Manipulierung aufgeben. Das ist ja nicht zu erwarten.

  • "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechts-verordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder

    b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungs-richtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Be-sitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtli-nie mitgeteilt hat;“"

    OK, it is simply unbelieveable. The part after the ODER:-)

    However the EU Firearm directive modification is NOT implemented in at least 50% of the EU member states, nor this Implementing Directive about the gas-alarm guns. (Thanks god. This 2019/69 Directive is only slightly softer than the PTB-requirements.)

    So these are only empty words.

    And the KWS will be valid only for PTB-guns, after this modification, I suppose.

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Wäre grundsätzlich auch zu schön, wenn der Markt hier größer würde.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Wäre grundsätzlich auch zu schön, wenn der Markt hier größer würde.

    1. it is just a Vorabfassung (Draft?) of a Gesetzentwurf (Legislative initiative?), not an accepted law. It could be/will be changed for the worse, as usual.

    2. The Market will be not really bigger, 90% of the manufactured/sold/already in circulation gas-alarm guns in the EU are not conform with the Implementing Directive.

    3. IF it will be accepted as German law, that will take years to make "Gesetzkonform" gas-alarm guns for you.
    Maybe the 8 mm Knall or .22 Lang Knall revolvers manufactured by German companies for export only will be available again promptly.

  • Es könnte interessant werden, wenn die genauen Regeln bekannt werden, wie im Ausland die SSW entsprechend gebaut bzw. geprüft werden. Bislang scheint es im Ausland eine vergleichbare Prüfung im Sinne der PTB zu geben, sondern allenfalls Vorgaben zur Herstellung. Diese geforderten "technischen Spezifikationen" müssen ja irgendwie geprüft und EU-weit anerkannt werden. Sonst kann das m.E. ja nicht funktionieren. Das dürfte auch wohl nicht kurzfristig erfolgen.
    Ob allerdings ein Gewinn für deutsche SSW Liebhaber ist, wage ich noch zu bezweifeln.
    Gibt es überhaupt ausländische Hersteller, die interessante und nennenswerte SSW produzieren, die hier mangels PTB hier nicht zu erwerben sind?

  • Das müsste ein Gesetztesentwurf sein, Gabor Vass.

    Floppy, wenn ich mich in ausländischen Shops umsieht gibt es einige Modelle, die mir gefallen würden.

    Zum Beispiel die Grand Power G9.

    Ich hatte zuerst gehofft - naiv - das jede SSW die dem "Standard" eines EU-Landes entspricht automatisch in allen anderen EU-Ländern zulässig wäre, nachdem ich den Text überflogen hatte.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Vermutlich müssen ja zuerst Standards definiert und anerkannt werden. Dann stellt sich die (sicherlich berechtigte) Frage, ob der ausländische Hersteller überhaupt ein Interesse daran hat, seine SSW ggf. abändern zu müssen, damit er diese auf dem deutschen Markt werfen kann.
    Deswegen glaube ich nicht an massenhaft neue Modelle, erst recht nicht kurzfristig nach Erscheinen des neuen Waffenrechts in D.

  • Standards are already defined:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A32019L0069

    IF these will be implemented in national laws, THAN the objects defined in the following ARE per definition the gas-alarm guns AND can not be considered as firearms in the EU.

    For example: FULL AUTO gas-alarm guns are not forbidden in the specs.

    "
    ANHANG

    Technische Spezifikationen für die unter Artikel 1 fallenden Objekte

    1. Ein solches Objekt erfüllt folgende Anforderungen:

    a) Es kann nur dann pyrotechnische Signalpatronen verschießen, wenn an der Mündung ein Adapter angebracht ist.



    b) Innerhalb des Objekts befindet sich eine beständige Vorrichtung, die verhindert, dass damit Patronen mit einem/einer oder mehreren festen Schrotprojektilen, festen Kugeln oder festen Geschossen abgefeuert werden können.



    c) Es ist ausgelegt für eine Patrone, die den in Tabelle VIII der von der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) erstellten Patronen- und Patronenlagermaßtabellen festgelegten Abmessungen und sonstigen Normen entspricht, da diese Tabelle zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie anwendbar ist.
    2. Das Objekt kann weder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so verändert werden noch durch solche Veränderungen so umgebaut werden, dass es Schrot, eine Kugel oder ein Geschoss mittels Treibladung verschießt.
    3. Alle wesentlichen Bestandteile des Objekts sind so beschaffen, dass sie nicht als wesentliche Bestandteile in Feuerwaffen eingebaut oder verwendet werden können.
    4. Der Lauf des Objekts kann nicht entfernt oder verändert werden, ohne dass das gesamte Objekt unbrauchbar wird.
    5. Ein Objekt, dessen Lauf nicht länger als 30 cm ist oder dessen Gesamtlänge 60 cm nicht übersteigt, enthält über die gesamte Länge des Laufs nichtentfernbare Barrieren, sodass weder Schrot noch eine Kugel oder ein Geschoss mittels Treibladung durch den Lauf geschossen werden kann, wobei ein etwaiger Freiraum an der Mündung höchstens 1 cm lang ist.
    6. Ein Objekt, das den unter Nummer 5 genannten Kriterien nicht entspricht, enthält über mindestens ein Drittel der Gesamtlänge des Laufs nichtentfernbare Barrieren, sodass weder Schrot noch eine Kugel oder ein Geschoss mittels Treibladung durch den Lauf geschossen werden kann, wobei ein etwaiger Freiraum an der Mündung höchstens 1 cm lang ist.
    7. Unabhängig davon, ob das Objekt unter Nummer 5 oder 6 fällt, befindet sich die erste Barriere im Lauf so nah wie möglich hinter dem Patronenlager des Objekts, wobei Gase durch Austrittslöcher ausgestoßen werden können.
    8. Bei Objekten, die nur für das Abfeuern von Platzpatronen ausgelegt sind, blockieren die unter Nummer 5 bzw. 6 genannten Barrieren den Lauf vollständig, mit Ausnahme eines oder mehrerer Austrittsöffnungen für den Gasdruck. Außerdem blockieren die Barrieren den Lauf so, dass kein Gas an der Vorderseite des Gerätes herausschießen kann.


    9. Alle Barrieren sind dauerhaft und können
    nicht herausgelöst werden, ohne das Patronenlager oder den Lauf des
    Objekts zu zerstören.


    Bei Objekten, die nur für das Abfeuern von Platzpatronen ausgelegt sind, bestehen die Barrieren vollständig aus einem Werkstoff, der widerstandsfähig gegen Zerteilen, Bohren, Reiben und Schleifen (sowie ähnliche Verfahren) ist und eine Härte von mindestens 700HV30 (gemäß Vickers-Härteprüfung) aufweist.


    Bei Objekten, die nicht unter Unterabsatz zwei dieser Nummer fallen, bestehen die Barrieren aus einem Werkstoff, der widerstandsfähig gegen Zerteilen, Bohren, Reiben und Schleifen (sowie ähnliche Verfahren) ist und eine Härte von mindestens 610HV30 aufweist. Der Lauf darf einen entlang der Achse geführten Kanal aufweisen, durch den Reiz- oder andere Wirkstoffe aus dem Gegenstand abgeleitet werden.


    Die Barrieren müssen in jedem Fall so beschaffen sein, dass Folgendes verhindert wird:


    a)die Schaffung oder Erweiterung einer Bohrung entlang der Laufachse;



    b)das Entfernen des Laufs, außer wenn dabei der Rahmen und das Patronenlager des Objekts unbrauchbar gemacht werden oder die Unversehrtheit des Objekts so beeinträchtigt wird, dass es nicht ohne erhebliche Reparaturen oder Hinzufügungen als Feuerwaffe verwendet werden kann.


    10.


    Sowohl das Patronenlager als auch der Lauf
    sind gekrümmt, gekröpft oder mit einem Versatz versehen, sodass keine
    Munition in das Objekt eingelegt und damit verschossen werden kann. Bei
    revolverähnlichen Objekten gilt zudem:


    a)Die Vorderöffnungen des in der Trommel befindlichen Patronenlagers sind verengt, um sicherzustellen, dass Kugeln im Patronenlager blockiert werden.


    b)Diese Öffnungen sind gegenüber dem Patronenlager versetzt.


    "

  • Mit Verlaub: meine Oma sagte eher immer, daß je mehr Text von Behördens irgendwo verzapft wird, umso mehr das Papier eher nur noch dafür ernsthaft taugt, in zwei Hälften gerissen und an eher bestimmtem Orte an den Nagel gehängt zu werden.

    Warum einigen sich diese Leute nicht auf einen eher europaweiten Standard? Wenigstens eher nur ein einziges Mal... büddebüddebüdde

    Jeder - und zuvorderst die Deutschen - muß eher solange die Suppe rühren, bis sie endgültig versalzen ist.

    Kein Wunder, daß eher auch hierzulande immer mehr den Bach runter geht, als rauf.

  • Da gab es doch mal den sogenannten ,, Migrantenschreck“-Revolver.Der verschießt wohl Gummigeschosse. In Ungarn ist das vorgeblich legal. Der wurde auch nach Deutschland verkauft. Wurde hier mal im Forum erwähnt. Wird die Dinger dann hier auch legal?

  • EU Recht ist höher als DE Recht. Wäre endlich mal Zeit das die EU nicht durch DE verschlimmbessert wird sondern DE durch die EU verbessert.

    Es ist ja das Ziel die Zulassung irgendeines EU-Landes Eu-weit zu akzeptieren. Das klappt bekanntlich im Kfz-Bereich schon seit Jahren. Das sollte dann auch bei SSW funktionieren. Momentan scheint das aber im Sprengstoffrecht in Sachen Silvesterkram noch nicht so einheitlich angestrebt sein.

  • Das sagst du gehört zwar in dem Sinne jetzt nicht hier her aber macht auch bumm. Was ist mit den 75g Raketen sind in der EU auch F2 nur in DE nicht. Und das macht einen dann nach Denklicht ob nicht doch DE Recht höher als WU Recht ist.

  • Da gab es doch mal den sogenannten ,, Migrantenschreck“-Revolver.Der verschießt wohl Gummigeschosse. In Ungarn ist das vorgeblich legal.

    Weiteres gutes Beispiel für die nicht funktionierende EU Harmonisierung.
    Hier in Frankreich kann man (neben vielen anderen in D undenkbaren Sachen) auch Schreckschusswaffen mit Abschussbecher für 19mm Gummikugeln (lt.Anbietern mit 63 Joule...) auch frei ab 18 erwerben

  • Es ist ja das Ziel die Zulassung irgendeines EU-Landes Eu-weit zu akzeptieren. Das klappt bekanntlich im Kfz-Bereich schon seit Jahren.

    Hahaha.
    Versuch mal ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug hier in Frankreich zuzulassen.
    Danach reden wir weiter....