Schützenverein und WBK trotz Vorstrafe?

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 14.088 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2020 um 16:09) ist von Flammpanzer.

  • Hallo ich habe eine Frage an die Sportschützen.

    Ich habe vor ca. 11 Jahren mist gemacht mit einer Schreckschusswaffe. Es ist Jemand verletzt worden.

    Dafür wurde ich wegen Gefährlicherfahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Eine Geldstrafe diese war sehr hoch so das sie Als Vorstrafe gilt.

    Ich würde gerne einem Schützenverein beitreten. Und Später auch einen WBK beantragen.

    Ist so was noch möglich oder kann ich das Hobby abschreiben?

    Ich habe daraus gelernt und bin vorher und seit der Tat auch nicht mehr Polizeilich aufgefallen.

  • Wenn du verräts wie du verurteilt worden bist, kann man das beantworten.
    Oder du liest selbst im Waffengesetz nach, da steht es drin.

    Wenn sie sehr hoch war ist davon auszugehen das es wohl mehr als 60 Tagessätze gewesen sind.

    Ich kenne einen der damals anfang/mitte 20 war der wollte Jagtschein machen hat aber immer gerne getrunken und ist dann auch noch PKW gefahren ,das eine mal ist der von der Strasse abgekommen und in den Acker ,Polizei hat davon Wind bekommen ,er musste pusten ,war so hoch das der Lappen sehr lange weg war ,dadurch hatte sich die Zuverlässigkeit komplett erledigt .

    Das wird in diesem Fall noch mehr der Fall sein.Da er mit einer Waffe eine gefährliche Körperverletzung begangen hat .

  • Ich bin ja lieber für Tatsachen als für Mutmaßliche vielleicht Vermutungen.

    Das Hobby kann man übrigens auch ohne eigene WBK in einem Verein gut ausüben oder auf einem kommerzielle geführten Schießstand mit Leihwaffen ausüben.

    Wenn man den Verein überredet eine Waffe zu kaufen und diese auf finanziell komplett alleine trägt und vielleicht noch eine Spende im Verein hinterlässt und sich engagiert....
    Würde ich als Verein nicht das Problem sehen einem Mitglied exklusiv eine WBK plflichtige Waffe zu Verfügung zu stellen.
    Wenn im Vereinsschrank noch Platz ist.

  • Nach meinen Wissen ist es etwa bei Jagdscheinen so, dass in solchen Fällen eine Frist von 5 Jahren gegeben ist, in der die Erteilung eines Jagdscheines versagt wird.
    Wäre in deinem Fall also schon deutlich abgelaufen.
    Aber am besten kann dir das der zuständige Sachbearbeiter in deiner Waffenbehörde sagen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nach meinen Wissen ist es etwa bei Jagdscheinen so, dass in solchen Fällen eine Frist von 5 Jahren gegeben ist, in der die Erteilung eines Jagdscheines versagt wird.
    Wäre in deinem Fall also schon deutlich abgelaufen.
    Aber am besten kann dir das der zuständige Sachbearbeiter in deiner Waffenbehörde sagen.

    Ich wollte nie einen machen es geht nicht um mich ich hab nie was verbrochen ,derjenige um den es geht ist jetzt 30 .

    Papa ist schon Jäger ,er wollte dann die Waffen auch später mal übernehmen .

    Zu dem Zeitpunkt wurde dann daraus erstmal nichts ;) .

  • Die Sache sollte eigentlich nach 10 Jahren nicht mehr gegen einen verwendet werden habe auch mal Mist gemacht Alkohol Auto.... Habe aber mitlerweile eine WBK

  • Normalerweise gilt die Zuverlässigkeit nach 10 Jahren wieder als hergestellt.

    Zumindest kenne ich einen Jäger, der nachdem er volltrunken mit der Waffe (ohne Futteral) auf seinem Roller durch den Wald abgekürzt hatte; seinen Jagdschein dementsprechend losgewesen ist.

    Seit letztem Jahr hat er ihn wieder, da es nach 10 Jahren als verjährt gilt.

  • Mach doch den KWS Test dann weißt du Bescheid ob du auch eine WBK bekommen würdest.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Sollte von der Zeitspanne her kein Problem sein,nur das es damals um eine Waffe ging bei dem Urteil könnte ein Problem sein.Aber wir rollen alle nur die Glaskugel hin und her.
    Zur zuständigen Waffenbehörde gehen und Karten auf den Tisch.Spätestes beim Führungszeugnis wissen die so oder so Bescheid.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Genau. Und wer mit einer Waffe einen anderen Verletzt hat in meinen Augen kein Recht mehr eine WBK zu bekommen.
    Sorry so leid es mir tut. Aber irgendwo hört der Spaß bei Waffen auf.

  • Hallo ich habe eine Frage an die Sportschützen.

    Ich habe vor ca. 11 Jahren mist gemacht mit einer Schreckschusswaffe. Es ist Jemand verletzt worden.

    Dafür wurde ich wegen Gefährlicherfahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Eine Geldstrafe diese war sehr hoch so das sie Als Vorstrafe gilt.

    interessant zu wissen wäre auch, ob du zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig warst bzw. ob du noch nach Jungenstrafrecht verurteilt wurdest.

    Nagel mich nicht drauf fest aber meines Wissens nach verschwinden zumindest Jugendstrafen irgendwann aus dem Führungszeugnis

    Gruß
    Patrick

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  • Genau. Und wer mit einer Waffe einen anderen Verletzt hat in meinen Augen kein Recht mehr eine WBK zu bekommen.
    Sorry so leid es mir tut. Aber irgendwo hört der Spaß bei Waffen auf.

    Das Gesetz sieht es Gott sei Dank etwas nachsichtiger.
    Ein Fehler, auch einer, der strafrechtliche Relevanz hat, kann jedem passieren und jedem gibt das Gesetz die Möglichkeit, sein Handeln zu überdenken und sich zu bessern.
    Vor allem bei geringen Verstössen, die mit Geldstrafe belegt sind

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  • Es kommt bei SRS Waffen leider immer wieder zu schweren "Unfällen" weil Beteiligte oft nicht wissen, dass es sich bei den vermeintlichen Spielzeugen, um gefährliche Werkzeuge handelt.
    Die bei Missbrauch auch schnell tödlich sein können.

  • Na er beantragt einen kleinen Waffenschein KWS, bei diesem Antrag wird genauso wie bei der WBK Waffenbesitzkarte ein großes Führungszeugnis eingeholt. Sollte die zuständige Behörde ihm also einen KWS genehmigen, dann wird er auch eine WBK bekommen.

    Das gute ist, dass ein KWS-Antrag nichts kostet.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Na er beantragt einen kleinen Waffenschein KWS, bei diesem Antrag wird genauso wie bei der WBK Waffenbesitzkarte ein großes Führungszeugnis eingeholt. Sollte die zuständige Behörde ihm also einen KWS genehmigen, dann wird er auch eine WBK bekommen.

    Das gute ist, dass ein KWS-Antrag nichts kostet.

    Doch es kostet so oder so etwas ,auch wenn der Schein nicht genehmigt wird .

  • Doch es kostet so oder so etwas ,auch wenn der Schein nicht genehmigt wird .

    Tatsächlich? Ich dachte es kostet nur eine Ausstellungsgebühr, und keine Antragsbearbeitungsgebühr.

    In jedem Fall billiger als der normale Weg zur WBK.

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