Wegweisendes Urteil Schlüsselverwahrung Waffenschrank

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.971 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Oktober 2020 um 15:12) ist von Oldcrow.

  • Das ist einfach nur der feuchte Traum
    eines Beamten mit Langeweile.

    Oh, ja so geht's auch.
    Schreib das mal als Antwort wenn Du solch einen Hinweis von deiner Kreispolizeibehörde bekommen solltest.
    Wegen unflätiger Ausdrucksweise im Briefwechsel wurden auch schon Zuverlässigkeiten verneint.

  • Nur weil jemand in seiner Ausdrucksweise nicht sonderlich gewählt ist, ist das kein Grund, die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.
    Wenn sich durch die Texte strafrechtliche Aspekte ergeben, sieht das hier anders aus, aber sonst...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Schreib das mal als Antwort wenn Du solch einen Hinweis von deiner Kreispolizeibehörde bekommen solltest.
    Wegen unflätiger Ausdrucksweise im Briefwechsel wurden auch schon Zuverlässigkeiten verneint.

    Für solche Hinweise habe ich die blaue Tonne.
    Was bei der Aufbewahrung zu beachten ist hat
    der Gesetzgeber abschließend bestimmt. Dem
    ist nichts hinzuzufügen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nur weil jemand in seiner Ausdrucksweise nicht sonderlich gewählt ist, ist das kein Grund, die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.
    Wenn sich durch die Texte strafrechtliche Aspekte ergeben, sieht das hier anders aus, aber sonst...

    Doch, doch, wenn durch den Ausdruck zu vermuten steht das die Sache nicht so recht ernst genommen wird, kann die Zuverlässigkeit verneint werden.
    Habe dazu auch tatsächlich mal ein Urteil gelesen, weil ich es auch nicht glauben wollte, finde ich leider nicht mehr. Sorry.
    Geht also um die "vermutete Unzuverlässigkeit" die noch nichts mit der "regelmässigen Unzuverlässigkeit" also der strafrechtlichen Seite zu tun hat.

  • Dafür ist aber etwas mehr erforderlich ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mhm, ob dazu mehr notwendig ist ;( , ... da geht es ab in die Zeitung oder nach "Supergrün-TV", da machen dann ein paar Gutmensch-Reporter :saint: einen Skandal draus und scho is nicht nur die Zuverlässigkeit "Geschichte", sondern das WaffG wird sofort auf EU-Ebene und speziell hierzulande "verschärft", ..... :thumbdown:

    " ... alle Art von "Waffeln" :D , Löffel, Messer, Gabeln, Pfannen, Pkw und Hände und Füße RAUS aus dem Volk ..." :thumbup:

    Es lebe der "Waffelschein" und die Waffel-Besitz-Karte (WBK) ;)^^


    Nebenbei ess ich meine Waffeln immer gleich auf, da brauch ich auch nix wegsperren - man bekommt zwar eine "Wampe'", aber die Zuverlässiglkeit leidet darunter (noch) nicht - bis zur nächsten WaffG-Verschärfung, dann braucht man dann eine "Wampen-Besitz-Karte" *lol*:crazy3::new11:

  • Mir stinkts so sehr, dass ich meine WBKs auflösen werde.
    Wozu?

    Macht einfach keinen Spaß mehr - und oviel sind mir Waffen auch nicht wert.

    Ganz ehrlich, wegen der etwas zweifelhaften Aussage eines kleinen Amtes und ähnlich qualifizierter Artikel in den (Boulevard-) Medien alles hinzuwerfen, ist in meinen Augen schon eine deutliche Überreaktion.
    Im übrigen ist genau das ja auch die erwünschte Reaktion von denjenigen, die das Ende des privaten Waffenbesitzes forcieren.

    Im übrigen halte ich es mit der Meinung von Floppyk und NC9210.
    Die Meldung spiegelt erstmal nur die Meinung eines Amtes wieder.
    Ob die Verneinung der Zuverlässigkeit aufgrund solcher Ansichten sich gerichtlich durchsetzen lässt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Im Waffengesetz sind ganz klar die Anforderungen zur Waffenaufbewahrung definiert.
    Dort ist nichts zu finden, dass Waffenschränke sichtgeschützt aufzustellen sind.
    Und wie schon gesagt, müsste man als Jäger oder Sportschütze ja quasi "Undercover" seinem Hobby nachgehen, um nicht als Waffenbesitzer erkennbar zu sein.
    Und klar ist die 0000 oder 1234 eine ziemlich schlichte Kombination, aber ein Geburtsdatum muss auch ein Einbrecher erst einmal kennen...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Mir stinkts so sehr, dass ich meine WBKs auflösen werde.
    Wozu?

    Macht einfach keinen Spaß mehr - und oviel sind mir Waffen auch nicht wert.


    Das ist genau das, was erreicht werden soll. Hier eine Gebühr, da ein Verbot, dazu noch eine Auflage bis die Besitzer alles "freiwillig" abgeben. Wenn irgendwann nicht mehr so viele übrig sind, wird alles eingesammelt.

    BtT:

    Woher kennt die Polizei/das Amt eigentlich die "einfache" Kombination? Ich kanns mir denken, das Opfer hat zuviel geplappert und hat dafür die "Belohnung" erhalten.

  • Und klar ist die 0000 oder 1234 eine ziemlich schlichte Kombination, aber ein Geburtsdatum muss auch ein Einbrecher erst einmal kennen...

    Na, ja. Das mit dem Geburtsdatum ist jetzt nicht sonderlich schwer...
    Bei mir ist auch ein Datum gespeichert. Dieses spezielle kennt aber nur meine Frau und ich (meine Frau darf aber ganz offiziell an den Waffenschrank, da stehen ja auch ihre Waffen drin ;) )

    Bei der heutigen Technik ist es auch möglich sich einen Tresor mit Fingerprint Sensor für Fingerabdruck zu holen.

    Na, ja. Auch dieses System lässt sich recht leicht aushebeln. Ein wenig Wissen und ein wenig "Know Hoff" reicht da aus....

    Fakt ist doch einfach das jeder Waffenbesitzern andere Gegebenheiten hat. Davon sollte man einfach die beste Möglichkeit wählen.
    Wenn man z.B.in einem Bauwagen wohnt hat man nicht viele Möglichkeiten (das mit dem Bauwagen war jetzt ein wenig übertrieben...)

    Ich z.B wohne in einem Zweifamilienhaus. (die zweite Partei war bis vor kurzem meine Eltern, jetzt nur noch meine Mutter; mein geliebter Vater verstarb leider anfangs des Jahres).
    In meiner Wohnung würde ein Einbrecher drei WSS finden. Wenn er die aufbricht findet er ein paar alte (eventuell wertvolle) Bücher, Festplatten mit Datensicherungen und Versicherungsunterlagen. Aber weder Waffen noch Munition. Spätestens jetzt würde er sich trollen.

    Schafft er es noch in Keller sieht er als erstes wieder einen WSS (ok, wenn den aufbekommt gelangt er die Munition für die Flinten) und zwei Türen. In eine Tür kommt er relativ gut rein, ist aber nichts zu holen. An der zweiten müsste er schon wieder schwer arbeiten (auch wenn es von außen nicht so aussieht). Dann gelangt er in einen ehemaligen Luftschutzkeller und findet meine Werkzeuge und abgetrennt meine Öltanks. Baulich geschickt verborgen und getarnt gibt es im Luftschutzkeller noch eine dritten Raum. Dort stände er dann endlich vor meinem Waffenschrank (300kg, Kategorie I).

    So weit kommt er (der Einbrecher) aber sichern nicht. Schon beim ersten "Einbruch" in mein Haus bin ich im "Bilde".
    Das LKA ist Luftlinie weniger als 1km entfernt. Dort arbeiten Beamte die in meinem Schützenverein Mitglieder sind. Ein Anruf würde mit Sicherheit genügen und das große Besteckt würde aufgefahren um Diebstahl von Waffen zu verhindern....

    Ja ich weiß, nicht jeder hat die optimalen Möglichkeiten seine Waffen vor Diebstahl und Missbrauch zu schützen.
    Aber macht das Beste daraus.
    Je weniger Menschen (Nachbarn etc.) wissen das man im Besitz von Schusswaffen ist, um so besser.
    Bewahrt eure Waffen so auf das sie bestmöglich nicht in unbefugte Hände geraten.
    Jede Leichtsinnigkeit kann Menschenleben kosten (siehe Winnenden) und bringt uns als Sportschützen oder Jäger in Verruf und Wind in die Segel der Politiker die uns unseren Sport verbieten wollen.

    LG
    shooter45

  • Dem kann ich nur zu stimmen. Nicht jedem erzählen, dass man Inhaber einer Waffe ist, weil sowas verbreitet sich dann auch noch weiter "mein Nachbar hat eine Waffe"

    Früher oder später werden die Nachbarn eh drauf kommen, wenn man mit einem Koffer aus der Wohnung geht und wieder kommt.

  • Mir stinkts so sehr, dass ich meine WBKs auflösen werde.
    Wozu?

    Macht einfach keinen Spaß mehr - und oviel sind mir Waffen auch nicht wert.

    An den laufenden Kosten für Verwaltungsquatsch kann es ja kaum liegen. Was ist der Grund?

    Manchmal, wenn ich frustriert bin, denke ich mir: Soll doch jeder Deutsche den bewaffneten Staatsdienst verweigern (Bundeswehr, Polizei, Zoll, Bundesbank, Landesforstbeamte etc.). Und dann löffelt jeder Deutsche den Antiwaffenkonsens bis er spuckt und noch weit darüber hinaus... Aber das ist nur meine Ansicht unter Frust.


    Wohnt man jetzt im 3. Stockwerk, kann der Tresor trotzdem so platziert sein, dass man ihn durch das Fensterglas sieht? Oder ist es nur in dem oben genannten Landkreis unzulässig?

    Du stellst die richtigen Fragen.

    2017 sind die Aufbewahrungsvorschriften verschärft worden. Der polizeiliche Beirat im Parlamentsausschuss hat empfohlen: Lasst die A und B Schränke, schreibt Zahlenschlösser vor.

    Der Deutsche Bundestag entscheidet: Waffentresore müssen nun mind. dem Widerstandsgrad 0 entsprechen, sodass sich endlich die Balken unterm Schrank biegen. Zahlenschlösser sind weiterhin zulässig :schland:

  • Spielt es eine Rolle, wo man das Typenschild bei einem neuen Tresor anbringt? Oder kann man ihn Vorne an der Türe hinkleben?
    Darf man einen Hydrometer im Tresor aufbewahren um die Temperatur und Luftfeuchtigkeit dort zu kontrollieren?

  • Mir wäre nicht bekannt das dies gesetzlich vorgeschrieben wäre.
    Typenschild auf der Rückwand außen wäre natürlich blöd.
    Meiner hat das Typemschild werksseitig innen in der Tür.
    Kenne ich eigentlich auch allgemein so.
    Hydrometer in einem so kleinen Metallschrank als Dauermotage würde ich mir sparen und einen Beutel mit Mehrweg-Granulat einhängen.

  • Sorry, kommt jetzt ziemlich O.T. (Vielleicht einen eigenen Thread wert?)
    Aber das Hygrometer misst lediglich die "relative" Luftfeuchtigkeit, also einen Wert abhängig von der Lufttemperatur.
    Er bezeichnet also nur den aktuellen Sättigungszustand der Luft mit Wasserdampf, der sich bei Temperaturabfall schnell ändern kann.
    Zum Korrosionschutz ist aber der Taupunkt viel wichtiger. (Komplizierte Berechnung)
    Entscheident ist vor allem das die Temperatur von Waffenschrank und Inhalt immer über der aktuellen Taupunkttemperatur liegt.
    Das ist je nach Aufstellungsort nicht immer so einfach.
    Steht das Ding in der Wohnung, ggf. im Erdgeschoss in einem bewohneten und beheizten Raum auf einem Steinboden und / oder an einer Aussenwand,
    kann es sein das der Stahlschrank die Taupunkttemperatur öfters unterschreitet.