Langwaffenschrank Sicherheitsstufe A

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.685 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2019 um 13:38) ist von Esti.

  • Habe heute einen Langwaffenschrank Sicherheitsstufe A (Stand 1995) angeboten bekommen.

    Sind diese noch zulässig für Langwaffen.

  • Nein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ist nur halb korrekt.

    Wenn du schon einen hast, hast du Bestandsschutz.
    Dann könntest du ihn dir hinstellen, und behaupten du hast ihn vor der Waffenrechtsänderung bekommen.
    Wenn du eh nur freie Waffen hast, ists komplett egal.

  • Vorhandene Schränke sind der Behörde (in den meisten Fällen) bekannt.
    Ein neuer ist nicht zulässig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die vorhandenen Schränke sind der Waffenbehörde bei Ersterteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bekannt. Wer was hinterher kauft wissen die nicht, kann höchstens mal die Frage kommen ob der Platz im bekannten Schrank ausreicht. Und wenn man dann nachweißt das man den weiteren A-/ oder B-Schrank schon vor der Verschärfung besessen hat ist alles i. O.

    Anschütz sind die Meistermacher, aber Kenner wählen Walther.

  • Wenn man einen Schrank nach alter Norm hat, den man schon vorher besessen hat, ist es sehr ratsam, auch einen Nachweis des Altbesitzes zu haben. Wenn nicht bei der Behörde gemeldet, dann mit Rechnung oder ähnlichem.
    Vermeidet unötige Scherereien.
    Und Anbetracht der Tatsache, dass man 0er Schränke schon ab 5-600€ bekommt, würde ich mir Fudeleien mit dem Kaufdatum ersparen.
    So was könnte sich auf die Zuverlässigkeit sehr negativ auswirken.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (23. Juni 2019 um 14:22) aus folgendem Grund: Blöde Autokorrektur!

  • Alle Altschränke mussten zumindest hier bei Vorschriftsänderung der Behörde gemeldet werden, (mit Foto vom Typenschild).
    So'n A-Schrank kannste sonst nur noch für F Luftgewehre oder Munition nutzen.

  • Soweit ich weiß geht es darum wann du deine WBK erhalten hast, wenn du die schon vor der „neuen“ Regelung hattest kannst auch die alten Schränke benutzen.

  • Wenn mich nicht alles täuscht, muss der Schrank auch vorher von dir zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen genutzt worden sein.
    Vor Stichtag Schrank kaufen und erst nach Stichtag WBK beantragen ging nicht.
    Ergo wäre auch die WBK vor Stichtag wichtig.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Doch, das geht. A-Schrank vor dem Datum gekauft
    und eine freie Waffe darin aufbewahrt - das ist eine
    legale Aufrechterhaltung der Nutzung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bei uns hat die Behörde vor einigen Monaten die Bestände von Waffenschränken aller WBK-Inhaber abgefragt. Damit ist auch der Stand der Alt-Schränke der Klassen A, B, A/B im Sinne der Besitzstandwahrung festgesetzt und nachträgliche "Mogeleien" sind nicht mehr möglich. Nun sind nur noch Schränke ab Klasse 0 und aufwärts möglich.
    Ein alter Schrank ist aber immer noch ein guter Schrank für erlaubnisfreie Waffen und Munition.

  • Allerdings geht der Wert in Richtung 5,-€

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Auf der anderen Seite eine gute Option,
    für kleines Geld an einen stabilen Munitionsschrank zu kommen, wenn man mal vergleicht, was für einen einfachen Blechspind an Neupreisen und teils auch gebraucht aufgerufen wird...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Das ließe sich ja durch nachträgliche Zertifizierung beheben...
    Aber die runde Tür sieht so nach Hobbithöhle aus!

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