Schützenverein und WBK trotz Vorstrafe?

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 14.057 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2020 um 16:09) ist von Flammpanzer.

  • Nein. es kostet immer ca. 50 Euro für die Bearbeitung.

    Wenn du ihn nicht bekommst, musst du dennoch zahlen, aber die wenigsten zahlen halt, wenn sie den Brief bekommen, dass sie den Schein nicht bekommen.

    Ist für die Behörde dann ne ziemliche Rennerei.

    Deshalb gibt es wohl einige - wohlhabende - Ämter die das ganze verlaufen lassen und nicht auszustellenden Antragsstellern nichts berechnen.

  • Falls du auch ne Bewährungsstrafe bekommen hast.., gilt die 10 Jahres Frist (Verjährungsfrist) erst nach Ablauf der Bewährung...

    P.S. Ich denke was vor 11 Jahren mal passiert ist ...ist Geschichte. Punkt Ende Aus.

    Leave No Man Behind

  • (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,


    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

    Es hängt also mal wieder am "Ermessen" der Behörde. Denn die einschlägige Vorstrafe könnte diese Annahme rechtfertigen.
    Deshalb würde ich empfehlen das offene Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.
    Nur dieser kann Dir sagen was er braucht um sich abzusichern wenn er dir eine Waffenrechtliche Erlaubnis erteilen möchte.

  • Nein. es kostet immer ca. 50 Euro für die Bearbeitung.

    Wenn du ihn nicht bekommst, musst du dennoch zahlen, aber die wenigsten zahlen halt, wenn sie den Brief bekommen, dass sie den Schein nicht bekommen.

    Ist für die Behörde dann ne ziemliche Rennerei.

    Deshalb gibt es wohl einige - wohlhabende - Ämter die das ganze verlaufen lassen und nicht auszustellenden Antragsstellern nichts berechnen.

    Ganz so ist es nicht ,bei 50€ z.b. kostet es nicht den vollen betrag ,sondern nur ca. 30-35€ .

    Denn das Führungszeugnis....wurde ja eingeholt das kostet ja auch schon .Das was dann weg fällt ist die ausstellung des Scheines weil man ihn nicht bekommt ,der ganze Verwaltungsakt ,bis zu dem Punkt ist aber schon erfolgt und deshalb auch zu bezahlen ,die Behörde kann ja nichts dafür das der Antragssteller nicht zuverlässig ist.

  • Die Sache sollte eigentlich nach 10 Jahren nicht mehr gegen einen verwendet werden habe auch mal Mist gemacht Alkohol Auto.... Habe aber mitlerweile eine WBK

    Hi,
    ihr vergesst die Abfrage beim BKA, die kostet bei mir 40 €.
    Die Antragsgebühr ca. 50€
    Den Verband beim Hessischen Schützenverband sind es jetzt 70 € pro Waffe fürs Bedürfnis.
    Dann noch die Gebühr für den Voreintrag 70 € pro Eintrag inkl. Munitionserwerb.
    Schlussendlich noch der Eintrag bei Erwerb der Waffe 17€
    Führungszeugnis 15 €
    Rechnet man die Mitgliedsgebühr im Verein 100€ und die Munitionskisten für 18 x 20 € unter Aufsicht schießen dazu kommen ganz schnell über 700 € zusammen.
    Gruß Toto

  • Es hängt also mal wieder am "Ermessen" der Behörde. Denn die einschlägige Vorstrafe könnte diese Annahme rechtfertigen.Deshalb würde ich empfehlen das offene Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.
    Nur dieser kann Dir sagen was er braucht um sich abzusichern wenn er dir eine Waffenrechtliche Erlaubnis erteilen möchte.

    Ermessen ist das falsche Wort, weil die Entscheidung voll überprüfbar ist.

    Die einschlägige Vorstrafe darf nur dann "darüber" berücksichtigt werden, wenn es nicht speziellere Regelungen bzgl. der Berücksichtigung von Vorstrafen gibt. Diese verdrängen nämlich die allgemeine Regelung.

  • Bei einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen hat die Behörde keinen Ermessensspielraum. Dann ist man Regel-Unzuverlässig.
    Aber es gibt eine 5 bzw. 10 jährige Verjährungsfrist, so dass vergangene Straftaten nicht mehr zur Beurteilung der Zuverlässigkeit herangezogen werden sollen.
    Es gibt aber einer "Aber".
    Es kann gegen Personen ein Waffenverbot ausgesprochen werden. Das gilt bis auf Widerruf und ist somit unbefristet. Mit Glück und ggf. über einen Anwalt kann man aber einen Widerruf dieses Verbotes erreichen.

    Man kann aber auch beim Amtsgericht des Wohnortes Einsicht in das Bundeszentralregister beantragen. Das kostet nichts. Allerdings hat man nur eine Akteneinsicht und darf keine Kopien oder Fotos machen. Man bekommt die Akten auch nicht ausgehändigt, sondern hat in einem besonderen Raum nur eine Einsicht.

    Da ja unzweifelhaft einen oder mehrere Einträge enthalten sein werden und diese auch nicht gelöscht werden, kann man beim Antrag einer waffenrechtlichen Erlaubnis mit offenen Karten "spielen". D.h. man offenbar vor dem Antrag sein Vorhaben mit diesen Bedenken beim Sachbearbeiter. Er wird die Einträge ohnehin sehen. Dann wird er aber möglicherweise seine Einschätzung mitteilen. Wenn kein Waffenverbot ausgesprochen wurde, sollte die Tat verjährt sein. Man sollte aber auch in etwas wissen, ob man bei der örtlichen Polizei negativ bekannt ist. Denn auch das wird abgefragt und fließt mit in der Beurteilung des Sachbearbeiters ein.
    Ach ja, es gilt das Datum der Rechtswirksamkeit der Verurteilung.

    Man kann natürlich auch den KWS unter Benennung des Problems beantragen. Würde der KWS versagt werden, wird der SB in der Regel das rechtzeitig bekannt geben, so dass man seinen Antrag zurückziehen kann. Das spart einen Teil der Gebühren.

    Grundsätzlich ist es vollkommen egal welche Art waffenrechtlicher Erlaubnis man beantragt. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und pers. Eignung ist immer gleich. Lediglich bei Jagdscheinkursen kann es sein, dass man zu Beginn sein Einverständnis einer vorherigen Prüfung der Zuverlässigkeit unterschreiben muss. Würde der spätere Jagdschein versagt werden, kann man sich den Kurs sparen. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Vorgehensweise bei Jagdscheinkursen grundsätzlich so ist. Bei uns war das damals (2005) so.

  • Ermessen ist das falsche Wort, weil die Entscheidung voll überprüfbar ist.

    Die einschlägige Vorstrafe darf nur dann "darüber" berücksichtigt werden, wenn es nicht speziellere Regelungen bzgl. der Berücksichtigung von Vorstrafen gibt. Diese verdrängen nämlich die allgemeine Regelung.

    Die tatsächliche Realität in deutschen Amtsstuben ist aber leider nicht ganz ohne politische Einfärbung.
    Da gibt es auch mündliche Anweisungen die es gar nicht geben dürfte.
    In einer linkslastigen Verwaltung muss der Sachbearbeiter bei dieser einschlägigen Vorstrafe sofort zusammenzucken
    und wird sich dann winden um das nicht entscheiden zu müssen.
    SB-Waffenrecht ist in vielen Verwaltungen ein böser Schleudersitz.
    Im Zweifel lässt man den Antragsteller lieber zum Verwaltungsgericht laufen.

  • Exakt so ist es. Linkslastige Verwaltung und es wird sich gewunden, als gäbs kein Morgen mehr. Jegliche Möglichkeit zur Versagung wird erstmal in den Raum geworfen, um den Probanden einzuschüchtern.

    In besagtem Fall gibt es jedoch keinen Ermessenspielraum des SB. 10 Jahre um, Zuverlässigkeit wieder hergestellt. Regelmäßiges Training und Teilnahme an Wettkämpfen vorausgesetzt, und der Pappe steht nix mehr im Wege. Man muss sich auch auf keine Diskussionen einlassen - Antrag stellen und bei Stress sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dabei hilft der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ungemein....

    Des Weiteren: Es bringt in aller Regel überhaupt nichts, aus falsch verstandener Motivation "ein gutes Verhältnis" zum Sachbearbeiter an den Start zu bringen. Es geht nur um nüchterne Fakten. Der Typ ist Erfüllungsgehilfe eines komplett schrägen Waffengesetzes - also niemals der Freund des Schützen.

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Update: der kleine Waffenschein ist beantragt Gebühr bezahlt.

    Heute war ich bei unserem Sachbearbeiter habe mit ihm geredet.

    Wurde man nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt gibt es hier in bawü wohl eine 5 Jahres Regel die angewendet wird.

    Er hat sich mein Anliegen angehört und auch mit der Kollegin gesprochen wo für den Kleinen Waffenschein zuständig ist.

    Sie warten noch auf die Akte vom BKA oder LKA das habe ich nicht richtg verstanden.

    Aber ich könne mich schon anmelden im Verein seiner Meinung nach steht der WBK und dem Kleinen Schein nix im Weg.

    Er hat auch Einsicht gehabt was ich angestellt habe. Hoffe geht alles gut am Sonntag gehts in den Verein :)

  • Update: der kleine Waffenschein ist beantragt Gebühr bezahlt.

    Schön, dass das jetzt seinen Weg geht. Der KWS ist auch nicht unbedingt verlorenes Geld, wenn es eigentlich nur um die WBK geht: In manchen Gegenden ist die Bearbeitungsdauer für die WBK wohl recht lang, weil die Anfragen beim LKA viel Zeit in Anspruch nehmen. Soweit ich informiert bin, wird im Rahmen der WBK-Beantragung nicht beim LKA angefragt, wenn ein frischer KWS vorliegt (denn für diesen wurde die Anfrage beim LKW ja bereits durchgeführt). Ich formuliere das mal im Konjunktiv, weil das keine Auskunft aus erster Hand ist. Sicher ist aber eins: Ein Schützenbruder, der wie ich kurz vor der Erteilung der WBK steht, hatte bei unserem SB angefragt, ob es zwecks Fristverkürzung sinnvoll wäre, schon mal den KWS zu beantragen. Auskunft: Nein. Bei uns im Landkreis wartet man nur etwa 3 Wochen auf die WBK. Aber die Grundüberlegung sei schon richtig.

  • So kleine Update.

    Heute habe ich meine Waffensachkunde mit Standaufsicht bestanden.

    Morgen geht's zum Amt die Grüne WBK abholen für 4mm m20.

    Und dann noch 6 Monate warten bis zur richtigen ^^

    Schönen Sonntag

  • knapp 1 Jahr später wollte ich euch ein Update geben zwischenzeitlich bin ich Besitzer der Grünen und Gelben WBK. Ich war hier wohl nicht immer mit Leuten im Forum einer Meinung aber was soll's.

    Grüne hatte ich schon wegen den 4 mm Waffen aber dieses Jahr war sehr hart und lange.

    Danke ans Forum für eure Hilfe und Tipps.

    :thumbup: