Wegweisendes Urteil Schlüsselverwahrung Waffenschrank

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.965 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Oktober 2020 um 15:12) ist von Oldcrow.

  • Ist doch schon lange bekannt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Floppyk: Danke für die gute Nachricht in diesen bösen Zeiten :thumbsup:

    (Naja, bald werden wir Legalwaffenfuzzis eh nur noch unseren Schlüssel sicher verwahren können, weil alles andere verboten ist :new11::laola: )

  • Datum:
    21.02.2019
    Gericht:
    Verwaltungsgericht Köln
    Spruchkörper:
    20. Kammer

    :whistling:

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • @EL LOBO Interessantes Argument!
    Das Urteil ist aus dem Februar und wurde in
    allen Waffenforen ausführlich diskutiert. Hast
    du das etwa verschlafen?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da hat NC wohl Recht. War auch hier schon Gegenstand in einem Aufbewahrungsthread.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ist doch schon lange bekannt.

    Sorry, das habe ich auch erst später gemerkt. Dieser Hinweis auf das Urteil war aber jetzt neu auf einem Jagdportal. So möge man mir das Posten alter Nachrichten verzeihen.
    Dennoch wichtiges und vor allem klarstellendes Urteil, auch wenn es nur eine Einzelfallentscheidung ist.

  • Wäre es evtl. sinnvoll eine speziellen Thread mit wichtigen
    Urteilen (nur Referenz - ohne Diskussion) anzulegen?
    Es scheint ja doch an einigen vorbei gegangen zu sein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich grabe das Thema gerade mal wieder aus, da es eine neue Info gibt.

    Ouelle

  • Interessant das ganze.
    Bei der heutigen Technik ist es auch möglich sich einen Tresor mit Fingerprint Sensor für Fingerabdruck zu holen. Funktioniert ja auch im Smartphone ohne Probleme.

    Was mit dem Lagerort zu tun hat:
    Wohnt man jetzt im 3. Stockwerk, kann der Tresor trotzdem so platziert sein, dass man ihn durch das Fensterglas sieht? Oder ist es nur in dem oben genannten Landkreis unzulässig?

  • Wohnt man jetzt im 3. Stockwerk, kann der Tresor trotzdem so platziert sein, dass man ihn durch das Fensterglas sieht?

    Gute Frage.
    Ich denke es geht darum in wie weit die Räume von aussen einsehbar sind.
    Wenn die Wohnung z.B. über einen Laubengang erreichbar ist, oder eine Feuerleiter existiert, würde ja auch die 3. Etage nicht vor Einblick schützen.

  • Das ist aber nur die Meinung des Landratsamtes Bodenseekreis. Selbst wenn es ein Urteil eines Gerichts wäre, bliebe es eine Einzellfallentscheidung. Ob eine reine Sichtbarkeit eines Waffenschrankes von Außen gegen den Regeln der vorgeschriebenen Waffenaufbewahrung verstößt, wage ich mal zu bezweifeln. Denn darüber ist im WaffG keine Aussage gemacht. Überhaupt kann man es kaum verheimlichen Schusswaffen zu besitzen. Das ist bei jedem Jäger offensichtlich, wie auch bei vielen anderen Schützen, die dann auch in der Folge einen Waffenschrank haben müssen, der irgendwo im Haus steht.

  • Das ist einfach nur der feuchte Traum
    eines Beamten mit Langeweile.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mir stinkts so sehr, dass ich meine WBKs auflösen werde.
    Wozu?

    Macht einfach keinen Spaß mehr - und oviel sind mir Waffen auch nicht wert.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."