Gessossbeschleunigung nach dem Austritt aus dem Lauf ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 12.574 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juni 2019 um 14:24) ist von NC9210.

  • Moin moin

    Ich bin gerade wieder was am entwerfen. . .
    Das eine F Waffe nicht mehr als 7,5J haben darf ist klar :D
    Aber was währe wenn das Geschoss nach Austritt aus dem Lauf (etwa 2m nach verlassen) zusätzlich beschleunigt, auf sagen wir mal 750J :D

    Wie schaut das rechtlich aus ?

    PS: Hab mich veschrieben soll natürlich Geschossbeschleuinigung heißen

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ich glaube, sobald ein "Marschtriebwerk" o.ä. eingebaut wird (was ja bei dem Kaliber eine gewisse technische Herausforderung darstellen könnte), ist das Geschoss kein "Geschoss" mehr und wird dann gesetzlich anders "einsortiert".

  • Solange das, was die nachträgliche Beschleunigung erzeugt, nichts mit dem LG zu tun hat, nicht damit verbunden oder gekoppelt ist, dann ist das LG weiterhin legal.

    Die rechtliche Einstufung des nachfolgenden Geräts ist nun etwas schwierig und hängt stark von dessen Aufbau ab.
    Hat es einen Lauf iSdWaffG?
    Ist es ein tragbarer Gegenstand?
    Usw.


    Was mich aber mehr interessieren würde - wie soll das überhaupt gehen?


    Ein zusätzlicher Anrtrieb im Geschoss selbst bedingt den Einsatz eines Treibstoffs, dessen Herkeunft aus dem Explosivbereich sollte dessen rechtliche Situation klarstellen.


    Stefan

  • Ja, das Problem wird wohl weniger bei der Luftpuste liegen als an der Tatsache, dass dann kein Geschoss mehr damit bewegt wird, sondern Munition.

  • Wieso, ist alles im Prinzip schon Voranden :D

    PS : Ich hate auch schon einen Kreisel stabilierten Armbrußtpfeil gebaut :rolleyes:

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Wenn ich mir vor dem inneren Auge solch ein "Geschoss" vorstelle, denke ich zwangsläufig an den Einsatz von Pyrotechnik.
    Eventuell könnte man rechtlich etwas von SSW-Signalmunition ableiten.

    Wenn ich richtig informiert bin darf auch z.B. ein Signalstern, welcher aus dem Becher der SSW verschossen wird, nicht über 7,5 Joule erreichen > daher auch die unterschiedlichen "Entlastungsbohrungen" an den Abschussbechern.

    Ich gehe davon aus, dass diese Vorgabe auch Pfeif- und Ratterpartonen betrifft. Sprich, trotz des eigenen, pyrotechnischen Antriebs nach Abschuss aus der SSW, dürfen die Teile nicht über 7,5 Joule gelangen.

    Im Slingshot-Channel auf Youtube gibt's jedoch immer wieder Überraschungen und Grauzonen :D
    Wie z.B. dieses Pressluft Teil, welches Bolzen mit 77 Joule verschießt, aber rechtlich nicht als Waffe gilt :D

  • Der Signalstern beschleunigt erst durch seine eigene Treibladung um auf Höhe zu kommen !

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Der Signalstern beschleunigt erst durch seine eigene Treibladung um auf Höhe zu kommen !

    Glaub ich nicht. Ich habe früher, als die Zeiten noch etwas anders waren, Starenschreck und Signalsterne
    mit Zündschnur gezündet. Die sind einfach auf dem Boden liegengeblieben oder haben beim Werfen, die
    Flugbahn beibehalten.

  • Glaub ich nicht. Ich habe früher, als die Zeiten noch etwas anders waren, Starenschreck und Signalsternemit Zündschnur gezündet. Die sind einfach auf dem Boden liegengeblieben oder haben beim Werfen, die
    Flugbahn beibehalt

    Pfeifgeschosse haben definitiv einen eigenen Antrieb :
    Die Pyro Pfeifgeschosse zünden nach dem Abschuss einen eigenen Antrieb und fliegen mit einem schrillen, lauten Pfeifen davon.

    Quelle : http://www.waffenostheimer.de/pyroshop/tacti…uss-waffen.html

    PS: Um die Ursprüngliche Frage zu klären muss ich mich wohl wieder an den Fachanwalt wenden ||

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Die Pyro Pfeifgeschosse zünden nach dem Abschuss einen eigenen Antrieb und fliegen mit einem schrillen, lauten Pfeifen davon.

    Die pfeifen auch durch einen Düseneffekt. Signalsterne pfeifen nicht.

    Um auf deine Eingangsfrage zu kommen.. ich seh da kein rechtliches Problem, was den Abschuss anbelangt.
    Und wenn dein Geschoss nicht gegen das KWKG verstößt, sollte es egal sein. Um mit Pyrokram zu experimentieren
    bedarfs vielleicht einer Erlaubniss. Kommt der Boost durch Pressluft, sollte es egal sein. Oder so...

  • Solange du nicht erklärst wie das gehen soll kann dir
    auch niemand eine brauchbare Antwort geben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.