Drohnenabschuss mit Luftgewehr - laut Gericht "verhältnismäßig"! :-D

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 8.873 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Mai 2019 um 09:48) ist von Rifleman.

  • Hab bisher gar nichts von dem Fall mitbekommen obwohl nur ca. 20Km weit weg.

    Man kann sicher beide Seiten verstehen aber hier finde ich das Urteil gut. Leider wird für Drohnenpiloten immer mehr alles eingeschränkt, was mich auch davon abgehalten hat sowas überhaupt erst noch anzuschaffen.

  • Ehrlich gesagt staune ich über das Urteil Bauklötze.

    Was da alles hätte passieren können, wenn der Schütze die Drohne verfehlt hätte und das Projektil irgend was / irgend wen getroffen hätte.

    Hätte, hätte, Fahrradkette.... ;)

  • Vorsicht, ein Spruch des Amtgerichtes ist nicht automatisch geltendes Recht!
    Wenn ich es richtig lese, ging es nur im Zivilrecht um Sachbeschädigung.
    Vom WaffG und Strafrecht war wohl keine Rede.

  • Ich staune das sich so viele darüber freuen, denn jetzt werden einige meinen sie könnten die Dinger einfach abschiessen und dann geht es wieder den
    Waffenbesitzern an den Kragen.
    Schöner Grund um die Waffengesetze weiter zu verschärfen.

  • Über weitere strafrechtliche Verfolgung wird dort nichts erwähnt, sehr sonderbar!
    Das Projektil hätte das Grundstück ja verlassen können.
    Ob der Schütze also so einfach damit durch kommt Zweifel ich mal an.

  • Über weitere strafrechtliche Verfolgung wird dort nichts erwähnt, sehr sonderbar!

    Der Drohnennachbar hatte wohl nur auf Schadensersatz geklagt und die Persönlichkeitrechte d. Beklagten wurden höher gewertet.
    Jetzt wird die Sache gerade in der Presse hochgespielt, keine Ahnung ob die Staatsanwaltschaft da noch öffentliches Interesse drin findet...?

  • Für Luftziele benutzt man halt ein Luftgewehr? Was denn sonst? Aber wer heute noch auf Tontauben schießt, ist eh von gestern! :rolleyes:

    Übrigens- der 1. DT-Airborne NRW sucht noch Mitglieder. Am 1. Mai findet bereits der erste Shootout statt! Vergesst FT und den ganzen Opa-Kram- jetzt wird geballert! :thumbsup:

    Achso- DT steht für Drone-Target. Selbsterklärend... ;)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich habe eine Flinte. Darf ich auch? bittebittebitte :n17:

    Floppyk, klar darfst du!
    Aber bitte wiederverwendbar!

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    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Übrigens- der 1. DT-Airborne NRW sucht noch Mitglieder. Am 1. Mai findet bereits der erste Shootout statt! Vergesst FT und den ganzen Opa-Kram- jetzt wird geballert! :thumbsup:

    Richtig, beste Grüsse ...
    Die Drohnenjäger :thumbup::D

    Edit: Und wenn man eine Offizielle vom Himmel holt, ist man automatisch Turniersieger. :P:thumbsup:

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

    Einmal editiert, zuletzt von Rifleman (29. April 2019 um 22:41)

  • Ich hoffe dass dieser Beschluss Schule macht! Denn das könnte Arbeitsplätze schaffen! An vielen Flughäfen werden Drohnen zu einem Problem und die Polizei ist machtlos- weil sie nicht entsprechend bewaffnet ist! Und selten gute Schützen. Auch für den Falkner ist das nix. Aber für den DT-Jäger mit F-Waffen! :thumbup:

    PS- ich hab nix gegen Drohnen aber auch nix gegen 4,5mm Flaks :D Schön, wenn man so beides verbinden kann ^^

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o