KWS Verwaltungsgebühr

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 4.172 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Oktober 2019 um 17:05) ist von Peter-der-Meter.

  • Genau soeine Sachbearbeiterin hockt bei uns im Amt. Und denkt auch nicht drann da Mal rauszugehen. Ein Grund warum ich mich bisher noch nicht zu einer Wbk durchringen konnte. Es macht keinen Sinn mit dieser Bearbeiterin. Was mein Vater da so erzählt von den letzten 30 Jahren....
    Und was ich mir anhören durfte als ich meinen Kws abgeholt habe :rolleyes:

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Und was ich mir anhören durfte als ich meinen Kws abgeholt habe :rolleyes:

    Los erzähl ;)


    Da hatte ich ja glück ich hab gar keinen gesehen ,der Antrag ging mit der Post dahin und der Wisch kam dann mit der Post nach guten 10 Wochen mit einem Schreiben wo man die 50 Euronen hin zu überweisen hat .

  • Der SB ist gesetzlich verpflichtet, alle 3 Jahre Deine Zuverlässigkeit zu überprüfen (Abfrage des Bundeszentralregisters über vorliegende Urteile oder anhängige Verfahren). Macht er das nicht, ist es nicht Dein Problem.

    Der Sachbearbeiter kann Dir im Nachhinein mit Verweis auf die erfolgte Überprüfung einen Gebührenbescheid zusenden.

    Er muß Dich nicht im Voraus über die Überprüfung informieren, da Dein einziges Widerspruchsrecht gegen die Überprüfung die vorherige Rückgabe der waffenrechtlichen Erlaubnis wäre.

    Andreas

  • Unbedingt 8o

    naja das ging los damit, das ich gefragt habe warum es in anderen Städten wesentlich günstiger ist. Da meinte sie, das jede Stadt das selber bestimmen kann. Woraufhin ich meinte, ich wünschte ich könnte meinen Lohn auch so aussuchen (war von mir nicht böse gemeint oder so) Sie hat das falsch aufgefasst, und hat dann einen Roman erzählt das ich auch gleich wieder gehen könnte wenn es mir nicht passt. Außerdem wollte sie eine Erklärung wozu ich ihn bräuchte. Woraufhin ich nur antwortete, das ich keinen Grund brauche. Ich möchte ihn einfach. Das fand sie auch nicht richtig und meinte man kann nicht alles haben nur weil man es möchte. Und als ich mich dann noch traute zu Fragen warum es drei Monate gedauert hat, flippte sie ganz aus. Ich sei selber Schuld wenn man Mist baut und Einträge hat (Mehrzahl?) Und das dementsprechend länger dauert. Und ich könnte Mal wieder froh sein, das sie ihn mir überhaupt gibt.

    Ihr merkt ich habe ihn bekommen, weil sie wohl wusste es spricht nichts dagegen.

    (Der vermeintliche Eintrag, wo ich nicht weiß, warum das ein Eintrag sein soll. Da wurde MIR mit einer Airsoft ins Auge geschossen auf offener Straße. Was ich zur Anzeige brachte die im Sande verlief, weil der Bengel unter 14 war) Sonst gab es nie Kontakt mit dem Gesetz in meinem Leben.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Ist doch ganz einfach, den KWS-Erhalt kann man als eine Art "Kauf auf Rechnung" verstehen, und wann bezahlt man Kauf auf Rechnung ? Richtig, nach Erhalt !

    So kenne ich das auch. Das gilt ja auch für Bauanträge und dergleichen, dessen Gebührenrechnung immer mit den Papieren geschickt wird. Auch wer sich sich beim Straßenverkehrsamt ein Wunschkennzeichen online reservieren lässt, zahlt die 10 € erst mit der vollendeten Zulassung des Kfz.

    dürfte am Automaten schmackhafte 120€ bezahlen

    Wenn ich darüber nachdenke, so denke ich, da hat sich jemand vertippt.

    Ich habe den KWS schon fast seit der Einführung und musste außer einmalig 50€ nie wieder was zahlen.

    So ist das auch meistens, aber das bedeutet ja nicht, dass man nicht überprüft wurde. Nur der Umkehrschluss wäre richtig. Wenn man nachträglich nach der Erteilung des KWS eine Gebühr entrichten musste, ist eine Überprüfung erfolgt.

    Der SB ist gesetzlich verpflichtet, alle 3 Jahre Deine Zuverlässigkeit zu überprüfen

    So sieht es das WaffG im § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis vor:

    Zitat

    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

    ...
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen,
    mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung
    zu prüfen ...

    Ob aber eine Gebühr erhoben wird, liegt im Ermessen der Behörde.
    Im Moment scheint es so zu sein, dass die meisten Landkreise keine Gebühr erheben, auch wenn diese das im angemessenen Rahmen prinzipiell dürften.

  • Mein Vater hatte sich den Kws 2 Jahre vor mir geholt und durfte auch knapp 100€ bezahlen. Daher schließe ich einen Tipp Fehler aus. Beabsichtigte Abzocke.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Sorry, ich habe Unsinn geschrieben

    ... ich auch... :rolleyes:

    Habe den KWS seit März 2016, im Sommer
    2019 wurde die Überprüfung durchgeführt und
    im Juni kam die Feststellung mit Angabe der
    Kosten (25€) und Kontonummer zwecks Überweisung.

    Also doch drei Jahre.


    Man man man, wie die Zeit vergeht... =O

    Tante Edit hat das Datum berichtigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gubi (16. Oktober 2019 um 14:43)

  • ... ich auch... :rolleyes:
    Habe den KWS seit März 2016, im Sommer
    2020 wurde die Überprüfung durchgeführt und
    im Juni kam die Feststellung mit Angabe der
    Kosten (25€) und Kontonummer zwecks Überweisung.

    Also doch drei Jahre.


    Man man man, wie die Zeit vergeht... =O

    2020 ???

  • Habe meinen KWS jetzt auch schon 3,5 Jahre und bis jetzt kam bei mir noch nichts zwecks Nachprüfung. Habe mal bei meinem Kumpel nachgefragt, der der Schein schon 13 Jahre hat. Bei ihm kam in der ganzen Zeit auch noch nie etwas. Kein Bescheid über Nachprüfung und Kosten.

    Handhabt jeder Landkreis wohl anders.