Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 187.967 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Nö. Ich habe nichts diesbezüglich gelesen.

    Siehe Post 22.

    Edit: Hier habe ich einen Satz gefunden welcher dies eindeutig sagt: Zitat aus dem Entwurf vom 22.05.19
    "Salutwaffen müssen künftig in die Kategorie eingeordnet
    werden, der die Ursprungswaffe vor ihrem Umbau angehört hat."

    Dies bedeutet also dass zbsp. eine Vollautomatische AK47 in der Salutausführung dann plötzlich Kategorie A wäre und somit wieder zu den verbotenen Waffen zählen würde.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    Einmal editiert, zuletzt von El Tadashi (9. Juni 2019 um 13:16)

  • Ich denke, es lohnt sich noch nicht so viel Energie in diesem Entwurf zu stecken. Ich glaube zwar nicht mehr an große Änderungen, aber letzte Änderungen vor der endgültigen Beschlussfassung sind dennoch wahrscheinlich.

    Allerdings was das deliktrelevante Risiko von deaktivierten Waffen zum Rückbau zu wieder schussfähigen Waffen betrifft, so wundert mich deren Unterscheidung von Salut und Deko. Mit genug krimineller Energie gepaart mit dem richtigen Werkzeug dürfte es keinen Unterschied machen. Daher würde es mich wundern, wenn man Salutwaffen mit Altbeständen registrierpflichtig macht und Dekowaffen zumindest bei Altbeständen unberücksichtigt lässt, insbesondere bei vormaligen Vollautomaten.
    Man darf ja nicht vergessen, dass es schließlich das vordergründige Ziel der EU-Kommission war rückgebaute Waffen durch einheitliche EU-weite Regeln der Deaktivierung zu verhindern.

    Wie ich ja schon vorher in diesem Forum sagte, scheint mir eine EU-weite Regelung zu Standards der Deaktivierung durchaus sinnvoll. Denn es darf ja nicht sein, dass man einfach Dekowaffen in verschiedenen Ländern kauft und durch Mischen und einfache Bearbeitung der Teile eine funktionsfähige Waffe erhält. Das insbesondere unter der Tatsache, dass Grenzübertritte innerhalb der EU keine Warenkontrollen stattfinden.
    Mich stört nur die Tatsache, dass man neue Regelungen einführt, die mit der ursprünglichen Intension rein gar nichts zu tun haben. Das ist klar nach dem Motto - wenn schon in die Kiste gegriffen wird, werden auch andere Verbotswünsche erfüllt.
    Das wird auch so weiter gehen, befürchte ich.

  • ehemals vollautomatische kriegswaffen welche nun dekowaffen sind zu verbieten wäre wohl ein schlechter witz. viele sammler haben die in der sammlung wiel sie die technik interresiert und die entwicklungsgeschichte. die bekommt man halt nur deaktiviert!!! ich könnte mir vorstellen das bei teilsätzen oder dekos ohne zertifikat eine frist gestellt wird diese dann nach eu-verordnung umbauen lassen zu müssen!

  • viele sammler haben die in der sammlung wiel sie die technik interresiert und die entwicklungsgeschichte. die bekommt man halt nur deaktiviert!!

    Auf persönliche Begehren wird man keine Rücksicht nehmen. Es kommt nun drauf an, inwiefern man Alt-Bestände berücksichtigt und wie man überhaupt Deko und Salut behandelt wissen will.

  • Tipp: du solltest in deinen Ausführungen stets konkretisieren, wovon du sprichst, Deko und Salut nicht durcheinanderwürfeln.

    Das tue ich nicht, jedoch hege ich berechtigte Befürchtungen dass dies dann auch für Alt-Deko, EU-Deko und sowieso für Teilesätze gelten wird. Nichts anderes habe ich geschrieben. Lies bitte vorher alles was geschrieben wurde bevor Du auf einen Post reagierst, denn sonst kapierst Du offensichtlich den Zusammenhang nicht.

    Und kleiner Tipp an Dich: Du solltest Dich nicht zu dem Thema äußern wenn du offensichtlich den Entwurf vom 22.05.19 nicht gelesen hast wie Du behauptest, sonst hättest Du ja gleich auf der ersten Seite den von mir zitierten Satz gelesen.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Du sprichst wirres Zeug.

    In dem Entwurf steht NICHTS zu geplanten Verboten von ex-full-auto Dekos. In keiner Silbe.
    Da kannst du berechtigte Befürchtungen hegen, bis du schwarz wirst, denn dies ist in dem letzten Entwurf so nicht formuliert.

    Du fühlst Dich in deiner Seifenblase wohl sehr sicher?! Hirn einschalten wäre angebracht.

    Salutwaffen sind zukünftig wenn es so kommt wie in dem Entwurf drinnensteht klar, bedürfnispflichtig (Theater-Film-Brauchtumspflege etc.)
    Salutwaffen welche Vollautomaten sind fallen zurück in Ihre ursprüngliche Einstufung die Kategorie A und sind somit verbotene Gegenstände.

    Dekowaffen werden bei Neuerwerb oder Besitzerwechsel meldepflichtig und müssen wie jetzt schon auf den neuen EU-Dekostandard nachdeaktiviert werden.

    Teilesätze

    Ein weiteres sehr interessantes Zitat aus dem Entwurf diesbezüglich:

    "Erweiterung des Kreises der wesentlichen Teile

    Während die Richtlinie 91/477/EWG bislang den Verschluss, das Patronenlager und den Lauf als wesentliche Teile einer Schusswaffe definiert hat, gehören gemäß Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 91/477/EWG nun der Lauf, der Rahmen, das Gehäuse (gegebenenfalls einschließlich Gehäuseober- und Gehäuseunterteil), der Schlitten, die Trommel und der Verschluss bzw. das Verschlussstück zu den wesentlichen Teilen.

    Es hat somit eine Erweiterung des Kreises der als wesentlich geltenden Teile auf alle für die Funktionsfähigkeit einer Schusswaffe relevanten Teile stattgefunden. Die meisten dieser Teile sind im deutschen Waffenrecht bereits als wesentlich definiert. Anpassungsbedarf ergibt sich aber insofern, als im Waffengesetz bislang lediglich der Rahmen bzw. das Gehäuse einer Kurzwaffe über die Nennung des Griffstücks als wesentliches Teil erfasst ist. Eine entsprechende Erfassung des Gehäuses von Langwaffen enthält das Waffengesetz bislang nicht.
    In Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 91/477/EWG wird Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3, die wesentliche Teile von Waffen und Schalldämpfer definiert, übersichtlicher gestaltet. Jedes wesentliche Teil bekommt eine eigene Nummer unter Nummer 1.3 zugewiesen, um die Auflistung besser lesbar zu machen. Neu definiert wird das Gehäuse von Schusswaffen, das bislang nur für Kurzwaffen (in Form des Griffstücks) als wesentliches Teil galt. Im Zuge der Überarbeitung der Nummer 1.3 wird auch die Definition des Verschlusses erweitert. Statt bei teilbaren Verschlüssen nur das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager abschließende Teil (Verschlusskopf) als wesentliches Teil zu definieren, wird nun auch der Verschlussträger, der für die Dauerfeuerfähigkeit des Verschlusses maßgeblich ist und somit darüber bestimmt, ob der Verschluss ein verbotenes Waffenteil ist, als wesentliches Teil definiert. Die Begrifflichkeiten der Richtlinie 91/477/EWG werden bei der Umsetzung nicht vollständig übernommen, da sich die Begriffe teilweise überschneiden. So ist der Schlitten der Verschluss einer Pistole und der Rahmen das Gehäuse und der Verschluss eines Revolvers. Die Trommel ist bereits über das im WaffG als wesentliches Teil definierte Patronen- oder Kartuschenlager erfasst. "

    Somit wären alle Leute die einen Teilesatz besitzen egal welcher Art im Besitz eines EWB-Pflichtigen Teils nämlich dem Gehäuse, und wenn dieses dann noch ein Vollautomat ist dann hast du richtig Probleme.

    Du siehst also, es gibt genug Anlass zur Besorgnis, und auch wenn scheinbar Dekowaffen NOCH nicht unter diese Verbote fallen, gebe ich Dir Brief und Siegel dass dies sehr bald der Fall sein wird wenn man sich die Entwicklung der Verschärfungen der letzten Jahre ansieht.

    In Neuseeland wurden über Nacht einfach so Halbautomaten verboten, die verantwortlichen Parteien haben einfach nur auf den richtigen Moment gewartet um dieses Verbot durchzuboxen. Und diese Entwicklung findet bei uns in Europa seit dem schrecklichen Anschlag in Paris ebenfalls statt.

    Die Politik kann nahezu nichts gegen den illegalen Waffenhandel tun, muss jedoch Ergebnisse vorweisen was gegen Terrorismus etc. getan wird. Also ist natürlich das Einfachste wenn man die Minderheit der Sammler von Salut,Deko,Teilesätzen weiter reguliert weil man dies gut als effektive Maßnahme verkaufen kann, auch wenn BDK und andere offizielle Stellen sich klar dazu ausgesprochen, und festgestellt haben dass Salut und Dekowaffen nicht deliktrelevante Gegenstände sind und es Terroristen und Amokläufer nicht von ihrem Vorhaben abhalten.

    Hier nachzulesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/ges…icationFile&v=5

    Du denkst vielleicht daß ich spinne?! Daß ist Dein gutes Recht.
    Ich erkenne jedoch im großen Gesamtbild dass die Politik einfach nur Machtlos ist und eben den braven Normalbürger mit Verboten bestraft weil irgendwelche Leute die sich vielleicht nie in Ihrem Leben an Gesetze gehalten haben tun was sie eben tun, und da helfen auch keine Waffenverbotszonen oder Messer die statt 12 nur noch 6cm Lang sein dürfen.

    Die Verantwortlichen haben sogar selbst zugegeben dass sie wissen das die reale Sicherheit dadurch nicht steigt, jedoch die gefühlte Sicherheit der Bürger dadurch gestärkt werden könnte.

    Aber ich schweife zu sehr ab.

    Ich werde natürlich weiter auf der legalen Seite des Waffengesetzes mitspielen, davon begeistert sein muss ich aber deshalb noch lange nicht!

    Ein Hoch auf die gefühlte innere Sicherheit!!! :kotz:

    Gruß Tadashi


    Übrigens: wieviele Salut Umbauten aus scharfen Vollautomaten sind dir bekannt?

    Was meinst Du mit wie viele? Modelle?

    Es gibt genau wie bei Dekowaffen viele Salutumbauten welche vorher ein Vollautomat waren wie PPSH,Thompson,Sten,MP40,AK47 etc. es gibt sicherlich auch viele normale Halbautomaten welche nur wie eine AK47 oder M4 etc. aussehen jedoch nie ein Vollautomat waren. Von diesen ist jedoch nicht die Rede.
    Schau Dich doch einfach mal auf Egun oder manchen Büchsenmacher Shops um, da findest Du Salutwaffen welche mal ein Vollautomat waren.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    Einmal editiert, zuletzt von El Tadashi (9. Juni 2019 um 17:06)

  • Teilesätze sind unkritisch, einfach zusammensetzen und der Drops ist gelutscht.
    KWKG Deko Umbauten haben i.d.R. keine Umbaustempel, ergo kein Thema.

    Einzelne Lower und Upper, ohne den Rest, welche sich in Summe zu einer Deko-Waffe komplettieren ließen, sind natürlich ein heißes Eisen.

    Es gibt genau wie bei Dekowaffen viele Salutumbauten welche vorher ein Vollautomat waren wie PPSH,Thompson,Sten,MP40,AK47

    Ach ja? schick mir mal bitte zu den Salutwaffen einen beliebigen Link.
    Ich kenne ausschliesslich Salut-Umbauten aus Kategorie B/C/D Waffen.

  • Es gibt einen Umbauer der M16A1, Ppsh41 und ich meine auch eine Semi AK auf Salut angeboten hatte, funktionierte mit langen Ladehülsen aus dem Magazin.

    Davon gab es aber nicht viele, dürften auch sehr wenige davon im Umlauf sein.

    https://www.dekowaffen-kaub.de/Salutwaffen-La…affe::3165.html

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  • Ah Ok...

    Waren davor aber keine Semis...

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  • Ja, z.B. bei der PPSH.

    Die Basis für den Salutumbau war aber jeweils regulär eine legale Kat-B-Semiauto-Waffe.

    Entwurfstext:
    "Salutwaffen müssen künftig in die Kategorie eingeordnet werden, der die Ursprungswaffe vor ihrem Umbau angehört hat."

    Da die PPSH als scharfe Kat. B in den Geltungsbereich des WaffG gelangt ist, ist dies die Basis für den den Umbau auf Salut.