Lagerung von Scharfer - Munition

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.860 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Juni 2019 um 11:00) ist von Jeri Ryan Fan.

  • Hallo zusammen,

    ich war heute mal bei Frank & Monika Shoppen, da gab es sehr günstig die 22lr. zum Schnäppchenpreis....
    hab gleich mal den ganzen Vorrat von 20000 Patronen aufgekauft.
    Bei Bezahlung sagte der freundliche Verkäufer, aber bitte immer nur in 5000 Schuss Gebinden lagern.
    Im ersten Moment wusste ich nicht was ich sagen sollte und sagte dann Ja natürlich.

    Gibt es ein § der mir die Lagerung von nur 5000 Patronen erlaubt. Ich meine bei meiner Sachkundeprüfung fordert der Gesetzgeber doch nur ein Blechbehältnis, mit Schwenkriegelschloss.

    Nichts desto trotz könnte ich zwar die Munition in mehrere Waffenschränke usw verteilen aber eigentlich wollte ich die 20000 Schuss in einem Stahl-Spind lagern, Gesetzlich finde ich nichts was dagegenspricht. Wisst ihr mehr wie ich?
    Gab es Änderungen die ich verschlafen habe :sleeping: ?

    als Wiederlader kommen bei mir etliche 1000 Schuss zusammen.... KK kann man ja nicht Wiederladen das ist die einzige Mun die ich auch tatsächlich zusammengesetzt kaufe.

    Mit freundlichen Grüßen
    und danke im Voraus.

  • Gibt es ein § der mir die Lagerung von nur 5000 Patronen erlaubt. Ich meine bei meiner Sachkundeprüfung fordert der Gesetzgeber doch nur ein Blechbehältnis, mit Schwenkriegelschloss.

    Eine mengenmäßige Begrenzung ist mir nicht bekannt. Hier in dem Merkblatt klick ist davon auch nicht die Rede.

    Eventuell habe ich das aber auch verschlafen, davon gehe ich aber nicht aus.

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Mach Dir da keine Sorgen, da ist die Gesetzeslage unverändert.

    Je gefährlicher der Gegenstand, desto lascher die Aufbewahrung.
    Waffe - Hochsicherheitstresor
    Munition - Stahlspind
    Schwarzpulver - Holzkiste

    C4 wird man dann wahrscheinlich offen lagern dürfen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Wie ist das mit dem Gefahrgutrecht ?
    Schon mal an den Transport solcher Gefahrgüter im Auto gedacht ? Vielleicht meinte der das ?
    Bis 2003 durften bis zu 5kg Munition (Gesamtbruttomasse) transportiert werden.
    Jetzt ist das glaube ich so, das PRIVAT 50kg Munition (auch wieder Gesamtbruttomasse) ohne weiteres transportiert werden dürfen. Ab 50kg dann mit Schild am Auto, in zugelassener Transportverpackung, Ladungssicherung, notwendige Papiere (z.B. Gefahrgutmerkblätter) , Feuerlöscher.......
    Jetzt rechnen wir mal KK Patrone 4g/stk * 20000stk = 80000g plus sagen wir mal 15kg Verpackung, macht 95kg Gesamtbruttomasse.
    Herzlich willkommen bei einem echten Gefahrguttransport. Wenn da was schief geht, ist auch die Zuverlässigkeit futsch.

    Oder ist da was falsch dran ?

  • Ein Minenfeld das. :P Der Transport ist aber eh schon erfolgt und die Lagermenge nur von den persönlichen Möglichkeiten begrenzt.
    20.000 Schuss CCI reichen dann vermutlich auch um sich bis ans Lebensende Vorwürfe zu machen, dass man nicht lieber 15.000 Schuss vernünftige Muni geholt hat :D

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Jetzt rechnen wir mal KK Patrone 4g/stk * 20000stk = 80000g plus sagen wir mal 15kg Verpackung, macht 95kg Gesamtbruttomasse.
    Herzlich willkommen bei einem echten Gefahrguttransport. Wenn da was schief geht, ist auch die Zuverlässigkeit futsch.

    Nein schon richtig wir waren mit 2 Fahrzeugen vor Ort welche jeweils 10000 Schuss transportiert hatten, von daher bin ich auch schon auf die 50 Kg Bruttomasse gekommen, mir ging es aber ja nicht um den Transport, sondern um die Lagerung. Trotzdem Danke.

  • Das war bestimmt eine Grüne und die hat sich um zwei Nullen vertan. Wenn es nach denen ging, wären 50 Schuss die größte Abnahmemenge.

  • Was mich mal wieder stört, ist das dort keine Quelle, kein Datum und kein Bezug zum Gesetzesstand angegeben ist.

    Ist doch angegeben:
    Unter 50 Kg Bruttomasse nicht ADR/GGVSE, darüber ADR 1.1.3.6

    Unter 50 Kg gilt der private, vereinfachte Transport. Aber es sind Mengen bis zu zulässigen Beladungsgrenze des Fahrzeugs möglich. Dann gelten hat die genannten Bedingungen, also Kennzeichnugspflicht und Feuerlöscher.

    In der Ausgangsfrage ging es aber um die (private) Lagerung von ... und die ist nicht beschränkt.

  • Als Sammler habe ich ein Stahlblechschiebeschrank wo ich meine geladene Munition drin lagere. Schwenkriegel muss man halt realisieren, was aber auch nicht die wahnsinns Herausforderung ist.
    Und im Zweifelsfall einfach mit dem Sachbearbeiter reden und ihm dokumentiert mit Bildern zur Verfügung stellen, dann bist du auf der ganz sicheren Seite und er kann sich ggf. Besuche sparen. Kommt halt drauf an, ob man einen netten Sachbearbeiter hat.