Es gibt 138 Antworten in diesem Thema, welches 17.041 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2020 um 15:06) ist von Christian 1984.

  • Das Problem ist, daß sich heutzutage Blödsinn wie die Pest ausbreitet. Man könnte denken, die haben alle in der Schildbürgerstreich-Schule gelernt. Ob jetzt nun Autofreie Zone, Dieselfreie Zone, waffenfreie Zone, (in Venedig gibt es eine Mitnehmbrot-freie und Wasserflaschenfreie Zone), eine Kinderfreie Zone, pennerfreie Zonen, ....

    Man könnte glatt eine besondere Führung machen mit den "Freizonen" die es so gibt. Und die wachsen und breitet sich auch auf andere Orte aus.

    Ich wäre für eine Gesetzesblödsinn-freie Zone. :whistling:

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (10. September 2019 um 23:31)

  • War ja klar das sowas irgendwer postet. Meine Erfahrungen sind anders.Bis 2014/2015 waren die Gefängnisse nicht leer. Das scheinen einige zu vergessen.

    Spoiler anzeigen

    Nee, leer waren die nicht !

    Aber nahezu identisch mit dem gleichen Klientel besetzt, wie ab 2014/15 und jetzt !

  • Hallo,

    das neue WaffG wurde hier in diesem Forum seitenweise bis zum Abwinken diskutiert.
    Selbst der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde hier publik gemacht.

    Gruß Viper

    Dann hab ich davon nichts mitbekommen,mein letzter Stand war immer noch irgendwann September rum sollte es in Kraft treten.

    Und was so richtig jetzt wo wie noch erlaubt ist oder nicht da gab es auch 1000 Meinungen .

  • Sagt mal das neue Gesetz ist schon Gültig ?

    Im Bezug zur Erweiterung des § 42 ja.

    Und niemand weiß was genaues

    Ist alles schon mehrfach diskutiert worden.
    Im § 42 sind die Waffenverbotszonen hinzugekommen, wie auch neue "Messerklassen", für die ein Führverbot zusätzlich (!) zum § 42a gilt. Neu ist auch, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine generelle Ausnahme davon haben. Für diese Personen bleiben alle Messer (zum Führen) zulässig, wie das der 42a vorsieht. Somit gilt das auch für die kleinste Erlaubnis, dem KWS.

  • Im Bezug zur Erweiterung des § 42 ja.

    Ist alles schon mehrfach diskutiert worden.Im § 42 sind die Waffenverbotszonen hinzugekommen, wie auch neue "Messerklassen", für die ein Führverbot zusätzlich (!) zum § 42a gilt. Neu ist auch, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine generelle Ausnahme davon haben. Für diese Personen bleiben alle Messer (zum Führen) zulässig, wie das der 42a vorsieht. Somit gilt das auch für die kleinste Erlaubnis, dem KWS.

    Gibts da irgendwo mal ne genaue Auflistung welches Messer wo und wie.........?

    Mit KWS also alle Messer die bisher nach 42a erlaubt waren quasi überall frei zu führen egal wo da ein Schild steht?

    Und was ist mit Gegenständen bezüglich der Waffenscheine für die diese Erlaubnis mal gedacht war,die wiederum nicht?

  • Gabs da nicht zwei verschiedene Arten von Waffenverbotszonen? Die welche wie zbsp. auf der Reeperbahn bereits seit Jahren bestehen, und diese neuen welche zeitlich begrenzt eingerichtet werden können (je nach Bedarf)?

    In der letzteren hat man dann diese "Sonderrechte" als Besitzer einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

    Hat sich dies geändert?

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Schlußendlich gilt, was auf den Schildern an der Verbotszone steht. Wie bei Naturschutzgebieten / Seen, wo man nicht Baden, Angeln, .... darf. Auf der Reeperbahn ist das Verbot recht weitreichend (an daß sich der normale Bürger hält).

    Und die Ausnahmeregelungen:

    Welche Ausnahmen gelten?
    Ausnahmen bestehen für:

    • Polizeien
    • Bezirklicher Ordnungsdienst
    • Feuerwehr
    • Rettungsdienste
    • Medizinische Versorgungsdienste
    • Geld- und Wertpapiertransporte
    • Sicherheitsdienste der Deutschen Bahn AG und Hamburger Hochbahn oder in deren Auftrag handelnde Sicherheitsdienste
    • Zollverwaltung
    • Bundeswehr

    Die Angehörigen der genannten Institutionen sind vom Waffentrageverbot innerhalb der ausgewiesenen Gebiete ausgenommen.
    Weitere Ausnahmen für Privatpersonen

    • Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig.
    • Anwohner im Waffenverbotsgebiet dürfen Waffen und o. g. gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt, in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis (Transport mit einem geschlossenen Behältnis oder in einer geschlossenen Verpackung z. B. Sicherung durch Vorhänge oder Zahlenschloss) Eine Sicherung kann z. B. auch mit Klebeband erfolgen.
    • Dies gilt auch für Gewerbetreibende mit Sitz im Waffenverbotsgebiet und der Berechtigung zum Handel mit Waffen/gefährlichen Gegenständen.
    • Bei Kauf von Waffen oder o. g. Gegenständen im Waffenverbotsgebiet hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren (in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis).
    • Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages im Waffenverbotsgebiet benötigt werden.
    • In PKW und LKW mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen beim Durchfahren des Waffenverbotsgebietes Waffen oder gefährliche Gegenstände transportiert werden.
    • Für Fahrer von Kfz beim Einsatz zur Personenbeförderung im Linienverkehr und bei Taxen gibt es Sonderregelungen. Das Mitführen von Schusswaffen, Messern oder Hieb- und Stoßwaffen ist jedoch nicht erlaubt.
    • Besondere Ausnahmen sind bei der Polizeidienststelle J4 (Tel.: 040 4286-67601) zu beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenpflichtig.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es scheint hier aber zwischenzeitlich auch eine interessante technische Neuentwicklung zu geben: Ein "Stinkespray", welches sehr wirksam sein soll, dem aber scheinbar jede Waffeneigenschaft fehlt. Das Spray markiert zusätzlich farbig und beinhaltet einen sogenannten DNA Catcher. Da ich keine Werbung machen möchte kein link. Hersteller ist Helpme, Produkt: Sinist.

    Ich habe das Spray selbst nur im Internet gefunden und kann dazu nichts sagen. Hat schon jemand Erfahrung? Beworben wird es damit, dass man es scheinbar überall führen darf.

    Gruß

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !

  • Ja. Sowas hatte ich vor 2x Jahren als SV gerade für Frauen vorgestellt. Auch nur stinkend, um sich selbst zu besprühen. Damit der Angreifer keinen Bock mehr hat, in die Nähe zu kommen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ich hab noch was interessantes gefunden

    https://www.boker.de/waffenrecht


    Heist also sowohl das 42a Messer als auch die SSW dürfen mit KWS durch diese Zonen geführt werden.

  • In der Praxis sieht das wahrscheinlich etwas anders aus. Da sollte man zusätzlich einen Wisch mit dem Paragraphen einstecken. ;) Oder lieber nix weil man keinen Bock auf Diskussionen, ... hat.

    Gruß Play

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