Armbrust - Ein Gesetzesentwurf aus Hessen 22.9.2019

Es gibt 196 Antworten in diesem Thema, welches 40.190 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2019 um 11:51) ist von Paramags.

  • Zitat

    Wann kapiert auch der letzte, dass alles zusammengehört?

    Meine Theorie: Genau DAS Problem wird uns allen am Ende das Genick brechen. Schade, aber leider wahr.

    Ein formierter Widerstand mehr oder weniger aller Waffeninteressierten wäre zumindest der Anfang gewesen, unseren Gegnern etwas entgegenzusetzen, so sieht fast jeder nur, dass er gerade nicht betroffen ist und freut sich klammheimlich am besten noch darüber, dass der andere seinen Kram abgeben darf.

    Mich interessieren AB gleich null, trotzdem ist es eine Waffe und damit setze ich mich natürlich dafür ein, dass sie weiterhin frei bleiben.

    WIR SIND EINE FAMILIE!

    Jens

  • heißt das nun, dass wir am Montag auch eine Info bekommen in welche Richtung das Pendel schwingen wird oder ist das alles Kaffeesatzleserei bis das Gesetz verabschiedet wird?


    Hallo, am Montag erleben wir einen weiteren Schritt in diesem Gesetzgebungskomplex und können das Ergebnis dennoch nicht absehen. Die Dinge können bis zuletzt in die eine oder andere Richtung beeinflußt werden. --- Letztlich gilt ein Gesetz erst, sobald es im Bundesgesetzblatt angezeigt wurde.

    Bis dahin heißt es nicht etwa abwarten oder spekulieren, sondern sich über unserere Verbände für seine Sache einsetzen. Viele Grüße, Andreas

  • Am kommenden Montag dem 11.11. findet eine Expertenanhörung statt. Dann geht man weiter in der Beratung des Bundestags. Gesetz wird das erst nach der 3. Lesung des Bundesrats nach der Abstimmung. Das wird voraussichtlich am 28.11. sein. Endgültig ist dann das Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und nachfolgender Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dann laufen auch die Übergangsfristen. Das dürfte etwa Mitte Dezember soweit sein.
    Dennoch - spannend sind die Ergebnisse der Beratungen nach der Expertenanhörung, weil man dann weiß, inwieweit den einzelnen Experten gefolgt wird. Erst dann haben wir einen Entwurf zum neuem WaffG, der in den Lesungen des Bundesrats geht.

  • ich hoffe es sind richtige experten und nicht diese schwachkopfe die uns die medien immer als experten präsentieren...

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • wie experte wird, weißt du ja....

    da machen einen andre dazu und man selber hilft nach, das die das machen...

    gruß edwin

    ich war auch mal experte in sachen wikinger, und experimentalarchäologie. auch in den zeitun gen , oder im tv
    hatte mich 15 jahre intensiv mit wikingerforschung und funden beschäftigt und vieles davon nachgebaut nach funden und getestet.....
    und schwupps bist du experte . tut gar nicht weh.....

    dann machst du ein paar jahre nichts mehr und schwupps , kennt keiner den experten mehr.....

    so ist das ....als ich im tv war , war ich sogar schauspieler. noch so ein titel den sich jeder verleihen kann.....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich glaube schon, das die jenigen welche den Gesetzesentwurf durchboxen wollen da schon ihre passenden "Experten" mitbringen. Wir haben es hier schließlich mit politischen Profis zu tun.
    Ich sage es zwar nicht gerne, da ich früher auch gerne ab geschossen habe, aber das Gesetz wird kommen.
    Warum?
    Ganz einfach:
    Keiner der Politiker ist betroffen, und es kann unter der Begründung Sicherheit nur auf Zustimmung stoßen. Keiner würde es wagen einen Vorschlag zugunsten der Sicherheit abzulehnen. Dazu sind die Damen und Herren zu Karrierebewußt. Die Freiheit von Anderen ( vor allem Minderheiten ohne echte Lobby) geht denen am Anus vorbei.

    Somit wird am 28.11 Mal wieder der Beweis erbracht das die Freiheit nichts zählt.

  • Die Nachricht vom DSB ist doch positiv für Armbrustbesitzer oder übersehe ich etwas? Als Bundesminister für Inneres ist Horst Seehofer der zuständige Minister für das Waffenrecht, soll heißen in seinem Laden wird entschieden. Wenn er sagt Armbrust bleibt erlaubnisfrei ist erstmal keine WBK o.ä. notwendig. Wie es mit den Regelungen zum beschleunigen/werfen/schießen aussieht (privat oder Schießstätte) ist evtl. noch offen.

    mfG

  • Die Nachricht vom DSB ist doch positiv für Armbrustbesitzer oder übersehe ich etwas?

    Ja, denn am Ende zählt nur, was im Bundesgesetzblatt angezeigt wird und nicht, wohin das Pendel im Moment zu schwingen scheint.

    Ob der Erhalt des Status Quo als positiv oder zumindest nicht negativ zu werten ist, hängt sicher vom Blickwinkel ab ;)

  • Die Nachricht vom DSB ist doch positiv für Armbrustbesitzer oder übersehe ich etwas? Als Bundesminister für Inneres ist Horst Seehofer der zuständige Minister für das Waffenrecht, soll heißen in seinem Laden wird entschieden. Wenn er sagt Armbrust bleibt erlaubnisfrei ist erstmal keine WBK o.ä. notwendig.

    Darauf würde ich mal noch nicht vertrauen. Seehofer sagt heute das und morgen was ganz anderes.
    Das kennt man von ihm und wenn`s der Chefin nicht gefällt, kriecht er unterm Pantoffel.

    freischütz

  • Selbst wenn die Armbrust bis zum Gesetz erlaubnisfrei bleiben sollte, heißt das aber nun nicht automatisch, dass die weiteren Erleichterungen Bestand haben werden, wie das nun noch gilt.

  • Es wäre natürlich besser, wenn die Armbrust wieder komplett aus dem WffG verschwindet und man sie wie den Bogen auch, als reines Sportgerät vom Gesetz her handhabt. Denn das ist sie hierzulande auch! Ich bin aber schon froh darüber wenn zumindest erstmal alles beim alten bleiben würde und sie nicht Erlaubnispflichtig wird. Sinnvoller wäre es aber tatsächlich sie als das zu handhaben was sie ist. Nämlich ein Sportgerät, mit dem nationale, wie auch internationale Wettkämpfe ausgetragen werden.

  • Sinnvoller wäre es aber tatsächlich sie als das zu handhaben was sie ist. Nämlich ein Sportgerät, mit dem nationale, wie auch internationale Wettkämpfe ausgetragen werden.

    Da bin ich dabei. Das gilt übrigens für ein AR15 auch ;)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Aus dem WaffG verschwindet? Die AB ist eine den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand, allerdings mit Privilegien. Diese wollte man streichen. Somit war nie die Rede davon, die AB ins Waffenrecht zu nehmen bzw. diese aus dem WaffG zu nehmen.

  • Naja aber sie steht drin und wird den Schusswaffen gleichgestellt. Sinnvoll wäre es, sie auch als Sportgerät zu behandeln, da sie das auch ist. Und kein, den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand.
    Bzw. Kurz gesagt, die Armbrust ist für mich ein Bogen, der auf einer Schiene montiert und mit Schaft versehen ist. Deshalb soll sie auch als Bogen vom Gesetz behandelt werden. Und nicht als ein Gegenstand der den Schusswaffen gleichgestellt ist. Ich sehe mich als Bogenschütze, nicht als Schusswaffenschütze. Ich beschleunige Pfeile mit einem Bogen und verschieße keine Geschosse mit einem Gewehr oder einer Feuerwaffe! Also ist mein Sportgerät auch ein Bogen und keine Schusswaffe oder gleichgestellter Gegenstand!

    5 Mal editiert, zuletzt von ben1287 (8. November 2019 um 17:41)