Einfuhr von Co2 Waffen aus China!

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 8.665 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. August 2019 um 22:52) ist von Roid107.

  • Der chinesische Händler hat mit Sicherheit nach bewährtem Muster, nach dem andere Händler dort auch CE Schilder anbringen das F draufgepappt.
    Ansonsten müsste hier mindestens 5 Exemplare vorliegen, die zufällig aus der Produktion entnommen wurden und die die Messgrenzen nach der allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz einhalten.
    Es müsste dann also auch einen deutschen Importeur zumindest für diese fünf Waffen geben.
    So aber wird der Weg über Importeur und Einzelabnahme wohl der einzig korrekte sein.
    Nur ob die Waffe den Aufwand wert ist?

    Ich denke das ist eher für den gesamten Preis der bisher Rechtskonform möglich ist was für Sammler.
    Was mich gerade eher etwas schockiert und da muss ich zwar jetzt Zoll und Kripo auch etwas schützen da beide Stellen ja ausdrücklich gesagt haben das ist keine rechtliche Aussage und beide Stellen sind ja keine Anwälte mit so einem weitreichendem Wissen.

    Aber ich will nicht wissen wie viele theoretisch Illegale Co2 Waffen im Umlauf sind da die Prüfstellen für die Einfuhr wahrscheinlich nur das "F" sehen und die Waffe freigeben, setzt man sich mit dem Thema tiefer und rechtlich korrekt auseinander ist das doch sehr tiefgreifend.

  • Ich würde das allein schon deswegen sein lassen, weil man faktisch keine Gewährleistungsansprüche durchsetzen kann und weil Ersatzteile möglicherweise schwer zu bekommen sind.
    Lohnt das, wenn man 22,5 % Aufschlag addieren muss, wobei man höchstwahrscheinlich noch die Waffe persönlich beim Zoll abholen muss, was wiederum Fahrtkosten verursacht?

  • Ob sich das lohnt?

    Es geht um unser Hobby!

    Ich frage ja auch nicht einen bekannten Jägersmann ob es sich lohnt jeden Morgen
    um 4 aufzustehen, 2 Stunden auf dem Hochsitz zu sitzen wegen einem Wildschwein
    das vielleicht mal vorbeikommt.

    Also @ Roid107 ich habe Respekt vor dir! :thumbsup:
    Endlich ( mal wieder ) einer der es durchzieht!

    Mich wundert aber daß zu einem Thema das hier schon oft durchgekaut wurde, so
    wenige schreiben.


    Die Auskunft vom Zoll ist ja schon mal falsch. Gut, sie sagen die Auskunft sei nicht
    rechtsverbindlich. Kenne ich nicht anders von meiner Zulassungsstelle KFZ zum Beispiel.
    Aber wenn ich mit denen Ärger habe ist es immer rechtsverbindlich, das ist unfair.

  • Also das sehe ich auch so das es eine Auslegungssache ist, für viele ist dieser Preis plus die aufkommenden Kosten eher abschreckend aber für die anderen wäre es eine Super Investition.

    Mir geht es bei dem Thread jetzt aber eher darum das es endlich mal einen Guide gibt für das rechtlich korrekte einführen von Luft/Gasdruckwaffen aus dem Ausland ohne sich Strafbar zu machen! :)

    Ein kleines Update zu der von mir geposteten Co2 Waffe, ich habe bei einem großen Händler und Importeur angefragt und sie würden das nicht importieren weil Umarex seine Finger im Spiel hat.
    Walther oder Walther ähnliche Waffen werden anscheinend Generell nicht Importiert da es zu Streit mit Umarex führt da diese die Rechte an den Modellen haben... :(

    Das heißt beim Einführen von Walther Modellen sind wir alle auf Einzelabnahmen beschränkt, ich hoffe das Beschussamt meldet sich bald ansonsten heißt es erst mal 210 Euro um Legal einführen zu lassen.

  • Heute hat sich das Beschussamt bei mir gemeldet mit folgender Email, ich denke jetzt sollte für jeden klar sein wie er 100% Legal eine Waffe unter 7,5 Joule in Deutschland besitzen kann :)
    100 Euro klingt für mich auch nach einem fairen Preis und durch diesen Weg kann man sich quasi alle Modelle die man haben möchte selbst Importieren.
    Gerne kann der Thread jetzt auch geschlossen werden und das auf die erste Seite gepostet werden damit jeder sieht wie das abläuft.

  • Frage an der Stelle:

    Was passiert wenn als Ergebnis heraus kommt dass das Ding mehr als 7,5 Joule hat?

    Bleibt es bei dir Beschlagnahmung der illegalen Waffe oder werden weitere Schritte eingeleitet?

    Durch einen Chrony ballern darf man sicherlich auch nicht...

  • Heute hat sich das Beschussamt bei mir gemeldet mit folgender Email, ich denke jetzt sollte für jeden klar sein wie er 100% Legal eine Waffe unter 7,5 Joule in Deutschland besitzen kann
    100 Euro klingt für mich auch nach einem fairen Preis und durch diesen Weg kann man sich quasi alle Modelle die man haben möchte selbst Importieren.

    Vorab - ich bin ja ein Anhänger vom Beantragen auch ungewöhnlicher Erlaubnisse und deswegen habe ich auch fast alles an Papieren.
    Ich glaube, du hast das Schreiben nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.

    Du benötigst eine Verbringungsgenehmigung zur Einfuhr einer Waffe. Davon gibt es zwei Arten. Die einfache und günstige Variante hatte ich mal. Die kostet 50 € und ist zwei Jahre gültig. Aber diese gilt nur innerhalb der EU. Die Kosten und der Antragsweg einer solchen für das restliche Ausland sind mir unbekannt.
    Im Schreiben steht klar drin, dass Schusswaffen ohne F wie erlaubnispflichtige Waffen zu behandeln sind und dass man eine Waffe nicht direkt aus dem Ausland zum Beschussamt senden kann. Das bedeutet, du brauchst einen mit Erlaubnissen, der eine VG beantragt und die in diesem Moment noch erlaubnispflichtige Waffe erst einmal importiert. Weiterhin darf eine Privatperson (auch mit WBK) keine Waffen ohne gültigen Beschuss bzw. Bescheinigung erwerben und besitzen. Ob das nun auch für völlig ungeprüfte Nicht-Feuerwaffen gilt, ist ebenso zu klären. Praktisch bedeutet das aber, du benötigst einen Händler mit WHL, der den Import und die Weiterleitung zum BA zur Prüfung vornimmt.
    Eine Bedienungsanleitung in Deutsch oder Englisch dürfte noch machbar sein, aber frage den Hersteller mal nach einem Schreiben, welches der Waffe den geforderten Manipulationsschutz bescheinigt. Ich bin ziemlich sicher, die Chinesen wissen gar nicht was das soll. Selbst wenn da ein Schreiben kommt, musst du das übersetzen lassen, was auch nur von zertifizierten Stellen geht, weil die Übersetzung beglaubigt sein muss.
    Die Nachstempelung einer Seriennummer und Hersteller ist da das kleinste Problem, hätte aber die Besonderheit, dass sich der offizielle Importeur verewigen darf.

    Ich befürchte, das wird langwieriges und teures Verfahren. Da kannst lieber normaler Sportschütze werden, denn der Aufwand ist vorgegeben und die Kosten berechenbar.

    Aber mach mal, sicherlich bin nicht nur ich gespannt darauf.

  • Was passiert wenn als Ergebnis heraus kommt dass das Ding mehr als 7,5 Joule hat?

    Bleibt es bei dir Beschlagnahmung der illegalen Waffe oder werden weitere Schritte eingeleitet?

    Ich denke mal, das ist logisch. Nach meinem beschriebenen Weg geht das eigentlich nur über einen Händler. Wenn die Waffe wegen zu viel Leistung kein F bekommt oder die Waffe ist nicht nach den Vorgaben manipulationssicher, geht die Waffe dann un-geäfft zurück an den Händler. Der hat das Ding nun an der Backe und darf diese nur an Erlaubnisinhaber abgeben. Also geht das Ding eher in den Schrott. Da sich das erst zum Ende des Verfahrens herausstellen wird, sind alle Kosten aufgelaufen. Die würde ich mal vorsichtig mit 300 € plus Waffe und Versand schätzen.
    Zollgebühr ist auch so eine Sache. Der Zoll berechnet die MwSt und den Zolltarif auf den Gesamtpreis der Lieferung. D.h. auch für die Versandkosten. Hier sicherlich nicht ausschlaggebend, aber wer ein größeres und schwereres Teil per Luftfracht ordert, kommt da noch ein saftiger Aufschlag dazu.

  • @Floppyk Danke, das hatte ich so schon geahnt. Finde es immer gut wenn das noch mal von jemanden mit etwas mehr Sachkunde erklärt wird.

    Beim TO ist aber kein Händler sondern ein privater Einkäufer der Auftraggeber. Vermutlich jemand ohne WBK auf die man das Ding (vielleicht) eintragen könnte.

  • Floppyk hat in allem Recht was er sagt.

    Aber ganz so schlimm ist es nicht.
    Ich habe mal mit einem Beschussamt telefoniert wegen so einer Geschichte.
    Was der mir am Telefon gesagt hat kann und darf ich hier nicht wiedergeben.
    Soviel nur:
    Die rufen nicht gleich die Staatsanwaltschaft wegen einer Softair.

    Aber ohne Waffenhändler mit Lizenz geht es eigentlich nicht.

    Du kannst da hin gehen, du kannst die Waffe auf den Tisch legen, die begucken sie,
    schreiben ein Gutachten, ( was etwas dauern kann, mindestens 2 Wochen ), die geben
    sie im positiven Fall auch wieder raus.

    Aber offiziell geht das nur wenn ein Büchsenmacher / Waffenhändler die Waffe dort
    abgibt.
    Es gibt einen kleinen, und es gibt einen großen Dienstweg. So meine ich das.
    Ich werden den Beitrag nach ein paar Tagen, wenn ich es nicht vergesse, wieder löschen.
    Also bitte nicht kopieren.

    Edit:
    Ich sehe gerade NCC-1701-D hat etwas geschrieben. Genau.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (26. August 2019 um 12:49)

  • Beim TO ist aber kein Händler sondern ein privater Einkäufer der Auftraggeber. Vermutlich jemand ohne WBK auf die man das Ding (vielleicht) eintragen könnte.

    Auch wer im Besitz einer WBK ist, kann nicht so einfach eine beliebige Waffe eintragen lassen. Wenn wir bei dem obigen Beispiel bleiben, geht das überhaupt nicht. Entweder fehlt dem Sportschützen die offizielle sportliche Eignung und er würde dafür kein Bedürfnis bekommen. Der Jäger bekommt nur Waffen, die jagdlich zu begründen sind. Außerdem haben beide nur ein Bedürfnis für 2 Kurzwaffen. Wohl kaum einer wird ein wertvolles Bedürfnis für Spielzeug verschwenden.
    Wäre das beispielsweise ein alter K98 Prügel oder ähnlich, kein Problem. Sportlich auf gelbe WBK ohne Einzelbedürfnis für Sportschützen, Jäger auf Jagdschein - beide ohne Voreintrag. Also Kauf innerhalb von 10 Min ohne Vorbedingungen.

  • Das meine ich ja. Bei einer offene HW100 könnte ich mir vorstellen dass da ein Bedürfnis erklärbar ist (FT?). Bei einer HW44 FAC sieht vermutlich schon schlechter aus,oder?

    Für eine CO2 Glock Softair Attrappe bezweifle ich aber stark das es da abseits vom Sammeln irgendeine sinnvolle Anwendung gibt. ;)

  • Das meine ich ja. Bei einer offene HW100 könnte ich mir vorstellen dass da ein Bedürfnis erklärbar ist (FT?). Bei einer HW44 FAC sieht vermutlich schon schlechter aus,oder?

    Da hast du Recht. Eine HW 44 wirst du schwerlich mit Angabe Field Target eingetragen bekommen. Die Sportordnung spricht eindeutig von Luftgewehren.

    Für eine CO2 Glock Softair Attrappe bezweifle ich aber stark das es da abseits vom Sammeln irgendeine sinnvolle Anwendung gibt. ;)

    Sachverständige könnten da auch noch was hinbekommen, wahrscheinlich sogar eher als Sammler. Wenn ich daa richtig im Kopf habe, werden Sammelgebiete eher nicht für moderne Waffen zugelassen.
    Also etwa "grosskalibrige Polymerpistolen aus Österreich und Deutschland" ist wohl nicht.
    "Kurzwaffen der alliierten Truppen im zweiten Weltkrieg" schon eher.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das mit der HW44 ist eigentlich schade. Im Kaliber 5,5 auf 25m wäre prima.

    Gibt es eigentlich irgendeine passende Disziplin für offene Lupis? Vermutlich maximal als kostengünstige Trainingswaffe für KK Pistole, oder?

  • Morgen habe ich ein Gespräch mit dem örtlichen Sachbearbeiter für meine Region, ich glaube das stimmt auch was Floppy da sagt und macht rein Rechtlich auch Sinn, da könnte sonst theoretisch jeder Mensch ohne WBK oder Handelslizenz sich vorübergehend eine "Illegale Waffe" beschaffen.

    Ich denke fast das die Lösung für 200 Euro über Kuma Solution die billigste Alternative ist, was jedoch bei einem Gesamtpreis von fast 700 Euro für eine Co2 Pistole echt grenzwertig wird.

    Fakt ist auch wenn man das mit Softairs immer auf die leichte Schulter nimmt und sagt ist doch nur ein F das fehlt kann es trotz allem Böse enden.
    Ich gebe hier jedem den Tipp, haltet euch von Illegalen Methoden fern, egal wie sicher die Möglichkeit aussieht, haltet euch an den geraden und Ordnungsrechten weg!