Darf man Ohne Waffenschein/ EWB / WBK Magazine von Scharfen Waffen kaufen?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 12.131 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2019 um 19:48) ist von Floppyk.

  • Darf man Ohne Waffenschein/ EWB / WBK Magazine von Scharfen Waffen kaufen? Also sozusagen frei ab 18 erwerben?

    Würde mich mal interessieren? Hab bisher nix im Forum hier darüber gefunden.


    Lg Lorchy

  • Also z.B. Einfach das Magazin einer Glock ohne Munition ?

    Ja

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Noch darf man. Es wird sich zeigen, wie es nach der anstehenden Waffenrechtsnovelle wird.
    Gut möglich, dass Magazine dann erlaubnispflichtig werden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die wollen viel Erlaubsnispflichtig machen. Nur das wenigste ist auch umsetzbar. Weil, wer Kontrolliert die ganzen Einzelteile ? Wie sollen diese in der WBK vermerkt werden ? Da reicht die Schreibfläche auf der WBK nicht wirklich aus wenn die alles Eingetragen haben wollen.
    Bei einem Magazin glaube ich das eh nicht, weil man mit einem Magazin keine Patrone abfeuern kann. Da wird immer viel Panik geschoben wegen nix. Die wollen schon seit vielen Jahren alles verschärfen und das wenigste wenn überhaupt bekommen die durchgesetzt.

  • Da hoffen wir mal dass dies auch so bleibt!

    Wäre mehr als lächerlich Magazine auf WBK :wogaga::otfl:

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Dann frag mal die Kollegen in Frankreich (dort sind Magazine bereits jetzt schon erlaubnispflichtige Teile) oder in den Niederlanden...(dort sind bereits Patronenhülsen ohne Treibladung und ohne Zündsatz erlaunispflichtige Teile). Die lachen über unsere Befürchtungen...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Dann frag mal die Kollegen in Frankreich (dort sind Magazine bereits jetzt schon erlaubnispflichtige Teile) oder in den Niederlanden...(dort sind bereits Patronenhülsen ohne Treibladung und ohne Zündsatz erlaunispflichtige Teile). Die lachen über unsere Befürchtungen...

    Es mag ja sein dass die Niederländer mehr Erlaubnisse brauchen, so lange die nichts auf dem Kerbholz haben, bekommen die, die Erlaubnisse aber relativ unbürokratisch. Und wenn sich da Jemand zig Kurzwaffen kaufen möchte, kein großes Problem. Luftgewehre (egal wie stark) gelten da noch nicht mal als "Scharfe" Waffen und brauchen keine Genehmigung.
    Wegen mir können die hier auch alles Erlaubnispflichtig machen, solange der Bedürfnisnachweis verschwindet, dann kann sich jeder das kaufen was er will, nur wird das dann in einer WBK registriert.

  • Darf man Ohne Waffenschein/ EWB / WBK Magazine von Scharfen Waffen kaufen? Also sozusagen frei ab 18 erwerben?

    Nach jetzigem Stand sind alle Arten von Magazinen für Waffen völlig frei, noch nicht einmal Volljährigkeit gefordert.

    Noch darf man. Es wird sich zeigen, wie es nach der anstehenden Waffenrechtsnovelle wird.
    Gut möglich, dass Magazine dann erlaubnispflichtig werden.

    Die wollen viel Erlaubsnispflichtig machen.

    Dem Entwurf zur Folge werden Magazine nicht erlaubnispflichtig. Aber Magazine mit Kapazitäten über 10 Schuss für Langwaffe oder 20 Schuss für Kurzwaffe sollen zu verbotenen Gegenständen zählen. Sogar der leere, reine Magazinkörper mit entsprechender Kapazität zählt dazu. Das dürfte dann auch "große" Magazine betreffen, die mit Einlagen oder Schweißpunkt begrenzt worden sind, wie das bislang üblich war.

    Sportschützen können unter noch nicht bekannten Bedingungen Ausnahmen bekommen.

    Wir wollen aber mal abwarten, wie die genauen Regelungen sein werden und ob bzw. wie Altbestandsregelungen einfließen werden.
    Das gilt aber nur für Magazine für Waffen mit Zentralfeuermunition. Magazine für KK-Waffen sind nicht betroffen.

    Ob das ein Sammelgebiet ist? Wohl möglich, aber eine Wertsteigerung dürfte kaum einsetzen, eher eine Wertvernichtung, wenn tatsächlich große Magazine verboten werden und abgegeben werden müssen. Man denke da auch an Trommel- oder Rundmagazine alter WK-Waffen, die sicherlich noch bei Liebhabern zu finden sind.

    Ich kann mir aber spannendere Sammelthemen mit Waffenbezug vorstellen.
    Dekopatronen und später mit MES auch scharfe Patronen wären so eins.

  • Es hieß ja auch dass diese Magazine mit hoher Kapazität nur für Leute verboten sein sollen welche auch die passende Waffe dazu besitzen. Wäre auch sonst wieder nur eine sinnlose Kriminalisierung von unzähligen Bürgern die welche sich meist nicht informieren aber irgendeine Deko oder ein einzelnes Magazin Zuhause herumliegen haben.

    Alles in allem hoffe ich dass die Vernunft doch noch siegt und sie dieses hirnlose Verbotsforderung verwerfen.

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  • Alles in allem hoffe ich dass die Vernunft doch noch siegt

    Das wäre dann das erste mal ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es hieß ja auch dass diese Magazine mit hoher Kapazität nur für Leute verboten sein sollen welche auch die passende Waffe dazu besitzen.

    Das war so von der EU geplant, aber nach meinen Infos ist dem nicht so. Da ist es wie oben von mir beschrieben. Für Besitzer passender Waffen gilt vielmehr, dass die Schusswaffe in ihrer Gesamtheit dann verboten wird, wenn diese mit einem Magazin mit großer Kapazität benutzt wird.

  • Das war so von der EU geplant, aber nach meinen Infos ist dem nicht so. Da ist es wie oben von mir beschrieben. Für Besitzer passender Waffen gilt vielmehr, dass die Schusswaffe in ihrer Gesamtheit dann verboten wird, wenn diese mit einem Magazin mit großer Kapazität benutzt wird.

    Was ein Irrsinn....mir fehlen echt die Worte.... :thumbdown::(

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  • Nu lass uns doch mal abwarten. Bislang existiert nur der Entwurf. Der muss noch Bundestag und abschließend Bundesrat passieren. Erst dann ist es Gesetz. Bis dahin sind noch Änderungen möglich.