GRA - was "NEUES" zum EUGunBan

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.654 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2019 um 17:49) ist von Ingo.M.

  • Mal da lesen:
    https://german-rifle-association.de/degunban-gepla…im-waffenrecht/ :rolleyes:

    Auf gut bayerisch: Do host, ...

    Und, wie bereits in einem anderen Thread angemerkt - es war sehr, sehr spät bei der Lesung und die meisten unserer sog. Volksverdreher waren mal wieder "abwesend" - kommt mir irgendwie bekannt vor :D - bis auf die Befürworter dieses Dings, die sind immer alle sehr lange da, ....

    Wenn die alle wüssten, was da wirklich alles in dem Pamphlet steht - aber is ja egal - " ... auch Besitzer legaler Waffen müssen Opfer für die Sicherheit bringen, ..." (Auszug aus der "Sitzung") - mir wird übel X(

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

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    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (23. Oktober 2019 um 18:07)

  • Ich stelle das mal aus aktuellem Anlass hier rein als neues Thema, denn es "brennt" -- aufwachen, anschreiben, SCHNELL!!!


    https://german-rifle-association.de/wp-content/upl…-Seehofer2x.png


    " ... Call to Action II: Protestkarte, Musterbrief, Petition


    Hallo .....
    Katja Triebel hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition "„Nein“ zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts(BMI-Gesetzentwurf vom 9. Januar 2019)!" geschickt:



    Herr Seehofer behauptete gestern, die Verbände hätte
    imAnhörungsprozess keine nennenswerten Beschwerden geäußert. Es
    gabjedoch sehr viele Beschwerden, u.a. die Stellungnahmen der
    Verbändevom 23.10.19: https://www.dsb.de/fileadmin/_hor…ldung_WaffG.pdf


    Die Messerverbote und Waffenverbotszonen sollen in einer Verordnungstatt
    im Waffengesetz erscheinen. Sie sind daher nicht vom Tisch!


    Daher meine Bitte:


    1. Schreiben Sie eine Beschwerdepostkarte direkt an Herrn Seehofer,gerne auch mit drastischen Worte oder mit unserer Vorlage: https://tinyurl.com/BMI-Beschwerde


    2. Schreiben Sie bitte HÖFLICH einen BRIEF an die Abgeordneten
    desInnenausschusses, die sich mit dem Entwurf beschäftigen, und hakenSie
    telefonisch im Wahlkreisbüro nach!

    Musterbrief für Sportschützen gibt es beim BDS: https://tinyurl.com/3WaffG

    Musterbrief für Messerbesitzer gibt es beim Knife-Blog: https://knife-blog.com/musterbrief-ge…s-waffenrechts/


    3. Verbreiten Sie unsere Petition: https://openpetition.de/degunban


    Am 17.10.2019 gab es eine kurze Waffenrechtsdebatte im Bundestagmit der
    Ersten Lesung. Wir haben alle gehaltenen Reden mit Link zumVideo und
    einer kurzer Zusammenfassung zusammengestellt. https://german-rifle-association.de/degunban-gepla…im-waffenrecht/


    Am 11.11.2019 soll es eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben.
    Katja Triebel ..."
    [/quote]

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    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (24. Oktober 2019 um 11:12) aus folgendem Grund: Klarnamen des Mailempfängers entfernt

  • Bei allem Respekt, aber der Zug ist abgefahren, niemand wird da noch etwas groß ändern.

    Traurig aber wahr....

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Das glaube ich auch. Scheinbar können bald alle Legalwaffenbesitzer einpacken.

    Selbst die Airsoftler etc. Ich hatte mit Fr. Triebel Kontakt, diese geht auch davon aus, dass mit dem Magazinverbot wohl auch alle freien Waffen, welche eben Magazine verwenden, eben diese verboten werden.

  • Nach unserer Information sind Airsoftmagazine nicht betroffen. Es sei den sie wurden aus echten Magazinen umgebaut. Diese Info haben wir auf Nachfrage von Umarex erhalten. Für uns als Händler steht natürlich eine Menge auf dem Spiel.

  • Das glaube ich auch. Scheinbar können bald alle Legalwaffenbesitzer einpacken.

    Selbst die Airsoftler etc. Ich hatte mit Fr. Triebel Kontakt, diese geht auch davon aus, dass mit dem Magazinverbot wohl auch alle freien Waffen, welche eben Magazine verwenden, eben diese verboten werden.

    Das würde dann ja aber auch für so Dinger wie das Okti gelten, oder?

  • Nach dem Waffengesetz und VOs zu Waffen ist ein Magazin deutlich definiert.
    Wenn ich es recht im Kopf habe sind Magazine Behältnisse zur "Aufbewahrung" von Patronen/Munition.
    Im Co2-Bereich trifft dies aber nicht zu, so auch bei Airsoft.
    Meine "Magazine" beinhalten ein techn. Gas und BBS oder Pellets/Diabolos.
    BBS und Diabolos sind gem. WaffG ausdrücklich keine Munition.
    Somit sehen die Behältnisse unter den Co2- und Airsoftwaffen zwar augenscheinlich wie Magazine aus, sind gem. WaffG und VOs jedoch rechtlich keine.
    Daher mache ich mir diesbezüglich erstmal keine Sorgen.
    Würde ich das, hätte ich bei meiner MP40 tatsächlich ein Problem.
    Tron


    Hergenrath (Royaume de Belgique, province Liège, arrondissement Verviers, communauté germanophone (DG))

  • Nö, nach meinem Selbststudium des WaffG-Entwurfs nicht, denn auch die integrierten Stangenmagazine in CLA, Röhrenmagazine in Okti oder RedRyder sind gem. der Definitionen im Gesetzesentwurf keine Magazine im rechtl. Sinne, sondern nur Aufbewahrungsbehältnisse für BBS und Diabolos, welche keine Munition im Sinne des z.Zt. gültigen WaffG und des Verschärfungsentwurfs sind.
    Ich verlasse mich da auf meine halbjuristische Ausbildung, obwohl ich als Einwohner Belgiens grds. nicht betroffen bin.
    Trotzdem halte ich vom übertriebenem deutschen Entwurf absolut nichts, sympathisiere mit allen Sport- und Freizeitschützen, Bogen- und Armbrustusern, allen Jägern und Sammlern, denn zur Terrorbekämpfung taugt der deutsche Weg absolut nichts, kriminalisiert alle Legalwaffenbesitzer und stellt eine kalte Enteignung durch die Hintertür dar.
    Tron


    Hergenrath (Royaume de Belgique, province Liège, arrondissement Verviers, communauté germanophone (DG))

  • Ebenso sind Magazine von SSW dann theoretisch Magazine für Kartuschen.

    Hoffen wir dass dies auch so von den offiziellen Stellen gesehen wird, und keine Auslegungssache wird.

    Spoiler anzeigen

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • das geht ja hier zu wie beim brexit .....andauernd neue ideen, wieder umgeworfen wieder neue , noch schlimmere ideen..

    langsam wünsch ich mir klarheit . wann ist der spuk denn endlich zu ende und das gesetz ist raus. gibt es da schon einen termin ?

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Da gibt es nichts auszulegen "Auslegungssache", denn die Definition steht
    im alten WaffG und
    Verschärfungsentwurf,
    ich hab mir den Sch..ß mitlerweile nebst Kommentierung zum Alt-WaffG mehrfach durchgelesen.
    Schließlich habe ich als Grenzgänger ein Interesse daran.
    Notfalls ist dies richterlich zu klären, wobei der Ausgang gem. WaffG eindeutig ist.
    Problematisch wird's nur im Alltag, da man von Polizei und Ordnungskräften nicht erwarten kann, dass sie dermaßen tief juristisch ausgebildet sind, denn schließlich haben sie im Job grds. Anderes zu tun.
    Tron

    P.S.:
    Bei den Politikern habe ich beinahe den Eindruck, dass da Blinde einem was von Farben erzählen wollen.


    Hergenrath (Royaume de Belgique, province Liège, arrondissement Verviers, communauté germanophone (DG))

  • die polizisten haben mit glück ein büchlein im auto zum nachschlagen , weil sie das meiste auch nicht wissen können.....

    das ist bei denen ja nicht das tägliche thema.

    meine schwester hat auch so ein buch mit in ihrem dienstwagen. und die hat schon mehr ahnung...

    die ist greiferin bei entarteten demostrationen und geht in die menge rein und zieht gewalttäter raus und nimmt die fest..
    dazu trägt sie unter der kleidung einen metallpanzer armschienen brustschienen und beinschienen.

    aber das ist eine andrere geschichte.

    jedendfall ist das tiefere fachwissen begrenzt.

    als handwerker weiß man auch nicht alles.

    da mko,mmt auch öfter neues dazu

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Mit Auslegungssache meinte ich eher den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    In der Theorie mag dies eindeutig sein, jedoch in der Praxis wird dir zbsp. ein 25 Schuss Schreckschussmagazin evtl. Ärger bringen, wenn auch unbegründet.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Da bin ich voll bei Dir.
    Das meinte ich mit den Alltagsproblemen.
    Tron


    Hergenrath (Royaume de Belgique, province Liège, arrondissement Verviers, communauté germanophone (DG))

  • Zunächst ein Link zur gemeinsamen Stellungnahme der Verbände, die uns OKF eingestellt hat:
    https://www.co2air.de/attachment/223…waffraendg-201/

    Die Magazinbegrenzung erstreckt sich nach allen mir bekannten Quellen nur auf Zentralfeuerwaffen. Also nix mit Airsoft, Diabolo- oder BB-Reihenmagazinen.
    Die SSW-Zentralfeuermagazine (> 20 Schuss bei Kurz-, >10 Schuss bei Langwaffen) dürften einfach vergessen worden sein ? Mal schaun, wenn da in der Übergangsfrist jemand eine Anmeldung probiert ;)

    "Grosse" Magazinkörper und Magazine aus dem Dekobereich werden verboten sein, soweit sie für scharfe Zentralfeuer-Ursprungswaffen geeignet waren. Edit: ist unklar, evtl. bei Erwerb vor 13.06.17 mit Anmeldung doch erlaubt

    Eine eindeutige, belegbare Quelle für die Aussage: "Das Sportschützen-Bedürfnis ist durch Schießen mit jeder einzelnen Waffe 12/18-mal zu erbringen." erschließt sich so spontan nicht ?
    Irgendwelche Referenten des Innenministeriums, die scheinbar die in der Bundestagsdebatte vom 17.10. gültige Drucksache bis zum Treffen mit den Verbänden in einer nächtlichen (Kneipen?)-Sitzung am 18.10. umgeschrieben, neugedeutet oder was auch immer haben, entsprechen nicht dem Tenor der protokollierten Debatte vom Vortag.

    Ganz indirekt erahnen kann man die Aussage rückwirkend implizierend aus der Altherrenregelung des nach 10 Jahren für die einzelne Waffe verringerten Trainingsaufwand. Ohne klare Primärquelle läßt sich das Bild einer Nebelkerze, um in der endgültigen Fassung eine sicher wünschenswerte Klarstellung durchzudrücken, nicht ganz verdrängen.

    Die Armbrüste sind nicht klar "drin" im Entwurf, sondern in den Prüfanregungen des Bundesrats. Fatal ist im Regierungsentwurf die fehlende Definition bzw. Abgrenzung der Pfeilabschussgeräte zu diesen, die sich nur durch das Wort "druckluftbetrieben" in der Begründung ableiten läßt. Wenn da zur fixen Ausbesserung ein bauchgesteuerter Formulierungschlenker gemacht wird, kann sich das aber bitter entwickeln.

    weitere Quellen: https://www.bundestag.de/dokumente/text…fenrecht-659824

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (25. Oktober 2019 um 13:37)

  • Ich nehme mal an dass man Magazine anmelden kann unabhängig davon ob man nun ne WBK hat oder nicht, solange man das Magazin vor dem 13.06.17 gekauft hat.

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