Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 188.627 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Ach Du liebe Zeit, das ist heftig. Ich fühle mit Dir.

    Jupp und nun weißt du auch warum ich bei J.S. so reagiere.
    Mit seiner art der Werbung hat er diese Pfeilbeschleuniger direkt in den Fokus gerückt.
    Und den Kunden könnte es gehen wie mir.
    Selbst wenn es eine Altbesitzregelung geben wird.
    Dürfen die Teile vermutlich nicht mehr weitergegeben werden.
    Ein Tresor muss her usw.
    Kurz um die Dinger werden auch über Nacht wertlos.
    Auch in dem Bereich gibt es Sammler die alle Pfeilwerfer haben.
    Da reden wir auch schnell von mehreren 1000 €.
    Wenn es kein Altbesitz gibt dann nicht nur wertlos sondern ein Totalverlusst.

  • Wenn die 0,5 Joule Grenze entfällt und nun auf 0,08 Joule steht sind alle >0,08 Joule Airsoft Vollautomaten verboten, die anderen WBK-pflichtig (wenn sie kein F-Zeichen haben).

    Noch etwas eingefallen:
    Airsoft unter 0,5 J können gar kein "F" haben, denn das F kennzeichnet Schusswaffen mit einer Geschossenergie unter 7,5 J. Aber Airsoft unter 0,5 J sind nach bisherigem Recht keine Schusswaffen, daher darf da auch gar kein F drauf sein und das ist es auch nie.
    Wäre da ein F drauf, wären es Schusswaffen und die wiederum dürfen nicht vollautomatisch schießen.

  • Noch Mal zum Thema Schuld und co.
    Ich bin der Meinung, das die Youtuber zwar auch indirekt mit Schuld an der ganzen verschärfungsorgie sind, aber zum größten Teil sind es überbesorgte und schlecht informierte Eltern das Problem sind. Viele spionieren ihren Kids auch im Internet nach und dann wird sofort alles verteufelt und Angst macht sich breit.
    Will mein Kind jemanden mit z.b. Ner Armbrust umbringen?
    Natürlich sind auch Politiker Eltern und die nutzen das dann noch Mal extra um sich dadurch zu profilieren.


    Sinnfreie Verbote und Gesetze sind die Folge.
    Früher als es noch kein Internet gab war das Fernsehen mit den bösen Ninja Filmen das pure böse ( Verbot bin chakus und Wurfstern - wobei mir kein Fall benannt ist das mal ne Bank mit Wurfstern und schaku überfallen worden ist.)

  • Ich kenne diesen Herrn Sprave nicht, habe mich nicht seinem Tun und Lassen beschäftigt und hab das auch weiterhin nicht vor.
    Was ich aber glaube, ist , dass ein einzelner „Freak“ (egal ob gut oder böse gemeint) nicht die Bedeutung hat, die ihm Anhänger zubilligen oder Gegner unterstellen. Und selbst wenn er in der Legislative als Begründung hätte herhalten müssen, so doch nur beispielhaft. Wenn nicht er, dann eben ein anderer, vorzugsweise allerdings keine Person, sondern Ereignisse mit überregionaler Bedeutung.
    Fakt ist, die mittlerweile vorherrschende politische Strömung will keine Waffen in des Bürgers Händen. Eigentlich will sie eine friedliche und konfliktfreie Welt und sieht Waffen in diesem Zusammenhang als ernsteste Bedrohung, die es zu bekämpfen gilt. Ja, ja, der Glaube an das generell Gute im Menschen hat schonmal nicht funktioniert. Und wird es auch hier nicht.
    Was können wir tun? Weiter unser Hobby ausüben, trotz aller Beschränkungen. Gucken, dass Kinder und Enkel den Umgang mit „Waffen“ im Rahmen des gesetzlich Erlaubten lernen.
    Über den Begriff „Waffe“ mache ich mir keine Gedanken mehr. Das haben andere für mich getan. Eine „Waffe“ ist das, was das Gesetz als solche bezeichnet. Auch wenn hin und wieder ein Blick aufs LG oder aufs Taschenmesser ein Kopfschütteln hervorruft.

  • Ich sehe bei J.S. Videos 2x Probleme:
    1.) Er macht sich z.T. über die Regierung quasi lustig um zu zeigen, wie Er die Gesetze austrixt hat. Wenn Jemand erzählt, wie Er einen verarscht hat ist es logisch, daß das die Motivation, das zu ändern sich erhöht.
    2.) Sehen das auch Waffengegner. Und die stimmen dann erst recht gegen Waffen, Spielzeuge und für eine Verschärfung.

    Es ist also Wasser auf die Mühlen der Verantwortlichen und der Waffengegner.

    Wie gesagt. Ich bin nicht grundsätzlich gegen J.S. Videos. Ich mag Basteleien und Ideen und ich mag auch seine Begeisterung für das Thema. Aber wenn man DERART öffentlich aggiert, dann MUß!!! man verantwortlicher handeln. Und weniger spektakulär und wesentlich weniger herausfordernder.

    Hier hat Er es deutlich übertrieben! Mit der Aussage, daß die Behörde die Pfeilgewehre als Spielzeug ansieht (was gar nicht stimmte (Sie waren nur noch nicht im Waffengesetz drin)) war ein sehr deuticher Schlag ins Gesicht der Verantwortlichen und ein Fundament für die Waffengegner.

    Zu den Pfeilschußgewehren:
    Sind meiner Meinung nach wahrscheinlich weniger problematisch, als man eigentlich denkt. Meine Vermutung:
    1.) Das Laden (Pfeil vorne aufschieben) ist sicherlich recht unpraktisch?
    2.) Laut Internet sind die Pfeile sauteuer.
    3.) Nach laut Internet reicht die Kartusche nur für wenige Schüße
    4.) Sind Sie groß und nicht verdeckt zu tragen wie z.B. eine Pistole
    5.) Man hat nur einen Schuß (wegen der recht langen Nachladezeit)

    In der Summe ist dadurch die vermutliche Deliktrelevanz relativ gering.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (16. Dezember 2019 um 08:49)

  • Hier hat Er es deutlich übertrieben! Mit der Aussage, daß die Behörde die Pfeilgewehre als Spielzeug ansieht (was gar nicht stimmte (Sie waren nur noch nicht im Waffengesetz drin)) war ein sehr deuticher Schlag ins Gesicht der Verantwortlichen und ein Fundament für die Waffengegner.


    In der Summe ist dadurch die vermutliche Deliktrelevanz relativ gering.

    Also in Punkto "Spielzeug" hat Sprave schon nicht ganz unrecht. Das BKA hat den Feststellungsbescheid zum "Verminator" so eingeordnet:

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…lungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.html

    Immerhin ist das BKA für die waffenrechtliche Einordnung eines Gegenstands zuständig. Also eine "Schuss-Spielzeugwaffe". Das hat man dort sicher nicht gern getan, aber es ist die logische Konsequenz auf der damaligen (und auch noch der jetzigen) Gesetzeslage. Garantiert hat das BKA die Pfeilwaffen damals sofort auf die Änderungsliste für die nächste WaffG-Novelle gesetzt, und das wurde jetzt umgesetzt.

    Was die Eignung als Waffe betrifft, nun ja. Das ist so ein wenig zwischen einem einschüssigen Vorderlader (viel mehr Energie und Reichweite, aber laut und noch langsamer zu laden) und einer Armbrust (deutlich mehr Power, aber umständlicher zu laden und erheblich sperriger) angesiedelt. Nicht besonders geeignet für die Selbstverteidigung, aber in der Summe immer noch besser als die freien Alternativen.

    Anders ist dagegen der Airringer anzusehen. Zwei Schüsse, recht klein und genauso schnell nachzuladen wie ein echter Derringer. Davon haben die Behörden wohl noch gar nichts mitbekommen, jedenfalls finden sich in den Dokumenten rund um die Debatten zum neuen Waffengesetz keine einschlägigen Bemerkungen.

  • Sie ließen sich nur nicht in eine passende Kategorie einordnen. Groß und grau ist halt wahrscheinlich ein Elefant. Würde man keine Nashörner kennen, würde und müßte das BKA Nashörner auch in die Kategorie Elefant einordnen (groß und schwer).

    Man hätte bei Erscheinen gleich eine passende, neue Kategorie schaffen können, und die eventuell mit Armbrüsten gleichstellen können. Und Alles wäre in Butter gewesen.

    Keine Spielzeuge aber auch keine GK, … Diese Darstellung als angebliches Spielzeug war auch Wasser auf die Mühlen der Waffengegner. Eine solche (unehrliche) Zuordnung ist und war ein Fehler. Hier sollte man ehrlicher sein. Das BKA ist hier leider urdeutsch-behördlich vorgegangen und nicht mit gesundem Menschenverstand und hat Nashörner als zu den Elefanten zugehörig deklariert.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Man hätte bei Erscheinen gleich eine passende, neue Kategorie schaffen können, und die eventuell mit Armbrüsten gleichstellen können. Und Alles wäre in Butter gewesen.
    ...
    Das BKA ist hier leider urdeutsch-behördlich vorgegangen und nicht mit gesundem Menschenverstand und hat Nashörner als zu den Elefanten zugehörig deklariert.

    Das steht dem BKA nicht zu, wegen der Gewaltenteilung. Das BKA MUSS dem Gesetzestext sklavisch folgen und hat keinen Spielraum. Sie können und dürfen keine "neuen Kategorien" schaffen, erst recht nicht eigenmächtig Gleichstellungen vornehmen. Sie können lediglich kommunizieren (in der Regel mit dem BMI) - und das haben sie ganz sicher getan.

    Natürlich hätte der Gesetzgeber eher reagieren und das Waffengesetz früher ändern können. Aber das ist nicht leicht, wie man am Werdegang des jetzigen Gesetzes sieht.

  • Noch etwas eingefallen:Airsoft unter 0,5 J können gar kein "F" haben, denn das F kennzeichnet Schusswaffen mit einer Geschossenergie unter 7,5 J. Aber Airsoft unter 0,5 J sind nach bisherigem Recht keine Schusswaffen, daher darf da auch gar kein F drauf sein und das ist es auch nie.
    Wäre da ein F drauf, wären es Schusswaffen und die wiederum dürfen nicht vollautomatisch schießen.

    Also ich sehe nicht warum man eine 0,5 Joule Airsoft nicht dem BKA zur Prüfung vorlegen darf. Da gibt es keine Untergrenze, nur eine Obergrenze. Noch dazu gilt die 0,5 Joule Grenze nur für Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind. Bringt man eine sehr schwache Luftdruckwaffe als Sportwaffe heraus (zum Beispiel fürs lautlose Heimtraining) muss auch bei 0,1 Joule ein F drauf, sonst eben WBK-Pflicht.

    Ist aber eine eher theoretische Frage.

  • Ich kann die Aufregung ja nachvollziehen aber der Herr Sprave hat aus dem Blickwinkel seiner Interessen alles richtig gemacht.
    Er hat ein Bedürfnis erkannt und entsprechende Produkte der Zielgruppe attraktiv beworben.
    Er hat eine für ihn kostengünstige Werbeplattform genutzt die sogar noch Geld einbringt.
    Mit der Kooperation FX ist ihm ein überaus geschickter Schachzug gelungen, die Vermarktung der Pfeilbeschleuniger zur Selbstverteidigung ist auch eine überaus gelungene Verkaufsstrategie. In meinen Augen völliger Blödsinn aber es ist aufgegangen. Auch die anderen Selbstverteidigungs-Pfeilabschießer sind ja eine aufmerksamkeiterregende Innovation auf dem deutschen Markt wo Nachfrage besteht.
    Eine aggressive Werbung um schnellstmöglich Umsätze zu generieren bevor der Wettbewerb oder in dem Fall der Gesetzgeber reagiert ist auch eine völlig normale Geschäftspraktik.
    Die Bekanntheit des Herrn Sprave mit Fernsehauftritten und Werbeaktionen bei Fachhändlern war auch alles andere als verkehrt gemacht.

    Jetzt der Vorwurf verbrannte Erde hinterlassen zu haben trifft zu aber die Umsätze sind generiert, das nächste Geschäftsmodell bestimmt schon in der Planung.

  • Also ich sehe nicht warum man eine 0,5 Joule Airsoft nicht dem BKA zur Prüfung vorlegen darf. Da gibt es keine Untergrenze, nur eine Obergrenze. Noch dazu gilt die 0,5 Joule Grenze nur für Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind. Bringt man eine sehr schwache Luftdruckwaffe als Sportwaffe heraus (zum Beispiel fürs lautlose Heimtraining) muss auch bei 0,1 Joule ein F drauf, sonst eben WBK-Pflicht.
    Ist aber eine eher theoretische Frage.

    Da überschneiden sich Vorschriften, eine Luftpistole bis 0,5J gilt als Spielzeugwaffe, über 0,5J bis 7,5J als F Waffe, und über 7,5J als WBK pflichtig.
    Wenn das demnächst auf 0,08J begrenzt wird, brauchen Airsoft Waffen mit 0,5J halt auch ein F und werden damit erst frei ab 18.

    Das größere Problem ist da sowieso der Anscheinparagraph, früher hatte fast jedes Kind eine Spielzeugpistole und hat damit draußen gespielt, heute sind das Anscheinswaffen und damit ganz böse!

    2 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (16. Dezember 2019 um 11:07)

  • Das größere Problem ist da sowieso der Anscheinparagraph, früher hatte fast jedes Kind eine Spielzeugpistole und hat damit draußen gespielt, heute sind das Anscheinswaffen und damit ganz böse!

    Ist so nicht ganz richtig.
    Bis zur Novelle wo ich meine Balisongs loswerden musste gab es diesen Paragraphen.
    2003 wurde er abgeschafft, es folgte das zuviele Airsoftler mit ihren Kniften offen draußen rumgerannt sind. Oft an Lostplaces.
    So wurde er flux wieder eingeführt.

  • Wisst ihr, beim Lesen hier im Thread denke ich mir das es nicht die Schuld von J.S oder allgemein von Waffen-Youtubern ist, auch nicht die Bastler sind schuld sondern das es irgendwas mit der deutschen Mentalität und mit der Psyche der Deutschen im allgemeinen zu tun hat.

    In anderen EU Ländern wurde nur genau das umgesetzt was die EU wollte und keinen Handgriff mehr, bei mir in Österreich zum Beispiel sind jetzt Mags mit mehr als 10 Schuss für Langwaffe und mehr als 20 Schuss für Kurzwaffe nur noch unter speziellen Sportschützenauflagen erwerbbar aber dafür ist sang und klanglos der Österreich Halbautomatenparagraph bei den Langwaffen gefallen der vorher verhindert hat das sowas wie M1 Garand , M1 Carbine, SKS, AK, AR als zivile Halbautomatikversion am Markt kommen konnten ohne großartig rechtlich zertifiziert oder modifiziert werden zu müssen wie es bei den wenigen Austria-ARs die in Österreich erhältlich waren, der Fall war.

    Das wars, die Welt dreht sich weiter und so war es auch in vielen anderen EU Ländern.

    Deshalb vermute ich, dass es sich bei dem Terz den ihr in Deutschland habt wirklich um ein Problem mit der Mentalität handelt, wo man glaubt das jeder deutsche Bundesbürger von Natur aus zu bösem neigt und ihm nur durch strengste Gesetze und ständige Disziplinierung man ihm davon abhalten könnte. (Was ich persönlich nicht glaube)

    Deshalb wird sich glaube auch nichts zum Besseren wenden bei euch und es ist am Ende egal welchen Sündenbock ihr ausfindig macht und im Namen des Volkszorns ans Kreuz nagelt.

  • S... kümmert sich immerhin ehrlich und ohne Heuchelei um eine andere Spielart der freien Waffen: Waffen für die Verteidigung. Diesen Markt gibt es. Auch Branchenriesen wie Umarex bedienen ihn sehr direkt.

    Wer zu den Themen Notwehr und Nothilfe sachkundig ist, wird niemals zur Selbstverteidigung mit Waffen anleiten, die hierfür definitiv nicht geeignet und im Regelfall auch nicht legitim sind, beziehungsweise nur dazu geeignet sind, den Verteidiger selbst in größte Schwierigkeiten zu bringen.

    Wer dunkle Ritzen besetzt darf sich nicht wundern, wenn die vom Gesetzgeber bald zugespachtelt werden.

    Im Kontext des Gesetzesentwurfes ist das ganze jedoch tatsächlich nur eine Randnotiz.

  • In anderen EU Ländern wurde nur genau das umgesetzt was die EU wollte und keinen Handgriff mehr,

    ..oder auch ein bisschen weniger...

    Ich erlebe immer wieder hier in Frankreich, dass die genau so viel von den EU Richtlinien umsetzen wie sie wollen, und den Rest ignorieren sie einfach.
    Nur der Streber Deutschland macht brav alles, und gerne in vorauseilendem Gehorsam noch ein bisschen mehr...