Nachtzielgeräte für Jäger werden erlaubt

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.561 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2019 um 17:35) ist von pb207.2.

  • Wenn ich es richtig lese geht es nur um Vorsatzgeräte. Nachtzielgeräte bleiben daher wohl weiterhin verboten. Die Vorsatzgeräte sind jetzt schon zum großen Teil erlaubt. Die Jagdrechtliche Nutzung der Geräte soll auch bleiben.
    Irgendwie kann ich nicht erkennen, was die große Änderung zum aktuellen Stand sein soll.

  • Ich kann mich irren,aber bislang sind doch selbst Vorsatzgeräte illegal oder vertue ich mich da gerade?Zumindest wenn sie entweder fest mit der Optik verbunden wurden,fest montiert waren oder eine Montage angebracht war mit welcher sie an der Waffe montiert werden konnten.
    Sie werden benutzt aber rein rechtlich verstoßen sie gegen die bisherigen Regelungen.Bisher gab es nur Ausnahmen wenn in behördlichem Auftrag gehandelt wurde.War glaube ich Stand Anfang 2018.
    Bisher wäre es also nur erlaubt das Teil vor die Optik zu halten oder es zu montieren wenn ein behördlicher Auftrag vorliegt.

  • Ich kann mich irren,aber bislang sind doch selbst Vorsatzgeräte illegal oder vertue ich mich da gerade?

    So ist es auch. Man darf (noch) nicht ein Nachtsichtgerät in Verbindung mit einem ZF zum Nachtzielgerät machen. Zudem wäre die Benutzung nach Bundesjagdrecht verboten.
    Ob es nun um reine Vorsatzgeräte oder komplette ZF mit Nachtzielfunktion geht, scheint mir nebensächlich. Zudem - so vermute ich zumindest - wären reine Nachtzielgeräte für die Tagesnutzung weniger sinnvoll bzw. sogar nicht zu gebrauchen.
    Ich bin nur über den "Tabubruch" verwundert, wo doch das bislang strengstens untersagt war und konnte mit bislang eine Ausnahme für Jäger auch nicht vorstellen.

  • Man bkommt halt Angst vor der afrikanischen Schweinepest und erhofft sich eine deutliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes.

  • Sicher, das steckt dahinter. Man hat ja bereits einige Langesjagdgesetze geändert, die dann eine Art zwangsweise Bejagung ohne Zustimmung des Pächters erlauben.
    Nach Expertenmeinung scheint es so zu sein, dass die ASP kommt. Man weiß nur nicht wann. Berichte aus China lassen ja Übles erahnen. Daher wohl der Gedanke dem Jäger erweiterte Mittel zu erlauben, denn für eine effektive Bejagung von Schwarzwild muss auch Nachts geschossen werden. Das erlaubt ja auch das Jagdrecht schon, aber die Nachtjagd ist schwierig. Jäger meiden Vollmondnächte, weil das Schwarzwild sehr gut äugen kann. Ist es aber stockfinster, kann man mit noch so guten Zielfernrohren auch keinen sicheren Schuss antragen. Daher macht Nachtsichttechnik schon Sinn, will man mehr Strecke haben.

  • Ich kann mich irren,aber bislang sind doch selbst Vorsatzgeräte illegal oder vertue ich mich da gerade?

    Du irrst halb. Das betrifft Vorsatzgeräte die ausschließlich für die Montage mit einer Zieleinrichtung vorgesehen sind. Universal Vorsatzgeräte für andere optische Geräte z.B. Ferngläser, die über einen Adapter auch für ZFs passen gibt es genügend erlaubte. Das Montieren auf dem ZF ist ohne Auftrag aber verboten.
    Nun soll das Montieren auf dem ZF durch das Waffenrecht erlaubt werden, die Verwendung aber durch das Jagdrecht verboten bleiben. Irgendwie erschließt sich mir der Sinn dabei nicht.

  • Sorry,ich hatte mich unglücklich ausgedrückt.
    Jäger haben eine gute Lobby,das wird sich auch in den Jagdgesetzen bald zeigen.

  • Ich glaube, man hat eher Angst vor den besseren Nachtsichtgeräten oder Wärmebildgeräten, die ohne aktive IR-Aufhellung funktionieren. Die Billigen für den zivilen Bereich sind doch eher nur bedingt tauglich. Erst recht die Vorsatzgeräte, bei denen wenig Platz für die notwendige Technik bleibt.

    Ich persönlich halte jede Art von Hilfe für eine sichere Erkennung eines Tieres für sinnvoll.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ich bin auch überrascht, dass das jetzt erlaubt sein soll.
    Ich hatte wenn, dann schon im ersten Entwurf der Waffenrechtsnovelle damit gerechnet und als dass nicht drin war, geglaubt, es sei vom Tisch.
    Der Artikel bei WuH verwirrt mich allerdings. Hier wird von "Nachtzielvorsatztechnik" geschrieben.
    Aber eigentlich wird zwischen Nachtsichtvorsatz und Nachtzieloptik unterschieden. Vorsatzgeräte sind Dual Use Ware und legal, solang nicht auf Waffen montiert, Nachtzieloptik ist immer illegal für Zivilisten.
    Vorsatzgeräte haben auch kein Absehen.
    Dass es aus Angst vor besserer neuer Technik passiert, glaube ich nicht.
    Die aktuell erhältlichen Geräte sind schon ausreichend geeignet.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich bin auch überrascht, dass das jetzt erlaubt sein soll.

    Wollen wir mal abwarten wie die genaue Regelung lauten wird und ob es noch weitere Einschränkungen und Bedingungen geben wird.
    Ich werde mal die Preisentwicklung beobachten, die einige Zeit nach dem Verbotsentfall sinken dürften.

    Der Artikel bei WuH verwirrt mich allerdings. Hier wird von "Nachtzielvorsatztechnik" geschrieben.
    Aber eigentlich wird zwischen Nachtsichtvorsatz und Nachtzieloptik unterschieden.

    Ich vermute mal, komplette Nachtsichtzielfernrohe haben militärischen Vorbehalt und sind zivil gar nicht erhältlich. Irgendwie ist das ja mit den Nachtsichtgeräten in den oberen Klassen - ich glaube zivil nur bis Gen 2+ erhältlich - auch schon jetzt so.
    Außerdem vermute ich weiter, dass diese speziellen ZF bei Sonnenschein bzw. tagsüber nur stark eingeschränkt nutzbar sind und damit jagdlich unbrauchbar sind, so dass auch Vorsatzgeräte interessant sind, auch des Preises wegen. Letztlich lassen sich m.W. Vorsatzgeräte auch als Monokular allein nutzen, wie auch wohl an verschiedene ZF leicht anpassbar sein dürften.

    Wie auch immer, die Sache bleibt spannend, wenn das auch angesichts des Preises weiterhin ein kaum gesehener Exot sein wird. Brauchbare Geräte dürften weiterhin weit oberhalb eines Spitzen-ZF bleiben, bzw. die Kombination durchaus Preise nahe eines Kleinwagens entsprechen..

    Aber immerhin, die Politik ist auch fähig gewisse Erleichterungen im Waffenrecht zu schaffen. Wer hätte das gedacht!
    Nachtrag: Immerhin insgesamt 5. Erleichterung der letzten Jahre:
    Neue gelbe WBK
    Entfall der 0,08 J bei Softair
    Neuregelung 2-Schuss Halbautomaten
    Vermutlich Freigabe SD
    Vermutlich Freigabe Nachtzieltechnik

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (6. Juni 2019 um 12:08)

  • Aber immerhin, die Politik ist auch fähig gewisse Erleichterungen im Waffenrecht zu schaffen. Wer hätte das gedacht!

    Das Verbot beruht auf der Angst der Jäger vor Wilderern.
    Die Zeiten ändern sich, Wilderer sind kein ernst zu nehmendes
    Problem mehr und die Sauen sind am Tag immer schwerer
    zu erlegen - ergo ändert man das Gesetz.
    Schön wäre es ja wenn auch das Beleuchtungs-Verbot aus
    der Mottenkiste fliegt...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das Verbot beruht auf der Angst der Jäger vor Wilderern.

    Nicht nur. Man befürchtet die Verbreitung dieser Gegenstände in dunkle Kanäle. Denn zwangsläufig werden diese Sachen auch mal verloren oder werden bei Hauseinbrüchen gestohlen.

    Schön wäre es ja wenn auch das Beleuchtungs-Verbot aus
    der Mottenkiste fliegt...

    Jagdlich hat man bereits die Jagd unter Lampenlicht teilweise erlaubt, was ansonsten auch verboten war. Allerdings nicht mit montierten Lampen an der Schusswaffe. Das bleibt verboten.
    Aber dennoch ist diese Forderung nicht falsch, denn Nachtsicht/-zielgeräte sind ohne Infrarotaufhellung auch sinnlos. Wer es nicht weiß: Alle Nachtsichtgeräte sind Restlichtverstärker, die ein gewisses Restlicht benötigen. In wirklich stockfinsterer Umgebung sind auch sie nutzlos, wie bei wirklich geringstem Licht die Verstärkung so hoch geregelt wird, dass man nur ein reichlich vergrieseltes Bild sieht.
    Im Gegensatz dazu die Wärmebildkameras, die aber auch nur Wärmequellen sichtbar machen kann, allerdings das auch bei absoluter Dunkelheit. Damit kann man nur schwerlich jagen, weil man nur Umrisse sieht und Wild nicht genau ansprechen kann.

    Wo wir schon mal dabei sind - wäre ein Kombination von Nachtsicht- und Wärmebildtechnik bei gleichzeitiger Bildumsetzung nicht ideal? Habe ich aber auch noch nie gesehen.

  • Stimmt, hier in Deutschland sind Nachtsichtzielfernrohre nicht zivil erhältlich.
    Im benachbarten Ausland ist die Lage schon anders.
    Aber bis Gen. 3 bekommst du auf dem freien Markt. Ist halt sehr teuer.
    Die Röhrengeräte taugen natürlich nicht für den Einsatz bei Tag, aber mit digitalen Geräten ist das kein Problem.
    Hier ist auch der Preis halbwegs human.
    Taugliche digitale Vorsatzgeräte (Pulsar, Nivex) liegen zwischen 1,2 und 1,9k€.
    Gute Röhren starten bei 2,5-3k€.
    Die haben aber den Vorteil, oftmals ohne IR-Aufheller auszukommen, im Gegensatz zu digitalen.
    Mit der Erleichterung stimme ich dir zu,
    das zeigt auch die geplante pauschale Bedürfnisregelung für SD für die Jagd.
    Die Frage ist nur, wieviele (unnötige) Kröten wir dafür schlucken müssen?

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich muss gestehen, ich habe mich eben wegen diesem Verbot noch nie damit beschäftigt. Ich habe aber mal ein billiges Handgerät von Aldi gekauft.

  • Grade mal geguckt, nimmt man das Bundesjagdgesetz streng, wäre die Jagd mit Dual-Use Vorsatzgeräten erlaubt. In Paragraph 19 sachliche Verbote ist von "Nachtzielgeräten" die Rede, die für Schusswaffen bestimmt sind. Und Dual Usw Vorsatzgeräte sind keine Zielgeräte. Man darf nach BJG nur nicht den IR-Aufheller einschalten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Restliche Klarstellung tut aber Not und wird sicherlich auch folgen.
    Was nutze eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, wenn man das nicht nutzen kann. Das würde dem Bedürfnisprinzip auch zuwider laufen. Das erst recht, weil man mit Sicherheit diese Geräte, wie auch den SD nur an Jäger mit gültig gelösten JS abgeben wird. Das impliziert ja das Bedürfnis zur Jagd.

  • Ich muss gestehen, ich habe mich eben wegen diesem Verbot noch nie damit beschäftigt. Ich habe aber mal ein billiges Handgerät von Aldi gekauft.

    Die hatten früher alte russische Gen1 Röhren verbaut. Ein Bekannter hat auch so ein Ding und ich hab mal durch geschaut. Ist keine Offenbarung, vor allem durch den wohl technisch bedingten Fischaugeneffekt.
    Ein modernes vernünftiges und digitales NSG kann da einiges mehr.
    Ich kann die die digitalen von Aldi nicht, aber ich habe ein Bushnell Equinox Z 6x50. Die Bilder davon sind schon wirklich brauchbar.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Entweder IR Aufhellung oder nicht ideale Qualität. Da gibt es nur wenig mit besserer Qualität. Das hat Nichts mit moderner, besserer oder Militärtechnik zu tun.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Im Gegensatz dazu die Wärmebildkameras, die aber auch nur Wärmequellen sichtbar machen kann, allerdings das auch bei absoluter Dunkelheit. Damit kann man nur schwerlich jagen, weil man nur Umrisse sieht und Wild nicht genau ansprechen kann.

    Ich vermute mal du hast noch durch keine hochwertige WBK geschaut? Die WBK offenbart einiges, z.B. angezogene Striche, was man mit dem Nachtsichtgerät nicht sieht.


    Die Frage ist nur, wieviele (unnötige) Kröten wir dafür schlucken müssen?

    Nach dem Plan wird dann wohl aus den bisher frei erwerbbaren Vorsatzgeräten ein der Schusswaffe gleichgestelltes Gerät. Mit allen Nachteilen bei Kauf, Versand, Transport und Lagerung.