dann pack ich wieder lehm in den lauf wie früher als kind...
gruß edwin
gruß edwin
INVICTUS
This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.
Jägermeister17 wrote:
Der nächste Misthaufen fängt nämlich seitens Brüssel schon wieder an zu stinken, es geht um das Verbot von bleihaltiger Munition bzw. Geschossen. Dann ist auch das Schießen mit Druckluftwaffen vorbei!
pistenmops wrote:
Nicht ganz, es gibt bleifreie Dias in den gängigsten Kalibern. Nutze ich schon länger und habe nicht nur ein sauberes Gewissen, sondern auch saubere Finger.Jägermeister17 wrote:
Der nächste Misthaufen fängt nämlich seitens Brüssel schon wieder an zu stinken, es geht um das Verbot von bleihaltiger Munition bzw. Geschossen. Dann ist auch das Schießen mit Druckluftwaffen vorbei!
Jägermeister17 wrote:
Das man die 85.000 Stimmen der ersten Petition von Katja Triebel nicht anerkennt, finde ich einer Demokratie absolut unwürdig
black_friday wrote:
Wer sagt denn so was? Die erste Petition läuft doch noch zwei Tage.Jägermeister17 wrote:
Das man die 85.000 Stimmen der ersten Petition von Katja Triebel nicht anerkennt, finde ich einer Demokratie absolut unwürdig
Jägermeister17 wrote:
Katja Triebel.
black_friday wrote:
Kann man das irgendwo nachlesen?Jägermeister17 wrote:
Katja Triebel.
Jägermeister17 wrote:
Na dann bist Du ja vor Waffenrechtsverschärfungen sicher.
Löwenherzchen wrote:
Verstehe ich das richtig, das unter Pfeilabschussgerät nur diese Pfeilgewehre gemeint sind?
The post was edited 1 time, last by the_playstation ().
(20) Hat jemand am … [einsetzen: Datum des Ta-ges nach der Verkündung] ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Ver-kündung folgenden Kalendermonats] eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte an-dere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das Pfeil-abschussgerät einem Berechtigten, der zuständigen Be-hörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Ab-satz 5 findet entsprechende Anwendung.