Gelbe WBK Frage

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 18.108 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2020 um 14:51) ist von Kriegshammer.

  • Ich dachte, alle Flinten-Kaliber gehen mittlerweile auf Grün,

    Nein, alle "normalen" Flinten sind Einzellader und können auch auf die Gelbe. Sie werden auch zum Tontaubenschießen sportlich benutzt. Nur die Repetierflinte und Selbstladeflinte müssen auf Grün, auch wenn diese in Teilen sportliche genutzt werden könnte. Bei der Repetierflinte gibt es auch eine Version mit gezogenen Lauf, die ausschließlich zum Slugschießen verwendet wird. Aber inzwischen ist die gesetzliche Lücke geschlossen und sie kann nicht mehr auf Gelb, auch wenn das Aufgrund technischer Ausführung und Betrachtung möglich wäre. Wenn ich mich recht erinnere, gab es mal dazu einen Beschluss in einer Innenministerkonferenz. Nun können nur noch Flinten als Einzellader - auch als BDF - auf Gelb, alle anderen Flinten unabhängig ihrer Ausführung auf Grün. Das hat auch Klarheit über die Selbstladeflinten geschaffen, die sowohl Vorderschaftrepetierer mit abschaltbarer Selbstladefunktion betrafen.
    Weiterhin meine ich mich zu erinnern, dass es für die Repetierflinte mit gezogenem Lauf keine Disziplin gibt und sie deswegen überhaupt nicht sportlich zugelassen ist. Da sie auch für den Jäger uninteressant ist, wurde sie früher eigentlich nur gekauft, weil einige SB diese auf Gelb und ohne gesonderten Bedürfnisnachweis eingetragen haben.

    Wer es nicht weiß - eine Flinte mit gezogenem Lauf ist nur zum Slugschießen tauglich, weil Schrote durch den gezogenen Lauf enorm streuen würden. Das ist auch der Grund, warum die (alten) Flobertgewehre einen glatten Lauf haben, weil man damit Schrot und Kugel verschießen wollte. Der Nachteil des Kugelschuss aus einem Glattlauf wiegt nicht so schwer, wie ein Schrotschuss aus einem gezogenem Lauf. Sie waren ohnehin nur zum Nahschuss zur Schädlingsbekämpfung in Kuhställen gedacht und waren reine Ratten- bzw. Stallgewehre für Bauern. Früher waren die frei verkäuflich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (19. September 2019 um 11:39)

  • Moin,

    ich wollte meine CZ 557 auf Gelb eintragen lassen,
    da sagte mir der SB.dass ich für jede neue Waffe,das neue Bedürfnis vorlegen muss,
    da habe ich ihm geantwortet,dass sein Vorgänger meinte ,dass ich nur ein einmaliges Bedürfnis für alle Waffen die man auf Gelb erwirbt vorlegen muss.
    da antwortete der SB.dass es einen Gerichts Urteil gibt aus diesem Jahr gibt vonach die Sportschützen bei jedem Erwerb ein Bedürfnis vorlegen müssen.
    bei Tante und Onkel Gooogle,und auch mein Schiesportleiter alle haben keine Infos dazu.

    weis wer was davon?

    Danke

    Gruss Andrej

  • Moin,

    ich wollte meine CZ 557 auf Gelb eintragen lassen,
    da sagte mir der SB.dass ich für jede neue Waffe,das neue Bedürfnis vorlegen muss,
    da habe ich ihm geantwortet,dass sein Vorgänger meinte ,dass ich nur ein einmaliges Bedürfnis für alle Waffen die man auf Gelb erwirbt vorlegen muss.
    da antwortete der SB.dass es einen Gerichts Urteil gibt aus diesem Jahr gibt vonach die Sportschützen bei jedem Erwerb ein Bedürfnis vorlegen müssen.
    bei Tante und Onkel Gooogle,und auch mein Schiesportleiter alle haben keine Infos dazu.

    weis wer was davon?

    Danke

    Gruss Andrej

    Sag dem SB, er soll darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen.

    Bedürfnis nur für Voreintrag für mehrschüssige KW und Halb-Auto-LW auf grün, der Rest nach eigenem Ermessen auf Gelb, wieso schwingt sich jetzt wieder ein SB zum Fürsten auf? Ist ja albern...

  • In dem verlinkten Urteil von @gilmore geht es (meiner Meinung nach) um einem Satz:

    "Es könne weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht von einem lediglich vorübergehenden Wegfall des Bedürfnisses ausgegangen werden, da der Kläger über mehrere Jahre hinweg immer neue Hinderungsgründe vorgetragen habe..."

  • wo hier ja grad so heiß diskutiert wird:
    Die 12 - 18x nachweisbare Einträge im Schießbuch, müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen oder von Beispielsweise Juni 2019 bis Juni 2020?

  • Zitat von kevin231o

    Die 12 - 18x nachweisbare Einträge im Schießbuch, müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen oder von Beispielsweise Juni 2019 bis Juni 2020?

    12 mal pro Jahr, wenn Du jeden Monat mindestens ein Mal mit einer erlaubnispflichtigen Waffe trainierst; ersatzweise 18 mal pro Jahr, wenn Du mindestens einen Monat lang nicht mit einer erlaubnispflichtigen Waffe trainiert hast.

  • Ein klärendes Gespräch mit dem Behördenleiter sollte auch schon ausreichen. Bei einer rechtlich eindeutig bewertbaren Sachlage dürfte seitens der Behörde kein Interesse an einer Niederlage vor dem hiesigen Verwaltungsgericht bestehen.

    Du kannst da folgendermaßen vorgehen: Schildere dem SB nochmals die Rechtslage, wenn er "blöd tut", suche den Behördenleiter mit der Frage nach seiner Rechtseinschätzung auf. Sollte das auch keinen Erfolg beibringen: An Antrag festhalten, damit rechtsmittelfähige Entscheidung (Ablehnung) herbeiführen und den Fall vom Verwaltungsgericht überprüfen lassen.

    Gibt im "wohl geordneten" Deutschland wohl doch regelmäßig Verwaltungsangestellte, die ihre Behörde als Verhinderungsamt missverstehen.

  • Moin,

    es gibt was neues,

    es gibt einen Urteil,tut uns aber nicht betreffen,so war die Aussage von SB.

    es muss nur die Zuverlässigkeits Prüfung gemacht werden,da der letzte Eintrag vor langer Zeit war,und dann trägt der die Büchse ein.


    Gruss

  • Mir schwant böses.
    Nachdem ich heute in einer Zeitschrift (glaube TSB) gelesen habe musste ich gleich noch einmal googeln.
    hier den Absatz 5 lesen....
    Zitat
    "In der Praxis bedeutet das: Für jede legale Waffe muss der Besitzer künftig 18 Schießtermine jährlich vorweisen."

    In der Zeitschrift war das fett Abgedruckt und so interpretiert das man mit jeder seiner Waffen 18 mal im Jahr auf den Stand muss.
    Würde für mich bedeuten
    - 18x mit der GK Pistole
    - 18x mit dem GK Revolver
    - 18x mit dem M96
    - 18x mit der M150 .22 lfb

    das kann es doch nicht sein.....

    shooter45

  • 12 mal pro Jahr, wenn Du jeden Monat mindestens ein Mal mit einer erlaubnispflichtigen Waffe trainierst; ersatzweise 18 mal pro Jahr, wenn Du mindestens einen Monat lang nicht mit einer erlaubnispflichtigen Waffe trainiert hast.

    oh okay, also wenn ich im April 2020 meine 1-jährigr Mitgliedschaft habe, muss ich von Januar bis April 18x nachweislich zu schießen, Ehe ich mir eine eigene Spopi holen kann, oder kann man auch schon von 2019 die Einträge nachweisen, damit man das Bedürfnis und die WBK ausgestellt bekommt?

  • Bei 4 Waffen gehts ja noch. Hab mal 10 oder 12... Da musste das dann beruflich machen.

  • oh okay, also wenn ich im April 2020 meine 1-jährigr Mitgliedschaft habe, muss ich von Januar bis April 18x nachweislich zu schießen, Ehe ich mir eine eigene Spopi holen kann, oder kann man auch schon von 2019 die Einträge nachweisen, damit man das Bedürfnis und die WBK ausgestellt bekommt?

    Natürlich zählen die letzten 12 Monate. Ob Januar bis Dezember oder April bis März ist egal.

  • Bei 4 Waffen gehts ja noch. Hab mal 10 oder 12... Da musste das dann beruflich machen.

    Wenn die Herren Seehofer und Co mir drei Wochen bezahlten Sonderurlaub geben, mir einen Schießstand, Kost, Logis und Munition stellen wäre es ja ok. Aber das ist wohl nicht geplant. :new16:

    shooter45

  • Ja das ist richtig. Na ich handhabe es seit Jahren so: ich geh jeden Samstag von 14.00 bis 18.00 Uhr auf den Stand und nehm immer 2 Waffen mit. Für den Tag trage ich auch beide im Nachweisheft ein. Insgesamt hab ich momentan 10 Waffen auf Karte. Mehr kann man wenn man beruflich eingespannt ist nicht tun. Und hier in Sachsen sind unsere Sachbearbeiter mehr als human. Geht gut auszuhalten hier, noch dazu wenn man im BDS ist.

  • Zitat von kevin238o

    oh okay, also wenn ich im April 2020 meine 1-jährigr Mitgliedschaft habe, muss ich von Januar bis April 18x nachweislich zu schießen, Ehe ich mir eine eigene Spopi holen kann, oder kann man auch schon von 2019 die Einträge nachweisen, damit man das Bedürfnis und die WBK ausgestellt bekommt?

    Anwartschaftsjahr ungleich Kalenderjahr


    Die einjährige Anwartschaftsfrist beginnt ab demjenigen Datum, das auf Deinem Schützenausweis abgedruckt ist.Von da an müssen zwölf Monate vergangen sein. Bei Eintritt in 11/2019 musst Du also mindestens bis 11/2020 warten (zeitliche Komponente)

    Es gibt zwei Möglichkeiten das sachliche Bedürfnis (sachliche Komponente) als Sportschütze zu erlangen:
    1. Du schießt jeden Monat mindestens ein Mal mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Anders gesagt: Es gibt in diesem Jahr keinen Monat, ohne Schießbucheintrag.

    Ersatzregel:

    2. Falls, und nur falls Du in mindestens einem Monat nicht mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast. (Beispiel kein Eintrag in Dezember 2019), dann brauchst Du in diesem Jahr 18 statt 12 Einträge.

    Wichtig für das sachliche Bedürfnis:

    Du musst lediglich das Training mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe absolvieren. Das kann auch ein Luftgewehr mit >7,5 Joule sein.