Shotgun Lauf kürzen

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.946 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. September 2019 um 18:56) ist von El Tadashi.

  • Servus zusammen,

    Habe hier eine Airsoft Shotgun bei der die 3 Innenläufe gut 16cm kürzer sind als der Außenlauf. Darf ich den Außenlauf ca. 10cm kürzen oder erlischt dann das F?

    Lauf ist Waffenspezifisch und darf eigentlich nicht geändert werden, das weiß ich. Aber die eigentlichen Läufe sind ja schon kürzer? Fragen über Fragen :D

  • Lauf ist Waffenspezifisch und darf eigentlich nicht geändert werden, das weiß ich

    Wie zocker schon sagte - der Außenlauf stellt nun gar kein Problem dar.
    Und selbst die eigentliche Läufe können geändert/ ausgetauscht werden, nicht umsonst gibt es für Softairs so viele Tausch- und Tuningläufe im Angebot, unterschiedlichste Längen und Durchmesser, strafbar macht sich deshalb niemand.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Da stimme ich meinen Vorrednern zu.

    Solltest Du es aber verbauern und es sieht nachher extrem usselig aus, das wäre schon strafbar... 8)

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ich wollte nur ne cqb Schlam** :D
    Jetzt muss ich das auch noch schön machen :S Geplant ist 10cm ab, und alles was jetzt vorne ist auch 10cm weiter hinten anzubringen, sollte dann hoffentlich ganz gut aussehen :thumbup:

    Danke euch aufjedenfall fürs Aufklären

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Ich würde mir da nicht wegen des Kürzens sorgen machen. sondern wegen deiner Idee mit einer Shotgun ins CQB zu gehen.
    Nach deinen Fotos hast du die Koer M4 Super-90 Federdruck, richtig?

    Du wirst auf Leute treffen die 30 Schuß pro Sekunde abgeben.
    Wenn du da nur mit der Federdruckpumpe reingehst hast du echt Eier.
    :thumbsup:

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Nach deinen Fotos hast du die Koer M4 Super-90 Federdruck, richtig?


    Du wirst auf Leute treffen die 30 Schuß pro Sekunde abgeben.
    Wenn du da nur mit der Federdruckpumpe reingehst hast du echt Eier.
    :thumbsup:

    Es ist die Nuprol Sierra in der Metall Version. Aber ja, so gesehen eine Koer M4. Ist ja das gleiche.

    Ja das mit 30Rps stimmt schon, da habe ich dann noch meine Mp40 in Full Auto. Aber wir haben auch öfter mal Runden ohne Full Auto, da wollte ich dann gerne Mal eine Pumpe ausprobieren (Trigger Junkies gibt's dann natürlich trotzdem noch ^^. Daher erstmal was günstiges, wenns taugt hol ich wohl ne Gas Pumpe.... Die Nuprol/Koer geht schon sehr zäh zum Spannen. Nach 10x hast kein Bock mehr   :D

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Ich würde mir da nicht wegen des Kürzens sorgen machen. sondern wegen deiner Idee mit einer Shotgun ins CQB zu gehen.
    Nach deinen Fotos hast du die Koer M4 Super-90 Federdruck, richtig?

    Du wirst auf Leute treffen die 30 Schuß pro Sekunde abgeben.
    Wenn du da nur mit der Federdruckpumpe reingehst hast du echt Eier.
    :thumbsup:

    Welche Waffe hat bitte eine Feuerrate von 1800Schuss/min im Softairbereich? Nichtmal die KWA M11 1200rpm hat ne1800er Feuerrate.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Nur so ein Gedanke - Ich könnte mir vorstellen, dass die drei gleichzeitig verschossenen BBs weitaus stärker streuen, wenn der äußere Laufmantel nach der Mündung fehlt.
    Zudem muss man aufpassen, dass man durch die Kürzung keine Kurzwaffe schafft. Denn das entspricht nicht mehr der Zulassung und könnte ein rechtliches Problem schaffen.

  • Der Laufmantel hat kaum Einfluss auf die Streuung.
    Auf die Zulassung kommt es bei Luftpumpen nicht an.
    Die ist nur für den Hersteller/Importeur relevant.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auf die Zulassung kommt es bei Luftpumpen nicht an.

    Wie kommst du darauf? Wenn ein Hersteller oder Importeur eine Waffe mit F-Zeichen zulassen will, sendet er - ich glaube es waren mindestens 2 - Waffen zur Prüfung ein. Eine davon wird archiviert. Das Dokument zur Zulassung beschreibt ja die Waffe und da wird sicherlich zwischen Lang- und Kurzwaffe unterschieden.
    Das hat natürlich nichts mit einer scharfen Waffe und dem WBK-Eintrag bzw Bedürfnis zu tun, aber rein formell entspricht eine nachträglich zur Kurzwaffe umgebaute Langwaffe nicht mehr ursprünglichen Zulassung, die der Hersteller für das Modell xy bekommen hat.

  • Für den erlaubnisfreien Erwerb/Besitz ist - anders als bei SRSWaffen -
    keine Zulassung erforderlich.
    Diese Bestimmungen treffen nur den Hersteller/Importeur. Bitte selbst
    im Gesetz nachlesen (§9 BeschG).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das ist die Frage, ob der Besitz einer nicht mehr der ursprünglichen Zulassung entsprechenden Waffe so ohne Weiteres zulässig ist.
    § 9 BeschG beschreibt die erstmalige Zulassung und gewerbsmäßiges Inverkehrbringen. Es erlaubt damit aber nicht eine nachträgliche Veränderung, die die Art der Waffe grundlegend verändert.
    Es wäre die Frage, ob die Zulassung erlischt, wenn aus einer Langwaffe eine Kurzwaffe gemacht wird, auch wenn die Energiewerte unverändert geblieben sind.

  • Zitat

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Da ist keine Zulassung gefordert (die es früher auch nicht gab,
    bzw. die nicht zwingend erforderlich war).
    Die Zulassung ist auch nicht erforderlich für Einzelstücke oder
    für Waffen die privat importiert werden.
    Bitte nicht den Fehler machen und diese Art der Zulassung mit
    der für SRS-Waffen zu vergleichen. Das ist etwas völlig anderes.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Offenbar willst du nicht verstehen.
    Die Zulassung betrifft nur den Hersteller als Erlaubnis für das Inverkehrbringen einer bestimmten Waffe mit bestimmten Eigenschaften. Diese werden in der Zulassung ja genauestens beschrieben.
    Der Erwerb und Besitz dieser Waffe ist mit diesem Zeichen der Zulassung - das "F" erlaubnisfrei.
    Nun wird die Waffe aber nachträglich abgeändert, so dass sie nicht mehr ursprünglichen Zulassungsbeschreibung entspricht, auf dessen Basis der erlaubnisfreie Erwerb und Besitz ja beruht.
    So eine Zulassung beruht ja immer auf ein ganzes und vollständiges Teil, was auch in der Zulassung bzw. schon in dem Antrag auf Zulassung genauestens beschrieben steht.

  • Die Erlaubnis eine Waffe in Verkehr zu bringen hat nichts mit dem
    erlaubnisfreien Erwerb/Besitz zu tun. Das sind 2 ganz verschiedene
    Baustellen.
    Das F ist kein Zeichen der Zulassung! Es ist lediglich eine Kennzeichnung
    die mit dem CE-Kennzeichen vergleichbar ist. Es gibt jede Menge legale
    Waffen mit F-Kennzeichnung die keine Zulassung haben.
    Im übrigen ist auch gesetzlich geregelt was man ohne Erlaubnis ändern
    darf. Einer Erlaubnis bedarf lediglich die Bearbeitung wesentlicher Teile.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das F ist kein Zeichen der Zulassung! Es ist lediglich eine Kennzeichnung
    die mit dem CE-Kennzeichen vergleichbar ist.

    Das ist falsch. Das CE beschreibt lediglich die Harmonisierung europäischer Anforderungen, wie hauptsächlich Materialeigenschaften, bzw. sicheren Umgang, insbesondere bei Spielzeugen.

    Es gibt jede Menge legale
    Waffen mit F-Kennzeichnung die keine Zulassung haben.

    Richtig, aber entweder sind diese von Ausnahmen (aus der DDR oder vor 1970) betroffen, unterliegen besonderen Regeln (Feuerwaffen mit F und PTB oder VL) oder sie sind erlaubnispflichtig. Bei heutigen Druckluftwaffen ist dasd F die Freigabe zum freien Erwerb. Also eine bindende Kennzeichnung.

    Einer Erlaubnis bedarf lediglich die Bearbeitung wesentlicher Teile.

    Auch falsch. Wenn ich an meiner GSG-5 (eine KK Langwaffe) den serienmäßigen Schaft gegen den (frei erhältlichen) Klappschaft tausche, wird diese Waffe zur Kurzwaffe, was Folgen der Erlaubnis nach sich zieht. Da dürften sich sinngemäß noch eine Reihe anderer Beispiele finden lassen.

  • Das ist falsch. Das CE beschreibt lediglich die Harmonisierung europäischer Anforderungen, wie hauptsächlich Materialeigenschaften, bzw. sicheren Umgang, insbesondere bei Spielzeugen.

    Das F beschreibt lediglich die Übereinstimmung mit den
    Vorschriften im WaffG. Daher ist es Vergleichbar!

    Richtig, aber entweder sind diese von Ausnahmen (aus der DDR oder vor 1970) betroffen, unterliegen besonderen Regeln (Feuerwaffen mit F und PTB oder VL) oder sie sind erlaubnispflichtig. Bei heutigen Druckluftwaffen ist dasd F die Freigabe zum freien Erwerb. Also eine bindende Kennzeichnung.

    Weder DDR noch pre70-Waffen haben ein F.
    Die Kennzeichnung muß nur vorhanden sein.
    Es bedarf dazu keiner Zulassung.
    Die Bindung an die Zulassung gibt es ausdrücklich
    nur für SRS-Waffen.

    Auch falsch. Wenn ich an meiner GSG-5 (eine KK Langwaffe) den serienmäßigen Schaft gegen den (frei erhältlichen) Klappschaft tausche, wird diese Waffe zur Kurzwaffe, was Folgen der Erlaubnis nach sich zieht. Da dürften sich sinngemäß noch eine Reihe anderer Beispiele finden lassen.

    Durch diese Änderung (die selbst zulässig ist) ändert
    sich die Bedingung für den Besitz. Insofern ist so eine
    Änderung indirekt Erlaubnispflichtig. Das trifft für freie
    Waffen aber nur zu wenn die Energie über 7,5 Joule
    steigt. Ein Federwechsel ist als Bearbeitung ebenso
    zulässig, kann aber zur Erlaubnispflicht führen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Durch diese Änderung (die selbst zulässig ist) ändertsich die Bedingung für den Besitz. Insofern ist so eine
    Änderung indirekt Erlaubnispflichtig. Das trifft für freie
    Waffen aber nur zu wenn die Energie über 7,5 Joule
    steigt. Ein Federwechsel ist als Bearbeitung ebenso
    zulässig, kann aber zur Erlaubnispflicht führen.

    vergessen hast du die Tappet Plates . Ein heikles Teil, das eine strake AEGS in eine illegale Vollauto verwandelt.
    Das sind aber auch schon die einzigen Bedingungen. nicht über 7,5 j, kein Vollauto über 0,5 J.
    Wobei letztere Regel ja komplett umgangen wird. Einige Schützen schaffen Semi einen Rof von über 1000

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Welche Waffe hat bitte eine Feuerrate von 1800Schuss/min im Softairbereich? Nichtmal die KWA M11 1200rpm hat ne1800er Feuerrate.

    im ernst?
    z.b. diese hier
    G&G CM16 Firehawk HC05
    aber jede halbwegs anständige 0.5er lässt sich z.B. durch den Einbau von Doppelsektor Gears auf solche Feuerraten bringen. ist keine Kunst.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )