Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 188.680 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Das Video von Jörg Sprawe ist meiner Meinung nach doppelt ärgerlich:
    1.) Er hat natürlich ein Interesse, seine Pfeilgewehre noch schnell unter die Leute zu bringen, bis Sie quasi wertlos sind.
    2.) Es ist fraglich, ob man für Salut- und Pfeilgewehre eine Besitzstands-WBK bekommt.
    3.) Muß man dafür eventuell ein Bedürfnis nachweisen, was schwer sein wird.
    4.) Er hat die Verschärfung der Pfeilgewehre maßgeblich überhaupt erst verursacht.

    Jörg Sprawe propagiert hier, noch schnell ganz viel zu kaufen (in eigenem Interesse), bevor Sie dann in der Hand des Käufers nahezu wertlos wird. Also den Wert auf dem deutschen Markt mal noch schnell kurz hochzutreiben, bevor Sie quasi wertlos werden.

    In der Überschrift vom Video steht als erstes Wort "ACHTUNG". Und das scheint mir beim Video auch geboten zu sein.

    Gruß Play

    Das ist aber nicht ganz fair. Seine Eigenwerbung lasse ich mal aussen vor.

    Er ist ein leidenschaftlicher Konstrukteur von freien Waffen aller Art und seine Pfeilgewehre waren (sind immernoch) nach Gesetz absolut legal. Er hat also nichts illegales getan, sondern lediglich von seinem gegebenen Freiraum etwas zu enthusiastisch und öffentlichkeitswirksam gebrauch gemacht. Wollen wir ihm das jetzt ankreiden? Das zielt nämlich genau an den Schuldigen vorbei und stattdessen auf einen 'der Unseren'. So eine Reaktion ist ganz in deren Sinne.

  • Jain. Ich finde es auch toll, was Er da alles gebaut und gebastelt hat. Ohne Frage. Auch seine Begeisterung kann ich voll und ganz verstehen. Aber mit manchen Videos hat Er die Regierung auch quasi herausgefordert und es da übertrieben.

    Motto war oft sinngemäß:
    "Man seit ihr (Regierung) doof. Ihr habt dieses Schlupfloch vergessen und dieses und dieses ihr Dummis. Und guckt mal was ich (und alle anderen auch) alles gefährliches bauen kann. Und ihr könnt gar nichts machen, ihr Dummis".

    Das da die komplette Exekutive, Legislative, … angesäuert ist, kann sich glaube ich jeder vorstellen. ER hat es halt übertrieben. Und damit überhaupt erst Verschärfungsüberlegungen hervorgerufen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das ist aber nicht ganz fair. Seine Eigenwerbung lasse ich mal aussen vor.
    Er ist ein leidenschaftlicher Konstrukteur von freien Waffen aller Art und seine Pfeilgewehre waren (sind immernoch) nach Gesetz absolut legal. Er hat also nichts illegales getan, sondern lediglich von seinem gegebenen Freiraum etwas zu enthusiastisch und öffentlichkeitswirksam gebrauch gemacht. Wollen wir ihm das jetzt ankreiden? Das zielt nämlich genau an den Schuldigen vorbei und stattdessen auf einen 'der Unseren'. So eine Reaktion ist ganz in deren Sinne.

    Wer Videos veröffentlicht, in denen er polizeiliche Schutzausrüstung beschießt, macht sich sehr wohl mitschuldig!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Er hat es halt übertrieben. Ich nehme Ihm ab, daß Er bei seinem Hobby (Gesetzeslücken auszunutzen) und legale Waffen zu bauen, voll Feuer und Flamme hinter seiner Spielerei war. Aber Er hat den freien Waffen damit maßgeblich geschadet.

    Motto:
    Guckt mal, was Ihr supergefährliches bauen könnt, was laut Gesetz nur Spielzeug ist. Das sind quasi Bauanleitungen für "Hobby-Möchtegern-Terroristen".

    Ich hätte mir in den Videos mehr gewünscht, daß Er auf Sicherheitsaspekte eingeht und auf den seriösen, verantwortungsvollen Umgang. Nicht

    "Hey. Kiddy. Du bist zwar erst 14 aber ich zeig Dir was ganz Geiles."

    Ich bin prinzipiell auch eher ein Freigeist. Aber ich sehe da auch eine Verantwortung bei mir.

    Gruß Play

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  • 2.) Es ist fraglich, ob man für Salut- und Pfeilgewehre eine Besitzstands-WBK bekommt.
    3.) Muß man dafür eventuell ein Bedürfnis nachweisen, was schwer sein wird.

    Ich habe mal gegoogelt wegen der Altbesitzregelung bei den LEPs. Man findet einen alten Thread hier bei co2air, in dem es viele Beispiele gibt bei denen ein wirtschaftliches Bedürfnis anerkannt wurde. Sachkundenachweis wurde wohl auch nicht verlangt. Aber es gibt auch ein Urteil, in dem jemand ein solches wirtschaftliches Bedürfnis einklagen wollte und gescheitert ist.

    https://www.co2air.de/thema/51811-in…altbe/?pageNo=1

    Damals hat wohl der BMI und auch die Innenminister einiger Länder die Waffenbehörden angewiesen solche Bedürfnisse anzuerkennen. Gerichte sind aber an solche Dienstanweisungen nicht gebunden.

    https://openjur.de/u/282777.html

    Ob sich das wiederholt, keine Ahnung. Aber in den Expertenbefragungen am 11.11. ist auch gesagt worden: Großzügige Altbesitzregelungen machen Sinn, denn sonst verschwinden diese Waffen in der Illegalität. Das ist sicher richtig, denn wie viele Leute würden eine 2000 € teure Waffe einfach so abgeben? Die stellt man in den Kleiderschrank neben das alte KK vom Opa aus den 60ern.

    Immerhin haben die Altbesitzer 18 Monate Zeit zu beobachten wie die Behörden agieren. Einen Antrag auf eine WBK werden die Betroffenen nur stellen, wenn sie Aussichten auf Erfolg haben.

    Einmal editiert, zuletzt von JMBFan (15. Dezember 2019 um 11:58)

  • @Viper1497

    Große Magazine können im benachbarten Ausland nach wie vor erworben und besessen werden, was ein faktisches Totalverbot NUR bei uns vollkommen sinnfrei und überzogen macht.

    bisschen offtopic:
    Ist in der Klimapolitik nicht anders. Bald Diesel (und später auch Verbrenner allgemein??) verboten aber der Rest der Welt fährt sie munter weiter.

    Aber das 0.5 Joule vollautomatische Airsoftwaffen verbote werden ist wirklich absolut lächerlich... Mit diesen "Waffen" kann man kaum 2 Lagen dickes Kartonpapier "durchschlagen".

    GmbH

  • JMBFan

    Das Problem:
    Ob sich das bei den LEP wiederholt, ist die Frage. Und Sie kann halt auch verweigert werden. Wer wird da das Risiko eingehen? Ich kann mir vorstellen, daß Besitzer hier erst einmal abwarten, bis es Fälle gibt.

    Gruß Play

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  • Sicher werden viele "Last Minute" Käufer zuschlagen mit der Absicht die Waffen hinterher einfach illegal zu behalten, für den Fall dass sich die Behörden hart aufstellen.

  • Ist schon irgendwie lustig wie ein Staat sich seine eigenen kriminellen erschafft.
    Ich sehe schon die Schlagzeilen, gefährliche Magazine bei Hausdurchsuchung gefunden und um die Sache noch dramatischer zu gestalten wird noch eine Airsoft dazu gepackt.

  • Sicher werden viele "Last Minute" Käufer zuschlagen mit der Absicht die Waffen hinterher einfach illegal zu behalten, für den Fall dass sich die Behörden hart aufstellen.

    Was wieder zu Lasten der seriösen Käufer gehen würde.

    Gruß Play

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  • Mir war dieser Typ von anfang an Unsysmphatisch da er in seinem Auftreten und wie er sich gibt an Feinrippunterhemd ,Jogginghose und ne Pulle Bier auf dem Tisch und nicht viel im Kopf erinnert,Klotze ist an RTL2 läuft.

    Man hat nicht das gefühl das da ein erwachsener Mann vor einem steht sondern irgendein Halbstarker ,der alles coll findet und sich wie ein Kind freut wie blöd der Staat doch ist und er dagegen viel viel schlauer.

    Alles wird immer mit irgendwelchen Lauten kommentiert ,wie ein Kind das mit 2 Matchboxautos Unfall spielt .

    Sowas ist natürlich ein gefundenes Fressen ,wenn man sich dann noch die Komentare unter diesen Videos durchliesst kommt man zu dem schluss das es noch mehr so Spinner gibt also muss man gagegen etwas unternehmen.

  • Er hat also nichts illegales getan, sondern lediglich von seinem gegebenen Freiraum etwas zu enthusiastisch und öffentlichkeitswirksam gebrauch gemacht. Wollen wir ihm das jetzt ankreiden? Das zielt nämlich genau an den Schuldigen vorbei und stattdessen auf einen 'der Unseren'. So eine Reaktion ist ganz in deren Sinne.

    Einerseits hast du recht:
    Das Spalten der "Untertanen" ist eine alte (wenn nicht die älteste) Methode, seine Macht zu erhalten
    ("Divide et impera" war schon eine Grundlage des römischen Reiches...)

    Andererseits nerven mich all die Leute, die alles im www breittreten müssen, und so das Schließen einer verbliebenen Lücke nach der anderen verursachen.

    Nicht nur, weil dadurch die Politik auf diese Lücken aufmerksam wird, sondern vor allem, weil dadurch zahlreiche Leute, die selbst nie auf die Idee gekommen wären, so eine Lücke zu nutzen, quasi mit der Nase drauf gestoßen werden, dass das möglich ist, und es dann auch tun.

    Das passiert nicht nur im Waffenbereich, sondern überall.

    Hier nur zwei Beispiele:

    - Fahren mit Pflanzenöl (wurde direkt erschwert, als es zu publik wurde-dazu wurde sogar eigens die "Mineralölsteuer" zu einer "Treibstoffsteuer" umbenannt)

    - Erlaubte bzw geduldete "freie Stellplätze" für Wohnmobile (schon durch die Verbreitung des Internets wurden die Möglichkeiten für das freie Stehen enger, nun im Zeitalter von Apps wie "park4night" ist es endgültig am Ende:
    Hier in Frankreich (wo die Leute sich generell nur an Gesetze handeln, wenn sie dazu gezwungen werden) hat das mittlerweile dazu geführt, dass man all die schönen Plätze, die es früher gab, nicht mehr nur nicht mehr nutzen DARF, sondern auch nicht mehr nutzen KANN, weil sie komplett verbarrikadiert sind, und dass es inzwischen massenhaft Gemeinden gibt, wo man mit einem Camper nicht mal mehr PARKEN darf...)

  • Ich habe mal gegoogelt wegen der Altbesitzregelung bei den LEPs. Man findet einen alten Thread hier bei co2air, in dem es viele Beispiele gibt bei denen ein wirtschaftliches Bedürfnis anerkannt wurde. Sachkundenachweis wurde wohl auch nicht verlangt. Aber es gibt auch ein Urteil, in dem jemand ein solches wirtschaftliches Bedürfnis einklagen wollte und gescheitert ist.

    Bei den LEPs ja, gab es sowas aber z.B. auch bei den Butterfly bzw. Springnessern ? Keine Ahnung, ich weiß es nicht.
    Ich kann aber noch andere Beispiele nennen, da wären die Kurzen Pumpflinten, bzw. mit reinem Postolengriff, diese mussten nach der Verschärfung 2002 ausnahmslos umgerüstet werden damit die Besitzer sie behalten durften (Herkömmlicher Schaft und längerer Lauf).
    Ähnlich mit dem Beitler G3, das Beitler war ein halbautomatischer G3 Klon der nach dem Wegfall des alten Anscheinsparagraphen auf den Markt kam und im Nachhinein festgestellt wurde dass er sich mit freien Teilen zum Vollautomaten umrüsten lies, die Besitzer mussten entweder abgeben oder auf eigene Kosten umrüsten lasssen, wobei Robert Schuhbauer-Struck der einzige war der das machen durfte.
    Dann gab es noch die Pistole PSM die der Verschärfung 2008 zum Opfer fiel, hier konnten einige Besitzer eine Ausnahmegenehmigung beim BKA zum weiteren Besitz erwirken, mit der Auflage dass die Pistole den Tresor nie wieder verlassen darf...

    Sicher werden viele "Last Minute" Käufer zuschlagen mit der Absicht die Waffen hinterher einfach illegal zu behalten, für den Fall dass sich die Behörden hart aufstellen.

    Was nicht sehr klug ist, alles was heute gekauft wird lässt sich ohne weiteres rückverfolgen...

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (15. Dezember 2019 um 15:03)

  • Nun werden durch dieses Gesetz aber bestimmte Personengruppen benachteiligt. Nämlich die sogenannten ´´Reichsbürger´´. Müssten die nicht auch gleich behandelt werden. Denn die fallen durch die Verfassungsschutzabrage von vornherein durch. Dann ist dieses Gesetz doch grundgesetzwidrig ?

  • Nachdem schon Händlerdaten von Exportfederkäufern abgefragt und diese Verdachtsmomente dann bis hin zur Hausdurchsuchung verfolgt wurden ist es denke ich keine gute Idee sich kurz vorher noch dick einzudecken.

    Wie sieht das eigentlich bezüglich dem weiteren Besitz von Einzel- / Ersatzteilen aus?
    So lange da keine relevanten Teile dabei sind dürfte doch dagegen nichts einzuwenden sein, oder?

    Bei den SSW Blicke ich auch noch nicht durch welcher Art eine anerkennungsfähige Zulassung künftig sein muss.
    Schön wäre natürlich schon, wenn andere Zulassungen anerkannt würden.
    Allein glaube ich noch nicht daran.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Bad.Boy (15. Dezember 2019 um 13:12)

  • Das Video von Sprave enthält so viele Fehler, dass ist ja schon schlimm.
    Gröbster Schnitzer ist, die Zustimmung im Bundesrat ist nach seiner Vorstellung sicher und nur eine reine Formalität. Zudem soll das neue Waffenrecht erst im Sommer 2020 in Kraft treten.
    Beides ist falsch. Die Zustimmung des Bundesrates ist zwar wahrscheinlich, aber nicht zwingend sicher. Das Bundesland Hessen hat schon Bedenken angekündigt, weil nach deren Auffassung die Verschärfungen nicht ausreichend sind. (Hessen war das Bundesland, die die Armbrust unter der Erlaubnispflicht haben wollte.) Damit wird Hessen wohl nicht zustimmen. Bremen und NDS sind mit ihrem Wunsch des Verbots für Springmesser, wie eine halbierung der Klingenlänge bei festen Messern zum freien Führen gescheitert. Mal schauen wie viele andere Bundesländer das ähnlich sehen.
    Richtig hat er erwähnt, dass die Waffenrechtsänderung mit der nächsten Sitzung am 20.12 - das ist kommender Freitag - auf dem TOP steht. Wenn der BR jedoch zugestimmt hat, geht das schnell. Denn dann geht das zur Unterschrift zum Bundespräsidenten und wird mit dem Tag der folgenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger Gesetz. Es tritt also genau mit diesem Tag in Kraft. Das wird aber nur wenige Wochen dauern. Ich tippe da eher auf Mitte, spätestens Ende Januar und nicht Sommer.
    Über seine Eigenwerbung, die ich angesichts der kommenden Änderungen für sehr verwerflich halte, sage ich mal nichts. Auch andere angesprochene Punkte sind schlichtweg falsch.
    Beispielsweise die 2-Schuss Magazine für Jäger sind schon seit fast 2 Jahren vom Tisch. Momentan dürfte der Jäger noch mit Selbstladelangwaffen zur Jagd, wenn die Waffe ein 100'er Trommelmagazin hätte. Er darf sie nur mit 3 (!) Schuss laden. Wie kommt er darauf, dass Jäger "nur ein bisschen" von den verboten betroffen sind? Es gibt in Sachen Magazinverbote keine Ausnahmen für Jäger. Jäger sind sogar in dieser mehr betroffen, denn das Verbot betrifft ja auch Selbstladelangwaffen mit eingebauten Magazin mit mehr als 10 Schuss. Diese sind für Sportschützen gar nicht erlaubt (§6 AWaff), aber es gibt einige wenige Jagdwaffen, wie z.B. Selbstladeflinten. Wirklich neu wird lediglich eine Klarstellungen und Freigabe für Jäger in Sachen Schalldämpfer und Nachtsichtvorsätze geben. Aber da sagt er auch Falsches, denn Nachtsichtgeräte waren noch nie verbotene Gegenstände. Nur die Nutzung in Verbindung mit einem ZF war verboten, wie auch Nachsichtzielgeräte mit Montageeinrichtungen für Schusswaffen. Letztere bleiben auch für den Jäger komplett verboten. Letztlich ist das eine merkwürdige Aussage von ihm, dass Jäger dürfen .... besitzen, die aber nach seiner Meinung wäre das unsinnig zur Jagd. Aber der Jäger darf und soll am jagdlichen Übungsxchießen teilnehmen und dafür benutzt er nun einmal andere Waffen, die in dieser Ausführung er vielleicht nicht zur Jagd benutzt. Auch zum reinen jagdlichen Übungschießen hat der Jäger ein Bedürfnis!
    Ob Sammler mit der roten WBK eine Ausnahme bei der Magazinregelung bekommen, ist fraglich. Ich habe da nun keine Ausnahmen rauslesen können. So wie ich das lese gibt es eine Altbestandregelung, die für alle Besitzer von ... bis zum 13.06.2017 gilt. Nach diesem Datum können (nur) Sportschützen über ein gesondertes, wie auch immer nachzuweisendes Bedürfnis, "große" Magazine besitzen und eine Ausnahme über das BKA bekommen. Ob das nur Marsmenschen bekommen, wie Sprave sagt, steht dem Versprechen der Politik entgegen, wo das BKA diese Ausnahmen erteilen soll. Das wird sich also noch zeigen müssen.
    Überhaupt hat Sprave einen groben Fehler drin. Er spricht immer von Magazinen größer 20 Schuss für Kurzwaffe und größer 10 Schuss für Langwaffe, sowie Langwaffen mit fest eingebauten Magazin über 10 Schuss. Das ist sachlich falsch. Denn das neue Verbot betrifft ausschließlich Selbstladewaffen mit Zentralfeuer. Letzteres hat er genannt, jedoch eben nicht der feine aber wichtige Unterschied zu Selbstladelangwaffen. Repetierer sind da völlig außen vor. Er sagt auch, dass es nur für scharfe Waffen gilt. Da bin ich noch nicht sicher, weil die Abgrenzung zu SRS-Waffen mit entsprechender Ausnahme habe ich nicht gefunden. Daher könnte es durchaus sein, dass große Magazine und insbesondere die StG44 oder MP40 als SSW von GSG, wie auch die Zubehörmagazine vom Verbot erfasst sind. Ich gehe aber davon aus, dass da noch eine Klarstellung im Sinne eine Ausnahme für diese Waffengruppe erfolgen wird, weil das sicherlich nicht gewollt ist.
    Fraglich ist aber eher eine Altbesitzregelung für Pfeilabschussgeräte mit weiterhin geduldetem Besitz nach wirtschaftlichen Gründen. Nach meinem Kenntnisstand kann so ein Grund nur ein Sammler mit großen Beständen erwirken, jedoch nicht eine Privatperson mit einem oder wenigen Einzelstücke. Es gibt ja keine genannte Grenze, wo ein wirtschaftliches Interesse anerkannt werden würde. Die ist eher für große Sammlungen oder für Händler gedacht, die das dann ins Ausland verkaufen.
    Tatsächlich ist ein wirtschaftliches Bedürfnis anzuerkennen. Das ist im § 8 WaffG geregelt. Aber das bezieht sich nicht auf bestimmte Waffenarten, sondern allgemein, auch für scharfe Schusswaffen. Man kann sich leicht denken, dass man daraus kein Bedürfnis für scharfe Schusswaffen aus wirtschaftlichen Gründen basteln kann. Ein wirtschaftlich und auch in der WaffVwV genannter Grund ist z.B. der Lehrgangsträger, der mit seinen Lehrgängen Geld verdient oder der Saatbauer für Pyroknallpatronen auf MES. Wie man das aber als Privatperson für u.U. eine einzelnes Pfeilabschussgewehr gelten machen will, wüsste ich nicht.
    Aber ob überhaupt ein vorher angeschafftes Pfeilanschussgerät nach Inkrafttreten dauerhaft besessen werden darf, erschließt sich für mich noch nicht. Es scheint nur eine Altbestandregelung mit einer Frist zu gelten, für diese Dinger über ein Bedürfnis anzumelden oder an Berechtigte anzugeben. Bevor das nicht abschließend und rechtssicher geklärt ist, ist seine Werbung zum Kauf schlicht verwerflich.
    Er hat zwar gesagt, dass diese Teile künftig WBK-pflichtig werden wird, hat aber verschwiegen, dass man nach derzeitigen Regeln auch kein Bedürfnis nachweisen kann.
    Nachtsichtvorsatzgeräte werden für Jäger wohl im Erwerb und Besitz erlaubt, aber die Verwendung ist momentan im Bundesjagdrecht verboten, wobei es -m.W. 3 Bundesländer gibt, für die eine Ausnahme gilt. Aber da muss deutlich zwischen Bundes- und Landejagdrecht unterschieden werden. Nebenbei hat er die Schalldämpfer nicht erwähnt.
    Das nun Airsoft als Vollautomaten mit bis zu 0,5 J verboten werden, ist mir neu. Das habe ich auch nicht gefunden. Einzig die Joule-Grenzen werden neu definiert. Das aber auch nur in der Bezeichnung der Einheit.
    Salutkurzwaffen, nie gehört. Da das Griffstück einer scharfen Waffe allein schon erlaubnispflichtig ist, gibt es keine Salutumbauten als Kurzwaffe.
    Weiterhin hat er gesagt, dass für künftige Salutwaffen eine vollständige Erlaubnispflicht mit WSK und Bedürfnisnachweis gilt. Das stimmt nicht, denn WSK und Waffenschrank sind bei diesen Waffen nicht gefordert.
    Messer - also ich weiß ja nicht was er da an Messer kennt, aber natürlich gibt es Messer mit einer Klingenlänge von unter 4 cm. Die gibt es auch in allen Ausführungen, sogar als Springmesser.
    Mit dem Bedürfnis für Sportschützen hat er sachlich auch was falsch. Richtig ist die nun verpflichtende Abfrage beim Verfassungschutz bei Beantragung einer Erlaubnis. Aber das betrifft nicht nur WBK, sondern alle Erlaubnisse, auch den KWS. Fehlerhaft war auch seine Äußerung, dass man auf der gelben WBK beliebig viele Waffen erwerben dürfte. Da der Sportschütze insgesamt schon dem Erwerbsstreckungsverbot unterliegt, gab es schon immer eine Deckelung in der maximalen Anzahl. Erschüttert hat mich aber seine Aussage, dass man früher einfach so sein Bedüfnis anerkannt hat, wenn man seine WBK bekommen hat - so seine Worte. Der Sportschütze musste schon immer ein Bedürfnis belegen. Seit Winnenden wurden die Bedingungen zum Beleg des Forstbestandes des Bedürfnisses sogar verschärft und zusammen mit den Mitteln, dass die Behörde sich das Bedürfnis in regelmäßigen Abständen neu belegen lassen konnte. Genau deswegen stand und steht der Sportschütze in der Pflicht des regelmäßigen Trainings, was faktisch zu der bekannten Schießbuchpflicht führte. Er sagt nun, da kommt ein Stück "Big-Brother" in Sachen Schieß- und Vereinsnachweis auf uns zu, aber die Nachweispflicht hatten wir schon immer und das Bedürfnis für jede einzelne erworbene Waffe ist im NWR ohnehin schon hinterlegt.
    Die neue Regelung zum Fortbestand des Bedürfnisses für Sportschützen stellt nun eine Vereinfachung und wirklich Klarstellung dar. Das auch, weil nun jeder Sportschütze nach klaren Vorgaben genau zweimal im vereinfachten Verfahren geprüft wird und das nach 10 Jahren des ersten Waffeneintrages endet. Genau das hat er aber gar nicht erwähnt.
    Nachtrag: Klarstellung für den Nachweis des Bedürfnisserhaltes war auch deswegen extrem wichtig, weil ein Verwaltungsgericht einen Sportschützen dazu verdonnert hat, für jede seiner einzelnen Waffe ein Nachweis zu erbringen. Da drohte die Gefahr, dass diese extrem verschäfte Anforderung an den Bedürfniserhalt (! - nicht Erstbedürfniss) zur allgemeinen Regel wurde, eben weil das nicht klar im WaffG geregelt war.

    Man merkt deutlich, der Mann hat selbst gar keine WBK oder Jagdschein und ist auch kein anerkannter Sportschütze. Daher frage ich mich, warum macht er darüber ein Thema in YT. Wohl nur, weil er seine Restbestände Pfeilwaffen losschlagen will.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (15. Dezember 2019 um 13:27)