Aktuelle Nachrichten aus dem Bundesrat zum Waffengesetz -- AUTSCH!!!

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 8.286 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2019 um 21:06) ist von Raziel.

  • Yelp war auch bei den Pfeilbeschleunigern schon Thema ... da sieht man leider auch wie verzettelt wir sind . ( Nehme mich selbst nicht aus )

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • ich hab mir das jetzt durchgelesen , und der sogenannte dicke hund , das man vor erteilung einer genehmigung vom verfassungsschutz angeschaut wird, finde ich eigentlich sehr wichtig,und kein dicker hund.

    in meiner zeit im wikingerhobby wurden die vereine auch immer schon vom verfassungsschutz beäugt und unser verein im verfassungsschutzbericht als unbedenklich behandelt....

    das ist einfach wichtig, weil es im wikingerbereich auch rechte gestallten gibt, die andren hobbywikingern das hobby schwermachen können, enbenso wie krude esotheriker.
    ich möchte keine waffen bei spinnern, reichsbürgern , nazis und sonstrigen fragmenten in legaler hand sehen.

    was die illegal machen, ist deren problem.....
    aber der staat muß da aufpassen für seine restlichen unbewaffneten bürger.

    und was am ende wirklich mal im gesetz steht , ist was völlig andres . als das was zur debatte steht.

    bis auf die armbrust kann ich die forderungen nachvollziehen

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Was den Magazin Mist kannst du nachvollziehen?

    Ihr wisst schon das es nicht nur um Magazine für WBK Waffen geht. Durch das Verbot der Magazinkörper trifft es auch SSW und Airsoft auch wenn diese Freie Waffen sind.

  • Was den Magazin Mist kannst du nachvollziehen?

    Ihr wisst schon das es nicht nur um Magazine für WBK Waffen geht. Durch das Verbot der Magazinkörper trifft es auch SSW und Airsoft auch wenn diese Freie Waffen sind.

    Das ist so nicht richtig, Airsoft ist ausgenommen. Ich zitiere @Floppyk:

    "Fakt ist, das Magazinverbot gilt nur für Zentralfeuerwaffen. Ob davon auch SSW mit Zentralfeuerpatronen betroffen wären, ist unklar."

  • Es geht ja auch um die extra Wurst mit dem Magazinkörper bei uns, nicht um das Magazin an sich. Demontiere ich beide Magazine bleibt nur der Grundkörper über und die sehen beide gleich aus egal für welche Waffen sie bestimmt sind. Beispielsweise 30er AR15 Mag Real Steel und Airsoft die Blech/Alu/Polymer Hülle ist es was verboten werden soll/sein wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Parasite (26. September 2019 um 09:50)

  • Wow, also wenn das so kommen sollte, kann man in DE eigentlich nichts mehr sammeln, bspw. Airsoft etc...

  • Das haben die wenigsten auf dem Schirm. Ob das nur Zufall ist kann man nicht sagen. Es hätte aber in der aktuellen Formulierung aber Einfluss auf einen Bereich der ja eigentlich gar nicht mit hätte reguliert werden sollen gemäß EU, da ging es um Erlaubnispflichtige Waffen.

  • ich hab mir das jetzt durchgelesen , und der sogenannte dicke hund , das man vor erteilung einer genehmigung vom verfassungsschutz angeschaut wird, finde ich eigentlich sehr wichtig,und kein dicker hund.


    ......
    bis auf die armbrust kann ich die forderungen nachvollziehen

    gruß edwin

    Natürlich ist es wichtig, das eine Überprüfung stattfindet. Aber jetzt noch den Verfassungsschutz involvieren zu wollen, frisst viel personelle Resourcen und bringt kaum etwas.
    Wieso kann nicht, wie meines Wissens aus der FDP vorgeschlagen, der Verfassungsschutz einfach beobachtete Personen auf waffenrechtliche Erlaubnisse prüfen?
    Würde mehr Sinn machen.
    Viele andere Verschärfungen sind purer Populismus.
    Ein Magazintausch kostet den geübten Schützen 2 Sekunden. Und potentielle Terroristen haben zuviele andere Quellen, als das sie hiervon abgeschreckt würden.
    Man darf nicht vergessen, wir haben mit Slowenien ein Land im Schengenraum, das vor nicht allzu langer Zeit in einen Bürgerkrieg verwickelt war. Und aus den aktuellen Krisenregionen dürfte es auch keine Hexerei sein, Waffen hierhin zu schaffen.
    Verständnis habe ich für die Verschärfungen nicht über.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das Problem mit dem Verfassungsschutz ist, daß so wie es jetzt geplant ist, eine Erfassung reicht um die Erlaubnis zu widerrufen.
    Also man muss sich nichts zu Schulden kommen lassen, sondern du musst nur mal mit dem falschen Kerl reden, der vielleicht dein Nachbar ist, der von Verfassungsschutz beobachtet wird und schon stehst du in deren Akten und bist ein Kandidat..

    Und genau darum geht es.
    Wenn ein Gefährder oder sonstiger Spinner beobachtet wird, ist es richtig daß der auch keine waffenrechtlichen Erlaubnisse bekommt.
    Aber wenn man nur weil man in den Akten irgendwo auftaucht und sei es eben nur, weil man zufällig über zehn Ecken einen Gefähder kennt von dem man nicht mal weiß, daß er als Gefährder eingestuft wird, seine waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren kann ist das nicht in Ordnung.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kentucky (2. Oktober 2019 um 21:17)

  • Wo fange ich an zu erklären?

    In meinem erweiterten Bekanntenkreis befindet sich ein Millionär.
    Der ist in der internen rechten Szene kein Unbekannter, hält sich aber
    sonst aus allem raus.
    Er unterstützt die Szene vor allem logistisch und mit Geld.

    Der hat Waffen, darf Waffen besitzen und hat wahrscheinlich sogar einen Waffenschein.
    ( Ist auch aktiver Armbrustschütze, soweit ich mich erinnere. )
    Jeder der mit ihm privat verkehrt ist automatisch verdächtig.

    Seinem Kumpel dem Michael würde also das Amt keine waffenrechtlichen
    Erlaubnisse zubilligen, mir aber schon.


    In islamischen Kreisen ist es ähnlich.
    Auch da kenne ich einen Millionär der sein Geld der Szene zur Verfügung stellt.
    Seinem Angestellten Mohammed würde niemand waffenrechtliche
    Erlaubnisse verweigern, seinem Bruder aber schon.

    Vorher wäre das unmöglich gewesen.

  • ich möchte keine waffen bei spinnern, reichsbürgern , nazis und sonstrigen fragmenten in legaler hand sehen.


    aber der staat muß da aufpassen für seine restlichen unbewaffneten bürger.


    gruß edwin

    So lange man sich an geltende Gesetze hält und nicht den öffentlichen Frieden gefährdet sollten Idiologien etc keine Rolle spielen Edwin.Ich finde es äußerst bedenklich wenn man anfängt Menschen auszugrenzen.Erst durch diese Ausgrenzung und Isolierung werden manche Umstände gefährlich.
    So lange man miteinander redet kann man auch verändern,sich selbst zuerst aber auch andere.

    Das ist auch das momentane interne Problem unseres Landes,durch die befohlene Isolierung und das Verschweigen von Tatsachen entstehen hier zu Lande erst diese immer tiefer werdenden Risse.Wenn man nicht endlich damit aufhört Andersdenkende auszuschließen werden wir noch schlimme Zeiten erleben.Und da ist es völlig egal welche Gesetze man schaft,ein motiviertes Eichhörnchen kommt an seine Nuss!

  • Das Problem mit dem Verfassungsschutz ist, daß so wie es jetzt geplant ist, eine Erfassung reicht um die Erlaubnis zu widerrufen.

    Genau. In einem rechtsstaatlichen Verfahren kannst Du Dir einen Anwalt nehmen, Akteneinsicht verlangen, ein Staatsanwalt muß erstmal meinen "Jau, schlimm, reicht für ne Anklage" und ein Richter muß Dich verurteilen inkl. der häufigen Möglichkeit der Revision usw. Klar ist auch Justizia blind, aber sie hat 2 gesunde Arme ;)

    Erkenntnisse ist eine ganz heikle Nummer. Irgendein Sachbearbeiter haut Dich in eine Datei, Du darfst nicht erfahren was drin steht wegen Quellenschutz, mit dem Löschen hauts ja auch nicht immer so hin. Die handwerklichen Qualitäten der Schlapphüte sind als mondän bekannt. Beispiel: Der Name des Attentäters beim früheren Kasseler Regierungspräsidenten wurde 11mal in einer Akte genannt, die in Hessen erst in 120 Jahren der Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Das (und nur das) zu offenbaren mußte von der Zeitung Welt vor Gericht erklagt werden.

    Man muß kein Aluhut sein, um sich die Kontrolle der Effektivität der Qualität der "Erkenntnisse" vorzustellen.
    Auf die zeitlichen Abläufe darf man auch gespannt sein. Die aktuelle Zentralregisterabfrage, egal ob Vorstrafen oder anhängige Verfahren ist in 2 Tagen digital von der Waffenbehörde erledigt.

    Andreas