CO2 Pistole mit kl. Waffenschein führen

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 5.347 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2019 um 22:40) ist von Nosferatu2008.

  • PTB-Waffen” sind Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Dies sind i.d.R. Pistolen oder Revolver, die Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen verschießen, ohne dass dabei Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Also nix CO2 Waffen,
    Der Winkeladvocat hat geschrieben ohne selbst die Zusammenhänge zu verstehen.

  • Der KWS berechtigt doch das " verdeckte Führen " einer SRS- Waffe.
    Eine CO2 Plempe ist eine Druckluft-Waffe mit CO2-Antrieb. Also keine SRS.
    Oder hab ich da was verpaßt??

    Verdeckt ist nicht unbedingt vorgeschrieben. Wenn die Behörde das so einträgt, ok.
    Normalerweise sagt nur der gesunde Menschenverstand daß man die SSW nicht "offen" trägt.

  • Für den KWS braucht es keine Sachkunde? Das finde ich etwas... befremdlich.

    Das deutsche Waffenrecht und auch der Umgang mit Waffen hier birgt einige gefährliche Stolpersteine.

    Anscheinswaffen, Aufbewahrung, Begrifflichkeit des Führens, Verhalten bei Kontakt mit behördlichen Waffenträgern, Rechtliche Sachen zu SV, etc.

    Wenn das tatsächlich so einfach ohne Sachkunde geht dürften viele KWS Inhaber mit einem Bein im Knast stehen.

  • Für den KWS braucht es keine Sachkunde? Das finde ich etwas... befremdlich.

    Sagt mal, lest ihr die Beiträge richtig durch, oder fliegt ihr mit ner Mig darüber.
    Ich hatte Ausdrücklich geschrieben, dass Leute mit solchen Fragen wie der TS, doch sich mal mit der Materie vorher beschäftigen sollten, dann kommen sie nicht auf solche Fragen und es Entstehen nicht schon wieder solche Ellenlangen Diskusionen.
    Es wurde hier doch schon alles Ausdrücklich dazu Erklärt.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • @Burgenlaender57 Ich interessiere mich fürs sportliche Schießen, strebe aber keine WBK an. Entsprechend bin ich mit den gesetzlichen Regelungen für diese Bereichen ganz gut vertraut. Ich habe mit Kollegen die Sachkunde abgelegt haben an den mich betreffenden Punkten mit gelernt.

    SSW und KWS war/ist einfach kein Thema. Von daher weiß ich nicht ob man eine Sachkunde dafür braucht oder nicht.

  • Nein für den KWS braucht es keine Sachkunde, den kannst du einfach beantragen.

    Nur glaube ich das manche Leute das missverstehen, denn zum rumballern in der Öffentlichkeit berechtigt der dich nicht.
    Nur zum führen einer SSW, mit ausnahme der Verbotszonen ( Folksfeste, Versammlungen, Demos usw.).

  • Neiiiiiin brauchst Du nicht, ich bezog das nur auf den TS und seine Dubiose Frage.
    Ich hab 1996 meine Waffen und Sachkunde Prüfung abgelegt und da wurde am Rande auch das Thema SSW angeschnitten.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Alles gesagt, werd jetzt weiter N-TV schauen.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

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  • Nur zum führen einer SSW, mit ausnahme der Verbotszonen ( Folksfeste, Versammlungen, Demos usw.).

    Hatte ich schon im Beitrag 7 geschrieben.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

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  • Ihr wisst aber schon alle daß der ( missverständliche ) Text auf der Seite Waffenrecht de hier im Forum vor
    mindestens 3 Jahren schon mal einen Thread ausgelöst hat?
    Und vor 4 Jahren ? Und vor 6 Jahren ? Und vor.......?

    Kann denen mal einer schreiben wie sie es richtig drucken müssten?
    Wenn man sich schon Waffenrecht de nennt sollte man auch Leute einstellen
    die das Abitur geschafft haben. Tschuldigung, Realschule. Wenigstens den KWS.

    Ich stelle mir gerade die Seite Verkehrsrecht de vor und die Anwälte haben nicht mal den Mofa-Führerschein.

  • Letztlich ist doch jeder selbst dafür verantwortlich, wo er was liest.
    Verbindliche oder auch nur richtige Informationen sind ein rares Gut und im Internet schwer zu finden, weil zumindest gut vergraben.
    Die Idee, solch eine Angelegenheit hier im Forum mal zu hinterfragen, ist doch gar nicht so verkehrt.
    Was diese ominöse Website betrifft, so ist hier schon genug dazu geschrieben worden. Ein schönes Beispiel für immer anzuratende Skepsis bei „Informationsgewinnung“.
    Der KWS bringt der Behörde einen Ertrag und vor allem die Info darüber, wer die Absicht hat sich zu „bewaffnen“. Ich möchte keine Diskussion über Un- und Sinn von SSW lostreten, doch wenn vom Führen von SSW eine relevante Gefahr ausginge, wäre wohl tatsächlich an Schulungsauflagen und dergleichen, vielleicht sogar an Sachkundeprüfungen gedacht worden.

  • Der KWS bringt der Behörde einen Ertrag und vor allem die Info darüber, wer die Absicht hat sich zu „bewaffnen“. Ich möchte keine Diskussion über Un- und Sinn von SSW lostreten, doch wenn vom Führen von SSW eine relevante Gefahr ausginge, wäre wohl tatsächlich an Schulungsauflagen und dergleichen, vielleicht sogar an Sachkundeprüfungen gedacht worden.

    Das seh ich genau so.
    Eine SSW hat seit 2003 eine genau so hohe Deliktrelevanz wie pre 2003 ohne KWS.
    Es wurde weder sicherer in diesem Land noch gefährlicher.
    Nur eben die Einnahmen der Gemeinden sind erheblich gestiegen.
    Es hat sich ja auch nur geändert das man zu dem Kittelbeschwerer nun noch ein Papierteil im Geldbeutel hat.
    Der Besitz und Erwerb sind gleich geblieben.
    Hätte es eine Relevanz gegeben hätte man das auch geändert.