Schiessen auf dem eigenen Grundstück nicht mehr erlaubt

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 14.332 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2019 um 13:51) ist von Raziel.

  • hey

    ich habe beim online rumshoppen bzw. umhersehen eine Bewertung zu einer Armbrust gesehen in derbehauptet wurde das es neuerdings nicht mehr erlaubt sei auf befriedetem Besitztum zu schiessen. Hab ich da was verpasst? Ist schon länger her (vllt 3Jahre) wo ich mich mit den Thema Armbrust auseinandergesetzt habe und da war es noch erlaubt.

  • Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen was bei den aktuellen Grundstücksgrößen von 5x5 m schon schwierig werden könnte :whistling::D

  • Absolute Priorität ist die Sicherheit für Mensch und Tier, es darf niemand damit gefährdet werden.
    Ein Pfeil einer mittleren starken Armbrust kann mehre 100m weit fliegen.
    Deshalb ist schießen mit einer Armbrust in normalen Wohngebieten im Hof oder Garten nicht möglich,ohne das eine Gefahr für andere entsteht.
    Auch das schießen im Wald oder auf weitläufigen Wiesenflächen kann Konflikte mit dem Gesetzt oder Verordnungen
    hervor rufen.
    Jagdpächter können auf Grund des deutschen Jagdgesetzes, wenn man mit der Armbrust angetroffen wird, wegen dem Tatverdachtes,,Nachstellen dem Wilde" eine Anzeige veranlassen, eine Anzeige wegen Wildern wäre die nächste Stufe.
    deshalb ist es ratsam auf ausgewiesenen Bogenplätze oder Schützenvereine zuschießen.

  • Das war jetzt viel Drumherum, aber keine Antwort auf die Frage und der letzte Satz ist zu überdenken, da wir im Allgemeinen auf den Bogenplätzen nicht mehr schießen dürfen, das hat sich nämlich wirklich geändert.

    Und es ist nicht ratsam, auf Schützenvereine zu schießen.

    Die Antwort auf die Frage: Schießen auf eigenem Grund ist nicht verboten.

  • Alles nicht wirklich richtig.
    Du musst gewährleisten, dass ein Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. So etwas kann man mit Hochschussblenden und ausreichendem Pfeilfang schon realisieren.
    Wenn man mal nach Schießstandrichtlinien googelt, findet man diese recht schnell und dort dann auch diverse Bilder von solchen Maßnahmen.
    Ausserdem gibt es den Tatbestand "Nachstellen dem Wilde" nicht.
    Dem Wild nachzustellen fällt schon unter den Tatbestand der Jagdwilderei.
    Falls es überhaupt zur Anzeige kommt. Aber ein Polizeieinsatz ist schon durchaus denkbar, wenn du mit der Armbrust im Wald gesehen wirst.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das ist doch schon mal wieder etwas am Thema vorbei.
    Armbruste gelten laut Gesetz zwar als den Schußwaffen gleichgestellte Gegenstände welche aber immer noch nicht schießen!(schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt,)
    Von daher gelten für Armbruste bis dato immer noch nicht alle Regeln für das Schießen.
    Es ist sicher zu stellen das keine Gefährdung für sich oder andere oder auch für Tiere zu erwarten ist.Der Rest der hier steht ist mal wieder ...

  • Lieber Mirror.

    ich habe beim online rumshoppen bzw. umhersehen eine Bewertung zu einer Armbrust gesehen in derbehauptet wurde das es neuerdings nicht mehr erlaubt sei auf befriedetem Besitztum zu schiessen.

    Um es kurz zu machen: Die letzte Änderung im Waffengesetz war meines Wissens 2008. Was es da zu wissen gibt, findest Du in diesem Link:http://www.psg-gera.de/Downloads/WR-aktuell.pdf

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Die Schießstätten Verordnung, diese hat auch für das Armbrustschießen ihre Gültigkeit,
    weil die Armbrust im Waffengesetz den Feuerwaffen gleichgestellt ist und von der Schießstätten Verordnung nicht ausgenommen wurde.
    Nicht vom Waffengesetz geregelt ist der Bogen, es müssen aber auf Schießplätzen Sicherheitszonen eingerichtet sein.

    Einzige Ausnahme ist die Disziplin Feldarmbrust im DSB, da ist das Zuggewicht begrenzt auf 90lbs,
    aber die Sicherheitsbedingungen sind die gleichen, wie beim Bogenschießen auf einem Bogenschießplatz.
    MfG.

  • Die Schießstätten Verordnung, diese hat auch für das Armbrustschießen ihre Gültigkeit,
    weil die Armbrust im Waffengesetz den Feuerwaffen gleichgestellt ist und von der Schießstätten Verordnung nicht ausgenommen wurde.

    Das ist so nicht ganz korrekt da selbst die Verwaltungsvorschrift nur für dauerhafte Schießstätten für Armbruste eine Genehmigung vorsieht.Das bedeutet das das gelegentliche einrichten einer privaten stätte zum nutzen der Armbrust diesen Auflagen nicht unterliegt.

    Einzige Ausnahme ist die Disziplin Feldarmbrust im DSB, da ist das Zuggewicht begrenzt auf 90lbs,aber die Sicherheitsbedingungen sind die gleichen, wie beim Bogenschießen auf einem Bogenschießplatz.
    MfG.

    Das sind Platzvorschriften die der DSB für seine Plätze vorgibt,ist also eine Vereinsauslegung und nicht wafferechtlich vorgeschrieben.Laut Gesetzgeber gibt es keine Unterscheidung zwischen Feldarmbrusten und anderen Armbrusten.Sie fallen vom Gesetzgeber her unter die gleichen Auflagen.

  • Raziel,Danke für deine Bestätigung,
    dass die Disziplin Feldarmbrust,eine Verbandsvorgaben des DSB ist, um die Sicherheit beim ausüben der Disziplin Feldarmbrust zu gewährleisten, und das diese Vorgaben nicht waffenrechtlich vorgeschrieben sind,
    ich hatte sonst auch nicht anderes geschrieben.

    Wir gehen hier vom Armbrustschießen aus, wie die Eingangsfrage lautete,
    ,,Schießen auf eigenem Grundstück nicht mehr erlaubt."

    Und ich bleibe dabei,in einem Wohngebiet, wo die meisten Leute einen kleinen überschaubaren Garten haben, kann man mit einer Armbrust nicht schießen, auch nicht mit der Feldarmbrust oder nur ab und zu mal,ohne das ich angrenzende Nachbarn auf ihrem Grundstücke gefährde.
    Wir sehen dabei von dem Einzelfall des Großgrundbesitzes mal ab.
    Ein Anruf bei der Polizei und du bist deine Armbrust los und bekommst jede Menge Ärger.
    Da nutzen einem WaffG-Verordnungen und andere Vorschriften recht wenig, wenn man andere von seinem Grundstück aus gefährdet.

  • Die Schießstätten Verordnung, diese hat auch für das Armbrustschießen ihre Gültigkeit,
    weil die Armbrust im Waffengesetz den Feuerwaffen gleichgestellt ist und von der Schießstätten Verordnung nicht ausgenommen wurde.
    Nicht vom Waffengesetz geregelt ist der Bogen, es müssen aber auf Schießplätzen Sicherheitszonen eingerichtet sein.

    Einzige Ausnahme ist die Disziplin Feldarmbrust im DSB, da ist das Zuggewicht begrenzt auf 90lbs,
    aber die Sicherheitsbedingungen sind die gleichen, wie beim Bogenschießen auf einem Bogenschießplatz.
    MfG.

    Hey du Miesmacher.Zuhause auf eigenem Grund ist keine Schießstätte.Verbreite hier keine Panik durch Halbwissen.

  • @Pfeilbeschleuniger Es ist nicht verboten auf dem eigenen Grund mit seiner Armbrust Pfeile auf's Ziel zu bringen wenn man eine Gefährdung anderer ausschließt.Dazu muß man kein Großgrundbesitzer sein,das kann man auch in kleineren Grundstücken.
    Wichtig ist das man jede Gefährdung anderer vermeidet.
    Es gilt aber nicht das der Pfeil unter keinen Umständen das Grundstück nicht verlassen können darf,das ist eine Regel des schiessens mit Schusswaffen unter 7,5J.
    Ein Sicherheitsbereich von 45Grad aus der Position des Nutzers zum Ziel sollte mehr als ausreichend sein Sicherheit zu gewähren.
    Für mich reicht das einhalten der Sicherheitsrichtlinien für den Bogensport völlig aus und ich kenne keinerlei Gesetz das anderes vorgibt.

  • @Raziel,
    klingt alles sehr Hypothetisch von dir,
    einerseits willste die Gefährdung deines Nachbarn ausschließen, damit du auf deinem Gartengrundstück schießen kannst,
    aber einen praktikablen Vorschlag dazu wird nicht gemacht,
    der Vorschlag müsste auch einer gutachterlichen Überprüfung standhalten.

  • Im Moment schieße ich grad keine Armbrust, hab ich aber früher im großen Garten gemacht. Hinter dem Pfeilfang ist ne Holzwand und dahinter ne 3m hohe Holzbeuge. Da kann nichts passieren. Und ich schieße aus dem Flur im Haus, da bleiben dann noch ein paar Winkelgrade freie Schussbahn. Wenn es wirklich Not tut, kann ich anstelle der Tür eine andere einsetzen mit Schießscharte... dann ist es 120% sicher.

  • Wenn da jemand durchläuft siehst du Ihn nicht ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.