Petition von Katja Triebel gegen die unverhältnismäßige Verschärfung des Waffenrechts.

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 11.620 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2019 um 10:04) ist von Oblatixx.

  • Hieß es nicht dass Deutschland sein eigenes Süppchen in Sachen Magazinverschärfung/-Verbot kocht, und über die Vorgabe des EU Entwurfes weit hinausgeht?
    Weshalb sollte es also unabwendbar sein?

    Es ist eine Tatsache, dass Deutschland in Sachen Magazinverschärfung keinen eigenen Weg gehen kann, weil eben zwingende EU Vorgabe. Aber es könnten mehr oder weniger große Ausnahmen, insbesondere beim Altbesitz und für Sportschützen gemacht werden. Genau davon ist nichts zu lesen, obwohl der EU Rat ausdrücklich diese Ausnahmen zulässt.

  • Wow, eine ernst gemeinte Frage gestellt und 2 blöde Antworten bekommen. Sorry, ihr Allwissenden. :rolleyes:

  • Gilt das mit der Magazinbeschränkung bei Lang- und Kurzwaffen dann auch für freie Waffen oder wird das nur auf Schärfe Kaliber angewandt werden?

    Wie kann ich mir das sonst bald bspw. beim Softair spielen vorstellen? Die Matches bestehen dann wohl nur noch aus Nachladerei. :/

    So wie ich das mitbekommen habe, betrifft das die erlaubnispflichtigen Waffen.
    Also Jäger oder Sportschützen

    Edit: Nachdem was in Stuttgart passiert ist, wird es bald generell ein Verbot für Schwerter geben...
    Das wird jedenfalls Konsequenz geben

  • So wie ich das mitbekommen habe, betrifft das die erlaubnispflichtigen Waffen.

    Es sind nur Magazine für Zentralfeuerwaffen betroffen. Aber Vorsicht, nach jetzigem Stand gilt das Verbot auch für den Magazinkörper selbst. Das bedeutet, auch große Magazine mit umgearbeiteter 10-Schussbegrenzung oder auch nur das äußere Blechteil ist verboten.

    Also Jäger oder Sportschützen

    Nö - alle Besitzer von diesen Magazinen sind betroffen. D.h. auch der Sammler dieser Dinger, der gar keine Waffen besitzt.

    wird es bald generell ein Verbot für Schwerter geben...

    Das Führen von Schwertern und allen anderen Blankwaffen ist schon verboten. Aber klar, da werden sicher diesbezüglich schon Gedanken in den Köpfen einiger Politiker rumschwirren.

  • "schwertähnlicher" Gegenstand stand bei uns in der Presse.

    Sieht ziemlich nach "Katana" aus

    @Floppyk Alles gut, danke für das näher drauf eingehen :) Jetzt hat der kollege seine antwort bekommen :D

    Ich frage mich: Wenn jemand mit nem Schwert oder so Amok läuft, die Gefahr besteht, dass dieser jemanden Tötet,
    es ist keine Polizei in Sicht, jemand im Besitz von Waffen ist (Jäger, etc..), dürfte dieser ihn kampfunfähig schießen, ohne seine Zuverlässigkeit zu verlieren?
    Klar ist er ja nicht bei der Polizei oder so, aber das wäre Notwehr, um anderes Leben zu schützen

    In Tschechien kam ein Gesetz nämlich raus, dass Sportschützen in soeinem Fall ihre Waffe nutzen dürfen.

  • Wenn jemand mit nem Schwert oder so Amok läuft, die Gefahr besteht, dass dieser jemanden Tötet,

    es ist keine Polizei in Sicht, jemand im Besitz von Waffen ist (Jäger, etc..), dürfte dieser ihn kampfunfähig schießen, ohne seine Zuverlässigkeit zu verlieren?
    Klar ist er ja nicht bei der Polizei oder so, aber das wäre Notwehr, um anderes Leben zu schützen

    Klar dürfte er das. Nennt sich "Nothilfe".

  • Sieht ziemlich nach "Katana" aus

    Ja, sieht nicht nur so aus, ist eins.
    Habe mich auch gewundert. warum überall in der Presse von einem ""schwertähnlichen Gegenstand" die Rede war...
    In der "Blöd" Zeitung war online ein Bild, wo man das Ding genau sehen konnte.

  • Danke, @Floppyk, der Text vom BSSB war interessant und aufschlussreich. Leider scheint der Drops mit den 10 / 20 Schuss ja quasi gelutscht zu sein. Aber vielleicht kommen noch Ausnahmeregelungen? Die Verbände haben offenbar schon einige Erfolge erzielen können.

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • Ich frage mich: Wenn jemand mit nem Schwert oder so Amok läuft, die Gefahr besteht, dass dieser jemanden Tötet,

    Man kann auch mit einem Schraubendreher oder Brotmesser Amok laufen und töten.
    Mir ist seit meiner Beschäftigung mit dem WaffG schon lange klar, dass die Politik mehr dem Aktionismus folgt, als solche Überlegungen anzustellen. Allerdings muss man eingestehen, dass nach solchen Taten viele Bürger nach politischen Konsequenzen schreien und die Politik im Handlungszwang setzt. Das mal etwas allgemeiner ausgedrückt.

    es ist keine Polizei in Sicht, jemand im Besitz von Waffen ist (Jäger, etc..), dürfte dieser ihn kampfunfähig schießen, ohne seine Zuverlässigkeit zu verlieren?
    Klar ist er ja nicht bei der Polizei oder so, aber das wäre Notwehr, um anderes Leben zu schützen

    Dahinter verbergen sich mehrere Fragen, die alle ihre Problemfelder haben.
    Die Polizei ist ein Schutzgarant. Sie muss handeln.
    Der Bürger muss nicht zwingend handeln, insbesondere dann nicht, wenn seine Gesundheit oder sein Leben in Gefahr geraten könnte. Das ist auch bei Hilfeleistungen so, denn ein Nichtschwimmer muss keinen Ertrinkenden retten, weil er sich selbst im Gefahr bringen würde. (Aber er muss andere auf die Situation aufmerksam machen bzw. die Rettung alarmieren.)
    Wie ich schon oft schrieb, kann man grundsätzlich nur schwer urteilen, ob eine begangene Körperverletzung nun unter dem Rechtfertigungsgrund Notwehr entschuldigt ist, oder nicht. Im Grundsatz darf jedes Mittel dazu benutzt werden, einen Angriff gegen sich selbst oder anderen abzuwehren, wobei die Verhältnismäßigkeit aber gewahrt bleiben muss. In der Theorie dürfte ein Straßenpassant eine vom gerade begangenen Bankraub benutzte Pistole aufheben und damit handeln. Aber der Einsatz einer scharfen Schusswaffe im Rahmen der Notwehr darf nur in allerhöchster Lebensgefahr eingesetzt werden. Aber auch Grundsätzlich sind die Grenzen fließen und das wird dann ein Gericht bewerten.
    Weiterhin macht es einen Unterschied, ob ein "Normalbürger" darin verwickelt ist, oder ein Legalwaffenbesitzer. Der dieser ist sachkundig, auch was Notwehr, Notstand usw. betrifft, weil das Bestandteil seiner Pflichtausbildung im Rahmen der WSK war. Da werden dann automatisch strengere Maßstäbe angelegt, weil dieser sich gegenüber der Allgemeinheit besser auskennen muss.
    Übrigens - Eine Notwehrhandlung wird fast immer mit Hauen, Stechen und Schießen gleichgesetzt. Wenn mir jemand meinen Kuli wegnimmt, so verletzt dieser auch ein meiner notwehrfähigen Rechtsgüter, nämlich meinem Eigentum. Meine Notwehrhandlung wäre dann, ich nehme ihn wieder zurück. Jede weitere Handlung wäre klar eine Notwehrüberschreitung.
    Weiterhin kann man auch einfach die Polizei rufen, so man denn Zeuge einer Tat wird.

    In Tschechien kam ein Gesetz nämlich raus, dass Sportschützen in soeinem Fall ihre Waffe nutzen dürfen.

    Ich bin nicht ganz im Bilde, was das tschechisches Waffenrecht betrifft, aber deren Politik wollte das dortige Waffenrecht ändern, so dass jeder Legalwaffenbesitzer diese auch führen darf. Ob das jedoch tatsächlich durchgekommen und nun geltendes Recht ist, bin ich überfragt.
    Ebenso kenne ich nicht deren Regeln in Sachen Notwehr.

  • Es sind nur Magazine für Zentralfeuerwaffen betroffen.

    Bedeutet das, dass Magazine für Randfeuerpatronen nicht betroffen sind?
    Und: Meines Wissens sind die größeren Magazine nur dann verbotene Gegenstände, wenn man eine Waffe besitzt, in die diese Magazine hineinpassen.

    Es grüßt der
    Theo :thumbup:

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (nach Benjamin Franklin)

  • Bedeutet das, dass Magazine für Randfeuerpatronen nicht betroffen sind?Und: Meines Wissens sind die größeren Magazine nur dann verbotene Gegenstände, wenn man eine Waffe besitzt, in die diese Magazine hineinpassen.

    Da herrscht noch immer große Verwirrung, da es ja noch alles ausgehandelt wird wie es im Endeffekt nun kommt.
    Ich hatte aber ebenfalls es Anfangs so mitbekommen wie Du es geschrieben hast.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Die Polizei ist ein Schutzgarant. Sie muss handeln.

    Wenn denn welche da ist. Und nicht gerade mal wieder nur ein "Alibi" Streifenfahrzeug (mit nur einer Person besetzt) halbblind vorbeifährt um "Präsenz" vorzutäuschen!

    Wann wird unsere Regierung eigentlich einsehen, das Sicherheit nicht durch Verbote sondern durch Anwesenheit von Sicherheitskräften erreicht wird!

    Und der Möglichkeit das der Bürger sich im Notfall auch selbst verteidigen kann / darf!

  • Laut EU wisch gilt es für GK die Magazinbeschrenkung sowie Ausnahmegenehmigungen (bei uns keine zu bekommen) . KK ist außen vor. 
    Aber dann kam das BMI und hat die Verwirrung vervollständigt. Laut denen ist alles verboten was nur schon größer aussieht/ist. Somit sind eigentlich auch Airsoft Mag's mit betroffen, da diese wie eines aussehen. So ne Art Anscheinparagraph für Magazine.
    Flinten & Leveractiongewehre mit Röhrenmagazin lass ma mal außen vor, da weiß keiner was oder wie. Gerade bei denen wo 2 Patronentypen passen (zb:357/38Spec.) & ggf. die max. Kapazität überschritten werden kann.

  • Mhm, also, nachdem was ich letzthin in den beiden aktuellen Waffenzeitschriften gelesen habe, sollen sowohl Magazine für Randfeuerpatronen als auch Repetierer mit fest eingebauten Magazinen (z.B. Röhrenmagazine,) von diesen Magazinbeschränkungen ausgenommen sein - denn gerade bei den U-Heblern gehen bis zu 10 Schuss .357 Mag. ins Magazin aber mindestens +1 wenn man .38Spl. nimmt - bei .22lfb und .22Kurz ist das so und, und, und, ...

    Was aber dann wirklich kommt, da walte Hugo???

  • Bedeutet das, dass Magazine für Randfeuerpatronen nicht betroffen sind?

    Habe ich doch deutlich so geschrieben. Was ist daran missdeutig?

    Und: Meines Wissens sind die größeren Magazine nur dann verbotene Gegenstände, wenn man eine Waffe besitzt, in die diese Magazine hineinpassen.

    Das ist falsch. Die Magazine mit... sowie der Magazinkörper werden verbotene Gegenstände. Daran dürfte sich auch nichts mehr ändern. Führt man ein davon betroffenes Magazin in einer Waffe ein, wird auch die Waffe zum verbotenen Gegenstand.
    Auch wenn ich den Sinn dieser Regelung nicht so ganz verstehe, aber offenbar will man das sehr restriktiv handhaben.
    Was ich diesbezüglich geschrieben habe, kann aber nicht abschließend sein, weil im Moment nur ein Entwurf zur Änderung des Waffenrechts existiert. Daran wird ja noch gebastelt. Aber ich befürchte, nach der Sommerpause wird das rasch weitergehen und schnell Gesetz werden.

  • Was jetzt auch Fix seitens Seehofer kommen soll: Für jede Waffe die man besitzt, soll eine 12/18 Schießnachweis erbracht werden. Das heißt mit jede Waffe muss man imm Jahr 12 oder 18 mal geschoßen haben, sonst ist das Bedürfnis pfutsch!