Co2 Kapseln entfernen?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 6.449 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2019 um 00:44) ist von Olja.

  • Guten Abend,

    ich bin hier völlig neu im Forum und ein absoluter Amateur was Softairwaffen angeht, weshalb ich mir nicht mal sicher bin, ob meine Frage hier an der richtigen Stelle gestellt wird.

    Vor vier Wochen hab ich mir die Glock 17, Glock 19 und Glock 22 in der Co2-Version online erworben.
    Nun meine Frage: Beschädigt man die Pistole, wenn man sie grundsätzlich selten benutzt und die Co2 Kapsel für Wochen oder Monate in den Waffen lagert? Oder ist es möglich diese zu entfernen (auch wenn es Verschwendung ist)?


    Ich danke im Voraus!
    Gruß differentX

    Einmal editiert, zuletzt von differentX (22. April 2019 um 00:58)

  • Kurzzeitig die Kartuschen in der Waffe zu lassen, ist kein Problem.
    Normalerweise redet man dabei von ein bis zwei Wochen.
    Darüber hinaus kann, muss aber nicht unbedingt, die Dichtung verformt oder beschädigt werden.

    Mir macht aber dieser Teilsatz Sorgen:

    denn aus dem Fenster zu schießen wird langsam langweilig

    Natürlich kann es sein, dass Du entsprechend abgeschieden wohnst.
    Aber dass die Kontrolle der Behörde nicht weiter vertieft wurde, lässt tief blicken.

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Natürlich schieße ich nicht auf Menschen oder Tiere. So verrückt bin ich nicht. Deswegen fragte ich ja auch, wo man erlaubt schießen darf?

    Die Polizei hat nochmal ein Auge zugedrückt, da ich die Pistole ja nicht sichtbar getragen habe, sondern verpackt im Koffer und Tasche.

    Wie gesagt, bin Amateur und würde mich freuen, wenn ich darüber informiert werde wie man mit solchen Waffen umzugehen hat.

  • Dass Du erst mal fragst, ist natürlich der beste Weg.
    Gerade bei Softair gibt es gerne mal Missverständnisse, da sie vermeintlich ungefährlich scheinen.

    Also klar, es gelten die Regeln für Luftdruckwaffen, mit kleinen aber feinen Ausnahmen.
    Du hast bei der Kontrolle alles richtig gemacht, da Du die Waffen transportiert und nicht geführt hast.
    Dichtungen sind Verschleißteile. Daher bei der Lagerung möglichst die Kartuschen entfernen.
    Ersatzdichtungen könnten von Vorteil sein, wenn man sicher gehen möchte.

    Schießen darf man auf seinem Grundstück, wenn das Geschoss es nicht verlassen kann.
    Ansonsten natürlich bei passenden Vereinen und Veranstaltungen, ggf. mit Schutzausrüstung.
    Es gibt im Forum einige User, die Softair schießen und bessere Ansprechpartner als ich sind.
    Ich hoffe, dass ein paar über den Thread stolpern und dir weitere Tipps geben können.

    Sorry, für meine anfängliche Skepsis, aber man erlebt hier manchmal echt schräge Dinge!

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Auf jeden Fall danke für die ersten Antworten hier!


    Sorry, für meine anfängliche Skepsis, aber man erlebt hier manchmal echt schräge Dinge!


    Heutzutage muss man bei sowas ja auch mißtrauisch sein, verstehe ich. Aber ich kann mit aller Sicherheit sagen, dass ich mit den Waffen keine kriminellen Absichten habe.
    Ich lese hier aber vieles, was verboten ist bezüglich des Umgangs. Daher würde ich einfach das Schießen sein lassen und diese Waffen als Deko in meinem Zimmer hängen.
    Ich glaube Softair ist nichts für mich zumal ich begrenzte Möglichkeiten habe diese auszuprobieren.
    Sammeln kann man ja noch immer (vor allem Glock Pistolen :D )

    Trotzdem danke für eure Tipps!


    Gruß
    differentX

  • Na wer wirft denn gleich die Flinte ins Korn!

    Ich schieße zum Beispiel in der Garage, ich hab auch keinen Garten oder Zugang zu einem Schießstand.

    Es gibt ja noch weitere Möglichkeiten, im Keller, auf dem Dachboden, eventuell im Flur/Korridor oder vielleicht bei bekannten oder Verwandten.
    Vielleicht findest du ja auch jemanden in deiner Nähe mit dem selben Hobby.

    Und hier findest du eine Menge guter Ratschläge und Tipps. Hier findest du auch Anregungen zum Bau eines eigenen Schießstandes/Ziel - Auch ich hab mir Ideen geholt und umgesetzt.

    Schießstand selbst bauen, Wand dämmen?

    Hier findest du auch Bilder von meinem Garagen - Schießstand.

  • Aber ich kann mit aller Sicherheit sagen, dass ich mit den Waffen keine kriminellen Absichten habe.
    Ich lese hier aber vieles, was verboten ist bezüglich des Umgangs. Daher würde ich einfach das Schießen sein lassen und diese Waffen als Deko in meinem Zimmer hängen.

    Niemand kann Absichten von jemandem kontrollieren oder einschätzen - und die Beamten erst recht nicht, wenn sie über deine Besitztümer stolpern. Und das geht schneller als gedacht.
    Da ich schon einiges durch, auch unfreundliche Besuche.
    Das Schießen solltest du nicht sein lassen, dich jedoch eher vom Gedanken trennen, dass du solche Waffen offen zuhause in der Vitrine oder an der Wand hängen haben kannst. Es sei denn, die Vitrine ist abschließbar.
    Der neueste Willkürschrei seit geraumer Zeit ist nämlich, dass alle Waffen in einem abschließbaren Behälter, Schrank oder sonstwas aufbewahrt werden müssen. Dieser Schrank oder Kiste oder eben Vitrine muss jederzeit verschlossen sein, selbst wenn du dich nur ganz allein in der Wohnung aufhältst und dich theoretisch vor dir selbst schützen musst. Ist völlig krank, ich weiß. Nichtbeachtung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit richtig bösen Geldstrafen geahndet werden. Auch das weiß ich von den freundlichen Beamten, die meine Behausung früh am Morgen um sechs Uhr gefilzt haben.
    Lass das Schießen aber nicht sein, das ist doch Sinn und Zweck des Hobbys. Nur eben niemals aus Fenstern ins Freie hinaus, sowas geht überhaupt nicht. Mach das in der Wohnung (dafür eignen sich Airsofts sehr gut) oder such dir einen Airsoftclub in der Nähe, da findest du auch Gleichgesinnte oder zumindest welche, die dir weiterhelfen und Ratschläge geben können.
    Lass dich nicht beirren, du schlägst schon den richtigen Weg ein.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Niemand kann Absichten von jemandem kontrollieren oder einschätzen - und die Beamten erst recht nicht, wenn sie über deine Besitztümer stolpern. Und das geht schneller als gedacht.Da ich schon einiges durch, auch unfreundliche Besuche.
    Das Schießen solltest du nicht sein lassen, dich jedoch eher vom Gedanken trennen, dass du solche Waffen offen zuhause in der Vitrine oder an der Wand hängen haben kannst. Es sei denn, die Vitrine ist abschließbar.
    Der neueste Willkürschrei seit geraumer Zeit ist nämlich, dass alle Waffen in einem abschließbaren Behälter, Schrank oder sonstwas aufbewahrt werden müssen. Dieser Schrank oder Kiste oder eben Vitrine muss jederzeit verschlossen sein, selbst wenn du dich nur ganz allein in der Wohnung aufhältst und dich theoretisch vor dir selbst schützen musst. Ist völlig krank, ich weiß. Nichtbeachtung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit richtig bösen Geldstrafen geahndet werden. Auch das weiß ich von den freundlichen Beamten, die meine Behausung früh am Morgen um sechs Uhr gefilzt haben.
    Lass das Schießen aber nicht sein, das ist doch Sinn und Zweck des Hobbys. Nur eben niemals aus Fenstern ins Freie hinaus, sowas geht überhaupt nicht. Mach das in der Wohnung (dafür eignen sich Airsofts sehr gut) oder such dir einen Airsoftclub in der Nähe, da findest du auch Gleichgesinnte oder zumindest welche, die dir weiterhelfen und Ratschläge geben können.
    Lass dich nicht beirren, du schlägst schon den richtigen Weg ein.

    ach du sch***
    erzähl mal wie das mit der HD
    passiert ist =O

  • Dieser Schrank oder Kiste oder eben Vitrine muss jederzeit verschlossen sein, selbst wenn du dich nur ganz allein in der Wohnung aufhältst und dich theoretisch vor dir selbst schützen musst. Ist völlig krank, ich weiß.

    Dieser Absatz stimmt so nicht. Richtig ist, sie müssen in einem abgeschlossenen Behälter aufbewahrt werden, wenn du nicht zu Hause bist oder schläftst. Bist du wach, hast du die Gewalt darüber und kannst sie offen rumliegen lassen, im Holster tragen, was auch immer.

  • Ich habe einen extra Raum für meine freien Waffen. Ist stets abgeschlossen.
    Keiner hat Zutritt, außer ich.
    Außerdem wohne ich alleine.
    Dieser Raum zählt für mich als verschlossenes Behältnis!

    :knicker: Feinwerkbau FWB 300S - Weihrauch HW30s (K) TbT Weihrauch HW30s - Weihrauch HW40 - Diana 240 Classic - Diana Chaser Rifle - Diana Twenty One FBB - Baikal MP61 - Perfecta32

  • Ich habe einen extra Raum für meine freien Waffen.
    Dieser Raum zählt für mich als verschlossenes Behältnis!

    Für Dich, mag das so sein.
    Für den Gesetzgeber trifft das aber nicht zu.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Da ich in nächster Zeit noch 2 ausgemusterte abschließbare Bundeswehrspinde bekomme, bin ich dann eh auf der sicheren Seite.

    :knicker: Feinwerkbau FWB 300S - Weihrauch HW30s (K) TbT Weihrauch HW30s - Weihrauch HW40 - Diana 240 Classic - Diana Chaser Rifle - Diana Twenty One FBB - Baikal MP61 - Perfecta32

  • Baureihe "Galant" einer bekannten Möbelkette gibt es mit Zahlenschloss. Sieht nicht ganz schlimm aus und erfüllt alle aktuellen und künftigen Anforderungen unterhalb eines "richtigen" Tresors. In sowas liegen meine F Pistolen bzw. die ebenfalls mit Schloss gesicherten Koffer. Man muss nicht alles unnötig verkomplizieren.

  • Für Dich, mag das so sein.
    Für den Gesetzgeber trifft das aber nicht zu.

    Das stimmt leider und das weiß ich aus ganz leidvoller eigenen Quelle meines Besuches der schwarzen Männer an einem frühen Morgen.
    Es zählt nicht, dass es einen abschließbaren Raum gibt, der gilt nicht als verschlossenes Behältnis. Ebenso funktioniert es nicht, wenn die HD greift und man mit offenem Schrank erwischt wird, weil man ja nun gerade an einem der Schätze hantieren wollte - es muss stets verschlossen sein, die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung im Grundgesetz findet hier keinerlei Handhabe, wenn es einen richterlichen Durchsuchungsbefehl gibt, aus welchen Gründen auch immer, im Prinzip - und hier sage ich das aus eigenem Empfinden - wird man völlig vorgeführt und die meisten der "Besucher" haben nichtmal wirklich Ahnung von dem, was sie finden und abschätzen könnten. Nach drei HDs weiß ich das und jeder, der was anderes behauptet, nenne ich mal einen Spaßvogel ohne Kennung der tatsächlichen Praxis im Falle des Eintretens.
    Man muss tatsächlich seinen Schrank, Spind, Vitrine, Kiste oder meinetwegen Jute-Sack mitsamt Schloss stets und jederzeit vor sich selbst schützen, egal ob man alleine wohnt oder sonstwo integriert hat - es muss ZU sein. Man hat mir erklärt, dass sonst Ordnungsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euros drohen könnten und zumindest hier haben sie wahrscheinlich die Wahrheit gesagt, auch wenn ich diesmal Glück hatte und wenigstens einer der drei Beamten mal irgendwas von "F"- und PTB-Waffen gehört hat.
    Ich selbst bin schon jahrzehntelang am Start mit allerhand freien Waffen, aber solche peniblen Notwendigkeiten und restriktiven Durchsetzungen waren auch mir neu und ich rate jedem davon, das in Zukunft zu vernachlässigen.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Dieser Absatz stimmt so nicht. Richtig ist, sie müssen in einem abgeschlossenen Behälter aufbewahrt werden, wenn du nicht zu Hause bist oder schläftst. Bist du wach, hast du die Gewalt darüber und kannst sie offen rumliegen lassen, im Holster tragen, was auch immer.

    Definitiv NEIN. Ich weiß nicht, woher du das hast, aber siehe weiter oben.
    Du kannst nackend mit irgendwas herumpropellern, das gerade zur Hand ist, aber Waffen gehören nicht dazu, nicht schlafend oder wach. Und jeder Beamte, der dich morgens überrascht und durch die Wohnungstür drückt, weil ein zweiter bereits den Durchsuchungsschein vor die Nase hält und der dritte bereits im Wohnzimmer steht, wird dir das bestätigen. Nix mit offen, absolut nicht.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Der neueste Willkürschrei seit geraumer Zeit ist nämlich, dass alle Waffen in einem abschließbaren Behälter, Schrank oder sonstwas aufbewahrt werden müssen.

    Geht die Schei$$e schon wieder los ?

    Unten links..
    https://www.google.com/search?client=…i30.HEN8jKz5FAI

    "
    Luftdruckwaffen/CO2-Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassifierten Schränken aufbewahrtwerden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wieder unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum."

    und da sich ja die Rechtsabteilung des DSB damit beschäftigt hat, habe ich die dirket nochmal angefragt:

    Sehr geehrete Damen und Herren,

    in div. Schützen- und Waffenforen gibt es kontroverse Diskussionen zum Thema Aufbewahrung freier Waffen.

    Hier gehen die Meinugen auseinander.
    Eine Seite behauptet, es muß ein verschlossenes Behältnis sein, die andere interpretiert das Wort "mindestens".

    Basierend auf Ihrer Broschüre "Aufbewahrung von Waffen und Munition"

    Aufbewahrung von Waffen und Munition ab 06.07.2017

    ergibt sich folgende Frage. Ist die darin befindende folgende Aussage:
    "Luftdruckwaffen/CO2-Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassizierten Schränken aufbewahrtwerden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wieder unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum ".
    rechtlich bestätigt worden ? Eigentlich geht es nur um den Raum, anstatt eines Behältnisses. Die Verwirrung ist im Moment aufgrund des WaffG groß und die Verwaltungsvorschriften werden auch nicht richtig interpretiert. Evtl. können sie dazu etwas sagen, auf welcher Grundlage diese Information entstanden ist.
    Vielen Dank im Voraus !

    Antwort:

    Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
    grundsätzlich stellt ein verschlossener Raum, dessen Schlüssel nicht steckt, auch ein verschlossenes Behältnis dar.
    § 36 Abs. 1 AWaffV regelt nur, dass Vorkehrungen zu treffen sind, die ein Abhandenkommen verhindert. Dazu reicht ein abgeschlossener Raum aus, wenn der Schlüssel nicht steckt. Ebenso ist das abgeschlossene Auto ein solches verschlossenes Behältnis. Als Beispiel hierzu kann angeführt werden, dass die Verwaltungsvorschriften einen verschlossene Schießwagen bzw. Schießbude auch als verschlossenes Behältnis ansehen.
    Beides wird von manchen Behörden anders gesehen, die – zusätzlich – ein Behältnis im Innenraum fordern. Das geht m.E. zu weit und ist von den eigentlich schon recht engen Regelungen nicht gedeckt.
    Ich hoffe, das hilft ihnen weiter.
    Mit freundlichen Grüßen
    ________________________________________

    Robert Garmeister
    Leiter Recht und Verbandsentwicklung
    Deutscher Schützenbund e.V.
    German Shooting Sport & Archery Federation
    Lahnstr. 120 – 65195 Wiesbaden
    Tel.: +49 611 4680795
    Fax: +49 611 4680760

  • Und jeder Beamte, der dich morgens überrascht und durch die Wohnungstür drückt, weil ein zweiter bereits den Durchsuchungsschein vor die Nase hält und der dritte bereits im Wohnzimmer steht, wird dir das bestätigen. Nix mit offen, absolut nicht.

    Der Durchsuchungsschein muss Dir vorgelesen und erklärt werden.
    Auch das Du ein Recht auf einen unabhängigen Zeugen hast.
    Im Zweifel muss ein Beamter der Stadtverwaltung herbeigeholt werden.

    Eine Seite behauptet, es muß ein verschlossenes Behältnis sein, die andere interpretiert das Wort "mindestens".

    im WaffG steht definitiv mindestens und das im Bezug auf die Aufbewahrung, nicht auf den Umgang (putzen, justieren etc)

    Es zählt nicht, dass es einen abschließbaren Raum gibt, der gilt nicht als verschlossenes Behältnis. Ebenso funktioniert es nicht, wenn die HD greift und man mit offenem Schrank erwischt wird, weil man ja nun gerade an einem der Schätze hantieren wollte - es muss stets verschlossen sein,

    Es zählt was im WaffG steht, bzw. durch einschlägige Rechtssprechung geltendes Recht geworden ist.
    Eine überzogene Handhabung durch die Exekutive könnte auch eine Rechtsbeugung darstellen.