Schiessen auf dem eigenen Grundstück nicht mehr erlaubt

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 14.354 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2019 um 13:51) ist von Raziel.

  • @Raziel
    wie gesagt alles sehr Hypothethtisch von dir,
    was wohl keinem weiter helfen wird, bei dieser Eingangsfrage.

    Eine genauere diffenrenziertere Antwort ist nun mal nicht drin.Ich hab die Gesetze nicht gemacht,ich muß nur damit leben.
    Passiert was ist derjenige am Ars.h!Weil dann eindeutig nicht auf die Sicherheit geachtet wurde.Vieles liegt nunmal in der Eigenverantwortung der Menschen,die gesetzlichen Regelungen haben halt nur dazu geführt das jeder in vorrauseilendem Gehorsam nun Regeln einhalten möchte die so nicht bestehen.

  • Ihr vergleicht hier oft Armbrust mit dem Bogen.
    Der Bogen ist als SPORTGERÄT eingestuft.
    Die Armbrust ist den Schusswaffen gleichgestellt.
    Die Sicherheitsvorschriften sehen bei beiden einen Bereich von 150 Metern ab der Schießlinie in Richtung Pfeilfang und seitlich einen Bereich von 30 bis 45 Grad vor.
    Ob das nun die Schießstandvorschrift des DSB vorgibt ist erstmal egal, die Ordnungsbehörde nimmt den Stand sowieso ab. und wenn der Schießstandsachverständige der Meinung ist, der Stand entspricht nicht den Vorschriften wird auch die Behörde den Stand nicht zulassen.

    Auf dem eigenem Grundstück mit beiden zu schießen, bedarf es eines Pfeilfanges. Holzwand wird bei uns nicht für Armbrust akzeptiert, da die Bolzen dieses durchschlagen können.
    Wobei ein Pfeilfangnetz locker vor die Holzwand gehangen, wiederum das Schießen auf dem eigenen Grundstück erlaubt.
    Ihr seht die Vorschriften sind mal so und mal so ausgelegt.
    Auf alle Fälle würde und werde nicht auf meinem Grundstück schießen, wenn die Nachbarn anwesend sind.
    Ein verirrter Pfeil/Bolzen kann alles anrichten.

    Zurück zu den Vorschriften und den Abnahmen der Bogenplätze durch Sachverständige.
    Ich hab als Referent immer mal Vereine die sich für die Ausrichtung einer Meisterschaft bewerben,ich schau mir den Stand dann an.
    Oft ist es ok, ich hab schon offiziell abgenommene Plätze gesehen, wo auf 110 Meter ein Weg hinter den Scheiben entlang führt,da stehen die Spaziergänger bei laufendem Schießbetrieb und schauen von da hinten zu.
    Oder ein Platz der einen Erdwall in 5 Meter Höhe in 150 Meter Entfernung als Pfeilfang aufgeschüttet hat, soweit alles gut. Nur die Radfahrer und Spaziergänger die darauf auf einem von der Gemeinde eingerichteten Fuß-und Radweg zu sehen sind,lassen mich da keine Meisterschaft abhalten.

    Gruß Toto

  • Das einzigste klare beim schießen im eigenen Garten, egal ob AB oder LG , ist das unklare.
    Obwohl es erlaubt ist, ist die kaum erbringbare Forderung des nicht verlassen des Grundstücks dabei.
    In frühen Jahren der Kindheit kein Problem, aber mit zunehmender Erfahrung und dem erlangen der Fähigkeit die Dinge aus verschiedenen Sichtweisen zu betrachten kommt man dann doch zu der Erkenntnis das der Spruch, "der Nachbar hat doch nen Pfeil im Kopp", in der Praxis doch zu erheblichen Problemen führen kann.
    Diese nicht unerhebliche strafrechtlichen Konsequenzen haben mich schon vor einigen Jahren davon abgebracht im eigenen Garten mit Dingen zu hantieren die die körperliche Unversehrtheit meiner Nachbarn beeinträchtigen könnten.
    Wenn man dies trotzdem möchte, muss man sich darüber im Klaren sein das schon ein Abpraller an einem Kieselstein in der Wiese oder einem Ast aus einen kontrolliertem Schuß oder Beschleunigung eine Katastrophe auslösen kann.

  • Lieber Toto.

    Wobei ein Pfeilfangnetz locker vor die Holzwand gehangen,

    Für Bögen mag so ein Netz reichen. Bei AB´s hätte ich da Bedenken. Ich schick Dir ein Bild per PN.

    Lieber Stefan.

    Wenn man dies trotzdem möchte, muss man sich darüber im Klaren sein das schon ein Abpraller an einem Kieselstein in der Wiese oder einem Ast aus einen kontrolliertem Schuß oder Beschleunigung eine Katastrophe auslösen kann.

    Seit meinen Gastspielen beim FT, ist das Diabolospucken zu Hause sehr selten geworden.

    • In netter Gesellschaft macht es einfach mehr Spaß.
    • Überall gibt es Einschießlanes oder was zum Spaßplinking. Eigentlich muss man zu Hause nicht mehr.

    Aus diesem Grund habe ich hier schon stark zurück gebaut. Meine ganze Nachbarschaft ist eingeweiht. Die kennen mich und wissen, dass für sie zu keiner Zeit ein Risiko besteht.
    Es geht -wenn überhaupt - durch den Hintereingang in die Garage mit einem maßlos übertriebenen Kugelfang. Nun, ich möchte mir doch nicht mein Tor demolieren, welches -selbstverständlich mittels Riegel gesichert- von außen nicht mehr zu öffnen ist. Was abprallt, finde ich in der Garage wieder oder es müsste den gleichen Weg wieder zurückfliegen. Da stehe ich aber und müsste das wissen, wenn es je vorgekommen wäre.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ehrlich gesagt versteh ich die leidige Diskussion um dieses immer wieder kehrende Thema nicht. Im Grunde bleibt es ein Pfeil der beschleunigt wird und fliegt. Ob dieser jetzt mit einer Armbrust oder einem Bogen beschleunigt wurde, ist was die Sicherheit angeht, völlig egal. Deshalb sind die Sicherheitsrichtlinien, die für den Bogen gelten auch für die Armbrust mehr als ausreichend.

    (Mal noch nebenbei so angemerkt.) Wenn ich mir die jährlichen Statistiken ansehe wie viele Leute jedes Jahr bei Autounfällen zu schaden kommen oder wieviele Leute sich Jahr für Jahr regelrecht Tod saufen...
    Selbst beim Fussball hat man durch heftige Zusammenstöße mit dem Kopf oder bei heißem Wetter in Verbindung mit den körperlichen Belastungen ein zigfach höheres Risiko einen Herzanfall oder Hitzeschlag zu erleiden und während der Ausübung dieses Sportes zu schaden zu kommen.
    Ich würde sagen, da bleibt unser Sport eine wirklich sichere Angelegenheit, bei der die Zahl derer die zu schaden kommen, gegen Null geht. Welche Sportart kann das schon von sich behaupten!? :saint: Vielleicht Golf... :D

    Einmal editiert, zuletzt von ben1287 (18. September 2019 um 09:46)

  • Wenn ich mir die jährlichen Statistiken ansehe wie viele Leute jedes Jahr bei Autounfällen zu schaden kommen oder wieviele Leute sich Jahr für Jahr regelrecht Tod saufen...
    Selbst beim Fussball hat man durch heftige Zusammenstöße mit dem Kopf oder bei heißem Wetter in Verbindung mit dem körperlichen Belastungen ein zigfach höheres Risiko einen Herzanfall oder Hitzeschlag zu erleiden und während der Ausübung dieses Sportes zu schaden zu kommen.

    Und hier, lieber ben, schließt sich der Kreis wieder. Gesetzliche Regelungen gibt es, viel wichtiger ist das eigenverantwortliche Handeln. Egal ob Straßenverkehr, Fussball, Schießen, Paragliding oder was auch immer.

    Die Natur hat uns -mehr oder weniger- mit Verstand versehen. Gebrauch davon machen, kann nichts schaden.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ja gut da bin ich ganz deiner Meinung. Ein Spielzeug ist die Armbrust, als auch der Bogen nicht. Deshalb sollten auch nur Erwachsene damit umgehen, bzw unter Aufsicht wenn Kinder oder Jugendliche damit trainieren. (Und so ist es im Grunde ja auch vom Gesetz her.) Selbst beim Bogenschießen sind Kinder ja in der Regel in einem Verein, bei der sie unter Aufsicht schießen. Auch wenn hier die Bestimmungen für den Besitz nicht die Volljährigkeit verlangen...

  • Ob dieser jetzt mit einer Armbrust oder einem Bogen beschleunigt wurde, ist was die Sicherheit angeht, völlig egal. Deshalb sind die Sicherheitsrichtlinien, die für den Bogen gelten auch für die Armbrust mehr als ausreichend.

    Das gilt in Deiner Welt, gilt aber nicht vor dem Gesetzgeber.


    Der Bogen ist als SPORTGERÄT eingestuft.
    Die Armbrust ist den Schusswaffen gleichgestellt

    So ist es und wir dürfen nicht mehr gemeinsam auf die Wiese. Auch die Platzlänge mit 90 m für Bögen
    gilt für die AB als zu kurz.

  • @nimbus0 Das ist eine DSB Vorgabe und hat nix mit geltenden Gesetzen zu tun.Der DSB hat das Recht für seine Sportstätten solche Regelungen vorzugeben welche allerdings nix mit geltenden Gesetzen zu tun haben.
    Vor dem Gesetz gibt es keine Unterschiede zwischen unterschiedlichen Armbrusten.