Gelbe WBK Frage

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 18.088 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2020 um 14:51) ist von Kriegshammer.

  • Hallo liebe Schützenfreunde,

    Was ich bis jetzt feststellen konnte liegt mein Interesse mehr bei Langwaffen als bei Kurzwaffen beim Sportschiessen.

    Wenn man die Gelbe WBK haben möchte braucht man ja ein einmaliges Bedürfniss.

    Angenommen der DSB bestätigt mir das Bedürfnisse für einen .22 Repetierer.

    Nun gehe ich damit zur Behörde und beantragen mir die Gelbe WBK.

    Plus die Sachkunde etc.

    Angenommen diese wird dann auch genehmigt.

    Ich möchte mir aber auch eine 12er Doppelflinte für den BDS kaufen.

    Es gilt ja 2 Waffen in 6 Monaten.

    Bin ich dann gezwungen mir den .22 Repetierer zuerst zu kaufen?

    Oder könnte ich auch zuerst die Flinte auf die Gelbe Eintragen lassen obwohl das Bedürfniss für den .22

    ausgestellt worden ist?

  • Ich hab damals mein Bedürfnis für einen Mosin Nagant abgegeben.
    Da die gelbe WBK aber im regelfall "leer" übergeben wird, also ohne Voreintrag, hätte ich mir natürlich auch eine andere Waffe kaufen können, auch wenn es dennoch ein Nagant wurde.

  • Das Bedürfnis, mit dem die WBK beantragt worden ist, muss schon erfüllt werden. Ob nun unbedingt als Erstwaffe kann man drüber streiten. KK Einzelladerflitschen gibt es viele und die meist günstig.
    Wie auch immer, die Erstwaffe kann man ja irgendwann auch wieder austragen lassen.

  • Wie Floppyk schon sagte, einen KK-Repetierer bekommt man schon für ganz kleines Geld.
    Über Konkurrenzfähigkeit kann man dann streiten, das Wichtigste ist, dass er zur Sportordnung passt.
    Aber mal so aus Interesse:
    Wieso sollte man ein Jahr Training im Verein absolvieren und dort das Bedürfnis holen, um dann als erstes eine disziplinfremde Waffe haben zu wollen?
    Ist nicht kritisch gemeint, mich interessieren halt einfach die Beweggründe.
    P.S. Für welche BDS Disziplin soll die Flinte den angeschafft werden?
    KK-Büchse und 12er Flinte kann man auch oft aus Jagdauslösungen sehr günstig bekommen. Gerade bei Flinten kriegt man auch wirklich gute Markenwaffen für wenig Geld, wenn man nicht zwingend auf 76er Lager, Stahlschrot und Wechselchokes angewiesen ist.
    Dann kannst du beide zusammen eintragen lassen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    2 Mal editiert, zuletzt von Esti (10. September 2019 um 08:52)

  • Würde man so handeln, erwirbt man am Bedürfnis vorbei.

    Wie meinst du das?
    Am Bedürfnis vorbei, wenn man zur bedürfnisbegründenden KK-Waffe direkt noch eine Flinte mitnimmt?
    Da wäre es aber deutlich weiter vorbei am Bedürfnis, wenn man zuerst die Flinte kauft und danach das KK.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Eben den formellen Antragsweg beachten.
    Man beantragt ein Bedürfnis beim Verband. Dazu ist die Nummer der Disziplin und die Waffenart anzugeben. Der Verband stellt dazu eine Bedürfnisbestätigung aus, die ja auf dem Antrag fußt, wo sich der Antragsteller auf eine bestimmte Disziplin festgelegt hat.
    Normalerweise würde eine grüne WBK mit einer dem Bedürfnis entsprechende Waffe ein Voreintrag ausgestellt, so dass der Inhaber später genau diesen Voreintrag "erfüllen" muss. Passt die aus dem Bedürfnis resultierende Waffe zur gelben WBK, wird diese ausgestellt. Weil aber die Gelbe keinen Voreintrag vorsieht, wird diese eben blanko ausgestellt. Dennoch wird diese ja Aufgrund eines Bedürfnisses ausgestellt.

    Ob das nun tatsächlich Konsequenzen hat, wenn man das beantragte Bedürfnis nicht erfüllt, sondern eine völlig andere Waffe kauft, weiß ich nicht. Im Fall einer Grünen ist die Sache klar, auch weil man ja nichts anderes beantragen kann, was die Schießmöglichkeiten im zugehörigen Verein bietet. Das ist bei dem genannten Beispiel ja auch nicht unbedingt der Fall.
    Mir ist da auch kein Fall bekannt. Dennoch widerspricht es m.M. dem Bedürfnisprinzip, wenn man anderes erwirbt, insbesondere wenn der Erwerb nicht zum Verein und deren Schießmöglichkeiten passt, über den man beantragt hat. Dann lieber eine passende Waffe eintragen lassen und später wieder verkaufen. Es gibt ja keine Bestimmungen, seine Disziplin später mal zu wechseln.

    Nachtrag: Das NWR speichert den Bedürfnisgrund zur Waffe. Wer weiß wie nachvollziehbar und mächtig diese Software mal wird. Auf jeden Fall ist nun schon alles viel einfacher nachprüfbarer geworden. Seit letztem Jahr bekommt jede WBK automatisch eine zusätzliche Registriernummer aufgedruckt - auch bei alten WBKs, die noch keine Nummer haben.

  • Wenn man zwei Waffen gleichzeitig erwirbt und eine davon zum Bedürfnis passt, sollte ja alles gut sein.
    Für die zweite Waffe ist ja ein Einzelbedürfnisnachweis dem Charakter der gelben WBK nach nicht erforderlich.
    Sie sollte nur zu einer SpoO passen und man sollte für den Fall der Fälle regelmäßig damit trainieren.

    Und zum NWR gebe ich dir Recht.
    Ich denke, hier wird noch einiges auf uns zukommen. Wenn man bedenkt, dass der Plan ist, jede Abgabe der Waffe, auch zum Büchsenmacher, meldepflichtig zu machen, wird das ein sehr mächtiges Werkzeug werden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Für die zweite Waffe ist ja ein Einzelbedürfnisnachweis dem Charakter der gelben WBK nach nicht erforderlich.
    Sie sollte nur zu einer SpoO passen und man sollte für den Fall der Fälle regelmäßig damit trainieren.

    Wenn man die Flinte als zweite Waffe eintragen lässt, ist das kein Problem. Ich hatte den Themenstart so verstanden, dass die Flinte zuerst erworben werden soll, obwohl eine KK beantragt werden soll. Das sicherlich weil der "eigene" Verein gar keine Anlage für Flinte hat. Denn sonst könnte er ja gleich ein Bedürfnis für die Flinte beantragen. Das birgt dann die Gefahr, dass er gar keine KK Waffe mehr erwirbt.

    Grundsätzlich gilt immer und auch ohne Ausnahme, dass alle Waffen auf gelber WBL zu einer Sportordnung passen muss. Das muss nicht der eigene Verband oder Verein sein, sondern kann auch irgendeine fremde Disziplin irgendeines Verbandes sein. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich die Teilnahme als Gast in fremden Vereinen mit eigene Waffen. Daher ist bei nachfolgendem Erwerb auch kein Bedürfnis erforderlich, weil man als Gast eines fremden Verbandes auch keines bekommen würde. Daher ist die gelbe Sportschützen WBK (steht auch so im Kopf!) hinsichtlich des Bedürfnisses privilegiert - allerdings nur für bestimmte Waffenarten, die auch sportlich nutzbar sind.

  • So wie du habe ich den Threadstarter auch verstanden. Er will wohl zuerst die Flinte kaufen, was meiner Meinung nach eigentlich keinen Sinn macht und eher Potential für Scherereien bietet.
    Daher fragte ich nach den Beweggründen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Ich empfehle beginnenden Sportschützen ohnehin einen anderen Verfahrensweg:
    Genau prüfen welche Waffenarten der Verein (!) zulässt. Daraus zwei Disziplinen aussuchen, dessen Waffe in einer grünen und gelben WBK münden müssen. Also z.B. KK-Langwaffe als Einzellader und KK-Pistole und auch beides als Bedürfnis mit zwei verschiedenen Disziplinen beantragen.
    Dann zwei Anträge bei der Waffenbehörde stellen, wobei ich nochmals dick vermerken würde, dass Antrag 1 eine Grüne und Antrag 2 eine Gelbe auszustellen ist.
    Das verdoppelt zwar die Gebühren, aber was man hat...
    Weiterhin einen Waffenschrank gültiger Norm kaufen, der auch Platz für die Zukunft bietet. Ich höre das öfters, dass gern eine Waffe gekauft werden soll, es aber am Platz im Schrank scheitert. Daher den Schrank so groß wie möglich wählen, was Erspartes und Stellplatz hergeben.

  • Steh ich wieder auf dem Schlauch?

    Ich habe gerade mal geschaut wie das bei mir damals ( ;) vor fünf Monaten) war. Ist also nicht so lange her.
    Auf dem Formular zur "Bedürfnisbestätigung zum Erwerb einer gelben WBK zur Vorlage bei den zuständigen Behörden" ist keine konkrete Waffe und auch kein Kaliber angeführt. Nur der Text was alles an Waffen auf die gelbe WBK gehört und das die Waffe/n für den regelgerechten Schießsport gemäß Sportordnung.... benötigt werden.
    Auf dem Formular zur grünen WBK steht dann aber sehr wohl was es werden soll. In meinem Fall eine Sportpistole im Kaliber 9mm.

    Voreintrag auf der grünen WBK geholt und zum Händler und meine Waffe (die ich schon nach Probeschießen faktisch erworben habe) abgeholt und wieder zum Amt um den Erwerb anzuzeigen und eintragen zu lassen.
    Zwei Tage später (die gelbe WBK jungfräulich) habe ich einen schönen M96 beim Händler gesehen, spontan gekauft. Eintragung beim Amt natürlich kein Problem.

    Fazit: Für die gelbe WBK muss man sich nicht im Vorfeld entscheiden was man will.
    Link
    Oder ist das in anderen Vereinen anders geregelt?

    shooter45

  • Das Problem ist ja auch nicht zwingend, die Waffe eintragen zu lassen, sondern im Falle einer Kontrolle des Bedürfnisses auch auf der sicheren Seite zu sein. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist vom Antragsteller alles an Nachweisen zum Bedürfnis vorzulegen und eine konkrete Disziplin zu benennen, auf der sich das Bedürfnis begründet.
    Wenn du also dein Bedürfnis mit 50m KK- Langwaffendisziplin begründest, aber eine Flinte Kaliber 12 kaufst, hast du am Bedürfnis vorbei gekauft.
    Streng genommen dürftest du die Waffe nicht besitzen.
    Sollte das einem SB auffallen, hast du dann ein Problem.
    Wie gesagt, ist ja immer noch nicht klar, warum der Threadstarter erst das Bedürfnis für einen KK-Repetierer erwerben will, um dann zuerst eine Flinte zu kaufen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Kann es sein, das wir hier ein Luxusproblem diskutieren ?

    Wenn der TS Mitglied des in seinem Avatar angezeigten Verbandes ist, wird die Benennung einer Waffenart/Kaliber/Disziplin für einen Antrag nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK) nicht verlangt.

    https://www.bsvleimen.de/waffenrecht.html

    Die hiesigen Landesverbände des DSB oder BDS erwarten auch keine derartige Angabe.

    Der Text in der WaffVwV unter Nr. 14.4 erwähnt ausdrücklich den Erwerb verbandsfremder Waffen. Lediglich die grundsätzliche Zulassung in irgendeiner Sportordnung wird ausgeführt. Auch die obengenannte Erfordernis der Schießmöglichkeit auf dem eigenen Stand finde ich da nicht.

    Vorwegnehmend: Schon klar, bei den Einzelbedürfnissen ist das generell anders.

    Andreas

  • Das Problem ist ja auch nicht zwingend, die Waffe eintragen zu lassen, sondern im Falle einer Kontrolle des Bedürfnisses auch auf der sicheren Seite zu sein. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist vom Antragsteller alles an Nachweisen zum Bedürfnis vorzulegen und eine konkrete Disziplin zu benennen, auf der sich das Bedürfnis begründet.
    Wenn du also dein Bedürfnis mit 50m KK- Langwaffendisziplin begründest, aber eine Flinte Kaliber 12 kaufst, hast du am Bedürfnis vorbei gekauft.
    Streng genommen dürftest du die Waffe nicht besitzen.
    Sollte das einem SB auffallen, hast du dann ein Problem.
    Wie gesagt, ist ja immer noch nicht klar, warum der Threadstarter erst das Bedürfnis für einen KK-Repetierer erwerben will, um dann zuerst eine Flinte zu kaufen.

    Ich gebe dir da völlig Recht.
    Bei uns schaut der SB in der Behörde ganz genau was so im Schießbuch steht.
    Für mich hieß das z.B.
    Als ich die WBKs beantragt habe waren reichlich (weeeiiiit mehr als das Geforderte) Einträge vorhanden.
    Die grüne lasse ich hier mal weg, da das ein eigens Feld ist.
    Was für mich auf Gelb in Frage kam/kommt
    - M96
    - KK Langwaffe
    - RF
    - DF
    - Unterhebelrepetierer Cal. .357 Magnum.

    Für all diese Waffen und Disziplinen die damit geschossen werden hatte ich reichlich Einträge vom Training und auch Wettkämpfen im Schießbuch.
    Von da her war es meinem SB wohl auch egal welche dieser Waffen ich als erstes erwerbe.
    Das Schießbuch ist das A und O. Wenn du regelmäßig die einzelnen Disziplinen schießt und auch noch Wettkämpfe nachweisen kannst, dann ist auch das Bedürfnis erkennbar.
    So hat man es mir jedenfalls erklärt.

    Ich wollte am Anfang auch nicht unbedingt an Wettkämpfen oberhalb der Vereinsebene teilnehmen (bin doch neu, da werde ich eh nur letzter usw. waren die Gedanken). Ich wurde quasi verdonnert mit zu machen und es hat nicht geschadet, im Gegenteil.
    Für die Behörde und den SB ist man immer besser aufgestellt wenn das Schießbuch eher einem dicken Wälzer als einem Dreigroschenroman gleicht.

    Das sind jedenfalls meine Erfahrungen.

    shooter45

  • Dann hat der Sachbearbeiter über seine Befugnisse gehandelt.

    Es bedarf keinerlei Einsicht ins Schießbuch seitens der Behörde beim Antrag einer WBK, da das Bedürfnis seitens des Vereinsvorsitzenden an den Verband mit Auszügen des Schießbuches bestätigt wurde. Dieser bestätigt das Bedürfnis,
    egal ob grüne oder gelbe.

    Was bei der regelmäßigen Kontrolle der Waffenbehörde in Einsicht genommen wird ist dann allerdings Ermessensache.
    Allerdings darf die Behörde dann auch nicht die WBK einziehen, wenn der Inhaber plausibel erklären kann, warum er seine Regelmäßigkeit des Trainings unterbrochen hat.
    Berufliche Abwesenheit im a Ausland, über Monate dauernder Aufenthalt im Krankenhaus oder in der anschließenden Reha.

    Die WBK kann nur bei Verlust der Zuverlässigkeit entzogen werden.
    Oder das Gesundheitsamt teilt der Behörde einen Zustand des WBK-Inhabers mit, welcher die Zuverlässigkeit in Frage stellt.
    Oder aktuell auch bei offenen bekunden, Reichsbürger zu sein.

    Gruß Toto

  • Dann hat der Sachbearbeiter über seine Befugnisse gehandelt.

    Was genau meinst du?


    Es bedarf keinerlei Einsicht ins Schießbuch seitens der Behörde beim Antrag einer WBK, da das Bedürfnis seitens des Vereinsvorsitzenden an den Verband mit Auszügen des Schießbuches bestätigt wurde. Dieser bestätigt das Bedürfnis,
    egal ob grüne oder gelbe.

    dies?

    Ja, klar. Das Bedürfnis muss der Verein bestätigen.

    Ich drücke mich wohl nicht immer verständlich aus. Sorry.
    Ich kann auch nur meine (noch) geringen Erfahrungen und die langjähriger Schützenbrüder wiedergeben.
    Für sachkundige Hinweise und Ratschläge bin ich immer offen.

    shooter45

  • Dann hat der Sachbearbeiter über seine Befugnisse gehandelt.

    Es bedarf keinerlei Einsicht ins Schießbuch seitens der Behörde beim Antrag einer WBK, da das Bedürfnis seitens des Vereinsvorsitzenden an den Verband mit Auszügen des Schießbuches bestätigt wurde. Dieser bestätigt das Bedürfnis,
    egal ob grüne oder gelbe.

    Ich denke nicht, dass der SB über seine Befugnisse gehandelt hat.
    Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist es zwar ausreichend, das der SB die notwendigen Unterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit prüft und dass in der Regel die Bescheinigung genügt.
    Aber es steht dort auch, dass dass man das Bedürfnis belegen können muss.
    Wenn der SB also das Schießbuch als Nachweis sehen möchte, ist das rechtens.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson