Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 187.970 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Das geht den Politikern genauso... =O Gott bewahre!

    So wie es bis jetzt aussieht werden die verboten, wenn es ehemalige Vollautomaten waren. Der Rest muss registriert werden. Dafür soll es aber Fristen geben.

    das mit den ehemals vollautomaten gilt doch nur für salut dachte ich...hilfe wir leben in einem irrenhaus :n19:

  • das mit den ehemals vollautomaten gilt doch nur für salut dachte ich...hilfe wir leben in einem irrenhaus :n19:

    Das gilt auch NUR für Salutwaffen. Hier wird, wie auch an anderer Stelle, klar zwischen Salut UND Deko unterschieden. Spannend bleibt allerdings - Nachbau auf EU Deko? Altbesitz etc.

    Zitat aus dem Brief vom 12.12.19 von Marc Henrichmann, MDB CDU zur Verabschiedung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes:

    "Wesentliche Waffenteile, Salut- und Dekowaffen

    Durch Änderungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, wurde im WaffG der Kreis der wesentlichen Teile von Schusswaffen erweitert. Bislang erlaubnisfreie Salutwaffen werden als erlaubnispflichtige oder verbotene Schusswaffen eingestuft. Es werden Anzeige- und Registrierungspflichten für bislang erlaubnisfreie unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt. Um Jäger, Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer nicht übermäßig zu belasten, sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Übergangs- und Altbesitzvorschriften vor. Dabei wurden Umsetzungsspielräume in der Richtlinie zugunsten der Legalwaffenbesitzer ausgenutzt."

    Des Weiteren zitiere ich nochmal den Nutzer JMBFan hier, der das ein paar Post vorher so zusammengefasst hatte:


    • Salut wird WBK-pflichtig, aber keine Sachkundeerfordernis und kein Waffentresorzwang
    • Salut auf Basis von Vollautomaten werden zu verbotenen Gegenständen
    • Deko: Egal ob Vollauto oder nicht, es besteht Anzeigepflicht bei Besitzerwechsel aber keine Pflicht des Anmeldens bei Altbesitz, auch nicht bei Altdeko-Waffen.

    Ich denke auch, dass bei Dekowaffen erst bei Besitzerwechsel, sei es durch Verkauf, Verschenken, Tod etc. eine Anzeigepflicht besteht bzw. diese nur an Leute mit einer WBK "abgegeben" werden können oder direkt der endgültigen Vernichtung seitens der Behörden zugeführt werden. Es geht ja um die lückenlose Verfolgung des "Flusses". Unklar ist es mit der Registrierung - gilt das auch für Altbesitz wie z.B vor April 2016 - ich beziehe mich auf die guten alten ZIB Dekos mit Zertifikat. Des Weiteren herrscht Unklarheit, ob die auf EU Deko nachdeaktiviert werden müssen. Alles in allem - Bitte werft nicht dauernd SALUT und DEKO durcheinander ...

    Einmal editiert, zuletzt von boltface (14. Dezember 2019 um 16:22)

  • das wort magazin ist arabisch für lagerraum und raum zum aufbewahren von allem , auch muntion.

    mit dem wort magazin ist die umhüllung für deine muntion gemeint. die gibt es beim gurt ja nicht.

    jetzt hast du wieder ne preisfrage rausgehauen. immerhin gibt das mg3 als jagdwaffe legal

    gruß edwin

    INVICTUS

  • das wort magazin ist arabisch für lagerraum und raum zum aufbewahren von allem , auch muntion.

    mit dem wort magazin ist die umhüllung für deine muntion gemeint. die gibt es beim gurt ja nicht.

    jetzt hast du wieder ne preisfrage rausgehauen. immerhin gibt das mg3 als jagdwaffe legal

    gruß edwin

    Hier der Wortlaut des neuen Gesetzes:

    "Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen."

    Wenn da nur "Aufbewahrung" stehen würde, wären die Gurte mit drin. Aber sie müssen ja auch der Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen. Also bleiben Gurte weiter legal.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe ist das so:

    Solange die Alt-Dekos in denselben Händen bleiben passiert nichts. Erst bei der Weitergabe muss man sich entscheiden.

    Wird nachgeändert (auf aktuellen EU-Stand) darf man die Waffe frei an jedermann weitergeben, muss das aber melden.

    Wird nicht nachgeändert darf man das gute Stück nur an einen Berechtigten abgeben. Dafür soll dann eine WBK OHNE Bedürfnis und Sachkunde ausgestellt werden. Wie das genau geregelt werden soll - dafür braucht es eine neue AWaffVO. In jedem Fall muss der "Käufer" seine Zuverlässigkeit nachweisen, bei den (völlig zerstörten) EU-Umbauten ist das nicht erforderlich. Hier genügt dem Gesetzgeber die Registrierung.

  • jetzt hast du wieder ne preisfrage rausgehauen. immerhin gibt das mg3 als jagdwaffe legal

    gruß edwin

    Höhö. Ich merke auch langsam, wie sinnvoll und logisch das ganze aufgebaut ist.
    Gab es den Begriff "Behältnis" nicht auch bei der Frage der Aufbewahrung freier Waffen?
    Einen hab ich noch, gibt es Ausnahmen bei Zerfallgurten? Da sind dann 9 Gurtglieder erlaubt...... :S

  • Ich weiß eigentlich gehört es nicht hier hinein, sondern in den Witze Thread, aber weil es so gut zum Thema passt ...


    Was ist der Unterschied zwischen dem Deutschen Bundestag und einer Jeans?

    Bei der Jeans sind die Nieten außen.

    "Dieser Tag gehört nicht einem einzigen Mann, sondern uns allen. Lasst uns zusammen diese Welt wieder aufbauen, damit wir sie uns teilen können in Zeiten des Friedens."

  • Das nächste Problem bei vielen Deko Sammlern sind die ehemals freien Teilsätze zB. Mg34,42,53. Die sind komplett zerlegbar und nun plötzlich ist das leere Gehäuse verboten. Was nun...??? Die Dinger kosten teilweise 3000 Euro! Müssen die nun ohne Entschädigung abgegeben werden oder nach EU Norm umgebaut werden? Der Salutsammler könnte ja auch seine Lieblingsstücke in EU Norm umbauen lassen,falls das überhaupt nach diesem neuen Gesetz möglich ist???

  • Sollte die Regelung bezüglich Dekowaffen bei Besitzerwechsel gelten, hört sich das zwar auf den ersten Blick gut bzw. nicht so schlimm an. Faktisch ist es aber eine Entwertung der entsprechenden "Waffen".

    Nahezu niemend wird mehr Dekowaffen sammeln, wenn diese meldepflichtig bzw. mit Auflagen verknüpft werden.

    Das bedeutet, wenn jemand eine Sammlung aufgebaut hat, wird diese über nacht wertlos.

    Und das ganz ohne Verbot.
    Gut gespielt..
    Die selbe Prozedur wie damals mit den LEP-Waffen. Die sind theoretisch auch noch erlaubt, wenn man ein Bedürfnis über die Originalwaffe nachweisen kann..


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Gibt es irgendwo auf Normaldeutsch eine Zusammenfassung was jetzt geändert wurde und wann es in Kraft tritt?

    Das verabschiedete Gesetz muss jetzt nochmal dem Bundesrat vorgelegt und dort verabschiedet werden. Dies ist am 20.12. der Fall. Dann fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und tritt dann offiziell in Kraft.

    Hallo,

    ein Gesetz muss in diesem Fall zwingend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, damit es in Kraft treten kann. Ich rechne damit, dass dies in der Januar Ausgabe des Bundesanzeigers erfolgen wird.

    Allerdings wird der Text sehr wahrscheinlich nicht auf „Normaldeutsch“ geschrieben sein. Es wird ein Juristentext sein, der wieder schwer für einen normalen Menschen zu lesen und zu verstehen ist.

    Die letzte Änderung des Gesetzes ist nur in Kommentaren erläutert. Die Bedeutung ist selbst für jemanden, der Gesetzestexte lesen und verstehen kann schwierig. M.E. gab es bei der letzten Änderung schon enorme Schwierigkeiten den Inhalt des Gesetzes auszulegen. Dieser Vorgang ist bis jetzt noch nicht erfolgreich beendet und jetzt gibt es wieder eine neue Änderung.

    Abschließend noch meine persönliche Anmerkung. Die unverständliche Auslegung und Absicht der Gesetzesänderung birgt die Gefahr, dass niemand weis was wirklich erlaubt ist und was nicht. Das könnte dazu führen, dass Alles nicht mehr erlaubt ist und die Gerichte entscheiden sollen. Zu diesem Zweck sind die Gerichte allerdings nicht da.

    Gruß Viper

  • Ein Vorschlag an die Moderation:

    Thema vorerst schließen.

    Thema erst wieder öffnen wenn ein direkt Betroffener den Wunsch äußert sich hier über bevorstehende Konsequenzen auszulassen oder diese bereits erfolgt sind.

    Bis dahin ist hier nämlich viel kalter Kaffee dabei inkl. Haarspaltereien und Panikmache.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Glaube auch, das dies der beste Weg wäre..

    Hier werden Mutmaßungen und Ängste geäußert, die noch niemand genau beurteilen kann..

    PR90 hat das ja schon im Beitrag „800“ gemeint..

    Erstmal abwarten, auch wenn es schwer fällt ||

    Grüße

    Mike

  • Hallo,

    ein Gesetz muss in diesem Fall zwingend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, damit es in Kraft treten kann. Ich rechne damit, dass dies in der Januar Ausgabe des Bundesanzeigers erfolgen wird.

    Allerdings wird der Text sehr wahrscheinlich nicht auf „Normaldeutsch“ geschrieben sein. Es wird ein Juristentext sein, der wieder schwer für einen normalen Menschen zu lesen und zu verstehen ist.

    Nicht GANZ korrekt, denn das Gesetz muss im Bundesgesetzblatt, nicht im Bundesanzeiger, veröffentlicht werden. Es gibt da keine Monatsausgabe, die Veröffentlichung erfolgt online und ist tagesaktuell.

    Weiterhin weise ich darauf hin, dass es sich dann IMMER NOCH NICHT um ein komplett neues Waffengesetz handelt, sondern ebenfalls nur um eine Liste der Änderungen. Denn verabschiedet wurde kein NEUES WAFFENGESETZ, sondern ein GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES WAFFENGESETZES. Es wird dann irgendwann mal ein neues Komplettgesetz geben, aber das ist nichtamtlich und im Grunde unverbindlich.

    Es wird also weiterhin schwierig bleiben sich im Text zurecht zu finden. Immerhin aber wird diese "Änderung der Änderung" durch eine einfache Änderung ersetzt, etwas leichter wird es also. Man muss dann nur noch mit zwei statt mit drei Texten hantieren.

  • Ein Vorschlag an die Moderation:

    Thema vorerst schließen.

    Der Meinung bin ich auch, denn die meisten Beiträge gehören eigentlich vom Sinn her in der Laberthread.
    Solange wie die Gesetzesänderung nicht rechtskräftig ist, wird hier eh nur wild spekuliert.
    Die Marschrichtung dürfte im Großen und Ganzen mittlerweile jedem hier bekannt sein.

    freischütz

  • Ich weiß nicht, gerade WEIL die Unsicherheit groß ist gibt es doch Diskussionsbedarf. Oder ist das hier ein reines Informationsforum, in dem Diskussionen unerwünscht sind?

  • Oder ist das hier ein reines Informationsforum, in dem Diskussionen unerwünscht sind?

    Natürlich nicht, aber es wird alles in einen Topf geworfen, rumgerührt und geraten man solle Briefmarken sammeln und Häkeln lernen.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D