Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 9.215 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2019 um 13:21) ist von Caemi.

  • Es ist trotzdem eine Verbringungserlaubnis innerhalb der EU nötig. Wie gesagt, ich habe mal eine für Explosivstoffe (und eine für Munition) gehabt. Da nur 2 Jahre gültig, ist die inzwischen abgelaufen. Beantragen muss man das bei der BAM Berlin.
    Die muss man bei der Anmeldung beim Zoll vorzeigen, sofern bei uns erlaubnispflichtige Sachen, auch die Erlaubnis dafür. (Habe ich, sowohl für Treibmittel wie auch Feuerwerk der Klasse Kat 2 und 3)
    .

  • Ich greife das Thema nochmal auf, da mir jemand erzählen wollte, Feuerwerk bräuchte seit ca.2009 KEINE BAM-Zulassung mehr, dank der EU-Harmonisierung.

    Es gäbe also z.B. nur noch eine CE - F2 Nummer für Böller, Feuerwerk-Batterien usw.

    Stimmt das ??? Also Feuerwerk ist erlaubt, egal wo es herkommt, wenn das Land so eine Nummer draufschreibt ???

    Irgendwie blicke ich da nicht mehr durch... :confused2: Evtl. kann mich ja jemand aufklären, denn die letzten Beiträge helfen mir nicht viel weiter :confused2:

    Grüße :winke: