Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 188.712 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Warum wo ist das Problem wenn man eh auf dem Stand ist mit 3 oder zwei Waffe zu schiesse wenn es die Standortnung zulässt.

    Rechne bitte:
    Seit 2003 ist die neue gelbe WBK zugelassen. Dort darf man ohne Einzelbedürfnis bestimmte Waffenarten zusätzlich zur vormaligen Gelben erwerben. Es ist gewollt, dass auch Gastschützen bei fremden Vereinen mit ihrer eigenen Waffe als Gast schießen können. Daher wird bei anerkannten Sportschützen auf ein Einzelbedürfnis verzichtet. Nicht organisierte Sportschützen haben auch deswegen keine gelbe WBK.
    Bekanntlich darf der Sportschütze 2 Waffen pro Halbjahr unabhängig der Waffenart bzw. WBK-Farbe erwerben.
    Nun mal nachgerechnet. Zumindest in der Theorie kann der Sportschütze als Grundkontigent 2 Kurzwaffen, plus 3 halbautomatische Langwaffen erwerben und diese im Regelfall auf der Grünen eintragen lassen.
    Zusätzlich 2 Waffen alle 6 Monate auf Gelb. Das macht seit 2003 - also rundweg seit 15 Jahren 60 (!) Waffen im gesetzlichen Rahmen einschließlich seines Grundkontigents, die er legal nach bisherigen Regeln erworben haben könnte.
    Bei dem geforderten Training zum Bedürfnisnachweis wären das 12 (Training pro Jahr) x 60 Waffen = 720 Trainigseinheiten pro Jahr oder 60 Einheiten pro Monat. Selbst wenn man davon ausgeht, dass man maximal 2 Waffen pro Schießabend regelmäßig Trainieren kann, ist das selbst bei 7 Trainings pro Woche nicht erreichbar (2 (Waffen) x 7 (Tage) x 4 (Wochen) =56 Einheiten pro Monat)
    Meiner Meinung kann man nachträglich die Regeln nicht ändern, die dann zwangsläufig auf eine wesentliche Reduzierung des vormalig legalen Besitz eingreifen.
    Im Steuerrecht sind neue Steuern unzulässig, wenn diese eine erdrosselnde Wirkung haben. Daher bin ich ebenso der Meinung, dass diese neue Regelung zum Bedürfniserhalt verfassungsmäßig unzulässig wäre, so diese denn tatsächlich im Gesetz kommt. Solche gravierenden Änderungen kann man bestenfalls für neue Bedürfnisse gelten machen, jedoch nicht auf den Besitzstand.

  • Ich kenne die Schießkladde im Verein ausliegend nur als Nachweis für den Verband, daß im Falle des Falles eine Versicherung des Verbandes greift.
    Mir selbst mehrfach vom Präsidium des Landesverbandes bestätigt.
    Die Überprüfung der Schießkladde von der Waffenbehörde ist so nicht zulässig, da der Vereinsvorsitzende ja schon den Auszug des SCHIESSBUCHES für den Bedürfnisantrag bestätigt hat.

    Ja natürlich wird sich aufgrund der aktuellen Waffengesetztdiskussionen auch bei dem Nachweis des Trainings mit jeder eingetragenen Waffe einiges an der Überprüfbarkeit ändern.

    Wie das dann ausschaut...
    Keine Ahnung.

    Gruß Toto

  • Überhaupt - bislang wurde bestenfalls das reine Training protokolliert und nicht genau die Waffe, mit der geschossen, bzw. eine Ringzahl erreicht wurde.
    Nach neuer Regel müsste man für jede Waffe ein einzelnes Schießbuch führen und wenn die Behörde dazu auffordert, einen ganzen Stapel von Bedürfnisbestätigungen vom Verband einfordern. Gebühr pro Bedürfnis?

  • Vielmehr wird der Waffenschrank zum Bücherschrank. So viele Unterlagen sind es dann mittlerweile, die zum Waffenbesitz gehören.


    Hallo,

    wieso, muss man die Schießbücher auch unter Verschluss nehmen? Ein offenes Regal 1 m breit und 2 m hoch wird doch für den Anfang reichen, um die Schießbücher chronologisch nach Bänden unterteilt auf zu nehmen.

    Diesen Wahn von Nachweisen haben wir doch in einigen Berufen schon seit Jahren in immer stärker zunehmendem Masse. Irgendjemand hat damit begonnen und wir müssen lückenlos dokumentieren, wie das heißt. Warum sollten wir hier verschont bleiben von dieser Dokumentationspflicht. Wer halt zu faul ist zu dokumentieren ist automatisch außen vor, ganz einfach. Wir schreiben doch alle gerne oder ihr etwa nicht?


    Gruß Viper1497

    2 Mal editiert, zuletzt von Viper1497 (28. Oktober 2019 um 21:05)

  • Die müssen natürlich nicht im Schrank, aber sie gehören ja zur Waffe. Nebenbei bemerkt - ich habe meine WBKs und andere Papiere in einer Reißverschlusstasche der Sparkasse. Die liegt schon im Tresor.

  • Was ich immer noch nicht verstanden habe: Gilt das Magazinverbot dann auch für freie Waffen, wie Airsoft? Weil wenn ja, dann kann ich gleich aufhören zu sammeln.

    Das würde mich auch mal Interessieren...weil dann kann ich meine ganze Airsoft Sammlung bzw alle Magazine die nur aussehen wie Große wohl entsorgen...das kann doch nicht sein..

  • Im Deliruim..

    Das Delir, lateinisch Delirium (lateinisch delirium, veraltet ‚Irresein‘; von lira ‚Furche im Ackerbeet‘, delirare ‚aus der Furche geraten‘, ‚von der geraden Linie abweichen‘, ‚verrückt sein‘[1] – Plural: Delirien bzw. Deliria) ist ein akuter Verwirrtheitszustand[2] und bezeichnet ein ätiologisch unspezifisches hirnorganisches Psychosyndrom, das einen lebensbedrohlichen Zustand[3] darstellt. Beim Delir handelt es sich gemäß Schüttler um eine akute, körperlich begründbare Psychose.[4]

  • Jaja - schön, schön - zum Einen fehlt da mindestens 75% des restlichen Murkses, was da noch in das Geset,... soll, zum Anderen geht das im Eigenanhimmeln und der Ignoranz unter - und meine Oma fühlt sich dann ja nicht mehr so sicher, wenn -- ach nee, ich mag nich mehr --- es gibt halt Leute, die sind Beratungsresistent und überzeugt von dem, was sie anrichten - man wird sehen, ...

    Äh, und woran merken die "Großen" dass ihre Macht schwindet - die bejubeln sich selbst noch, wenn sie bloß 1% der Wählerstimmen haben :laola::party: - und man kopulier, ... äh koaliert halt solange mit jedem, bis man eine regierungsfähige Mehrheit beinander hat - Lächerlitsch!!!