Verlängerter Mündungsschoner

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.755 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Mai 2019 um 17:24) ist von John-ADA.

  • Hallo Gemeinde,

    für meine neue Zoraki habe ich mir einen Mündungsschoner bestellt. Dieser verlängert den Lauf um ca. 3 mm.

    Jetzt habe ich mir überlegt, einen verlängerten Mündungsschoner anfertigen zu lassen. Dieser sollte den Lauf max. 20 mm verlängern. Der Mündungsschoner wird ja wie ein Raketenbecher aufgeschraubt und soll direkt am Lauf einen Innendurchmesser von 5 mm haben und am Ende des Laufes 8 mm.

    Nun meine Frage: Ist dieser verlängerter Mündungsschoner schon strafbar?

    Bei Egun werden ja sogenannte Skelettkompensatoren angeboten... Wie steht es bei denen?
    ( http://www.egun.de/market/item.php?id=7386302 )

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Beste Grüße
    Schelz

  • In das Aufsatzrohr könnte man ein Geschoss laden und dann mit über 7,5 J verschießen. Eventuell gibt es irgendwo eine Regelung, dass ein Lauf mit weniger als doppelter Kaliberlänge doch legal ist, finde ich aber gerade nicht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Anlage 1 zum WaffG (zu §1 Abs.4). Begriffsbestimmungen - Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1.3.1

    "1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; "

    Kann mir das bitte mal einer übersetzen?

    Danke!

  • Kann mir das bitte mal einer übersetzen?

    So schwer ist das nicht.
    Lies es Stück für Stück. Fang hinter dem Semikolon in der zweiten Zeile an (der Lauf ist ein). . . 8)

  • So schwer ist das nicht.Lies es Stück für Stück. Fang hinter dem Semikolon in der zweiten Zeile an (der Lauf ist ein). . . 8)

    Ok.. aber das sagt ja gar nichts über eine Laufverlängerung aus... Es besagt nur, dass ein Lauf mindestens zweimal so lang wie das Maß des Kalibers sein muss...

  • Ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
    Wenn Lauf, dann weiter im dicken Buch mit den Paragraphen! Wenn kein Lauf, dann Buch zu und l.m.a.A.!

    Dieser sollte den Lauf max. 20 mm verlängern.

    Also Lauf! Dann viel Spass beim Lesen der nächsten 300 Seiten . . . 8)

  • Also wenn ein Foren-Mitglied schreibt "l.m.a.A." hat es wirklich keinen Sinn. War nur eine Frage, habe auf logische und intelligente Antworten gehofft...

    Wenn man etwas weiß, kann man doch mit der Sprache rausrücken und nicht so ein Geheimnis drumrum machen. Was soll der Sche*ß? Soll das witzig sein?

    Sorry... manchmal verstehe ich einige Kommentare nicht so ganz...Das kommt daher, dass man im geschriebenen Wort Ironie oder Sarkasmus schlecht erkennen kann...

    Einmal editiert, zuletzt von Schelz (13. Mai 2019 um 00:14)

  • Also wenn ein Foren-Mitglied schreibt "l.m.a.A." hat es wirklich keinen Sinn.
    Wenn man etwas weiß, kann man doch mit der Sprache rausrücken
    Schrotty, Du musst mir wirklich nicht mehr antworten! Danke.

    Will ich aber, nur gegen Begriffstutzigkeit kann ich auch nichts machen . . .
    . . . und an deinem Ton kannst du auch noch arbeiten, oder in deiner Kneipe anschlagen.
    Richtig lesen !!!
    Wenn es nach dem Gesetz kein Lauf ist - also kürzer als 2 x Kaliber, dann l.m.a.A.
    Dann greift das WaffG nicht mehr und du kannst machen was du willst.
    Wenn du auf deinen 20mm bestehst, trifft dich die volle Härte des Gesetzes
    und auf dich kommen noch 300 weitere Seiten an Paragraphen und Vorschriften zu.
    Jetzt endlich begriffen . . . 8)

  • [....] und soll direkt am Lauf einen Innendurchmesser von 5 mm haben und am Ende des Laufes 8 mm.

    Nun meine Frage: Ist dieser verlängerter Mündungsschoner schon strafbar?

    Abgesehen davon, dass das waffenrechtlich vermutlich eine sehr dunkle Grauzone ist, stellt sich mir die Frage: Was soll dieser Trichter bewirken?

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • MINDESTLÄNGE des Laufes

    . . . und alles was kürzer ist, ist kein Lauf ! Auch wenn es so aussieht.
    Hier kommt es ausnahmsweise doch mal auf die Länge an . . . 8)

  • meine Fresse... Warum schreiben die das denn nicht gleich so hin?

    Also, um es kurz zu machen... Das Kaliber der Zoraki beträgt ja 9mm.... also dürfte die Laufverlängerung max. 18 mm betragen, wenn die Laufsperre bündig vorn am Lauf abschließt....

  • Allerdings würde ich es nicht auf den letzten Millimeter ankommen lassen -
    wenn du etwas vorladen kannst wird es schon wieder heikel, dann greifen andere Bestimmungen.
    Egal was du machst, das Eis ist immer dünn . . . 8)

  • Abgesehen davon, dass das waffenrechtlich vermutlich eine sehr dunkle Grauzone ist, stellt sich mir die Frage: Was soll dieser Trichter bewirken?

    Die Laufsperre ist viel zu gut zu erkennen. Ich will nichts vorladen oder so...
    Das soll ja auch kein Trichter sein, sondern eine bzw. zwei Bohrungen... die am Lauf soll 5 mm betragen und die andere 8mm...kurz: ich hau mal ein Bild rein

  • Die normalen Gewindeschoner (3-5mm) reichen, eventuell noch etwas schwarze Farbe auf die Laufsperre.
    Da bist du immer auf der sicheren Seite . . . :thumbup:

    Ich will nichts vorladen oder so...

    Versuche das mal im Lauf einer Ermittlung glaubhaft rüberzubringen . . . ;(8)

  • Hab ich mir gedacht...
    Oder ein paarmal schießen, davon wird die Sperre auch schwarz.

    Nimm lieber ne andere Waffe, wo die Sperre nicht so auffällig ist.

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Die normalen Gewindeschoner (3-5mm) reichen, eventuell noch etwas schwarze Farbe auf die Laufsperre.
    Da bist du immer auf der sicheren Seite . . . :thumbup:

    Versuche das mal im Lauf einer Ermittlung glaubhaft rüberzubringen . . . ;(8)

    Die ist ja schon schwarz und trotz des jetzt schon aufgeschraubten Mündungsschoners trotzdem noch zu erkennen.. ausserdem ist das Durchgangsloch mit 5 mm etwas zu klein.


    Hab ich mir gedacht...
    Oder ein paarmal schießen, davon wird die Sperre auch schwarz.

    Nimm lieber ne andere Waffe, wo die Sperre nicht so auffällig ist.

    Ich mag aber die Zoraki, grade wegen ihrer Magazinkapazität. Ausserdem ist sie echt ein Handschmeichler (kein Scherz). Ein Nachteil hat sie aber in meinen Augen: miese Sicherung.

  • Leute, Leute, Leute...

    Hier handelt es sich um einen GASlauf, die Sache mit der Länge von "mindestens zwei Kalibern", um tatsächlich ein Lauf zu sein, ist also irrelevant, denn ein Gaslauf hat kein Kaliber!

    Beim Gaslauf gilt aber was anderes:
    Die Sperre muss so weit nach vorne reichen, dass sie höchstens soweit vom Laufende entfernt ist, wie der Lauf dort Innendurchmesser hat (um ein >7,5J schaffendes Vorladen zu verhindern).
    Hat das Rohr oder das Gewinde im Mündungsbereich innen also sagen wir mal 7mm, darf die Sperre höchstens 7mm von der Mündung entfernt sein.
    (Oder wars gar nur die Hälfte des Durchmessers? Grad vergessen!)

    Erfüllt eine Laufverlängerung diese Bedingung?
    Ich glaube nein!


    Nun kann man natürlich sagen: "Ja aber die Zusatzäufe für Pyros!"
    Stimmt.
    Nur sind die vom Hersteller genau so gebaut, dass das, was aus ihnen verschossen wird, nicht mehr als 7,5J erreicht.
    Es gibt nun nur eine recht begrenzte Zahl an Laufgewinden, deshalb passen auch Becher an Waffen, an denen sie mehr erreichen.
    Deshalb gibt es seit einigen Jahren auch PTB-Nummern auf Bechern, damit klar ist, woran sie verwendet werden dürfen und woran nicht.
    Nicht bestimmungsgemäß drangeschraubt - böse!

    Ein selbstgefrickelter Laufaufsatz oder Becher erfüllt weder die eine noch die andere Bedingung, ermöglicht aber gut das Vorladen.
    Was wird da die Rennleitung wohl von halten?


    Stefan

    ps:
    Die gute alte Reck Miami 93 hatte auch eine Laufverlängerung zum Draufschrauben, so 30-35mm lang.
    Das Ding hatte eine eigene Sperre eingegossen.
    Und das war noch zur guten, alten 8mm-Zeit!