DonnyFl Moderator

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 13.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2021 um 20:40) ist von Esti.

  • Wenn ich den in Deutschland von einem deutschen Händler für mein „F“-Luftgewehr beziehe, bin ich doch rechtlich auf der sicheren Seite? Weil ich davon ausgehen kann, dass ein gewerbliche Händler die gesetzlichen Normen erfüllt? Zumal diese „Airguns only“ vs. „F“ nichts triviales ist, wie Hehlerware am geringen Preis zu erkennen.

  • Ich würde sagen, die reine Widmung "for Airguns only" dürfte nicht reichen, weil da ja auch erlaubnispflichtige Luftgewehre mit gemeint sind.

    Sollte schon für freie Luftgewehre bestimmt sein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson