Armbrust - Ein Gesetzesentwurf aus Hessen 22.9.2019

Es gibt 196 Antworten in diesem Thema, welches 40.197 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2019 um 11:51) ist von Paramags.

  • ...Wenn man die Armbrust der Schußwaffe gleich setzen will, müßte man nach meinem Verständnis den Begriff der Schußwaffe umdefinieren...Juristen vor zu dem Thema....Eine (Schuss)Waffe ist etwas wo ein Projektil durch einen Lauf getrieben wird....alleine der Prozeß der Umdefinition dürfte schon so einige Ressourcen in Anspruch nehmen, oder? Lasst uns das doch mal hier systematisch diskutieren bitte.

    Muss man nicht.
    Durch die "Gleichstellung" schlägt man eine Brücke.
    GedenstandA funktioniert anders als GegenstandB ist aber im Ergebnis genau so gefährlich. Durch die Gleichstellung geht es nur noch um die vergleichbare Gefahr die von den beiden Gegenständen ausgeht. Die Funktion ist dann eher nebensächlich.
    Durch diesen Kunstgriff könnte man auch ein Katapult oder einen Marschflugkörper mit den Schusswaffen "gleichstellen"...

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

  • Muss man nicht.Durch die "Gleichstellung" schlägt man eine Brücke.
    GedenstandA funktioniert anders als GegenstandB ist aber im Ergebnis genau so gefährlich. Durch die Gleichstellung geht es nur noch um die vergleichbare Gefahr die von den beiden Gegenständen ausgeht. Die Funktion ist dann eher nebensächlich.
    Durch diesen Kunstgriff könnte man auch ein Katapult oder einen Marschflugkörper mit den Schusswaffen "gleichstellen"...

    Das ist denke ich Quatsch was Du da schreibst, denn genau weil die Definition von Schusswaffe so ist wie sie ist kann man ja momentan (noch) diese Pfeilabschussgeräte nenne ich sie mal ala Verminator kaufen mit soviel Power welche sonst nur bei einer WBK pflichtigen Waffe möglich wäre. Per Gesetz zählen diese ja nur als Spielzeug, obwohl diese so gefährlich und tödlich sind wie ihre WBK pflichtigen Kollegen.

    Eine Neudefinierung ist daher nach meiner Einschätzung sehr wohl nötig. Ansonsten kann man sich die ganze Waffengesetzschose ja gleich schenken, wenn jeder sowieso machen würde wie er denkt.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Wenn die Armbrust den Schußwaffen gleichgestellt wird
    bedeutet das, daß die selben Regeln anzuwenden sind - nicht
    daß es der selbe Gegenstand wird.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • @ El Tadashi
    Ich bin da ja absolut bei Dir aber genau so wird es kommen. Und genau diese "Pfeilgewehre" sind in meinen Augen auch das Problem. Da wurde der gesetzliche Rahmen bist zum kotzen ausgereizt. Dann noch ein medienwirksamer Vorfall (z.B. Nordendorf) und schon haben wir den Salat...

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

  • Die Pfeilgewehre sind deswegen bislang legal keine Waffen gewesen, weil sie nicht unter die Definition von Schusswaffe fallen und auch keine Armbrust sind.
    Es bedürfte quasi nur des Zusatzes "Pfeilabschussgeräte sind den Schusswaffen gleichgestellt" (Sicherlich wird man hier auf die genaue Formulierung für diese Pfeilgewehre achten, war jetzt nur als Beispiel) und die Dinger hätten denselben Status wie Armbrüste.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • die Dinger hätten denselben Status wie Armbrüste

    Schußwaffen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sagen wir es so: Sie wären wie Armbrüste, den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände.
    Inwieweit hier dann Erlaubnispflichten generiert würden lass ich mal dahingestellt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Pfeilabschußgeräte sind aber keine Armbrüste.

    Sollen jetzt nur die PCP-Pfeilabschußgeräte gleichgestellt werden oder auch alle Armbrüste? So wie ich es verstanden haben letzteres. Und das ist ja das Schlimme. Das die Armbrustschützen jetzt leiden müssen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Beide Ideen sind im Spiel, es steht aber
    noch nichts fest.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das die PCP-Pfeilbeschleuiger ABs oder GK gleichgestellt werden, kann ich durchaus nachvollziehen, um die "Spielzeug"-Gesetzes-Lücke zu schliessen. Bedanken darf man sich da wohl bei der intensiven Bewerbung für die Pfeil-Schußgeräte.

    Warum bei ABs etwas geändert werden muß, ist für mich völlig schleierhaft und unverständlich.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die Pfeilabschußgeräte sind aber keine Armbrüste.

    Sollen jetzt nur die PCP-Pfeilabschußgeräte gleichgestellt werden oder auch alle Armbrüste? So wie ich es verstanden haben letzteres.

    Hat er ja auch nicht so geschrieben.
    Letztlich macht es aber nichts aus. Offenbar werden Pfeilabschussgeräte nun im WaffG berücksichtigt und wie auch Armbrüste den erlaubnispflichtigen (!) Schusswaffen gleichgestellt. Beide haben ja die gespeicherte Energie gemein, was ja das Unterscheidungsmerkmal zwischen Bogen und AB ist und für die unterschiedliche Einstufung im Waffenrecht sorgte.
    Da aber so ein Pfeilabschussgerät über ähnliche Geschossenergien und gleiche Geschossart wie eine AB hat, ist eine rechtliche Gleichbehandlung nicht verwunderlich und letztlich nur konsequent.

  • Warum bei ABs etwas geändert werden muß, ist für mich völlig schleierhaft und unverständlich.

    Da bin ich ganz bei dir. Ich vermisse bei vielen Gesetzen nicht nur die theoretische Betrachtung einer Gefährlichkeit oder Deliktrelevanz, sondern auch mal den Blick auf tatsächlich begangene Taten, die ein Handeln überhaupt nötig machen.
    Als Beispiel führe ich da auch die Auflage des Schlosses (oder ähnliches) bei Waffentaschen. Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Sportschütze jemanden mit einer Waffe aus einem transportiertem Futteral bedroht hat. Ich weiß auch keinen genauen Grund, warum man das überhaupt eingeführt hat. Die Pflicht eine Waffe in einem geschlossenem Behältnis zu transportieren, hätte vollauf genügt.

  • Beide haben ja die gespeicherte Energie gemein, was ja das Unterscheidungsmerkmal zwischen Bogen und AB ist und für die unterschiedliche Einstufung im Waffenrecht sorgte.

    Hallo Floppy, das was Du da verbreitest sind Fake News!
    Ein bei DSB Wettkämpfen eingesetzter Bogen hat weniger Leistung, das liegt an den Vorgaben des Verbandes.
    Allerdings haben alte Bögen zu Kriegszwecken auch nicht weniger Leistung wie heutige Armbruste, ihre Pfeile fliegen bloß langsamer.
    Und jetzt erkläre mir mal bitte wo der Unterschied aus einem 150 Lbs Bogen mit 30" Auszug und einer 135Lbs Armbrust mit 18,5" Auszug(Spannweg) besteht? Du schreibst da ein bissel sehr am Thema vorbei und vereinfachst Dinge um sie dir passend hinzulegen.
    Der einzige Unterschied zwischen Bognern und Armbrustern ist die Lernphase um anfänglich gut zu treffen. Wo ein Armbruster nur kurze Zeit braucht um wiederholgenau zumindest auf Entfernungen bis 30m brauchbare Ergebnisse zu erbringen kann dieser Lernprozess bei Bognern Wochen oder gar Monate dauern.

    Sagen wir es so: Sie wären wie Armbrüste, den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände.
    Inwieweit hier dann Erlaubnispflichten generiert würden lass ich mal dahingestellt.

    Das Problem haben wir doch schon, wir sind doch schon den Schußwaffen gleichgestellte Gegenstände. Das berauben der besonderen Rechte würde allerdings den Sport kaputt machen und keinerlei Sicherheit generieren. Diese Probleme wurden hier allerdings vor der großen Löschung alle schon mal aufgeführt.
    Es wurde hier auch schon einmal erklärt was der Unterschied zwischen einer Armbrust und einem Druckluftpfeilbeschleuniger ist. Wo bei der Armbrust erst gespannt und nachgeladen werden muß da reicht es beim Druckluftpfeilbeschleuniger einen neuen Pfeil auf die Führung gleiten zu lassen und den Spannhebel kurz zu repertieren.

    Und wie hier auch schon viele schrieben gibt es keinerlei Deliktrelevanz betreffend Armbrusten und/oder Druckluftpfeilbeschleunigern. Einzig häufiger aufgetretenes Problem stellt das nicht mehr nutzen dürfen von Bogenplätzen dar, durch diese Einschränkung dank Wffnvrwltgsvrschrft gab es erst die ersten Problemfälle. Von daher müßte man eigentlich so argumentieren das erst durch die Verschärfung von Gesetzen und Vorschriften erste Ordnungswidrigkeiten mit diesen Geräten entstanden sind. Also müßte man zur Wiederherstellung der Sicherheit eigentlich die Gesetzes- und Vorschriftenverschärfungen der letzten Jahre zurück nehmen um wieder größere Sicherheit herzustellen.

  • Die zitierte Aussage ist aus deinem Post, und nur zu dieser hab ich Stellung genommen!
    Wenn Du der Meinung bist das Du dieses so allerdings nicht schreiben wolltest dann steht es Dir frei den Text jederzeit zu korrigieren.

  • Wie im Gesetzesentwurf eindeutig zu lesen ist, gab es eine klare Intention zwischen tragbaren Geräten mit Sperrvorrichtung und explizit genannten Pfeilabschußgeräten zu unterscheiden.

    Pfeilabschußgeräte weisen Eigenschaften von Schußwaffen auf, während Armbruste bis auf die Sperrvorrichtung allen andere Bogenarten gleichen.

    Wenn hier schon wieder Nebelkerzen geworfen werden, wäre eine weitere Auskehr von irreführenden Beiträgen angemessen.

    Im Kontext der anstehenden Entscheidungen ist weniger schreiben einfach mal mehr wert.

  • kreuzbogen: wie schätzt du die Situation und den voraussichtlichen Ausgang des Gesetzes ein?

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  • danke für die Info, habe schon an Abgeordnete geschrieben, Reaktion 0.

    Was viel wichtiger zu wissen wäre, was machen die Verbände?
    Der DSB hat auf seite 10 ihrer Stellungnhme die Armbrust explizit und korrekt behandelt (siehe Anhang). Wie sieht es bei den anderen Verbänden aus?

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    Einmal editiert, zuletzt von OKF (25. Oktober 2019 um 00:41)