Gelbe WBK Frage

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 18.127 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2020 um 14:51) ist von Kriegshammer.

  • Gratuliere zur bestandenen Prüfung!


    Zitat

    man lernt echt viele gute Dinge, wie beispielsweise dass man eiglt Ohne Wiederlader Schein, garnicht am Stand putzen darf wegen den unverbrannten Pulverresten

    Ist das echt so..?
    Dann dürften/bräuchten bei uns nur noch die allerwenigsten den Stand fegen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Das ist Umgang mit Treibladungsmitteln, wozu auch das Vernichten zählt. Umgang mit Treibladungsmitteln ist erlaubnispflichtig. Daher ist der Pulverschein zwingend nötig.

    Aber nicht nur das.

    Die SpoO des DSB schreibt unter 7.6.1 (Vorderladerschießen):

    „Aufsichten: Der Schießleiteroder mindestens eine Aufsicht muss Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes sein.“
    :

  • Dank dir - der war für mich zum Zeitpunkt des Schreibens unbekannt, weil ganz kurz vor meinem erstellt.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ich kann mir die Antwort zwar denken aber....
    Ich war 20 Jahre in einem Schützenverein und hatte auch eine Waffenbesitzkarte. Hab das Gewehr jedoch an den Verein verkauft und die Karte zurück gegeben und die letzten 14 Jahre nichts gemacht.
    Falls ich jetzt irgendwo wieder in einen Verein eintretet fang ich bei Null an... sprich 12/18?

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
    HW30S, HW35
    Stormrider

    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!

  • Aber nicht nur das.

    Die SpoO des DSB schreibt unter 7.6.1 (Vorderladerschießen):

    „Aufsichten: Der Schießleiteroder mindestens eine Aufsicht muss Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes sein.“

    Da gab es doch schon mal eine seitenlange Diskussion darüber.
    Gemeint sind ist hier Aufsicht bei Wettkämpfen.
    Die normale Standaufsicht muss das nicht haben. Wurde zumindest vor zwei Jahren noch bei der DSB Sachkunde (incl. Standaufsicht) so gelehrt.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Gemeint sind ist hier Aufsicht bei Wettkämpfen.
    Die normale Standaufsicht muss das nicht haben. Wurde zumindest vor zwei Jahren noch bei der DSB Sachkunde (incl. Standaufsicht) so gelehrt.

    Das stimmt eben nicht, weil eine "normale" Aufsicht die Besonderheiten vom SP-Schießen gar nicht kennt. Und die Aufsicht braucht auch keinen Lehrgang sondern eine Einweisung vor Ort (Feuerlöscher, Fluchtwege, Notfalltelefon, Letzte Hilfe Lehrgang, Bedienung der Anlagen wie Duell....) Diese Einweisungen werden von mir gehalten. Das ist auch nötig wegen der Versicherung...
    Der vom DSB geforderte Aufsichtenlehrgang ist eigentlich nur für die grundlegenden allgemeingültigen Anforderungen (nötig) , er beinhaltet z.B. die Anordnungen wie "Feuer frei"...

    Bei uns wurden früher auch vom DSB Verband "Lehrgänge" angeboten, das war eher Geldmacherei... Den Zahn haben wir dem Landesverband gezogen, mittlerweile sind diese in der Waffensachkunde enthalten.

    Ich gehör dem zweitgrößten Verein im Landesverband an, und die Sportleiterin des größten ist eine Nachbarin (zusammen über 800 Mitglieder), ich habe im Verein die Funktion des Spartenleiters Vorderlader und bin damit auch Schießleiter bzw. Aufsicht und lerne wie auch ein paar erfahrene Schwarzfinger neue Schützen an. Seitdem bei uns die VL-Sparte eingeführt wurde (11 Jahre) sind das ca. 20 neue Schützen geworden.

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • In den letzten paar Jahren sind aber weitere Themenfelder zur Sachkunde dazugekommen. Die fehlenden Themen müssen mittlerweile nachgeholt werden. Nach langen 34 Jahren wäre daher die komplette Sachkunde angebracht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich kenne das so auch, nach §27 darf keine nicht kundige Person Pulver (weder SP noch NC) einfach so zusammenkehren, auch nicht mit Unterweisung!
    Auch neu ist das Verfallen der Fachkunde, wenn man sein Schein nicht rechtzeitig (min. sechs Wochen vorher) verlängert.

    Technik ohne Toleranz

  • Das stimmt eben nicht, weil eine "normale" Aufsicht die Besonderheiten vom SP-Schießen gar nicht kennt.

    Die "normale" Aufsicht muss die auch nicht kennen. Die muss nur darauf achten, dass die geltenden Sicherheitsbestimmungen und Standvorschriften eingehalten werden. Und das sind die gleichen bei Hinter- wie Vorderlader.
    Sonst dürfte eine "normale" Aufsicht ja auch keine Schützen mit wiedergeladener Munition beaufsichtigen.
    Die grundlegenden Handhabungsvorschriften für VL - Waffen sind auch im normalen Aufsichts - Lehrgang enthalten.

    Und die Aufsicht braucht auch keinen Lehrgang sondern eine Einweisung vor Ort (Feuerlöscher, Fluchtwege, Notfalltelefon, Letzte Hilfe Lehrgang, Bedienung der Anlagen wie Duell....)

    Bei uns darf niemand Aufsicht machen ohne Bescheinigung über einen vom DSB anerkannten Lehrgang. Dieser ist mittlerweile bei der Sachkunde mit dabei (wird aber separat bescheinigt), ältere Schützen mussten diesen aber nachmachen.
    Die Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten erfolgt unabhängig dadurch durch den Sportleiter und die Referenten.
    Erste Hilfe Lehrgang (offizielle Bescheinigung) benötigen nur die Jugendausbilder (kann aber auch so nie schaden).


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Auch neu ist das Verfallen der Fachkunde, wenn man sein Schein nicht rechtzeitig (min. sechs Wochen vorher) verlängert.

    Nö, neu ist das nicht.
    Formal kann eine einmal abgelaufene Erlaubnis nicht mehr verlängert werden. Sie ist zu Zeiten der Gültigkeit zu verlängern. Falls das passiert, müsste formell eine neue Erlaubnis beantragt werden. Dann muss der Sachbearbeiter eine früher abgelegte Fachkundeprüfung nicht mehr anerkennen. (Siehe auch 1. SprengV, § 29, Abs. 2):


    (2) Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.

  • Die Prüfung ist egal. Die Wartezeit ist halt nervig wenn man eh vor hat sich wieder eigene Waffen zu kaufen. Zur Zeit reichen mir die F Waffen eh dicke und für andere muss ich erst mal schauen ob ich einen Verein in der Nähe finde der überhaupt die Möglichkeit bietet entsprechend tätig zu werden.

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
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    Stormrider

    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!