Einfuhr von Co2 Waffen aus China!

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 8.597 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. August 2019 um 22:52) ist von Roid107.

  • Guten Abend Co2 Community,

    lange habe ich mitgelesen jetzt will ich mit dabei sein!
    Und mein erster Beitrag geht um das Einführen von Co2 Waffen aus China.

    In China gibt es einen Online Shop, dieser vertreibt unter anderem Co2 Waffen, Modelle die es auf dem Deutschen Markt nicht gibt aktuell.
    DIese Co2 Waffen haben ein "F" im Fünfeck sowie eine Mündungsenergie von unter 7,5 Joule.

    Ich habe bei der Kriminalpolizei und beim Deutschen Zoll angefragt und folgende Antworten erhalten:

    Kriminalpolizei

    Deutscher Zoll



    Da sich beide Quellenangaben von einer rechtlichen Auskunft distanzieren möchte ich hier einen Thread erstellen mit eigenen Erfahrungen damit andere sich daran ihre Informationen holen können sollte es mal sein das jemand das selbe Plant!

    Also an euch!
    Habt ihr das schon mal gemacht mit den oben genanten Voraussetzungen (F,7,5Joule) eine Waffe nach De eingeführt?
    Wie war der Ablauf und was gibt es zu beachten?

    Kurz noch zu dem Thema, ich habe dazu nichts weiteres explizites im Internet oder im Forum gefunden.

    Grüße,

    Roid107

  • Ich dachte immer, da muss auch der deutsche Importeur drauf stehen! :huh:

    Das glaube ich nicht mal da ich gerade eben meine VFC VP9 GBB und Glock 17 Gen.4 GBB angeschaut habe und mehr als die Lizenz Markings und das "F" sind da nicht drauf. Beide sind ja von Umarex verkauft worden und beide habe ich von Offiziellen Deutschen Händlern (Weiß nicht ob man Shops nennen darf).

  • Da auch F-Waffen vom WaffG erfasst sind, gelten auch hier Kennzeichnungspflichten, Hersteller / Importeur (in Verkehrbringer) fortlaufende Seriennummer und Beschusszeichen, in diesem Falle das F :F:
    sowie die Kaliber / Munitionsangabe (7,5 / .177)
    So weit-so gut...
    Allerdings fordert das WaffG bzw. das Beschussgesetz das nur Beschsszeichen aus anerkannten Länder, ohne Neubeschuss beim Beschussamt, in den Verkehr gebracht werden dürfen.
    Da China nicht zu diesen CIP-Staaten zählt, dürfte ein Chinesicher Hersteller auch mit einem F nicht anerkannt werden.
    Daher steht auf solchen Waffen in der Regel der Deutsche oder Europäische Impoteur aufgeprägt.
    Erwerb, Einfuhr und Zoll sind ehr unproblematisch, es wäre aber nicht aus zu schliessen das man Dir die Auflage macht mit dem Ding zum Beschussamt zu gehen.

  • Der Händler hat mir folgendes Bild zugesendet und gesagt das zwei Exemplare bereits zu Umarex nach Deutschland gesendet wurden diese aber weitere Aufträge abgelehnt haben wegen der hohen Produktionskosten.

    Angenommen ich finde eine Firma mit einer Gewerblichen bzw. nicht gewerblichen Niederlassung die ihren Namen darauf schreiben werden wie zb. ein größerer im Softair bekannter Importeur dann erhalte ich eine 100% Legale Co2 Waffe richtig?

  • Ich nehme jetzt mal die Glock 17 von VFC, da VFC der Hersteller ist aber auf der Glock kein VFC Logo ist, ist es quasi möglich durch die "Original markings" von Glock die Softair in den Verkauf zu geben da ein Hersteller einer Firma mit örtlicher Niederlassung darauf steht.

    Bringe ich jetzt da etwas durcheinander?
    Danke übrigens für die vielen Infos schon mal!

  • Angenommen ich finde eine Firma mit einer Gewerblichen bzw. nicht gewerblichen Niederlassung die ihren Namen darauf schreiben werden wie zb. ein größerer im Softair bekannter Importeur dann erhalte ich eine 100% Legale Co2 Waffe richtig


    Nein, dieser Importeur müsste ein Muster der Pistole beim Beschussamt hinterlegen und von dort ein Zertifikat erhalten.
    Erst dann darf importiert, beschriftet und in Verkehr gebracht werden.
    Da ist es ehr einfacher selbst zum Beschussamt zu gehen und sich den Stempel für das Einzelstück zu holen.


    Ich nehme jetzt mal die Glock 17 von VFC, da VFC der Hersteller ist aber auf der Glock kein VFC Logo ist, ist es quasi möglich durch die "Original markings" von Glock die Softair in den Verkauf zu geben da ein Hersteller einer Firma mit örtlicher Niederlassung darauf steht.

    Wenn Glock hier die Markenrechte dazu lizensiert hat ist das möglich.

  • Nein, dieser Importeur müsste ein Muster der Pistole beim Beschussamt hinterlegen und von dort ein Zertifikat erhalten.
    Erst dann darf importiert, beschriftet und in Verkehr gebracht werden.
    Da ist es ehr einfacher selbst zum Beschussamt zu gehen und sich den Stempel für das Einzelstück zu holen.

    Das ist mal ne klare Aussage, Danke!

  • Da Du ja schon mit Kripo und Zoll korrespondiert hast, würde ich vorschlagen Dich auch einmal mit dem bei Dir zuständigen Beschussamt in Verbindung zu setzen, wie das weitere Prozedere wäre.
    Ich habe auch schon gehört, aber auch nur gehört, das dort keine F-Waffen mehr beschossen werden würden. :?:

  • Da Du ja schon mit Kripo und Zoll korrespondiert hast, würde ich vorschlagen Dich auch einmal mit dem bei Dir zuständigen Beschussamt in Verbindung zu setzen, wie das weitere Prozedere wäre.
    Ich habe auch schon gehört, aber auch nur gehört, das dort keine F-Waffen mehr beschossen werden würden. :?:

    Hab ich auch gerade direkt gemacht und an das Beschussamt in München eine Email geschrieben.
    Ich halte euch auf dem laufendem!

  • Mich interessiert die Adresse des China-Shops viel mehr als das ganze rechtliche hin und her. :D Da issn F drauf, ich als Kunde kaufe das in gutem Glauben und wenn der Zoll meckert kann man das Ding immer noch zur Einzelprüfung vorlegen. Also @Roid107 sei so lieb und rück bitte die Internetadresse des Shops raus. Wenn Du sie, warum auch immer, nicht öffentlich posten magst, gern auch per PM.

    So long,

    Joe

    Yes, I certanly do belive in a higher power. I wear it on my hip.

    Cullen Bohannon
    Hell On Wheels

  • Guter Glauben schützt im Fall der Fälle nicht vor Strafe, egal was Rosenkranzfans und Teppichbeter behaupten.

    Ein Verstoß gegen das WaffGe ist kein Spaß, egal ob es eine AK47 oder eine 0,501 Joule Softair ist. Von daher ist man gut beraten sich vorher zu informieren.

  • Mich interessiert die Adresse des China-Shops viel mehr als das ganze rechtliche hin und her. :D Da issn F drauf, ich als Kunde kaufe das in gutem Glauben und wenn der Zoll meckert kann man das Ding immer noch zur Einzelprüfung vorlegen. Also @Roid107 sei so lieb und rück bitte die Internetadresse des Shops raus. Wenn Du sie, warum auch immer, nicht öffentlich posten magst, gern auch per PM.

    So long,

    Joe

    Also ich möchte jetzt nicht Offtopic werden da es hier ja Primär um das rechtlich korrekte Einführen von Co2 Waffen geht aber ich denke so eine Vollstahl Co2 Pistole sollte nicht nur mir vorbehalten werden :)

    https://www.paradiseonlinestorehk.com
    Ich bin durch dieses Video darauf aufmerksam geworden da ich ich nach einer Metal PPK gesucht habe und es im Deutschen Markt nur Maruzen aus Plastik und Umarex als nicht Original Klon gibt.
    https://www.youtube.com/watch?v=pva-l92U5X8

  • würde ich vorschlagen Dich auch einmal mit dem bei Dir zuständigen Beschussamt in Verbindung zu setzen

    Ich glaube das Beschussamt hat da wenig mit zu tun, doch wohl eher die PTB ?

    VG
    Rotex

  • Also es gibt tatsächlich schon Neuigkeiten!

    Gerade eben habe ich folgende Email erhalten für eine Einzelabnahme via Kuma Solutions



    Aufmerksam bin ich durch folgendes Video darauf geworden:

    https://www.youtube.com/watch?v=GLiQ8YAB2hc

    210 Euro sind schon eine Stange Geld ich warte mal ab was das Beschussamt dazu sagt!

  • Der chinesische Händler hat mit Sicherheit nach bewährtem Muster, nach dem andere Händler dort auch CE Schilder anbringen das F draufgepappt.
    Ansonsten müsste hier mindestens 5 Exemplare vorliegen, die zufällig aus der Produktion entnommen wurden und die die Messgrenzen nach der allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz einhalten.
    Es müsste dann also auch einen deutschen Importeur zumindest für diese fünf Waffen geben.
    So aber wird der Weg über Importeur und Einzelabnahme wohl der einzig korrekte sein.
    Nur ob die Waffe den Aufwand wert ist?

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson