Unbrauchbares Faustmesser legal?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.448 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2019 um 01:16) ist von Katana5.

  • Hallo.
    Ich habe vor ein paar Tagen auf einem Trödelmarkt ein zersägtes Faustmesser angeboten bekommen. D.h. 5mm über dem Griffstück war die Klinge abgesägt. Reicht diese "Unbrauchbarmachung" das das Messer nun legal ist.
    Zu Deko zwecken, um es an die Wand zu hängen, hätte mir dieses noch sehr gut gefallen.
    Abgesägt/zersägt entfällt ja eigentlich die Faustmesserdefinition des BKA.

  • Imho hat es die Waffeneigenschaft nicht mehr, sicher bin ich mir aber nicht...

    Ist der Drehkranz eines Wasserhahns ein Schlagring?

  • "Man munkelt, man munkelt, aber man weiß es nicht."

    Im Land der Gesetze, Verbote, Einschränkungen und Beschränkungen ist alles möglich.
    Mit gesunden Menschenverstand und Logik kommt man da keinen Millimeter vorwärts.

  • Legal illegal, sch***egal.... :saint:
    Du, ich habe auch 2-3 "Gegenstände" zu Hause, die mittlerweile verboten sind. Entsorgen werde ich die nicht, aber auch nicht an die Wand hängen. Die sind eben sicher verstaut.

    Eine Softairwaffe ist grundsätzlich auch legal. Wenn ich damit aber in einer Bauruine spiele, muss ich mich nicht wundern, wenn ich plötzlich in den Lauf einer echten 9mm blicke und dann mit der 8 um die Gelenke abgeführt werde.

    Willst du dir wirklich ein Stück Klinge und ein Griffstück an die Wand hängen, oder soll es wieder einteilig werden? Falls ja, dann würde ich es wenigstens stumpf machen und die Spitze runden.

    https://www.nuernberg.de/imperia/md/ord…waffenrecht.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von JvB (18. August 2019 um 10:02)

  • Könnte man das illegale Messer nicht in ein transparentes Harz eingießen und somit unbrauchbar machen?
    Für den eigentlichen Zweck ist es dann nicht mehr nutzbar wenn es in einem durchsichtigen Harzquader eingeschlossen ist aber es ist sicher sehr dekorativ wenn man sowas in der Vitrine oder als Briefbeschwerer am Tisch stehen hat.

    Ich vermute aber das einem der Gesetzgeber sogar dann noch auf den Sack gehen wird. :S

  • Könnte man das illegale Messer nicht in ein transparentes Harz eingießen und somit unbrauchbar machen?

    Für verbotene Gegenstände gibt es Ausnahmeerlaubnisse, aber dann auch Aufbewahrungsvorschriften.

    Nur weil das Teil nicht mehr unmittelbar brauchbar ist, ist es transparent auf dem Schreibtisch ganz sicher nicht gegen Wegnahme geschützt, sondern eher eine Einladung dazu.

    Andreas

  • Was ich dazu sage, ist natürlich nur meine Meinung...

    Ich würde es lassen.

    Wenn man sich in so einer Sache nicht sehr sicher ist, Griffel weg.

    Davon geht die Welt nicht unter.

    Sowas ist den möglichen Ärger wirklich nicht wert.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!