Da ging es aber um eine WBK-Pflichtige Waffe
Und wo gibts die Ausnahmeregelungen für Schusswaffen die nicht Erlaubnispflichtig sind ?
Ich konnte das zumindest auf die schnelle nicht im WaffG finden.
Vondaher ist es, meinem aktuellen Kenntnisstands nach, vollkommen egal ob es sich um eine WBK-, F- , PTB, oder Vorderlader- Schusswaffe handelt.