Stage Designs für co2CAS Matches

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 10.165 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Mai 2020 um 10:46) ist von flupp....

  • Ein Colt SAA mit 5,5`` und glattem Lauf wäre ideal.

    Wieso ist glatt besser? Witzige Idee, gefällt mir, aber macht aus den sonst gleichen Bedingungen ein Würfelspiel.

    Besser wäre hier ein LEP, der macht bei Leerschüssen nur klick und der Ladezustand läßt sich mit einem Blick gefahrlos von oben vorn für den Schützen erkennen, das wäre bei einer scharfen auch so.
    Dann wäre es dem Schützen überlassen, ob er die Trommel entriegelt und die 2-3 Klicks weiterdreht, oder mit dem Hahn durchschaltet, oder einfach probiert, bis es knallt. Das hat wieder eine taktisch-sportliche Komponente wie das Nachladen. Blöd dabei ist nur, daß die Chancengleichheit damit aufgehoben wird, aber als "Amberger Roulette" sicher mal legendäre CAS-Klasse... :D

    Die Kutsche könnte man ja innen abblenden, damit der Türrahmen nichts abbekommt.

  • das liest sich ja fast wie das Script eines Western Kinofilms

    :D
    Beim Planwagen könnte man mogeln, indem man eine provisorische Treppe am Kutschbock platziert.
    Natürlich auf der den Zuschauern abgewandten Seite. Dann komm ich auch rauf und wieder runter. ;)

    Und bei der Stage mit dem Beuterevolver hats den Vorteil, dass man nicht nachladen muss und dennoch zwei mal mit Revolvern schießt.
    Gibt ja Schützen mit nur einem Holster und Revolver!

    Ich bin gerade dabei, mir eine Stage für Fußkranke wie mich, zu planen. Mal sehen, ob ichs hin bekomme.

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Wieso ist glatt besser? Witzige Idee, gefällt mir, aber macht aus den sonst gleichen Bedingungen ein Würfelspiel.

    Glatt ist besser, da es verschiedene Materialien und BBs zu lässt.
    So kann man ihn auch dort nutzen, wo z.B. kein Blei gestattet ist und ruiniert sich nicht die Züge.

    Gerade dass der Schütze nicht weiß wo die Dias sind, macht ja den Reiz aus.
    Diese Leerschüsse machen voraussichtlich 2 Sek. Zeitverlust aus. Das ist vertretbar.
    "Amberger Roulette" finde ich Spitze! :thumbup:

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Ob durch die Kutsche schiessen von unserem Vorstand zugelassen wird? Da bin ich mir nicht sicher... als Deckung nehmen geht sicher

    Zur Sicherheit der Kutsche wegen unten durch?
    :loki:
    Indianer
    :cowboy:
    Servus
    :F:
    Bleichgesichter verstecken sich da gen....

    Einmal editiert, zuletzt von Longmire (22. Mai 2019 um 12:31)

  • Zu Stage 3:
    Die Schießposition ist hockend oder knieend, ohne auf der Tischkante auf zu legen, also "in Deckung".

    Ich will nur sehr ungern den moralischen Zeigefinger heben, aber es wäre zu schade, wenn ihr wegen kleiner Unbedachtheiten von offizieller Seite was auf die Mütze bekommt.
    Schiessen aus der Deckung ist ein Merkmal des kampfmäßigen Schiessens und daher nicht zulässig.
    Auf solche Merkmale solltet ihr besonders achten. Nicht, dass irgendwer euch daraus einen Strick drehen kann.
    In den Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind unter "zu 15a" Merkmale aufgelistet, die nicht in sportlichen Schiessparcours auftauchen dürfen.
    So, und jetzt genug der moralischen Bedenken. Sieht spassig aus, wie die Stages sich präsentieren. :thumbsup:

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Schiessen aus der Deckung ist ein Merkmal des kampfmäßigen Schiessens und daher nicht zulässig.

    OK! Das war mir nicht bewusst!
    Danke für die Information.

    Somit müsste man an dem Punkt stehen und damit wäre das Problem wieder gelöst. Richtig?

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Ich will nur sehr ungern den moralischen Zeigefinger heben, aber es wäre zu schade, wenn ihr wegen kleiner Unbedachtheiten von offizieller Seite was auf die Mütze bekommt.Schiessen aus der Deckung ist ein Merkmal des kampfmäßigen Schiessens und daher nicht zulässig.
    Auf solche Merkmale solltet ihr besonders achten. Nicht, dass irgendwer euch daraus einen Strick drehen kann.
    In den Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind unter "zu 15a" Merkmale aufgelistet, die nicht in sportlichen Schiessparcours auftauchen dürfen.
    So, und jetzt genug der moralischen Bedenken. Sieht spassig aus, wie die Stages sich präsentieren. :thumbsup:

    Danke für den "Zeigefinger".

    Bei unserer letzten Stage am Wochenende (die war schon verhältnismäßig "dynamisch") habe ich mich schon gefragt: "Mann, bring das Spaß! Das muss doch bestimmt verboten sein...."

    Nein, aber mal mim Ernst: Mich würde mal interessieren, ab wann was als "kampfmäßiges Schießen" oder "Deckung" zählt. Wenn ich hinter einem Schießtisch stehe, sind meine Beine auch in Deckung.

    Und wie verhält sich das dann mit dem ganzen "paramilitärischen" Airsoft-Geplänkel?

  • Konkret:

    "Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben."

  • Konkret:

    "Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben."

    Wenn meine Schießeinrichtungen zuhause fest wären und ich sie nicht gelegentlich, sondern regelmäßig benutzen würde, wären sie dann eine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1?

  • Öhhm... Nein.

    Da hätte ich mehr Chancen, die Hindenburg 1/1 nachzubauen und durch den TÜV zu kriegen.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!