Waffenrechtskonforme Aufbewahrung von Softair-Waffen

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 8.237 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2019 um 09:14) ist von Arutha.

  • Kein Zugang für Kinder (unter 14 Jahre).

    Woher entnimmst du das? Die Abgabe von Softair unter 0,5 J erst an Jugendliche ab 14 Jahren ist eine freiwillige Auflage der Händler. Da diese "Waffen" aber eben keine Waffen im Sinne des WaffG sind, entfällt eine Alterserfordernis ab 18 Jahre. Eine weitere Alterserfordernis ist aber auch nicht genannt.
    Mit 14 Jahre ist die Alterseinstufung vom Kind zum Jugendlichen erreicht, was auch die Taschengeldverfügbarkeit erhöht, wie auch der Beginn in die Strafmündigkeit.

  • Du hast Recht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bevor jetzt jemand zu IKEA rennt und nen Billy kauft. Das hohe Billy hat ungefähr in der Mitte einen festgeschraubten Regalboden der der Stabilität dient. Es teilt das Regal in obere und untere Hälfte mit jeweils ca. 95cm Höhe. Könnte für ne Langwaffe schnell knapp werden.

  • Sofern man keine Stichsäge zur Verfügung hat, ja.
    Ansonsten könnte man dieses Brett als Halter nutzen, eventuell unten noch einen Fuß für kürzere Gewehre.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das mit dem CE Kennzeichnung von Airsoft unter 0,5j ist jetzt aber nichts besonderes...Alles Spielzeug muss diese Kennzeichnung haben...selbst Bauklötze und Puppen ...
    Airsofts unter0,5j sind in erster Linie normales Spielzeug.....in zweiter Linie kommt dieser Quatsch mit den Anscheinwaffen hinzu...der aber auch nicht für alle Airsoft Waffen zutrifft...

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )